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Nr. 40/1918 PAPIER-ZEITUNG 903 Verkehr mit Papiergeweben Eine Schuhfabrik, die bis jetzt viel Papiergewebe für Schuh- Oberteile verarbeitet hat, wurde behördlich für die Fabrikation dieser Artikel geschlossen. Die Fabrik hat nun noch große Mengen Papier gewebe auf Lager, die sie jetzt nicht mehr verwenden kann. Sie möchte diese deshalb verkaufen und mir den Verkant gegen Provision übertragen. Dart ich diese Papiergewebe sowohl an Händler als an Selbstverbraucher verkaufen, ohne gegen die Bestimmungen des Kriegsamts zu verstoßen, also ohne befürchten zu müssen, wegen Kettenhandels Unannehmlichkeiten zu bekommen? Falls ich Ihrer Ansicht nach den Verkaut übernehmen kann, welchen Provisionssatz kann ich hierfür verlangen? Ich vertrete seit einigen Monaten eine Weberei für Papiergewebe und bekomme für meine Verkäufe 5 v. H. Provision. Großhändler Papiergewebe für Schuhoberteile gelten vom Standpunkt des Kriegs wucherstrafrechts als Gegenstände des täglichen Bedarfs, Ketten handel und übermäßiger Gewinn sind deshalb im Verkehr mit dieser Ware verboten. Der Verkaut der oben angegebenen Gewebe an Verbraucher ist unseres Erachtens keineslalls Kettenhandel; ihr Verkauf an Händler könnte es nur sein, wenn sich die Ware auch leicht an Verbraucher verkaufen ließe. Wenn der ständig ange stellte Vertreter von seinem Geschäft 5 v. H. Provision erhält, so erscheint es billig, daß er für den Verkaut eines Gelegenheits- postens der gleichen Ware mindestens die gleiche Provision erhalte. Reinigung gebrauchter Papiergewebe Th. Goldschmidt A. G. in Essen, Ruhr, erhielt das DKP 305427 vom 11. September- 1917 ab in Kl. 8 i auf ein Verfahren zur Reinigung gebrauchter Papiergewebe, wobei die organischen und anorganischen Fremdstoffe herausgenommen werden sollen, ohne daß das Gewebe irgendwelche Einbuße an Festigkeit erleidet, und wobei die Papier gewebe ihre ursprüngliche Form behalten sollen. Zunächst werden durch Klopfen, Bürsten u. dgl. die groben, lose haftenden Verunreinigungen, wie Staub und Sand, abgeschieden, worauf eine kurze Behandlung im Wasserbade bei Zimmertemperatur erfolgt. Hierdurch werden bereits die im Wasser löslichen Fremdstoffe entfernt. Um die dann noch an dem Gewebe haftenden Stoffe abzu lösen, erfolgt eine Weiterbehandlung durch Chlorkalklösung oder Chlorwasser. Auch in diesem Bade bleibt das Gewebe nur kurze Zeit, die aber genügt, es von den letzten Spuren der Verunreinigung zu befreien. Eine geringe Formänderung und Lockerung des Gewebes tritt zwar bei dieser Behandlung in den Bädern ein, doch kann man dem Gewebe durch Nachbehandlung auf Trockenmaschinen, Pressen, Mangeln, Kalandern u. dgl. seine ursprüngliche Beschaffenheit und Form wiedergeben. Patent- Anspruch : Verfahren zur Reinigung gebrauchter Papier- gewet e, dadurch gekennzeichnet, daß das Papiergewebe durch eine mechanische Vorbehandlung von groben Fremdstoffen befreit, darauf der aufeinanderfolgenden Behandlung mit reinem Wasser und einer wäßrigen Lösung von Chlorkalk oder Chlor unterworfen und zuletzt einer mechanischen Nachbehandlung, z. B. auf Trockenmaschinen, Pressen, Kalandern usw., unterworfen wird. Papiergarnhaltige Mischgewebe Der Leipz. Monatsschr. f. Textilind. wird unterm 11. Mai aus Meerane u. a. berichtet: Die Papierstoff-Gewebe-Fabrikation, vor allem die Verarbeitung von Papiergarnen mit anderen Materialien, namentlich mit Baumwolle, macht sehr gute Fortschritte. Man muß sich wundern, was der Erfindungsgeist unserer Textilindustrie in dieser Beziehung vermag. Die neuesten Diagonalstoffe für Arbeits anzüge, die modernen Papiersack- und Deckenstoffe, welche in den letzten Monaten in den Handel gekommen sind, beweisen, daß unsere Fabrikanten damit auf der Höhe sind. Die Färbereien und Appretur anstalten geben ebenfalls ihr Bestes her, um diese modernen Papier garngewebe zugkräftig und leicht verkäuflich zu machen. Papiergarn-Markt Wie der ,,Leipz. Monatsschr. f. Textilind.” aus M.-Gladbach unterm 11. Mai berichtet wird, sind in den Weißwebereien die behörd lichen Aufträge auf Papiergewebe kleiner geworden. Der private Verkehr in Papiergeweben hat schon seit der Verordnung vom 23. Ok tober 1917 fast ganz aufgehört. Obgleich am 16. Februar 1918 die Bezugsscheinpflicht für Papiergewebe aufgehoben wurde, und durch die Verordnung vom 4. Mai 1918 weitere Erleichterungen im Verkauf von Papiergeweben eingetreten sind, dürfte bei der Abneigung weiter Volkskreise gegen Papieranzüge die Absatzmöglichkeit der Papier gewebe für die Konfektion mit Schwierigkeiten verknüpft bleiben. Auch für die Verbandstoffwebereien sind die behördlichen Auf träge in letzter Zeit knapper ausgefallen, so daß nur ein Teil der vor handenen Stühle beschäftigt werden kann. In den Buntwebereien haben in letzter Zeit die behördlichen Aufträge auf Segeltuch Stoffe usw. aus Papiergarnen nachgelassen. Inden Buckskin-, Kammgarn- und Cheviotwebereien laufen noch viele Stühle auf Papiergewebe für ältere, größere Aufträge, die neuen Bestellungen sind aber kleiner ausgefallen, auch erfolgt der Abruf nur zögernd. Kohlenpapier Durchschreibpapier Schreihbänder sofort lieferbar GÜNTHERWAGNER HANNOVER-MW EN zur Herstellung dicker Papier-Garne (Bindfäden) durch Verwendung der beim Schneiden der Papierrollen sich ergebenden Randabfallscheiben und sonstigen Abfallstreifen Papterbinaradenmasehaine. Spinnmuschinen lllllllllhllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllHllllllllllllllllllllM C. Oswald Liebscher, Maschinenfabrik Chemnitz I. Sa. [15074