FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1}. Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. ßmal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 104 „ „ „ 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin 13 26 20 30 40 Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten S Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft o-gan für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler All ' Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten All i6orn des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin e niges organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Oran des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 15 Berlin, Sonntag, 21. Februar 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch In den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Fostämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 8 Kr. 4 Hell. Italien 3 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (in Deutschland für 67 PI.) oder auf zwel Monate (in Deutschland für 1 M. 34 Pf.) entzezen. I N H R L T Papierfabrikation und Großhandel 1 Zeitungen für Heeresangehörige 305 Erhöhung der Preise für Packpapier.... 305 Verbot der Ein- und Durchfuhr gewisser französischer und englischer Erzeugnisse . 305 Ausfuhrverbot für Lumpenhalbstoff . 305 Englische Moral 306 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker 1 Niederschrift von der Hauptversammlung . 307 Papiermarkt in England 309 Papiermarkt in Amerika . 309 Fördermittel für gekochte Papierabfälle . 309 Papier -Verarbeitung, Buchgewerbe: Papier-Industrie-Verein, E. V. . . 313 Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker . 313 Neue Bestimmungen über das Anzeigenwesen 313 Ausfuhr-Erlaubnis für Aluminiumpulver und Blattaluminium 313 Feldpakete ... .... 313 Papierservietten-Zwang ....... 313 Preß- und Prägearbeiten 314 Aus den Typographischen Gesellschaften . , 314 Uhligs Zeilen-Auftragwalzen 315 Das „Impressum" bei Kopfzeitungen 315 Papier auf Silberpapier kleben 315 Büchertisch 315 Büro-Bedarfs Vertretungs- Vertrag (Schiedspruch) . , 317 Amerikanische Bürogeräte 317 Telephonarm . . 318 Probenschau . , 318 Geschäfts-Nachrichten 326 In Deutschland patentierte Erfindungen . , , 323 Deutsche Reichs-Patente . . . 330 Warenzeichen 331 Briefkasten 332 Die Papier-Zeitung für unsere Krieger! Die im Feld stehenden Fachgenossen ersehnen Nachrichten aus ihrem Beruf. Wer seinen An gehörigen oder Mitarbeitern diesen Wunsch erfüllen will, bestelle für sie bei seinem Postamt die Papier- Zeitung durch Feldpost-Bezug unter Angabe der Feldadresse. Preis samt Umschlaggebühr 87 Pf. für März. Der Bezug kann jederzeit beginnen. Verlag der Papier-Zeitung Zeitungen für Heeresangehörige Nach den in letzter Zeit gemachten Wahrnehmungen werden Zeitungen für Heeresangehörige bei den Feld- und bei den heimischen Postanstalten mehr und mehr nur noch für einen Monat bestellt. Abgesehen davon, daß durch diese bedeutende Vermehrung der Bestellungen der gesamte Zeitungsvertrieb wesentlich erschwert wird, treten bei dem Verfahren leicht Unterbrechungen in der Lieferung während des Monatswechsels ein, weil die Neubestellungen für den nächsten Monat bei der oft langen Beförderungsdauer nicht immer so rechtzeitig bei den Verlags-Postanstalten eingehen, daß sie pünktlich mit dem Beginn der Bezugszeit ausgeführt werden können. Den Aufgebern von Zeitungsbestellungen für Heeres angehörige ist daher dringend zu empfehlen, die Zeitungen gleich für das Vierteljahr oder für den Rest der laufenden Bezugszeit zu bestellen. Erhöhung der Preise für Packpapier Der Verein Westdeutscher Packpapierfabrikanten hielt am 12. Februar seine Hauptversammlung in Düsseldorf ab. Die Mitglieder waren fast sämtlich vertreten und beschlossen ein stimmig, mit Rücksicht auf die hohen Rohstoffpreise und die Betriebsverteuerung angemessene Erhöhung der bisherigen ganz unlohnenden Verkaufspreise eintreten zu lassen. Verbot der Ein- und Durchfuhr gewisser französischer und englischer Erzeugnisse Der Bundesrat hat dem Reichskanzler das Recht eingeräumt, „im Wege der Vergeltung die Ein- und Durchfuhr von Boden- und Gewerbserzeugnissen feindlicher Länder über die Grenze des Deutschen Reiches zu verbieten." Von diesem Recht hat der Reichs kanzler bereits Gebrauch gemacht und mit sofortiger Wirkung folgende Bekanntmachung erlassen: Die Einfuhr und Durchfuhr der nachstehend aufgeführten Boden- und Gewerbserzeugnisse von Frankreich und Großbritannien sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder über die Grenzen des Deutschen Reiches ist verboten (wir führen nur die Waren unseres Faches auf): Zigarettenpapier; 7garettenhülsen; Films; Schreibfedern aus Stahl; Trockenplatten für photographische Zwecke aus Glas. Ausfuhrverbot für Lumpenhalbstoff Nach einer Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs kanzlers vom 15. Februar 1915 wird u. a. verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappen bereitung) aus Abfällen von Gespinstwaren oder dergleichen der Nr. 649 des Zolltarifs.