Nr. 9 PAPIER-ZEITUNG 369 Knackstedt & Näther, Hamburg 20 Anfertigung von Ansichts-Postkarten Licht- und Steindruckerei Telegramm-Adresse: Lichtdruck Unseren Geschäftsfreunden sandten wir das nachstehende Rundschreiben: Hamburg, 24. Januar 1905 Das Amtsblatt des Reichs-Postamts bringt in seiner Nr. 2 folgende Verfügung: Berlin, 17. Januar 1905 Vom 1. Februar ab werden im innern deutschen Verkehr briefliche Mitteilungen auf der Vorderseite der Ansichts-Postkarten versuchsweise zugelassen. Der für die Mitteilungen bestimmte, durch einen senkrechten Strich abzugrenzende Raum darf keines falls die linke Hälfte der Karte überschreiten. Wir beeilen uns, Ihnen von dieser, für die gesamte Ansichtskarten-Industrie hochwichtigen Maassregel unver züglich Mitteilung zu machen, indem wir gleichzeitig unserer Freude darüber Ausdruck geben, dass es unseren unaus gesetzten Bemühungen und denjenigen anderer Inter essenten gelungen ist, die Verwaltung der deutschen Reichspost zu diesem Zugeständnis zu veranlassen. Wie Ihnen erinnerlich sein wird, haben wir schon in unserem Rundschreiben vom Januar vorigen Jahres unsere verehrten Geschäftsfreunde darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei allen von uns hergestellten Karten den Druck der Adresseite so vornehmen, dass bei Einführung des neuen Aufdruckes nur die senkrechte Linie nachgedruckt zu werden braucht. Diese wenig Kosten verursachende Einrichtung setzt unsere geschätzten Freunde in die Lage, die aus unseren vorjährigen Lieferungen etwa noch vor handenen Karten mit ganz minimalen Kosten den An forderungen der Käufer entsprechend umzugestalten. Im Anschluss an obige Verfügung machen wir Ihnen weiter die Mitteilung, dass wir wenn Sie nichts Gegenteiliges bestimmen für die Folge bei allen uns von Ihnen in Auftrag gegebenen Ansichtskarten das Bild über die ganze Fläche der Karte drucken werden, also auf der Bildseite einen Schreibraum nicht freilassen. Nur in denjenigen Fällen, in denen sich die Bild bezeichnung im Bilde selbst nicht gut unterbringen lässt, werden wir an der dafür am besten geeigneten Stelle einen schmalen Raum freilassen für den Eindruck der Bildbezeichnung. Für schriftliche Mitteilungen bietet fortan die Adresseite der Ansichtskarten genügend Raum. Wir glauben, dass nunmehr auch den Nachdruckern von Ansichts - Postkarten das Handwerk gelegt werden wird. Wir werden den ersten uns geeignet erscheinenden Fall des unberechtigten Nachdruckes einer Ansichtskarte, deren Bildseite voll bedruckt ist, zur gerichtlichen Ent scheidung bringen, da wir der Ansicht sind, dass fortan die Vervielfältigung einer Photographie auf einer Ansichts karte — sofern das Bild voll ausgedruckt ist — nicht mehr als „an einem Werke der Industrie befindlich“ angesehen werden wird. Erforderlich ist, dass auf allen Karten neben Namen und Wohnort des Herausgebers die Jahreszahl der Herstellung bezw. des ersten Erscheinens der zur Re produktion benutzten Photographie angebracht wird, um den zur Zeit bestehenden gesetzlichen Anforderungen Genüge zu leisten. In unserem Rundschreiben vom Januar vorigen Jahres konnten wir Ihnen den Versand zweier Kunstblätter an zeigen. Wir haben auch in diesem Jahre eine derartige Arbeit in Vorbereitung, konnten aber den Druck nicht fertigstellen, da wir — trotzdem wir in unserer Hamburger Druckerei 22 Schnellpressen in Betrieb haben — in den letzten Monaten nicht alle Arbeiten rechtzeitig fertigstellen konnten. Wir durften die Aufträge unserer Freunde unserer eigenen Arbeiten halber nicht zurückstellen, werden aber den Versand des diesjährigen Blattes im Laufe des nächsten Monats vornehmen und bitten die Verzögerung zu ent schuldigen. [166780 Mit vorzüglicher Hochachtung Knackstedt & Näther