Volltext Seite (XML)
© Buchgewerbe Buchbinderei * * Buchdruck *** *#* Buchhandel * * * Steindruck Eingesandte .Werke finden Besprechung - Nr 9 Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung 306 M Sachliche Mitteilungen finden kostenfreie Aufnahme Berliner Typographische Gesellschaft Die aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Bestehens unserer Gesellschaft vom Königlichen Kunstgewerbe-Museum veranstaltete Ausstellung Die Kunst im neuern Buchdruck wird Sonntag, den 29. Januar geschlossen. Bevor diese für uns so ehrenvolle Veranstaltung gleich unsern Jubiläumsfesttagen der Erinnerung anheimfällt, soll der Ausstellung am Sonnabend, den 28. Januar, abends 7 Uhr (ganz pünktlich!) ein nochmaliger gemeinsamer Besuch abgestattet werden. Herr Direktor Dr. Jessen hat freundlichst zugesagt, wiederum einige Betrachtungen über die Grundsätze und Wege der Buchdruck kunst vorausschicken zu wollen. Die Mitglieder versammeln sich von 3/47 Uhr ab im Vorraum des Lichthofes, Prinz Albrechtstraße 7. Wir hoffen auf eine geschlossene Beteiligung umsomehr, als in einem vollzähligen Erscheinen die Wert schätzung und der Dank unserer Gesellschaft für diesen großen unserer Sache erwiesenen Dienst zum Ausdruck zu kommen vermag! Am Dienstag, den 31. Januar, abends 9 Uhr, findet im Buchgewerbesaale, Friedrichstraße 231, die erste ordentliche Sitzung im neuen Geschäftsjahre statt; auch hierzu wollen sich die Mitglieder recht zahlreich einfinden. Tagesordnung: 1. Geschäftliches. Eingänge. < 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 8. Vortrag des Kunstmalers und graphischen Zeichners Herrn Georg Wagner über seine im Buchgewerbesaale ausgestellten Arbeiten. 4. Technische Fragen. Verschiedenes. Auf die umfängliche Ausstellung der so mannigfaltigen Arbeiten des Herrn Wagner weisen wir mit dem Bemerken hin, daß diese Schau einige Zeit erhalten bleibt und täglich von 11—2 Uhr besichtigt werden kann. — Kassierer der Gesell schaft ist jetzt Herr Faktor Carl Rinck, Schöneberg, Bahnstraße 43, linker Aufgang III; wir bitten die Beiträge an diese Adresse abführen zu wollen. Der Vorstand. Arbeiter-Ausschüsse und Gehilfen-Vertrauensmänner in tariftreuen Druckereien Das Tarif-Amt der Deutschen Buchdrucker mußte sich, wie es uns mitteilt, wiederholt mit plötzlichen, dem Tarifverträge widersprechenden Arbeitsniederlegungen einzelner Druckerei personale beschäftigen, für welche gehilfenseitig als Ent schuldigungsgrund angeführt wurde, daß die Firma den Ver trauensmann der Gehilfen wegen Geltendmachung tariflicher oder sonstiger, das Arbeitsverhältnis betreffender Wünsche und Forderungen plötzlich entlassen habe; begünstigt wurde die sofortige Entlassung zumeist dadurch, daß die Gehilfen ohne Kündigungsfrist beschäftigt wurden. Durch Beschluß des Tarifausschusses vom April 1904 wurde zur Vermeidung von Konflikten den Schiedsgerichten aufgegeben, sich auch in außertariflichen Streitfragen als Einigungsamt den Parteien zur Verfügung zu stellen, und diesen wurde gleichzeitig die Verpflichtung auferlegt, sich in allen Streitfällen an die Schiedsgerichte zu wenden, die in dringenden Fällen innerhalb 48 Stunden zusammenzutreten haben. Um die Durchführung dieses Verfahrens für alle Fälle zu gewährleisten, oder um die Ursachen zu solcher Inanspruch nahme der Schiedsgerichte auf das niedrigste Maß zu be schränken, wird den tariftreuen Buchdruckereien Deutschlands die Beachtung des nachfolgenden einstimmigen Beschlusses des Tarifamtes vom 15. Januar 1905 höflichst und dringend empfohlen: 1. Die Wahl von Arbeiterausschüssen, wie sie § 184 h der Gewerbe ordnung vorsieht, ist zu begünstigen; die Vertrauensmänner der Ge hilfen der betreffenden Druckerei haben dem Ausschuß anzugehören; 2. ist die Bildung eines derartigen Ausschusses wegen des ge ringen Umfanges eines Betriebes nicht möglich, dann: Anerkennung der von den Gehilfen gewählten Vertrauensmänner; den Vertrauens männern muß das Recht zustehen, tarifliche oder außertarifliche Wünsche ihrer Mandatgeber dem Prinzipal oder seinem Beauftragten in schicklicher Form zum Vortrag zu bringen; in nicht dringenden Angelegenheiten und auf Wunsch des Prinzipals außerhalb der Arbeitszeit; 3. mit den Mitgliedern des Arbeiterausschusses und den Ver trauensmännern ist unter allen Umständen eine vierzehntägige Kündi gungsfrist zu vereinbaren; 4. die jeweils amtierenden Vertrauensmänner der Gehilfen sind dem Prinzipal nach vollzogener Wahl stets sofort namhaft zu machen. Das Spationieren Der Mangel an passenden Auszeichnungs-Schriften hat den Brauch des Spationierens aufkommen lassen. Man steckt zwischen die einzelnen Buchstaben des hervorzuhebenden Wortes Spatien und bewirkt dadurch eine gewisse Auffälligkeit, die für Zeitungssatz durch keine andere Methode ersetzt werden kann: ?ondon, 2. Dezember. Schon gestern stellte eine in hiesigen maß: gebenden japanischen Steifen empfangene Depesche aus Kokio fest, bah die Sturmangriffe auf die Nordostforts von Bort Arthur abgebrochen feien, weil ein Gindrin gen indasJnnereder Forts sic alä unmöglich herausgestellt höbe, obwohl jene starke Breschen aufwiesen, und teilweise sogar beten Brustwehren in Krümmern lagen. Zweifelsohne würde das Gesamtbild der Zeitung sich ver schlechtern, wenn nicht nur Wörter, sondern auch ganze Sätze von mehreren Zeilen durch halbfetten Druck hervorgehoben werden sollten, denn dadurch würden die an sich schon dichten Textseiten noch dunkler, schwerer lesbar und fleckig. Spatio- nierte Zeitungsschrift liest sich besser als halbfette, vermutlich, weil das große, gedrängt stehende Bild solcher Schriften durch das Auseinanderzerren der Buchstaben lichter und übersicht licher gemacht wird. Das Seitenbild wird freundlicher. Das Spationieren ist hier also eine ästhetische Ausgleichung. Im Werksatz dagegen stehen die Zeilen weiter auseinander — oft zu weit — und man verwendet auch Schriften, die nor male Proportionen haben. Hier würde das Spationieren schlecht aussehen, wie man an mancherlei Beispielen, die in Prospekten, Geschäftsberichten und andern Gelegenheits - Arbeiten vor kommen, beobachten kann. Ganz verwerflich aber ist das Spationieren von Titel schriften zu dem Zwecke, Wörter oder Zeilen breiter zu machen: Stanzmesser Die richtige Weite, d. h. der Abstand der Buchstaben untereinander, ist für das Aussehen einer Schrift von großer Bedeutung. Zu weit gegossene Schriften sehen im Seitenbilde zerfahren aus; die Buchstaben formen sich dem Auge nur widerwillig zu Wörtern und Sätzen. Eng gegossene Schrift ist schlecht lesbar, sie sieht geklemmt aus und scheint nach Luft zu schreien. Für jede Schrift gibt es daher nur eine richtige Weite, in der sie den besten Eindruck macht: diese Weite muß der Schriftgießer ermitteln und dem Guß zugrunde legen. Bei Brotschriften kann schon die Stärke eines Seidenpapierblattes auf den Buchstaben als Abweichung von der richtigen Weite eine merkliche Verschlechterung des Gesamtbildes bewirken. Die sorgsame Vorarbeit des Schriftgießers, die einen hohen Grad von Feingefühl erfordert, wird durch das Spationieren zerstört. Wo schon ein Papierblättchen zu viel ist, steckt der Setzer Ein- oder Mehr-Punkt-Spatien zwischen die Buchstaben, | also das Zehn- oder Zwanzigfache! Als Regel sollte gelten: I spntioniere niemals Titelschriftenl