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PAPIER-ZEITUNG Nr. 9 Zolltarifierung von Waren Südafrikanischer Zollverein. Nach einer von dem Oberkommissar genehmigten Entscheidung sind als Steindrucke nach Nr. 103 des Vereinszolltarifs nur Lithographien von Kunstwerken zollfrei einzu lassen; bloße Ankündigungen wie Etiketten für Bierflaschen, Zigarren oder Zigarettenschachteln usw. sind künftig von der Behandlung nach dieser Nummer des Tarifs ausgeschlossen. (The Bord of Trade Journal) G. F. Friederich, Papierfabrik, Grosskarlbach (Pfalz) fertigt als Spezialitäten: ]155450 Graue Schrenz-, Holzzement- und braune Bastpapiere in schöner einseitiger Glätte. — Maschinenbreite 150 cm. Zollbehandlung von Warenmustern Peru. Ueber die zollamtliche Behandlung von Warenmustern be stehen in Peru folgende Bestimmungen: Muster ohne Handelswert sind zollfrei, solche von Wert müssen I dagegen entweder verzollt oder zum Gebrauch unbrauchbar gemacht, werden. Für die schnelle Abfertigung von Mustern werden Er leichterungen gewährt. Wer Muster nach Peru einführt, darf den Inhalt eines Pack stückes, der aus Mustern und aus zollpflichtigen Waren besteht, nicht! als Muster anmelden, selbst wenn die zollpflichtigen Waren in un bedeutender Menge vorhanden sind, da in solchen Fällen doppelte Zölle von dem ganzen Inhalt erhoben werden. Von Packstücken, die in den Zollämtern niedergelegt sind, können [ Muster entnommen werden, aber nur einmal und gegen Entrichtung des Zolles. Handlungsreisende dürfen mit ihren Mustern das Land betreten, wenn sie durch einen verantwortlichen Vertreter bei dem Zollamt darum nachsuchen, ihre Musterpackstücke einzulassen. Diese werden geprüft und von den Zollbeamten geschätzt; der Agent, welcher sich verpflichtet, den Wert der innerhalb der festgesetzten Frist nicht wieder ausgeführten Muster zu entrichten, hat Sicherheit zu stellen. Für Callao beträgt die Frist 60 Tage. (The Board of Trade Journal) REINICKE & JASPER ”” COETHEN i. Anhalt Specialfabrik für Knotenfang-Anlagen jeder Art empfehlen hiermit ihren zu.n Patent in allen Industrie staaten angemeldeten Zolltarif-Entscheidungen dann vor, wenn Kalter Kartonnagenleim nicht zu den Drucksachen im Sinne der Postordnung. Sendungen mit Tapetenmustern sind daher in keinem Falle zur Versendung gegen die Drucksachentaxe zulässig. (Deutsche Verkehrs-Zeitung) fsphalt- Pappen- und Papierfabrik „Ransa" GERRESHEIM bei Düsseldorf [164374 Spezialfabrik fär wasserdichte Yerpackungsstoffe, wie: Wachspapiere, Glanztuche, Oelstoffe, Oelpergamente „Schutzpapier f. feuchte Wände“ u. Dachpappen etc. Drucksachen oder Warenproben? Bei der Taxierung offener Sendungen mit bedruckten Papier bogen oder Papierstücken lassen die Postämter häufig die Ausführungs- | bestimmungen zu § 8 I der Post-Ordnung außer Acht, wonach der- 1 artige Sendungen den Bestimmungen und Taxen für Warenproben nur dann zu unterwerfen sind, wenn ihr Inhalt als Munter des Papiers zu dienen bestimmt ist. Diese Voraussetzung trifft meistens nur auf die von Papierfabriken ausgehenden Sendungen zu, die Proben der in den Fabriken hergestellten und zum Kaufe angebotenen Papier sorten enthalten. Dagegen unterliegen Sendungen mit bedruckten Papierstücken, deren Inhalt nicht eine Probe des Papiers, sondern eine Probe des Drucks, der Prdguny usw. geben soll, z. B. Sendungen mit Siegelmarken, Flaschenetiketten, Heiligenbildern, Ansichtskarten, der Drucksachentaxe, und zwar- auch dann, wenn der Inhalt, wie es > zuweilen vorkommt, in einem gedruckten Begleitschreiben ausdrücklich 1 als »Muster« bezeichnet ist. Zweifel über die Taxierung können ob walten bezüglich solcher Sendungen von Papierfabriken, die sich I zugleich als eine Papiermustersendung und als ein Handelszirkular' darstellen, wenn z. B. die Geschäfts-Empfehlungskarten der Fabrik auf einer von ihr hergestellten und im Texte angebotenen Papiersorte gedruckt sind. Alsdann ist zu unterscheiden, ob die Sendung in der Hauptsache eine Probe der angebotenen Papiersorte geben soll, oder J ob sie mehr den Charakter eines Handelszirkulars hat. Im ersten Falle ist die Warenproben-, im zweiten Falle die Drucksachentaxe [ Ghtcoldin Kein Erwärmen mehr, stets gebrauchsfertig Billiger und besser als Tafelleim Closetpapier-Fabrik von Aug. & Herm. Tönnesmann, Düsseldorf offerirt für Massenbezüge billigst: Australischer Bund. Das Handels- und Zoll - Departement des Australischen Bundes hat unterm 19. November 1903 folgende Tarif- Entscheidungen veröffentlicht: Notizbücher und Kalender, von einer Handelsfirma für Reklame zwecke herausgegeben, sind als Papier für Anpreisungszwecke —< T.-Nr. 122 (A) — mit 3 Pence für 1 Pfund, oder als fertige Schreib- I und Papierwaren — T.-Nr. 123 — mit 25 pOt. vom Wert zu verzollen,, je nachdem, welcher von beiden Zöllen jeweils der höhere ist. Schwarzpappe, genannt Hyloplate, ist als Papier, anderweit nicht genannt — T.-Nr. 122 (H) — mit 16 pCt. vom Wert zu verzollen. anzuwenden. Nach mehrfachen Entscheidungen des Reichspostamts liegt der Charakters eines Handelszirkulars regelmäßig in dem gedruckten Texte außer dem zu der Sendung verwandten Papier auch noch andere Papiersorten empfohlen sind. Papiertapeten gehören, wie das Reichspostamt entschieden hat, । Neuen • „Reinicke“- Planknotenfang mit oscillirenden Schüttelplatten and Stofflauf von unten nach oben, welcher sich Im Betriebe ausserordentlich be währt hat und folgende Vorzüge besitzt: Geräuschloses Arbeiten; geringer Kraftbedarf; wenig Raum einnehmend trotz grosser Plattenfläche; kein Schaum; keine Katzen, für fast alle Stoffe geeignet; lange Betriebsperioden ohne Reinigen der Maschine; kräftiger Bau, werlg Repara turen; schnelles Ausweohseln der Platten; grosse Platten- fläche; grosse Leistung und vorzügliche Reinigung des Stoffes; billiger Preis. [164366 Rollen, Packele u. gefalzte Closetpapiere Butterbrodpapier in losen Blättern, perforirten Rollen und gesetzt geschützter Mappenform. 1162196 Schrankpapier in Rollen OTTO KUTZNER, Klebstoffe und Appreturmittel Berlin SO, Rungestr. 20