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Nr. 87 PAPIER-ZEITUNG 3363 satz bedeutend flotter geworden, und die Erschließung weiterer Gebiete namentlich auf dem ostasiatischen und amerikanischen Markt läßt sich umso günstiger an, je mehr wir uns dem Weih nachtsmonat nähern. K. Sonntagsruhe in Fabriken Die vom Bundesrat nach der Bekanntmachung vom 5. Februar 1895 auf Grnnd des § 105d der Gewerbeordnung zugelassenen Ausnahmen von dem Verbote der Sonntags arbeit im Gewerbebetriebe werden zurzeit seitens des Reichsamts des Innern eingehend geprüft. Die Erhebungen über die Notwendigkeit der Beibehaltung oder Abänderung dieser Ausnahmen haben, wie »Berliner Lokal-Anzeiger« meldet, ergeben, daß in einer Anzahl von Fällen für die ungeminderte Aufrechterhaltung der bisher zugelassenen Ausnahmen kein Bedürfnis mehr besteht. Andererseits haben sich die Verhältnisse bei einzelnen Industriezweigen, insbesondere bei der chemischen Industrie, in technischer Beziehung derart geändert, daß die bisherigen Bestimmungen nicht mehr voll anwendbar sind. Nach dieser Richtung hin ist eine Ergänzung der Unterlagen notwendig ge worden, die voraussichtlich im Laufe dieses Winters sich werden beschaffen lassen, worauf die Beratungen über den bereits aufgestellten vorläufigen Entwurf einer neuen Be kanntmachung beginnen können. Zu diesen Beratungen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der beteiligten In dustriezweige zugezogen werden. Kochen und Bleichen von Lumpen Martin L Griffin, Chemiker im Emerson Laboratorium zu Springfield, Mass, U. S. A., weist im »Paper Trade Journal« darauf hin, daß die Papiermacher beim Kochen der Lumpen die Aenderungen nicht genügend berück sichtigen, welche in der letzten Zeit in der Textil-Industrie stattgefunden haben. So seien neuerdings sehr licht- und waschechte Teerfarbstoffe für Baumwolle in Gebrauch ge kommen, und wenn Abschnitte oder Lumpen solcher Ge webe von den Papierfabrikanten in der bisher üblichen Weise behandelt werden, so entfärben sich solche Lumpen nicht oder nur in geringem Maße. Wenn Papierfabriken gleichmäßige Abschnitte dieser Art in großen Mengen aus einer Färberei beziehen, so sollten sie sich bei dieser nach der Art des angewandten Farbstoffs und nach der dazu verwendeten Beize erkundigen, sie können dann durch entsprechende Zusätze in den Lumpenkocher oder den Bleichholländer die Entfärbung besser bewirken als mit Hilfe der üblichen Alkalien. Ferner kommen vielfach Ab schnitte und Lumpen aus mercerisierter Baumwolle zur Ver arbeitung in Papierfabriken. Diese Abschnitte haben be reits beim Mercerisieren ein Bad von starker kaustischer Lauge durchgemacht und werden daher von den im Lumpenkocher verwandten Alkalien wenig angegriffen. Auch weist der Verfasser darauf hin, daß man beim Leeren der Lumpenkocher nicht erst die Lauge ablassen und die Lumpen im Kocher der Einwirkung von trockenem Dampf aussetzen sollte, weil bei solcher Behandlung die in den Lumpen enthaltenen Chemikalien auf die Faser schädlich einwirken, und auch Schmutz und Farbe in die Fasern ein gebrannt werden. Erhöhung der Braunkohlenpreise Eingesandt Die Bemühungen der Bitterfelder Braunkohlenwerke, einen Zusammenschluß zu erzielen, sind von Erfolg gekrönt gewesen. Es ist ein Verkaufsverein Bitterfeider Braunkohlenwerke G. m. b. H. in Bitterfeld gegründet worden, der die Preise für Förder kohle vom 1. November ab auf 22 M. erhöht. Diese Erhöhung bedeutet für die Papierfabriken, die Braunkohlen von Bitterfeld und den umliegenden Gruben beziehen, eine Erhöhung der Kohlenpreise um 20 v. H. Es wäre an der Zeit, daß die Papier fabrikanten daran dächten, die immer mehr steigende Belastung der Herstellungspreise auch in den Verkaufspreisen zum Aus druck zu bringen. Jedenfalls werden die Mehrkosten, die das Jahr 1909 schon gebracht hat, dazu führen, die Verkaufspreise genau nachzurechnen. Ff. K. Strohpappen-Preise. (Eingesandt.) Die Nachfrage nach Stroh pappen ist zurzeit sehr stark. Seit dem r. Juli haben die Preise bedeutenden Aufschwung genommen. In Berlin wird Stroh pappe unter 11 M. 25 Pf. nicht mehr gehandelt. Aller Voraus sicht nach wird die Preissteigerung, die in letzter Woche mehr als 30 Pfennig für den Zentner betrug, auch weiter anhalten. K. Kraftleitungskabel als Schiffahrtshindernis Zwei schwedische Reedereien haben wegen Hinderung der Schiffahrt auf dem Svanösund dadurch, daß ein elektrisches Hochspannungskabel in der Höhe von 40 m über dem Wasser über den Sund gespannt ist, bei der Regierung Klage erhoben und Schadenersatz beansprucht. (Das beanstandete Kabel geht von Franö nach Svanö und liefert der Sulfitstoffabrik Svanö Aktiebolag Kraft.) Die Masten der Segelschiffe waren nämlich auf der Fahrt von Stockholm auf dem Angermanälfven nach Kramfors 42 m hoch, und die Schiffe hatten dadurch, daß sie die Takelung teilweise abnehmen und dann wieder aufsetzen mußten, bedeutenden Zeitverlust. Die Behörden hatten jedoch der Firma die Anlage der Leitung in nur 40 m Höhe über dem Wasser spiegel erlaubt, bg. Patentprozeß. Wegen Patentverletzung sind am 12. März 1909 vom Landgerichte Aachen der Architekt Heinrich Breiden band und der Direktor Herweg zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie leiteten die Papierfabrik Mühlhoven bei Düren und nahmen eine dem Nebenkläger Wilhelm Schmidt in Lambrecht (Pfalz) geschützte Erfindung in Benutzung. Diese bestand in einer eigenartigen Gestaltung eines Holländermahlwerkes zum Zer reißen von Papier. Die alten Mahlwerke bestehen aus Eisen und zerreißen oder zerschneiden das Papier, das patentierte da gegen besteht aus Stein mit Nuten und Erhöhungen und zerreibt die Papiermasse. Der Erfinder hat noch ein Zusatzpatent erhalten. In ihrer Revision bestritten die Angeklagten, sich strafbar gemacht zu haben und behaupteten, sie hätten nur eine Er findung des Mitangeklagten benutzt, die eine Ueberholung des Schmidtschen Patentes darstelle. Das Reichsgericht erkannte jedoch mit Rücksicht auf die tatsächlichen Feststellungen auf Verwerfung der Revision. Gewerbe-Rufsicht der Papier-Fabrikation im Königreich Sachsen 1908 Nach dem Jahresbericht der Geiverbe-Aufsichtsbeamten (Siehe Seite 3372 dieser Nummer) Reuisionsbefunde. Bezirk Freiberg: Auf eine Beschwerde ohne Unterschrift, wonach in einer Anzahl von Holzschleifereien die Sonntagsruhe nicht richtig eingehalten würde, ergaben die Er örterungen zwar die Unrichtigkeitdieser Angaben, jedoch war darauf hinzuweisen, daß Arbeitern, die an zwei aufeinanderfolgenden Sonn tagen beschäftigt worden waren, am dritten Sonntag nicht eine Ruhe zeit von 24Stunden, sondern von 36 Stunden gewährt werden müßte. Bezirk Zwickau: Eine regelmäßige Beschäftigung von 6 jugendlichen Arbeitern während der Nächt wurde in einer Pappenfabrik festgestellt. Der Erfolg ihrer Anzeige war der Inspektion noch nicht bekannt. Art der Beschäftigung. In einer Pappenfabrik wurde dem Betriebsleiter nahegelegt, die Bedienung des Glättwerks nicht Arbeiterinnen zu überlassen. Betriebsunfälle. In einer Pappenfabrik versuchte ein jugend licher Arbeiter an einem Schleifsteine unbefugter Weise den Riemen aufzulegen, wobei ihm ein Arm abgerissen wurde, welche Verletzung seinen Tod herbeiführte. Infolge voreiligen Entfernens der Schrauben des Mannloch deckels eines noch unter Druck stehenden Zellstoffkochers wurde ein Kocherwärter durch austretenden Dampf und Stoff derart am ganzen Körper verbrüht, daß der Tod eintrat. Vier an den andern Kochern beschäftigte Arbeiter wurden verletzt. Ein ähnlicher Unfall, wenn auch nicht mit tötlichem Ausgange, ereignete sich in derselben Fabrik während der Entfernung einer Blindflansche eines Zellstoffkochers, der gleichfalls noch unter Druck stand. Um die Höhe des Druckes in den Kochern vor dem Oeffnen bequemer feststellen zu können, wurde die Anbringung je eines zweiten Manometers in der Nähe der Ent leerungsstellen der Kocher angeordnet. Verhütung von Unfällen. Bei der Anlegung von Fahrstühlen wird seitens der Gewerbeunternehmer immer mehr für mög lichst große Sicherheit gesorgt. Insbesondere werden neue Fahrstuhlanlagen zur Güterbeförderung in Begleitung einer Person meist mit zuverlässig wirkenden Tür- und Steuerungs sicherungen versehen, wie solche nur für Personenaufzüge vor geschrieben sind. Neue Fahrstühle zur ausschließlichen Güter beförderung werden häufig mit einer Fangvorrichtung aus gestattet, die im Falle eines Bruches ein Niedergehen des Fahrstuhles verhindert. So ließen auch die Inhaber einer Papierfabrik im Bezirk Annaberg nach wiederholten Unfällen an 4 Fahrstühlen Fangvorrichtungen anbringen, obwohl die Ver letzungen lediglich auf die Nichtbefolgung der Betriebsvor schriften zurückzuführen waren. Wohlfahrtseinrichtungen. Eine Papierfabrik gewährt Arbeitern, die länger als fünf Jahre bei ihr tätig sind, jährlich eine Woche Urlaub unter Zahlung des doppelten Lohnes. Dieselbe Fabrik vergütet ferner allen über 2 Jahre in ihren Diensten stehenden Arbeitern die auf Wochentage fallenden Feiertage wie Arbeitstage. Eine Papierfabrik verteilte zu Weihnachten folgende Dienst altersprämien: Für 10jährige Dienstzeit an 5 Arbeiter je 60 M.