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1306 PAPIER-ZEITUNG Nr. 34 Krause Klebstellen 6470. Frage: Einer meiner Kunden bestellte bei mir Beutel aus 40 g/qm schwerem Pergament-Ersatzpapier, stellt sie mir aber, nachdem die Lieferung erfolgt ist, zur Verfügung, weil der Klebstreifen am Rande etwas kraus ist. Meiner Ansicht nach sind die Beutel, welche zum Verpacken von Zwieback dienen, durch den krausen Klebestreifen absolut nicht minderwertig, außerdem läßt sich auch nach meinen Er fahrungen bei dem benutzten Papier unmöglich stets ein glatter Kleb streifen erzielen, es sei denn, daß der Klebstoff äußerst gering aufge tragen wird, wodurch indessen die Haltbarkeit der Beutel wesentlich beeinträchtigt wird. Einige der faltigsten Beutel, die aus meiner Lieferung stammen, füge ich zur Ansicht bei. Mein Abnehmer hatte vorher Angebot eingeholt und mit diesem ein Muster erhalten, welches zufällig ziemlich glatten Klebestreifen aufwies, doch war solcher für die Lieferung keineswegs zur Bedingung gemacht. War die Verfügungs- Stellung berechtigt? Anhvort: Pergamentersatzpapier wird an den Klebestellen gern kraus, und Fragesteller bat ganz recht mit der Behauptung, daß es unmöglich ist, bei solchem Papier ganz glatte Klebe stellen zu erhalten. Immerhin erscheinen die uns gesandten Muster gar zu kraus, und die Ansehnlichkeit der Packung leidet dadurch einigermaßen. Da hier nur die faltigsten Beutel aus gesucht wurden, so können wir nicht beurteilen, welche Teile der Sendung so krause Klebestellen aufweisen, empfehlen je doch dem Fragesteller durch Nachlaß von einigen Prozent den Kunden zur Annahme zu bewegen. Nachlaß ist besonders des halb am Platze, weil Fragesteller Muster mit glatten Klebestellen gesandt und den Kunden nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß in der Lieferung auch minder gut geklebte Beutel vor kommen können. Warenzeichen 6471. Frage: Im Verkehr befindet sich eine Zigarren-Ausstattnng »Königin Luise«. Auf Grund patentamlicher Entscheidungen ist ein derartiger Name von hohen Fürstlichkeiten nicht schützbar. Ist es nun jedem gestattet, eine Packung «K L « in den Handel zu bringen bei der Voraussetzung daß die Packungen nicht in der Ausführung gegen seitig übereinstimmen? Antu-ört: Es kommt darauf an, ob die Worte »Königin Luise« als Wortzeichen eingetragen sind. In diesem Falle darf von Anderen keine Packung in den Handel gebracht werden, die den Namen »Königin Luise« trägt, gleichgültig, wie die Packung im übrigen gestaltet ist. Die Annahme des Fragestellers, daß die Namen von hohen- Fürstlichkeiten nicht als Warenzeichen schützbar seien, ist irrig. Es sind bereits zahlreiche Namen von hohen Fürstlichkeiten, und zwar sowohl von toten als von lebenden, als Warenzeichen eingetragen worden. Mehrlieferung von Tüten 6472. Frage: Ein Kunde bestellte bei mir 1 Ztr. Tüten mit Auf druck. Ich lieferte ihm 119 Pfd. Einige Tage nach Lieferung ließ mir der Kunde sagen, er würde nur 100 Pfd. bezahlen wie er bestellt hätte. Der Kunde hat die Tüten sofort in Gebrauch genommen. Muß ich mir die 19 Pfd. abziehen lassen? Oder mußte mir Kunde den ganzen Posten zur Verfügung stellen? Man kann bei Druck nicht ganz genau 1 Ztr. machen. Antwort: Wir kennen keinen allgemein anerkannten Handels brauch, wonach um einen bestimmten Prozentsatz mehr als die bestellte Menge Tüten abgenommen werden müßten. Wohl pflegen unseres Wissens mäßige Schwankungen nicht bean standet zu werden, Mehrlieferung von 19 pCt. erscheint jedoch zu hoch, und wir glauben, daß der Kunde berechtigt ist, das zuviel Gelieferte zur Verfügung zu stellen. Er durfte die Ware in Gebrauch nehmen und war nicht verpflichtet die ganze Ladung zur Verfügung zu stellen. Hat er jedoch auch die mehr gelieferten 19 Pfd. verbraucht, so muß er sie bezahlen. Postkarten-Bestellung 6473. Frage: Mein hiesiger Kunde X fing voriges Jahr ein neues Papiergeschäft an, war gut bei Kasse und verstand als gelernter Buch binder nichts von Postkarten. Unter anderen stellte sich auch die Firma Y aus B ein und verkaufte dem X eine ungeheure Menge un verkäuflicher Ansichtskarten. X hat die Hälfte der Karten schon ab genommen, aber noch nicht ein Drittel davon verkauft. Jetzt drängt nun Y auf weitere Abnahme der unverkäuflichen Karten! Was läßt sich da machen? Der Laden von X ist kaum 8 qm groß. Antwort; X hat eine Menge minderwertiger Karten teuer gekauft und ist mit der Uebernahme eines Teiles in Verzug geraten. Er muß die Folgen seiner Unerfahrenheit tragen und die Ware übernehmen. Rauhe bunte Papiere 6474. Frage; 1. Ich möchte die He stellungsweise der ein gesandten Papiere I und II kennen und ersuche Sie um Mitteilungen über diese Fabrikation, die dazu verwendeten Vorrichtungen, Farben usw. 2. Ist der Druck auf den Papieren HI uud IV mit Gummiwal.en hergestellt? Antwort eines Fachmannes: Muster I hat auf einer Seile rauhe grüne Fläche, die stellenweise weiße Streifen aufweist. Das Papier scheint mit Klebstoff (Leim und Kleister) gestrichen und mit grün ge färbten, fein gekollerten Holzfasern bestreut zu sein, ähnlich wie man Glaspulver auf Glaspapier befestigt. Auf das dann trockne Papier wurde jedenfalls mit Klebstoff das Muster ge druckt und mit ungefärbten Holzfasern überstreut. Unter der dünnen Decke letzterer Fasern ist der grüne Fasergrund zu linden, und da die zuletzt aufgebrachten hellen Fasern das Muster ein wenig erhaben erscheinen lassen, so war es möglich, das Muster zwischen ein paar Walzen etwas glatt zu drücken, ohne dabei den grünen Grund mit zu treffen. Muster II ist auf einer Seite weiß und hat auf der änderen blauen Grund mit dunkleren Fasern. Es ist auf einer Papier maschine besonderer Art durch Zusammengautschen zweier verschiedenfarbiger Stoffbahnen erzeugt. (Vergl. »Doppel papier« auf Seite 1656 von Hofmanns Handbuch der Papier fabrikation.) Die blauen Fasern der blauen Papierbahn sind etwas wollig und grob gemahlen. Muster III hat auf der einen Seite weiße und dunkelgrüne Streifen auf hellgrünem Grund. Die dunklen Linien wurden auf den gestrichenen Grund jedenfalls durch eine Vorrichtung aufgebracht, wie sie in A. Weichelts »Buntpapier-Fabrikation« S. 21 Bild 2) beschrieben wurde. (Verlag der Papier-Zeitung, Preis 15 M.) Die hellen Linien wurden mittels Walzendruck maschine mit Kremserweiß nachträglich aufgedruckt. Muster IV zeigt auf einfarbigem Grund verschieden breite weiße Linien, die sich in rechtem Winkel kreuzen und bei näherem Zusehen in dichte Punktreihen auflösen. Dieses Papier wurde ebenso gedruckt wie Muster III. Gummiwalzen lassen sieh nicht so fein gravieren, man kann nur molettierte Metallwalzen dazu verwenden. A. W. Gewinnung von Arbeitern Atts dem Elsaß 6475. Frage: Da wir hier an großem Arbeitermangel leiden, sucht eine hiesige Firma auf folgende Weise junge Arbeiter anzuziehen. Wiese werden als Lehrlinge mit 1 M 60 Pf. täglichem Lohn eingestellt, nach 3 Monaten gehen sie zur Akkordarbeit über und sind durch Kontrakt verpflichtet, an jedem Zahltage von ihrem Verdienst eine gewisse Summe zurückzulassen, bis der während der 3 Lehrmonate erhaltene Lohn ganz zurückgezahlt ist. Ist dies zulässig? Nach der dreimonatlichen Lehrzeit verdient ein Lehrling nur 60 Pf. bis 1 M im Tag. Aber wenn er 2 Jahre in der Fabrik bleibt, wird ihm das abge zogene Geld zurückbezahlt Der ortsübliche Tagelohn für Erwachsene ist 2 M 20 Pf. Antwort: Die Behörde hätte nur dann ein Recht, gegen dieses Gebaren einzuschreiten, wenn die Firma einen hand werksmäßigen Betrieb hätte, und die für das Gewerbe, in welchem die Arbeiter ausgebildet werden sollen, zuständige Handwerkskammer eine bestimmte Mindest-Lehrzeit festge- selzt hätte. Fraglich erscheint es, ob es der Firma bei dem geschilderten Arbeitermangel immer gelingen wird, die Ein haltung der eingegangenen Verpflichtung bei den Arbeitern nach Beendung der Lehrzeit zu erzwingen. Geschäfts-Bezeichnung 6476. Frage: Ich beabsichtige mir ein Firmenschild machen zu lassen. Den Text habe ich mir wie folgt gedacht: A. B., Papierwaren- Agentur; oder A. B., Papierwaren en gros und Postkartenverlag: oder A. B., Papierwaren. Teils beziehe ich die Waren von Fabrikanten, die ich vertrete, auf eigene feste Rechnung, teils sende ich die Aufträge den Fabrikanten zur Erledigung ein. Ich möchte keine Unannehmlich keiten mit der Polizei-Behörde haben, auch nicht unnötig in eine höhere Steuerklasse versetzt werden. Fabrik- oder en gros -Lager unterhalte ich nicht. Meine Fragen gelten auch für meine Geschäftsdrucksachen. Anhcort: Wer kein Lager unterhält, ist unseres Erachtens kein Großhändler. Das französische en gros sollte von deutschen Firmenschildern und Geschäftsdrucksachen verschwinden. Es bedeutet »im Großen«, wird von Vielen nicht verstanden und unrichtig ausgesprochen. Das Wort »Papierwaren« würde zur Kennzeichnung des Geschäfts genügen und wäre einwandsfrei. Die Firma würde dann etwa lauten: Papierwaren Friedrich Schulze