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298 PAPIER-ZEITUNG Nr. 8 Wanzenwechsel 6194. Frage: Von einem bedeutenden Kunden erhielt ich am 21. Dezember einen Wechsel o. K. p. 27./12. auf Zürich über 88 M. 58 Pf. Meine früher gestellte Bitte, mir keine Wechsel zu geben, wurde abgeschlagen mit der Eröffnung, daß ich sonst auf die Kund schaft verzichten müßte. Die Einzugsspesen von 90 Pf. waren mir zu hoch, auch den wenigen Lieferanten, welche von mir Wechsel über haupt annehmen, kann ich das nicht zumuten, auch würde keiner die Einzugsspesen übernehmen. Also schrieb ich an die Aussteller des Wechsels folgendes: »Von der Holzstoff- und Pappen-Fabrik X. empfange ich einl. Papier über 88 M. 55 Pf. p. 27./12. auf Zürich. Da ich hierfür keine Verwendung habe, auch die Einziehung nicht selbst besorgen kann noch will, erlaube ich mir Ihnen anbei das Papier zu übersenden und ersuche Sie um Einsendung des Betrages von 38 M. 55 Pf.« Darauf erhalte ich beifolgende Antwort, welche in dem, leider manchen B.er Firmen eigentümlichen schnodderigen Korrespondenzstil gehalten ist, und in der ich für naiv erklärt werde. Eine positive Er klärung, ob die Firma den Wechsel, welchen ich ordnungsgemäß an sie giriert hatte, übernimmt oder nicht, enthält dieser Brief nicht. Wohl aber folgte Nachnahmesendung von 50 Pf. mit der nächsten Post, welche wohl den Wechsel enthalten haben mag. Die Nachnahme sendung ließ ich zurückgehen, den Brief der Firma beantwortete ich laut beil. Kopie. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Die Ausstellerin des Wechsels war nicht verpflichtet, diesen vor Eintritt der Fälligkeit einzulösen, noch auch den Wechsel im Wege des Giro wieder zu übernehmen. Ihre Ablehnung hat sie durch ihr Schreiben vom 22. Dezember 1904 und durch Rücksendung des Wechsels hinreichend deutlich erklärt. War dem Fragesteller der Auslandswechsel unbequem, so mußte er dessen Annahme seinem Voimanne gegenüber ab lehnen. Die Ausstellerin war zur Einlösung erst nach Fällig keit und nur für den Fall der vergeblichen Einziehung des Wechsels verpflichtet, sobald dieser im Rückläufe an sie zurückgelangte. Karton-Lieferung 6195. Frage: Ich bestellte bei einer Kartonpapierfabrik Karton wie einliegendes Muster a, die Fabrik liefert mir den Karton wie Muster b. Mein Kunde bezeichnet diesen Karton (nicht den Tondruck) als minderwertig und verweigert deshalb die Abnahme der aus diesem Karton gefertigten Alben. Ich bitte Sie Ihr Urteil darüber zu fällen, ob eine derartige Beanstandung zu Recht besteht. Anttvort: Karton a hat weicheren Griff und besteht aus holz- schliffreien Fasern. Karton b ist härter, und sein Stoff besteht zu großem Teil aus Holzschliff, ist daher minderwertig. Die Beanstandung erscheint berechtigt, da Albumblätter aus dem gelieferten Karton in verhältnismäßig kurzer Zeit brüchig werden, während solche aus Karton a viele Jahre brauchbar bleiben. Da der Karton eigens für den Besteller geschnitten und bedruckt wurde, also für Andere wertlos ist, wäre es billig, wenn Besteller die Ware mit angemessenem Nachlaß — etwa lö pCt. — übernähme. Fragesteller kann sich für seinen Verlust von seinem Karton-Lieferanten keine Entschädigung verschaffen, da er anscheinend versäumt hat, den Karton bei Empfang zu prüfen und zu beanstanden. Bestandteile eines Papiers 6196. Frage: Aus welchen Rohstoffen ist das beifolgende Papier hergestellt? Aus reinem Zellstoff, Hadern oder Lumpen? Anhvort: Ob das seidenpapierartig dünne, feste, reine, gut ge leimte Papier in der Hauptsache aus Leinen-Hadern erzeugt ist, oder ob und wie viel Holzzellstoff dazu verwandt wurde, läßt sich nur durch mikroskopische Prüfung feststellen, da mit können wir uns aber wegen Zeitmangels nicht befassen. Versuchs-Anstalten und Fach-Chemiker führen solche Arbeiten gegen Bezahlung aus. Farbe für Prägungen 6197. Frage: Mir wurde zum Prägen von Monogrammen und dgl. Aquarellfarbe empfohlen, die Farbe ist jedoch nach dem Prägen zu leicht verwischbar. Können Sie mir einen Zusatz zu dieser Farbe an geben, welcher obigem Uebelstand abhilft, oder kennen Sie eine sons tige brauchbare Farbe, welche zu dem angegebenen Zweck verwandt werden kann? Antwort eines Fachmannes: Der Fragesteller ist falsch beraten. Aquarellfarben können sich nie zum Prägen eignen. Fragesteller soll von einer gut empfohlenen Farbenfabrik seine Farben trocken beziehen und dann mit Damarlack anreiben. Ist die Farbe zu dick, so wird sie mit einigen Tropfen Terpentin verdünnt aber immer nur mäßig. Kennt er keine Farbenfabrik, so kann er solche durch Kauf-Anzeige in der Papier-Zeitung erfahren. Unterricht In der Papierkunde 6198. Frage: Meiner Ansicht nach fehlt uns hier in Berlin ein Kursus für junge Leute aus dem Papierwarenfach, besonders über die Beurteilung des Werts von Mustern und über die dazu nötigen Hilfs mittel. Ich bitte um eine Anregung in dieser Richtung in der Papier- Zeitung. Vorträge über den angeregten Gegenstand würden großen Zuspruch finden. Auch bitte um Aufgabe einiger für den Laien (das heißt nicht Papierchemiker) verständlicher, obigen Punkt behandelnder Werke. Antwort: Der Papier-Verein Berlin und Provinz Branden burg (Vorsitzender Herr Bruno Engel in Firma A. Leinhaas, Berlin SW., Zimmerstr. 79) veranstaltet seit Jahren in jedem Winter eine Reihe von Vorträgen für die Angestellten seiner Mitglieder und legt dabei das größte Gewicht auf die Unter weisung im Beurteilen von Papier. Jetzt ist der Verein Hand in Hand mit Stadtschulrat Gerstenberg bemüht, für Lehrlinge und jugendliche Gehilfen aus dem Papier- und Schreibwaren- Fach eine Fachklasse zu begründen, deren Besuch obligatorisch sein und den Unterricht an der städtischen Zwangs-Fortbildungs schule ersetzen soll. Jeder Fortschritt in dieser wichtigen Angelegenheit wird durch die Papier-Zeitung bekannt gegeben. Neuere Bücher der gewünschten Art sind: Dr. P. Klemm, Papierkunde, Tb. Griebens Verlag, Leipzig, Preis 7 M. 50 Pf. Winkler & Carstens, Papier-Untersuchung, Verlag von Eisen schmidt & Schulze, Leipzig, Preis 6 M. Papierwaren auf Abruf 6199. Frage: Wir bitten um Ihren Rat in folgender Angelegen heit. Im August 1903 bestellte bei uns ein Kunde etwa 100000 ge druckte Streifen auf Abruf. Bis jetzt sind jedoch nur rund 10000 Stück abgenommen. Vor einigen Tagen hatten wir Meinungsverschieden heiten mit dem Kunden wegen Lieferung anderer Waren, und er brach die Geschäftsverbindung mit uns ab. Wir baten ihn darauf, über den Rest der Streifen zu verfügen Er erwiderte, daß er die Streifen nicht abnehmen könne, da die Ware augenblicklich nicht mehr gekauft würde. Sobald er wieder Bestellungen darin habe, würde er weiter abnehmen. Im Uebrigen sei die Ware auf Abruf bestellt und er der Ueberzeugung, daß »auf Abruf« ein unbegrenzter Zeitpunkt sei. Wir fragen deshalb: 1. In welcher Zeit muß der Kunde das Quantum abnehmen; oder sind wir verpflichtet die Ware noch weiter lagern zu lassen? 2. Haben wir mit einer Klage Aussicht auf Erfolg? Liegt über diesen Fall ein gerichtliches Urteil vor? Antwort: Weder Gesetz noch Handelsbrauch setzen eine bestimmte Frist fest, innerhalb welcher Papierwaren auf Abruf abgenommen werden müßten. Trotzdem ist die Auffassung des Kunden, daß er den Abruf unbegrenzt hinausschieben könne, unrichtig. Die Abruffrist wird im Streitfälle vom Richter unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in jedem einzelnen Fall festgesetzt, wobei er hauptsächlich den Willen der Parteien beim Abschluß des Vertrages zu erforschen hat. Klage auf Abnahme innerhalb angemessener Frist dürfte Erfolg haben. Gerichtliche Entscheidungen über ähnliche Fälle wurden schon häufig gefällt, einige davon sind unter »Kauf auf Abruf« oder ähnlichen Ueberschriften in früheren Nummern der Papier- Zeitung abgedruckt und lassen sich im Inhalt, der jedem Halb jahr-Band beigefügt ist, auffinden. Turistenplan 6200. Frage: Beigefügte Karte möchte ich vervielfältigen lassen und in einem Führer, den ich in Verlag zu nehmen gesonnen bin, ver wenden. Der Führer soll einschließlich etwa 80 Seiten Text nur etwa 40 Pf. kosten. a) Welche Herstellungs- oder Vervielfältigungs-Art eignet sich am besten hierzu? b) Welche Firmen befassen sich hauptsächlich mit diesen Arbeiten? Die erste Auflage würde etwa 3000 Exemplare umfassen. Antwort: Wenn der Plan zweifarbig gedruckt werden soll, so dürfte sich Steindruck am billigsten stellen. Kupferdruek ergibt schärfere Abzüge, ist aber teurer. Wenn einfarbiger Druck genügt, also die Wasserläufe nicht blau ■ sein müssen, dann wird es am billigsten sein, eine Zinkätzung herstellen zu lassen und von dieser zu drucken. Jede Steindruckerei über nimmt die Arbeit nach dem ersten und jede Buchdruckerei nach dem zweiten Verfahren. Im Papier - Adreßbuch von Deutschland (Verlag der Papier-Zeitung, Preis 15 M.) kann Fragesteller aus dem 3. (geographischen) Teil die ihm am näch sten gelegenen Firmen dieser Art erfahren. Im 4. Teil des selben Werkes sind auf Seite 725 unter »Landkarten« diejenigen Firmen angegeben, welche sich vorzugsweise mit Landkarten druck befassen.