Volltext Seite (XML)
1316 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35/1912 Flecke in Prospekten 12000. Frage: Wer kann die Verunstaltung des mitfolgenden Prospektes verursacht haben. Wir haben von diesen Prospekten 5000 Stück drucken lassen, von denen etwa 2000 solche oder ähnliche Verunzierungen aufweisen. Der Drucker schiebt die Schuld auf den Buchbinder, welcher die Arbeit des Falzens verrichtet hat. Dieser wiederum erklärt, daß das Hervorrufen derartiger Striche beim Falzen technisch unmöglich sei. An wen können wir uns wegen Anfertigung des Ersatzes halten ? Dieser wird sich teuer stellen, da der Satz bereits abgelegt ist. Antwort: Die Prospekte weisen kleine Mängel auf, indem sich auf der Rückseite verschiedene Strichstellen zeigen, welche von Druckfarbe herrühren. Die Mängel sind aber meiner Ansicht nach nicht von Belang, weil diese Prospekte nur einmal gelesen werden und dann ihren Zweck erfüllt haben. Anders läge die Sache bei Büchern, wo die Beanstandung vielleicht gerecht fertigt wäre. Die Beschmutzungen können vom Falzen her rühren, es sprechen mehr Anzeichen dafür als dagegen, jedoch läßt sich das an den 5 mitgesandten Exemplaren nicht fest- steilen. Beim Druck ist ein derartiges ,.Abziehen” kaum denkbar, weil sich die Beschmutzung auf jedem Exemplar an anderer Stelle zeigt, viel eher können diese abgezogenen Stellen durch das „übliche Aufschieben mittels Falzbeins”, welche Unsitte durch Falzerinnen häufig ausgeführt wird, hervorgerufen sein. Der Buchbinder wäre auch verpflichtet gewesen, die Drucke vorher auf ihren Zustand zu prüfen, was bei jeder Arbeit, die von einer Druckerei kommt, zu geschehen hat. Erst nachdem der Buchbinder sich von dem guten Zustand der Drucke über zeugt hat, kann er mit der Bearbeitung beginnen. Die Drucke ziehen übrigens heute noch etwas ab. Man kann sich davon überzeugen, wenn man auf eine bedruckte Stelle eine unbedruckte Stelle legt und mit den Daumennagel einige male hin und her streicht. Das Ergebnis dieses Versuches beweist, daß der Druck bei der Verarbeitung zu frisch war, und der Drucker noch einige Tage hätte warten müssen, ehe er dem Buchbinder die Drucke überwies. Aber auch der Buchbinder hätte an diese zu frischen Drucke nicht Hand anlegen sollen. Demnach tragen beide Teile die Schuld. F K. Papierfabrik-Einrichtung für Uebersee 12001. Frage: Es liegt uns eine Anfrage von Uebersee vor, wobei es sich um eine vollständige Papier-Mühlen-Einrichtung handelt. Es soll nur billiges gewöhnliches Papier hergestellt werden, doch muß die Maschine eine Herstellungsfähigkeit von 5 Tonnen am Tage haben. Welche Maschinenfabrik würde wohl am ersten in^Betracht kommen ? Antwort: Wir verweisen auf diejenigen Maschinenfabriken, welche sich ständig in unserem Blatte zum Bau und zur Liefe rung vollständiger Papierfabrikeinrichtungen empfehlen. Es empfiehlt sich, mehrere Nummern unseres Blattes daraufhin durchzublättern, da einzelne dieser Maschinenfabriken nicht in jeder Nummer ankündigen. Eine einzelne Fabrik empfehlen wir nicht, weil wir niemanden bevorzugen wollen. Perlmutter-Papier 12002 Frage: Auf welche Art wird beiliegendes Perlmutter papier hergestellt ? Antwort: Das eingesandte Kartonmuster ist mit hoch glänzendem, perlmutterartig irisierendem Ueberzug versehen. Ich habe die Streichmasse für solches Papier nach folgender Vorschrift hergestellt: 5 g Lithiumchlorid, 3 g Strontiumchlorid, 7,5 g Zitronensäure, 10 g destilliertes Wasser, 250 ccm Alkohol, 2,500 Rohkollodium, 6 ccm Glyzerin, und damit ein recht hübsches Muster erhalten. W. R. (Der hohe Glanz des Ueberzuges deutet an, daß man das mit der Streichmasse versehene Papier ähnlich wie gelatiniertes Papier auf einer glatten Glasplatte trocknen lassen muß.) Druckfarbe für Abziehmarmor 12003. Frage: Ist Ihnen ein Mittel bekannt, wodurch man das Zerfließen der Farben beim Abziehen einschränken oder vermeiden kann? Wir haben es schon durch das Hinzusetzen von Trauben zucker und essigsaurer Tonerde zu erreichen versucht, aber leider vergebens. Es handelt sich um Buchdruck-Kopierfarben, welche wir zur Herstellung von Abziehmarmor für Buchschnitte gebrauchen. Die bisher verwendeten Farben hatten den Uebelstand, daß sie beim Abziehen zerflossen, also nicht genug gebunden waren. Wir fügen ein paar Abzüge bei. Das Papier wurde durchaus nicht zu stark angefeuchtet. Antwort: Fragesteller muß andere Farbe verwenden, Kopierdruckfarbe wird sich stets beim Anfeuchten verwischen. K. Papier lichtempfindlich machen 12001. Frage: Wer ist der Fabrikant des Präparates, mit welchem man stärkere Zeichenbogen lichtempfindlich macht, das heißt so, wie das im Handel befindliche Lichtpauspapier ? Das Präparat gibt es, fast in allen großen technischen Büros stößt man darauf. Antwort: Die Fabrikation von Lichtpauspapier ist in einer Reihe von Nummern der Papier-Zeitung von 1903, beginnend bei Nr. 61, beschrieben. (Diese Nummern sind vergriffen, daher soll die Abhandlung, nach der rege Nachfrage herrscht, nächstens in unserm Blatte wieder abgedruckt werden.) Dort sind die Chemikalien, die zur Herstellung des sogen, blausauren Eisen papiers dienen, wie grünes zitronensaures Eisenoxyd-Ammoniak und rotes Blutlaugensalz, angegeben, ebenso alles, was man bei dem Bereiten des Lichtpauspapiers wissen muß. Während man das blausaure Eisenpapier bei einiger Umsicht und Uebung hinreichend gut selbst bereiten kann, muß man die sogenannten Positivpapiere, die dunkle Linien auf weißem Grund ergeben, von Lichtpauspapierfabriken kaufen, die übrigens auch das blausaure Papier so gut und billig liefern, daß die Selbsther- Stellung nicht lohnt. Buchdruckwalzenmasse 12005. Frage: Aus welcher Mischung besteht das Material, welches zum Guß von Walzen für kleine Tiegeldruckpressen ver wendet wird ? Antwort: Die für Buchdruckmaschinen benützte Walzen masse wird aus Leim oder Gelatine, Zucker und Glyzerin zu sammengesetzt. Die Zusammensetzung dieser Bestandteile ist aber für Buchdruckereien zu umständlich, so daß besondere Walzengußanstalten die Herstellung neuer und den Umguß alter Walzen übernehmen. Durchschlagen von Farbe bei Leinenpapier 12006. Frage: Ist das Durchschlagen der Farbe auf den mit folgenden Leinenbogen auf einen Fehler des Papiers oder des Druckers zurückzuführen ? Antwort: Das dünne Postpapier ist mit Leinenprägung versehen. Diese Prägung greift allerdings das Gefüge des Papiers an und schwächt es an einzelnen Stellen, jedoch beweist die gute Leimfestigkeit des bemusterten geprägten Papiers, daß die Ober fläche nicht übermäßig geschädigt wurde. Daß die auf einer Seite des Papiers in großen Flächen aufgebrachte graue Farbe nach der anderen Seite durchgeschlagen hat, dürfte also weniger auf der Papierprägung als auf der Natur der Farbe beruhen. Offenbar enthält die Farbe, wie ihr ungewöhnlich starker Geruch beweist, viel Firnis, was das Durchschlagen begünstigt. Pflicht zur Aufbewahrung von Kopierbüchern Aus der Schweiz 12007. Frage: Im Jahre 1903 verkaufte ich meine handelsgerichtlich eingetragene Firma in A. an einen Vollkaufmann in B. ohne Aktiven und Passiven. Ich als Verkäufer galt nach deutschem Recht eben falls als Vollkaufmann. Käufer führte das Geschäft in A. unter gleicher Firma weiter. Damit der Käufer den Verkehr mit meiner Kundschaft fortsetzen konnte, überließ ich ihm stillschweigend meine sämtlichen Kopierbücher. Im Jahre 1910 war ich gezwungen, gegen einen meiner früheren Lieferanten einen Prozeß zu führen und benötigte zur Beweisführung meine damaligen oben erwähnten Kopierbücher. Auf wiederholtes Verlangen, mir diese Kopierbücher zur Verfügung zu stellen, erklärte mein Käufer, daß er sie nicht mehr besitze, da er vor Jahren meine von ihm erworbene Firma aufgelöst habe. Meinen vorerwähnten Prozeß habe ich zum Teil verloren, da mir die Hauptbeweisstücke fehlen. Ist der Käufer ver pflichtet gewesen, die Kopierbücher nach § 44 HGB aufzubewahren und, wenn ja, kann ich ihn wegen deren Vernichtung belangen lassen ? Ich kann, da ich noch Außenstände habe, in die Lage kommen, die Kopierbücher als Beweisstücke zu benötigen, und mir erwächst durch deren Vernichtung wesentlicher Schaden. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Die Frage ist, vorausgesetzt, daß deutsches Recht zur Anwendung kommt, zu bejahen. Nach § 44 HGB sind auch Kopierbücher zehn Jahre lang von dem Zeitpunkt ab gerechnet, mit welchem jedes einzelne Buch abschließt, aufzubewahren. Diese gesetzliche Pflicht ist mit dem Geschäftsverkauf vom Fragesteller auf den Ge schäftsnachfolger übergegangen und wurde auch durch die spätere Auflösung des Geschäfts nicht beseitigt. Den Nach folger trifft also die Verantwortung dafür, daß vor Ablauf des zehnjährigen Zeitraumes die Kopierbücher als Beweismittel zu gunsten des Fragestellers nicht mehr benutzt werden können. Ein dadurch dem Fragesteller erwachsender Schaden ist also durch den Geschäftsnachfolger verschuldet und durch diesen zu ersetzen. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29