1372 PAPIER-ZEITUNG Nr. 68/1917 Papier-Spinner! In eigener Sache! Wohl infolge der ausserordentlich grossen Erfolge meines durch D. R. P. geschützten automatischen Spannungsausgleiches bei meiner Rollenschneidemaschine für Feinschnitt und meines geschützten neuen Feuchtapparates für feine 3 mm-Streifen veröffentlicht die Firma Ferd. Emil Jagenberg in der M.-Gladbacher Zeitung eine Anzeige, die in allen ihren Teilen nachweislich unzutreffend ist. Ich habe sofort meinen Anwalt beauftragt, gegen die Firma J. wegen dieser Anzeige Klage wegen unlautern Wettbewerbes einzureichen. Weder verletzt mein Feuchtapparat ein anderes Patent, noch ist der automatische Spannungsausgleich eine bekannte Sache. Dass es vielmehr bahnbrechende Neuerungen sind, dafür sprechen wohl am besten der dafür geltende Schutz und die Gutachten der bedeutendsten Papierfachleute. Im übrigen verfolge ich jeden Nachbau auf das schärfste. Dieses Vorgehen der Firma ist um so merkwürdiger, als sie die erste Rollenschneidemaschine von mir bezogen und die von mir erfundene, schon vor langen Jahren von mir gelieferte Streifenteilwalze bzw. Tisch system oder getrennte Aufwicklung nachgebaut hat. Meine neuesten bahnbrechenden Erfindungen sind aber derartig geschützt, dass niemand äusser meiner Firma in der Lage ist dieselben zu bauen. Sie bieten umwälzende Meuerungen, Vereinfachungen und Ersparnisse, besonders beim 3 mm-Schnitt ganz dünner Papiere, stellen daher die vollkommenste, einfachste Maschine vor. Demnach stellt sich das unberechtigte Vorgehen der Firma als ein Versuch mit untauglichen Mitteln dar, sich gegen ein weit überlegeneres Fabrikat zu wehren. Nähere Ausführungen folgen. Ich übernehme volle Garantie, dass der von mir gebaute Feuchtapparat in keiner Weise gegen die Patente der Firma Jagenberg verstößt. Im übrigen ruht auf dem von der Firma Jagenberg merkwürdigerweise als seit 30 Jahren bekannt und von ihr schon gebaut angegebenen Spannungsausgleich (für welche Behauptung der Firma allerdings der Nachweis etwas schwer fallen dürfte) das Deutsche Reichspatent Nr. 300683. Um der Beunruhigung der Papier-Schneidemaschinen-Käufer Vorzubeugen, welche die Jagenberg’sche Behauptung, dass mein Feuchtapparat ihre Patente verletze, hervorrufen könnte, teile ich mit, dass mir auf meinen Feuchtapparat, der zum Feuchten schmaler Streifen ganz dünnen Papieres besonders konstruiert ist, das Deutsche Reichspatent Nr. 300687 erteilt worden ist Hierdurch wird das erstaunliche Vorgehen der Firma Jagenberg in das rechte Licht gerückt. Ausserdem liegt hier eine grosse Anzahl Anfragen zur Einsicht vor, ob ich den automatischen Spannungsausgleich picht an Jagenberg’schen Maschinen an bringen könne. J. H. Spoerl Maschinenfabrik :: Düsseldorf [5500