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Nr. 60 PAPIER-ZEITUNG 2648 worden war. Großhandlung B C, Papierverarbeitungsfabrik • neg* Wir haben einen Streit mit C, welcher laut Uebereinkommen •durch Ihren Schiedspruch geregelt werden soll. Im November 1906 bezogen wir von C ein Papier una zwar franko Antwerpen. Die Fracht im Betrag von 3 M. 80 Pf. für 100 kg war an der Faktura gekürzt und das Papier unfranko an einen Spediteur in Köln gesandt worden. Im Februar 1907 bestellten wir zu gleichen Bedingungen die gleiche Ware und erhielten darauf einliegende Auftrags bestätigung. Als wir aber die Faktura empfingen, war die Fracht nur mit 1 M. 40 Pf. für 100 kg gekürzt, und auf unseren Vorhalt antwortete die Firma, daß sie nur Wasserfracht nach Antwerpen in Abzug bringen könne. Wir beanspruchten jedoch Bahnfracht, da die Wasserfracht garnicht in Betracht kommen konnte, und die Bestätigung nichts davon erwähnt hatte, daß die Frachtvergütung nicht in der gleichen Höhe, wie das vorige Mal erfolgen würde. Wir bemerken ausdrücklich, daß der Versand selbst auch im zweiten Falle per Bahn betätigt worden ist, und nach Ansicht unseres Anwaltes sind wir auch berechtigt, wieder den Abzug der Bahnfracht zu verlangen, nachdem nichts anderes vereinbart Siderosthen-Lubrose sM./,, in allen Farben-Nuaneen S-“P Bester Anstrich für Elsen. Zement, Beton, t SB/ Mauerwerk gegen Anrostungen und chemisohe QddesmaE-ahde Einwirkungen — Isolationsmittel gegen Feuchtig- vnFImTNM kelt — Fafaden-Anstrlch (185945 "" Alleinige Fabrikanten: 077f5 Aktien-Gesellschaft Jeserich ‘//\% Chemische Fabrik, Hamburg Die vom Verkäufer C an den Käufer B erteilte Auftrags bestätigung lautet »Fracht transit Antwerpen creditiert. Ballenpackung franco«, außerdem nach der Bezeichnung der Ware »wie am 24. 10. 1906 gehabt«. Da es sich in dem Streit nicht um den in diesem Fall geringfügigen Betrag handelt, sondern um den grundsätzlichen Entscheid, wer im Recht ist, so entscheiden wir, daß der Verkäufer C den Frachtunterschied von 6 M. 68 Pf. dem B gutbringen soll, weil er den Auftrag bestätigte »wie am 24. 10. 1906 gehabt« und »Fracht transit Antwerpen creditiert«. Damals wurde Wagenladungsfracht gutgebracht, deshalb muß mangels anderer vorheriger Uebereinkuoft auch jetzt Wagenladungs fracht vergütet werden. Wenn in der früheren Rechnung (Auftrag vom 24. ro. 06) irrtümlich Bahnfracht anstelle der Wasserfracht abgesetzt war, so mußte dies dem Käufer spätestens vor Bestätigung des neuen Auftrags angezeigt werden. gehen zu lassen. * Wasser- oder Eisenbahnfracht 526. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei refallt and ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Am 18. März 1907 sandten wir an den Spediteur A eine für Antwerpen transit bestimmte Sendung 377 kg laut Auftrag der Firma B. Da offene Rheinschiffahrt vorhanden war, so kredi tierten wir der Firma B die Wasserfracht bis Antwerpen zum Satze von 1 M. 30 Pf. für 100 kg, also für 380 kg 5 M., während wir in einem früheren Falle für eine gleiche Sendung bei ge schlossener Rheinschiffahrt aus Versehen die Stückgutfracht zur Gutschrift brachten. Die Firma B war mit der Gutschrift der Wasserfracht von 5 M. nicht einverstanden, sondern verlangte, es möge für die genannte Sendung die Wagenladungsfracht von 3 M. 10 Pf. für 100 kg gutgeschrieben werden, was wir mit Brief vom 26. März verweigerten mit dem Bemerken, daß unsere Preise auf Wasser fracht kalkuliert sind. Unsere Güter nach Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam werden fast ausnahmslos per Wasser verladen, da nicht allein der Frachtsatz günstiger, sondern auch die Ablieferungszeit ver möge des durchgehenden Verkehrs viel kürzer ist als mit der Bahn. Da nach unseren Erfahrungen die Rheinschiffahrt für die in Betracht kommende Verbindung nur an ganz wenigen Tagen im Jahre, z. B. bei schwerem Eisgang oder Niederwasser, ge schlossen ist, ist die Versendung per Wasser üblich und daher in Kalkulationen die hierfür in Betracht kommende Fracht ein gesetzt. Wir haben deshalb keinerlei Veranlassung, der Firma B die Bahnfracht gutzubringen. Wenn dies seinerzeit einmal ge schehen ist, so lag hier ein Versehen des Speditionsbeamten vor, der über die einschlägigen Kalkulationen, Verkaufspreise usw. nicht unterrichtet war. Wir bitten, uns in der Angelegenheit Ihre Entscheidung zu- Hydraulische Pressen undichter Kolben mehr wü nschten 1 000 000 kg überall ohne aufstellbar Druckvermöge 0 ’ F undamentierung [193752 (Uber 510 Stück geliefert) für alle Zwecke der Papier-Industrie in einfacher 00(1 Zwillingsform mit meiner seit Jahren best- bewährten Reservekolbendichtung — kein — in jeder ge- Pressfläche, bis E-MMnatüci"-zMgra meg Presswagen, Fangpressen. Hydraulische Presspumpen bis 400 Atm., für Hand- und Maschinenbetrieb, mit Seibstaus- und Einlösung bei jedem Druck, empfiehlt als älteste und renommierteste Spezialfabrik der Rhelnpfalz M. Häusser, Neustadt a. Haardt Feintte Referenzen — Protpekte gratie und franko Telegramm-Adresse: Pressenfabrik Neustadthaardt. — Telephonruf 347- Sämtliche Prüfungs-Apparate für die Papier-Industrie [190220 Papier-, Pappenwagen, Feuchtigkeitsprüfer. Festigkeitsprüfer, Aschenwagen, Dickenmesser etc. etc. F. R. POLLER, Leipzig Laboratorien - Einrichtungen, Chemikalie 0 , Reagentien-, Präparier- und Färbemittel, Dauerpräparate, Faserstoffe nnd Stoff miIImi mischungen In Alkohol et«. Sulfit-Cellulose Syst. M. u. R.-K. ■- 1 □ 1—■ ■ =3 Die (19452° Norddeutsche Cellulosefabrik Aktiengesellschaft Königsberg i. Pr. Holsteiner Damm hat den Betrieb eröffnet und bittet Offerten für Lieferungen 1907 und Abschlüsse 1908 zu fordern. muaaamaa-----a Casein I — nur bewährte Marken " 11 Ringe & Co., Hamburg Esser & von der Wippel, Köln Ringe & Co., Riesa i. Sachsen : _ T-"" ■ I 7 - Siderosthen-Lubrose: