Volltext Seite (XML)
308 PAPIER-ZEITUNG Nr. 9 der Gewerheordnung fällt. Aushilfsarbeit darf die Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten. Nach dieser Zeit tritt die geschäfts übliche Kündigungsfrist in Kraft, wenn nichts anderes vereinbart wird. $ 11. Arbeitsnachweis Der Arbeitsnachweis der Mitgliedschaften des Verbandes der Lithographen, Steindrucker und verw. Berufe wird möglichst in erster Linie in Anspruch genommen. Die Vermittlung ist unent geltlich. $ 12. Erledigung von Streitigkeiten Die Erledigung von Streitigkeiten obliegt den beiden Orts oder Kreisvertretern und Gauvorständen und in letzter Instanz den beiden Zentralen, denen solche sofort gemeldet werden müssen. Die beiden Zentralen haben sich im einzelnen Falle über die Bei legung von Differenzen mit tunlichster Beschleunigung zu verstän digen. Vor der definitiven Entscheidung der beiden Zentralen dürfen von keiner Seite irgend welche Maßnahmen (Kündigungen, Sperre, Verweigerung von Ueberstunden, Zurückhalten mit der Arbeits leistung usw’.) ergriffen werden. Berlin, den 27. Januar 1912. (Folgen Unterschriften) Zu diesen Vereinbarungen sind noch folgende besondere Be schlüsse gefaßt worden: Besondere Beschlüsse zu den Vereinbarungen Zu $ 3. Lehrtingsfrage Um die von der Gehilfenschaft behaupteten Mißstände in der Lehrlingsfrage (Lithographen) in der Autochrom-, Photochrom- und Lichtdruckpostkartenbranche zu prüfen, und wo solche vorhanden sind, zu beseitigen, wird der Schutzverband mit Zuziehung des Fachverbandes die Angelegenheit einer eingehenden Prüfung unter- ziehen. Er wird sich bis spätestens 1. Juli 1912 wegen gemeinsamer Regelung mit dem Hauptvorstand des Senefelderbundes in Ver bindung setzen. Lohnfrage Zu der Gehilfenforderung auf allgemeine Lohnzulagen erklärt der Schutzverband: „Die beiden Parteien haben sich bisher in der Lohnfrage auf den. Standpunkt gestellt, daß lediglich der Mindest lohn für nach vierjähriger Lehrzeit Ausgelernte im erstenGehilfenjahr, der nach den örtlichen Verhältnissen entsprechend abgestuft wird, einer bindenden Regelung unterliegt und daß im übrigen die Lohn- frage der freien Vereinbarung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit und der Dauer der Beschäftigung vorbehalten bleibe. Von diesem Grundsatz aus sind auch fortgesetzt Lohnerhöhungen von den Prin zipalen gewährt worden, wie die Statistik des Schutzverbandes ausweist, und werden auch in Zukunft gewährt werden. Auf Grund des um 13,9 v. H. erhöhten Mindestlohnes werden sich in Zukunft die Löhne der einzelnen Gehilfen ganz von selbst erhöhen. Der Schutzverband ist nicht in der Lage, außer der vorgeschlagenen .Erhöhung der Mindestlöhne um 13,9 v. H. eine allgemeine zwangs weise Erhöhung der bestehenden Löhne vorzunehmen. Der Schutz- verband Deutscher Steindruckereibesitzer und die Kommission der Leipziger Nichtschutzverbandsfirmen werden den Prinzipalen empfehlen, den Gehilfen, welche bis einschließlich 5 M. über den örtlichen Mindestlohn verdienen, innerhalb eines Zeitraumes yon 4 Wochen nach Wiederaufnahme der Arbeit eine freiwillige Zulage zu bewilligen''. Druckmusterfrage Die beiden Zentralen werden zwecks Regelung der Druck musterfrage bis spätestens 1. Juli 1912 zusammentreten. Akkordarbeit Ueber den Antrag der Gehilfenvertreter: „In Firmen, wo die Gehilfen im Akkord arbeiten, ist diesen ein fester Wochenlohn entsprechend der Leistung zu garantieren" werden die beiden Zentralen bis spätestens 1. Juli 1912 zu Beratungen zusammen treten. Wiederaufnahme der Arbeit Die Wiederaufnahme der Arbeit und die Einstellung von Ge hilfen erfolgt an allen Orten und in allen beteiligten Betrieben im Laufe der Woche vom 29. Januar bis 4. Februar 1912. Maßrege lungen finden von keiner Seite statt. Jeder an der gegenwärtigen Bewegung beteiligte Betrieb hat seine ausständigen oder gekün digten Gehilfen in erster Linie bei Einstellung von Gehilfen zu be rücksichtigen, soweit solche bis zum LMai 1912 noch vorhanden sind. Berlin, den 27. Januar 1912 Für den Schutzverband: Für den Senefelderbund: • (Folgen Unterschriften) Deutscher Buchdrucker-Verein. Herr Dr. Josef Petersmann hat sein Amt als 1. Vorsitzender aus Gesundheitsrücksichten nieder gelegt. Der Haupt vorstand des D. B.-V. veröffentlicht dies unterm 18. Januar und teilt mit, daß der erste Stellvertreter des Vorsitzenden Herr Dr. Victor Klinkhardt die Weiterführung der Vereinsgeschäfte übernommen hat. Die Neuwahl des Vereinsvorsitzenden wird Auf gabe der nächsten in Breslau abzuhaltenden Hauptversammlung des Vereins sein. Der Vorstand dankt öffentlich Herrn Dr. Peters- mann für seine verdienstliche Wirksamkeit. Deutscher Buchdruck-Preistarif Die Preisbestrebungen der Buchdruckereibesitzer haben zuerst im Jahre 1907 durch Herausgabe des deutschen Buch druck-Preistarifs Gestalt gewonnen. In diesem Jahre übernahm der Deutsche Buchdrucker-Verein die Durchführung des selbst geschaffenen Preistarifs, nachdem er sich zuvor für den früheren sächsischen Minimaldruckpreisetarif eingesetzt hatte. Dieser Preistarif von 1907 ist indessen schon drei Jahre später einem Ausschuß zur Umarbeitung übergeben worden, der seine Auf gabe nun beendet hat. Durch diese Umarbeit ist von dem alten Preistarif fast nur das Format unverändert geblieben, der Inhalt erfuhr gründliche Aenderung nicht nur bezüglich der einzelnen Bestimmungen und Preise, sondern auch bezüglich der An ordnung des Textes. Wie dem Preistarif selbst zu entnehmen ist, waren diese Aenderungen dem sich aus dem Gebrauche des alten Tarifs ergebenden Bedürfnis entsprungen, weil dieser nicht überall klar und übersichtlich genug war. Auch wurde die Einrede der Buchverleger beachtet, die es für unbillig er klärten, daß Setzmaschinensatz nach dem alten Tarif wie Hand satz zu berechnen war. Die neue Ausgabe des Preistarifs hat zunächst die Berech nungsbeispiele für Akzidenzarbeiten fallen lassen. In Verbindung mit einem Musterbuch sollen sie später erscheinen. Ebenso sind die Geschäftsunkosten-Tabellen (rote Tabellen) nicht wieder aufgenommen worden. Der neue Preistarif enthält also keine Preise für fertige Drucksachen, sondern nur Berechnungs grundpreise. d. h. Stunden- und Tausendbuchstaben-Preise für Satz, Preise für Zurichtung und Fortdrucke nach Maschinen größen und Auflage usw., außerdem wie der frühere Tarif wieder Preise für Aufmachungs- und Broschürenarbeiten, sowie Be stimmungen für den Geschäftsverkehr mit Kunden und Liefe ranten. Besonderes Gewicht haben die Verfasser auf übersichtliche Anordnung des Inhalts gelegt. In dieser Beziehung unterscheidet dieser Preistarif zwischen Akzidenzsatz und -Druck (also Her stellung von Akzidenzen), Herstellung von Werken, Katalogen, Zeitschriften und Zeitungen und Qualitätsarbeiten. Für jede dieser fünf Druckgattungen setzt er einen besonderen Tarif fest, der alles enthält, was notwendig ist, um die Drucksache zu berechnen. Und so stellt er nach Vorwort und Einleitung folgende Abschnitte auf: I. Teil: Akzidenzen, II. Teil: Kataloge, Preislisten, III. Teil: Werke, IV. Teil: Zeitschriften und Zeitungen, V. Teil: Qualitätsarbeiten, Drei- und Vierfarbendrucke. Greifen wir das Kapitel „Werkdruck” heraus, so enthält dies u. a. folgen des: A. Allgemeines (nähere Kennzeichnung der unter Werke zu verstehenden Drucksachen), B. Satz, I. Handsatz (Berechnung desselben, Umbruch, Korrektur usw.), 2. Maschinensatz (eben so), C. Druck, Formschließen und Zurichtung, Druckberechnung, Stereotypie, Papier und alles sonstige. In dieser Weise ist jeder Abschnitt ausgebaut. Den Druckarbeiten folgen die Preise für Aufmachung und Broschur, dann Bestimmungen für den Verkehr mit Zwischen händlern, für das Auflagernehmen, Feuerversicherung, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, eine Aufzählung der Organe zur Durchführung des Preistarifs, die Geschäftsgebräuche im deut schen Buchdruckgewerbe urd Ratschläge für den Verkehr mit Lieferanten und Kollegen, sowie Muster für geschäftliche Formulare wie Berechnungs- und Arbeitszettel. Kostenanschläge usw. Eine besondere Anlage bilden zwei Tabellen zum Auf ziehen, enthaltend Fortdruckpreise für Akzidenzarbeiten bis 5000 Auflage. Für leichtes Auffinden der gesuchten Abschnitte und des Inhalts dient ein Inhaltsverzeichnis sowie seitliche Einschnitte mit Aufdruck. Ein Vorwort behandelt den histori schen Teil, eine Einleitung führt in den praktischen Gebrauch des Tarifs ein. Die vorbildliche textliche Einteilung des Tarfs dürfte jedoch noch weniger schwierig gewesen sein als die Lösung verschiedener Fragen der Berechnung von Satz und Druck. E9 galt ja, wider- streitende Interessen auszugleichen. Gegensätze waren' im Laufe der Zeit zwischen Großstadt und Kleinstadt sowie zwischen Handsatz und Setzmaschinensatz aufgetreten. Es gibt im Buch drucker-Lohntarif Lokalzuschläge auf die Löhne von 2% bis 25 v. H. Diesen Unterschied der Löhne hatte der frühere Tarif auf die Satzpreise übertragen, so daß auch diese Unterschiede bis zu 25 v. H. aufwiesen. Hiermit hat der neue Tarif gebrochen und die Lokalzuschläge nur noch auf die Löhne aufgeschlagen, nicht aber auf die Spesen. Hierdurch ist der Unterschied der Satzpreise um 6 bis 11 v. H. geringer als bisher. Die Berechnung der Satzpreise nach 1000 Buchstaben ist aber auch noch in anderer