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D)APIER-VERARBEITUNG B BU CH GE WERBE Berliner Typographische Gesellschaft Ständige Adresse: Berliner Buchgewerbesaal, Lindenstr. 114 Vorsitzender: G. Könitzer, Steglitz, Kassenführer: Georg Erler, Berlin- Arndtstraße 33, II Schöneberg, Königsweg 9, I Postscheck-Konto: Berlin 27612 Wir laden ein zu einem Gedenkabend an Hermann Smalian welcher Dienstag, den 4. September, abends 8% Uhr pünktlich im Berliner Buchgewerbesaale, Lindenstraße 114, abgehalten wird. Mit kollegialem Gruß! Der Vorstand der B. T. G. Herabsetzung der Liefermenge Ich habe bei einer Fabrik 10 000 kg Papier gekauft mit der üblichen Kriegsklausel, das Kilo zu 1,60 M. und 10 000 kg für August zu 1,80 M. Die Fabrik lieferte mir für Juli 5000 kg, lehnt den Juli-liest ab und will nur 60 v. H. der August-Menge liefern unter Hinweis aut eingetretene Schwierigkeiten. Ich habe j edoch erfahren, daß die Fabrik Aufträge für September zu 1,80 M. und höher angenommen und zu liefern versprochen hat. Kann’ich auf Lieferung des Juli-Restes bestehen, oder kann die Fabrik ,wenn sie nachträglich höhere Preise erhält, meinen Kauf streichen ? Wenn der Preis gefallen wäre, müßte ich abnehmen! Papierwaren-Fabrik Der Vorbehalt der Papierfabrik ist so weitgehend, und die Schwie rigkeiten der Papierfabriken sind so groß, daß Herabsetzung der Liefermenge für Juli um 50 und für August um 60 v. H. dem Frage steller keine Aussicht auf erfolgreiche gerichtliche Schritte bietet. Auch wenn die Papierfabrik für September Aufträge zu höherem Preise annimmt, so verletzt sie damit den mit dem Fragesteller ab geschlossenen Vertrag nicht, denn die Papierfabriken müssen unter den heutigen schwierigen Verhältnissen die Preise für jeden Monat ja fast für jeden Auftrag neu berechnen. Rechnungen Von beifolgenden Rechnungen haben wir eine Auflage von 3500 für 58 M. 25 Pf. unter dem 21. und 25. Juli geliefert. Unser Kunde stellt uns die Lieferung zur Verfügung mit der Begründung, daß wir minderwertiges Papier genommen haben, was sich darin zeige, daß die Rechnungen sich schlecht kopieren, und die Tintenschrift durchschlägt. Wir haben die Zurverfügungstellung abgelehnt, indem wir darauf hinwiesen, daß wir preiswert geliefert und ein Papier verwandt haben, welches den heutigen Fabrikationsschwierigkeiten entspricht. Die beanstandeten Mängel müßte der Kunde mit Rück sicht auf die Schwierigkeiten in der Papierfabrikation in Kauf nehmen. Trotzdem besteht der Kunde auf der Zurverfügungstellung. Wir hatten die Lieferungsbedingung gestellt: „Annahme und Ausführung des Auftrages kann nur unter allen durch den Krieg bedingten Vor behalten erfolgen”. Was raten Sie uns? Druckerei Die Druckerei hatte, wie die uns gesandten Beilagen zeigen, dem Kunden ein Papiermuster vorgelegt, das sich von dem gelieferten Papier in mancher Beziehung unterscheidet. Es ist weißer, klingender und so gut geleimt, daß Tinte nicht durchschlägt, während das ge lieferte Papier Tinte durchschlagen läßt, auch hat es etwas geringeren Holzschliffgehalt. Wohl sind die meisten Unterschiede derart, daß sie die Brauchbarkeit des Papiers nicht wesentlich mindern, jedoch ist das Durchschlagen der Tinte ein erheblicher Nachteil, da er das Kopieren der mit Tinte geschriebenen Rechnungen unmöglich macht oder stark erschwert. Da Fragesteller nach Muster verkauft hat, kann er sich nicht auf Kriegsschwierigkeiten berufen. Die Druckerei hätte, falls sie kein Papier wie das Verkaufsmuster besaß, dem Be steller ein Muster des vorhandenen Papiers zur Genehmigung vor legen müssen. Sie wird klug daran tun, die Angelegenheit gütlich, etwa durch Anbieten eines Preisnachlasses zu erledigen. Tischtücher aus Pergamentpapier. Da Tischtücher aus Geweben nächstens in Wirtschaften nicht mehr verwendet werden dürfen, die kahle Tischplatte sich aber allzu kahl und kriegsmäßig darstellen wird, so würde sich als Stoff für eine Tischdecke wohl am besten abwaschbares Pergamentpapier eignen. Dieses brauchte nicht die ganze Tischplatte zu bedecken sondern nur als Unterlage zu dienen, welche, am Rand des Tisches nach unten umgebogen, soweit reichen sollte, daß sie dort zum Schutze der Kleidung dienen könnte. G. R. Lehrlinge fürs Buchbinder-Geweibe. Auf dem 36. Verbandstag des Bundes Deutscher Buchbinder-Innungen am 12. August zu Eisenach wurde folgender Antrag einstimmig angenommen: In Anbetracht der immer mehr um sich greifenden Lehrlings not im deutschen Buchbindergewerbe, die teils auf die Unlust, über haupt ein Handwerk zu erlernen — dann aber auch ganz besonders auf die allgemein eingeführte vierjährige Lehrzeit und deren Begleit erscheinungen, wie nicht genügend gewährtes Kostgeld und vielfache Beschäftigung der Lehrlinge zu außerberuflichen Arbeiten, zurück zuführen ist, endlich aber auch zum baldigen Ausgleich der schweren Verluste, die das Buchbinderhandwerk in diesem furchtbaren Welt- Kriege erleidet — man schätzt letztere bis jetzt auf etwa 2000 ge fallene Buchbindergehilfen, dazu noch die Ganzinvaliden und die- ' enigen, welche nicht ihre volle Arbeitskraft mit nach Hause bringen — wolle der Bund Deutscher Buchbinder-Innungen auf seinem 36. Ver bandstage beschließen und für allgemeine Durchführung Sorge tragen: 1. Die Lehrzeit Im deutschen Buchbindergewerbe beträgt im Höchstfälle 3% Jahre, jedoch nicht unter 3 Jahren. 2. Das Kostgeld der Lehrlinge ist in möglichst weitgehendem Maße den örtlichen und Teuerungsverhältnissen angemessen zu gewähren, worüber die einzelnen Innungen zu bestimmen und zu beschließen haben. 3. Die nebenberufliche Beschäftigung der Lehrlinge in häus lichen und geschäftlichen Arbeiten, kurz die Ausnützung des Lehrlings als billige Hausdienerkraft ist zu unterlassen, dafür aber für gewissenhafte Ausbildung alles aufzubieten, um dem deutschen Buchbindergewerbe möglichst vollwertige Arbeits kräfte zuzuführen. Bogenzuführer für Schnellpressen Koenigs Bogenanleger, Maschinenfabrik in Guben, erhielt das DRP. 297001 vom 19. April 1916 ab in Kl. 15 e auf eine Bogenzu führungsvorrichtung für Schnellpressen o. dgl., Zusatz zum DRP. 289552 (vergl. Papier-Zeitung 1916, S. 1940). Der jeweils oberste Papierbogen wird einem schräg vorgestriche nen Bogenstapel entnommen. Der Vorschub dieses Papierstapels wird in Abhängigkeit von der Streichperiode, während der der jeweils oberste Bogen vorgestrichen wird, gebracht. Die Einrichtung des Hauptpatentes 289552 ist dabei derart abgeändert, daß, wenn man den Hub des Gestänges der Fortschalt vorrichtung, den sie während des ersten Teils des Streichvorganges erfährt, verstellt, beispielsweise verringert, auch eine entsprechende Aenderung, und zwar Verlängerung dieses Teils des. Streichvorganges eintritt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Büchertisch Das Plakat, Zeitschrift des Vereins des Plakatfreunde, heraus gegeben von Dr. Hans Sachs in Berlin-Nicolassee. Verlag von Arthur Collignon in Berlin W 62. Juli-Heft. Preis jährlich 25 M. oder für das einzelne Lieft 4 M. 50 Pf. Das Juli-Heft trägt auf dem Umschlag eine farbige Zeichnung von Otto Baumberger, dessen Arbeiten auch der erste Aufsatz von Dr. Hans Sachs behandelt. Der Aufsatz ist durch zahlreiche, der Mehrzahl nach farbige Beispiele aus den Arbeiten Baumbergers erläutert. Diese Beispiele beschränken sich nicht nur auf Plakate, sondern es sind auch Neujahrskarten, Geburtsanzeigen, Einladungskarten, Festkarten und andere Reklamearbeiten in großer Mannigfaltigkeit vertreten. Dr. Walter Sachs hat eine vom Rechts standpunkt ausgehende Erwiderung auf den von H. Meyer herrühren den Aufsatz,, Plakatund Plagiat“ beigesteuert, zu dem der letztere auch eine Erwiderung abgedruckt hat. Ein kurzer Bericht über eine schwei zerische Plakat-Ausstellung im Freien ist durch Bilder unterstützt, welche diese eigenartige Veranstaltung in den Straßen Basels zeigen. Die Plakate wurden auf Reklamewänden und auf Bauzäunen, sowie an der unteren Umkleidung von Lichtmasten usw. befestigt. Sie wurden also in dieser Ausstellung unter denselben Bedingungen gezeigt, wie sie später bei der praktischen Verwendung eines Plakates auftreten. Der Schweizer Kriegsgraphik ist eine größere mit vielen Bildern ausgestattete Arbeit von Dr. W. Hes gewidmet, und Hermann Reckendorf zeigt an einem besonders einleuchtenden Beispiel den Unterschied zwischen dem Original des Künstlers und dem Ergebnis des Massendruckes auf der Schnellpresse. Die Werbearbeit für die letzte Kriegsanleihe seitens der Künstler wird in schönen Beispielen gezeigt, und die kleinen Nachrichten am Schluß des Heftes enthalten u. a. die Beschreibung eines Plakattisches, der für Sammler von Plakaten und anderen graphischen Kunstblättern wertvoll sein dürfte.