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3. Büroausstellung, Berlin 1911 vom 25. Februar bis 5. März Der preußische Handelsminister Herr Sydow hat das Protektorat der Ausstellung und Unterstaatssekretär a. D. Herr B. Fritsch den Vorsitz des Ehrenkomitees übernommen. In den Arbeitsausschuß wurden neu gewählt: Herr Birney, Direktor der Titania Schreibmaschinen-Gesellschaft, und Herr B. Benas von der Brunswiga-Rechenmaschine. An fragen vom Ausland lassen erwarten, daß die Ausstellung auch von amerikanischen und englischen Firmen beschickt sein wird. Gescheiterte Einigungsverhandlungen. Wir berichteten wiederholt über Unterhandlungen zwischen dem Verband deutscher Papier- und Schreibwarenhändler in Düsseldorf und dem Zentralverband der Schulbuchhändler, Papier- und Schreibwarendetaillisten Deutschlands in Berlin, welche den Zusammenschluß beider Verbände zum Ziel hatten. Wie nun das Organ des erstgenannten Verbandes mitteilt, wurden in der Vorstandssitzung des Verbandes vom 17. Ok tober die Forderungen, welche der Zentralverband der Schulbuchhändler, Papier- und Schreibwarendetaillisten Deutschlands gestellt hat, einstimmig abgelehnt. Schaufenster Die Firma F. G. Mylius, Leipzig, veranstaltete eine äußerst wirksame Schaufenster-Reklame, die wir vorstehend in photographischer Abbildung wiedergeben. Das Schau fenster enthielt nur Erzeugnisse der Firma A W. Faber in Stein bei Nürnberg, nämlich Castellstifte und Castell- Reklamen, deren Mittelpunkt die aus Castellstiften zu sammengesetzte Siegessäule bildete. Die geschickt und ge schmackvoll zur Schau gebrachte Auslage fand beim Publikum große Beachtung und dürfte für den Verkauf der Castellstifte wirkungsvolle Dienste geleistet haben. Zusammenschluß im Kommissionsbuchhandel. Zwölf der bedeutendsten deutschen Kommissionsbuchhandlungen, darunter F. Volckmar und K. F Köhler, Leipzig, gingen, wie dem »Berl. Tageblatt« ein Privattelegramm nach den »Leipziger Neuesten Nachrichten« meldet, eine Interessengemeinschaft ein, die sechs bis sieben Zehntel des gesamten Umsatzes im deutschen Buchhandel umfaßt. Der Eintritt weiterer buch händlerischer Firmen stehe bevor. Reklameabteilung im kaufmännischen Betrieb Eine für jeden aufmerksamen Kaufmann be achtenswerte Erscheinung ist die Abnahme der Geschäftsreisenden und die dafür in Wirksam keit tretenden Reklameabteilungen. Die Reklameabteilung, ein Kind der Neu zeit, wird in Zukunft für den Betrieb unent behrlich werden, da sie das Geschäft dem großen Publikum gegenüber vertritt. Preis listen, Werbeschreiben, Warenpackungen usw. verlangen heute eine ganz andere Bearbeitung wie früher. Sie müssen künstlerisch entworfen und ausgestattet sein, in ihnen wirkt die Macht der Sprache durch vollendete Stilformen, und zielbewußter, überzeugend wirkender Bilder schmuck. erhöht die Wirkung. Der Reklame mann muß gewandter Schriftsteller sein, der für jedes Publikum den passenden Ton findet. Anregend, erklärend und belehrend müssen die empfehlenden Abhandlungen sein, um Beachtung zu finden. Sie müssen unaufdringlich zum Ver such oder Kauf ermuntern. Die Waren müssen nach ihrer Eigenart behandelt „und empfohlen werden, ihre Vorzüge, Neuerungen, Verwen dungsmöglichkeiten bedürfen [sachlicher Er wähnung, die durch ihre Unaufdringlichkeit reizt und überzeugt. Die Reklameabteilung steht ferner in ständiger Fühlung mit der Tages- oder Fachpresse, und wer könnte heute, wenn er seinen Geschäftskreis erhalten und erweitern will, die Presse entbehren? So wirkt die Re klameabteilung umfangreicher und zielbewußter als der Geschäftsreisende für die Weiterentwick lung des Unternehmens. E. S. Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur in Hamburg. Auf Beschlüsse der Hamburger Bürgerschaft, die das Ergebnis längerer Beratun gen waren, hat der Senat jetzt eine Antwort erteilt. Er hält im Interesse eines wirksameren Schutzes der Jugend gegen die Schmutz- und Schundliteratur eine Ergänzung und Erweiterung der einschlägigen reichsgesetzlichen Be stimmungen auch seinerseits für geboten und ist an zuständiger Stelle — im Bundesrat — zunächst dafür eingetreten, daß in den von dem stehenden Gewerbebetrieb handelnden Titel II der G.-O. Bestimmungen aufgenommen werden, welche die Säuberung der Schaufenster und Schaukasten von der sogenannten Schund literatur, insbesondere von solchen literarischen Erzeugnissen ermöglichen, die durch die Art der Schilderung verbrecherischer Vorgänge die Begeisterung für die verbrecherische Handlung wachzurufen oder zur Nachahmung des Verbrechertums anzu eifern geeignet sind. Weitere Anträge hat sich der Senat für die Verhandlungen über den Entwurf des neuen Strafgesetz buches vorbehalten. Ferner sollen der Bürgerschaft Anträge unterbreitet werden, daß zum Erwerb von Jugendschriften und anderen guten Büchern, welche Schülern und Schülerinnen der städtischen Volksschulen und der Landschulen zum Eigentum überwiesen werden sollen, zunächst auf die Dauer von 3 Jahren je 5000 M. bewilligt werden.