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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „ 20 „ „ 26 „ „ „ 30 „ 52,„ „ 40 „ „ 104 „ „ „ 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 6 Berlin, Donnerstag, 21. Januar 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postans falten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 8 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts, Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen nur einen Monat (in Deutschland Tür 67 PL) oder aut zwei Monate (in Deutschland für 1 M. 34 PI.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel! Papiermacher-Berufsgenosseoschaft ' 109 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenscbaft . . 109 Handelsbräuche für den Handel mit Papier . 110 Kleine Mitteilungen HO Papierherstellung in England 111 Groß-Britanniens Papier-Ausfuhr 111 Papiermarkt in Amerika 111 Papiermarkt in Moskau 111 Erhöhung der Preise für Packpapiere u. Tüten 112 Lagerzins in den Seehäfen 112 Verbot der Ausfuhr von Jutesäcken .... 112 Papierstoffmarkt , 112 Papier Verarbeitung, Buchgewerbe: Versicherung der Zeitungsbezieher 115 Säcke aus Papiergarn 115 | Neue Vordrucke für Feldpostkarten und Brief umschläge 116 Aus den Typographischen Gesellschaften . , 116 Kalenderschau , 116 Schreibwaren-Handel: Leipziger Frühjahrsmesse’1915 119 Ordnung im Ladengeschäft 119 Französische Niederlassungen deutscher Häuser 120 Offene Briefe 120 Probenschau ....... 120 Geschäfts-Nachrichten ,126 In Deutschland patentierte Erfindungen , , , 127 Warenzeichen128 Briefkasten 128 Amlliclle Bekannimaclungen der Berllsgenossensclallen Papiermacher-Berufsgenossenschaft Diejenigen Mitglieder der Genossenschaft, welche mit der Einsendung des Lohnnachweises für das Jahr 1914 noch im Rück stände sind, ersuchen wir hierdurch, den Lohnnachweis um gehend, spätestens aber bis zum 12. Februar 1915 gemäß § 750 der Reichs-Versicherungsordnung an den Vorstand ihrer Sektion einzureichen. In solchen Fällen, in denen die Unternehmer in folge Einziehung zum Heeresdienst den Lohnnachweis nicht selbst einreichen kennen, muß dies seitens der Angehörigen innerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. Sollte den Angehörigen in einzelnen Fällen die Ausfüllung des Lohnnachweisvordrucks nicht möglich sein, so ist hiervon der zuständigen Sektion als bald Kenntnis zu geben unter Angabe der Zahl der im Jahre 1914 beschäftigten Personen (Gesellen, Lehrlinge usw.) sowie der von diesen geleisteten Arbeitstage. Im Falle der Nichteinreichung des Lohnnachweises müßte die schätzungsweise Lohnfestsetzung durch die Sektion erfolgen, gegen die nach § 758 Absatz 3 der Reichs-Versicherungsordnung eine Beschwerde nicht zulässig ist, selbst wenn der von der Sektion festgesetzte Lohnbetrag die Summe des anrechnungspflichtigen Entgelts wesentlich übersteigt. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß diejenigen Mitglieder, Welche den Lohnnach weis innerhalb der gesetzlichen Frist nicht einreichen, gemäß § 909 der Reichs-Versicherungsordnung in eine Geldstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Mainz, 16. Januar 1915. Der Vorstand der Papierm acher-Berufsgenossenschaft Carl Marggraff, Vorsitzender Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Die Formulare zur Aufstellung der Lohnnachweise sind an die Mitglieder unserer Berufsgenossenschaft Ende Dezember 1914 versandt worden. Gemäß § 750 RVO sind die Lohnnachweise bis spätestens 11. Februar einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, daß nach § 37 der ab 1. Januar 1913 geltenden Satzung für die Umlegung der Bei träge der wirklich verdiente Entgelt angerechnet und nur bei Personen ohne Entgelt der Ortslohn für Erwachsene über 21 Jahre der Berechnung zugrunde gelegt wird. Für die Unternehmer, die gegenwärtig zum Heeresdienst eingezogen sind, ist es Pflicht, ihre Angehörigen anzuweisen, den Lohnnachweis für 1914 unter allen Umständen auszu fertigen und einzusenden. Die N achweise sind nur an das Büro der Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft, Berlin SW 11, Dessauer Str. 2, zu senden. Die Mitglieder, denen die Aufforderung zur Einreichung des Lohnnachweises nicht zugegangen sein sollte, wollen sich sofort wegen nachträglicher Zusendung an das Büro wenden. Berlin, 21. Januar 1915 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Der Genossenschaftsvorstand Carl Rudolf' Bergmann E. Lüderitz Verein amerikanischer Papier- und Papierstoff-Fabrikanten. Die Jahresversammlung wird in New York im Hotel Waldorf- Astoria am 17. und 18. Februar stattfinden. Wie üblich wird sich ein Festessen anschließen. Die Vereine amerikanischer Papiergroßhändler und amerikanischer Papierstoff-Lieferer werden zu der gleichen Zeit in New York tagen und besondere Festessen veranstalten. Dieser Nummer liegt das Inhalts-Verzeichnis für das 2. Halbjahr 1914 bei