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3144 Mustergetreu? 4778. Frage: Wir bitten, beifolgendes Papier-Muster 2, Extra anfertigung, zu beurteilen, ob es dem Original, Muster 1, in jeder Be- ehung entspricht. Antwort: Muster 2 hat nicht den für Druckpapier er wünschten weichen Griff, den Muster 1 aufweist. Ferner wird Muster 2 mit Dr. Wursters Di-Lösung blaß-rosa gefärbt, während Muster’ 1- farblos bleibt. Dies beweist, daß die zur Herstellung von Muster 2 benutzten Halbstoffe nicht so gründlich gebleicht wurden wie die zu Muster 1 verwandten. Wir halten Muster 2 für etwas weniger fein als Muster 1, aber immerhin für ein feines Druckpapier, das zu denselben Zwecken dienen kann wie die Vorlage. Die Abweichungen liegen unseres Erachtens noch innerhalb der zulässigen Grenzen. Kam ein Vertrag zustande? 4779. Frage: Im Auftrage meines Xer Hauses legte ich am 7. August der Zigarettenfabrik A. in B. mehrere Plakat-Originale zum Ankauf vor. Eins davon, ein Pastell, gefiel dem Inhaber, und er er suchte mich, es bis Montag, 10. August, dort zu lassen mit der An gabe, daß er sich die Sache einmal genauer überlegen möchte. Bei- meinem am fraglichen Montag erfolgten Besuch sagte mir der Chef, daß ihm das Original wohl gefiele, jedoch der Preis zu hoch sei. Nach längerer Verhandlung beauftragte er mich, meinem Xer Hause ein Limit wie folgt zu stellen: »5000 Stück Plakate, Format 50 x 65 cm, das Stück 40 Pf., auf Abruf in 8 Jahren usw. Außerdem daneben gehend eine Preismeldung für 12 000 Stück Karten im Postkarten- Format mit dem gleichen Bild.« Herr A. fügte hinzu, wenn es sich um Kleinigkeiten handelte, könnten wir das immer noch regeln, im übrigen sei mir ja die Sache sicher. Am nächsten Vormittag, Dienstag, hatte ich von meinem Hause zusagenden Bescheid und auch einen Preis für die Heinen Karten er halten. Meinem Hause wäre allerdings vom technischen Standpunkte aus ein Auftrag auf 1000 Stück Plakate mehr, also auf 6000 Stück Plakate, wegen der Bogeneinteilung lieber gewesen. Am Nachmittag desselben Tages wollte ich den Chef besuchen, traf ihn jedoch nicht in seinem Geschäftslokal. Bei einer am selben Tage zwei Stunden Später erfolgten Nachfrage sagte mir der Buchhalter, der Chef wäre zu seinem Anwalt gefahren, ich könnte ihn dort noch in dem Wartezimmer antreffen. Da ich wegen dringender Geschäfte am nächsten Tage hier in C. sein wollte, suchte ich den Chef dort auf und bat ihn, mir nach Beendigung der Konferenz mit seinem Rechtsanwalt noch eine kurze Unterredung in meinem Hotel zu gewähren. Er konnte dies nicht genau versprechen und sagte nur noch, ich könnte ja etwaige Be merkungen schriftlich niederlegen. Da ich nun an dem Dienstag-Abend den Inhaber nicht mehr sprach, blieb ich vorsichtshalber noch am Mittwoch in B. und suchte ihn am Mittwoch-Vormittag noch einmal in seinem Kontor auf, wo ich ihn leider wieder nicht antraf. Nunmehr ersuchte ich den Buchhalter, die Annahme des Limits unsererseits wie folgt zu notiren: » Wir würden eine Bestellung auf 6000 Stück Plakate im Format 50X65 cm zwecks besserer Bogeneinteilung verziehen, akzeptiren aber im Notfälle 5000 Stück Plakate. Der Preis für die Karten stellt sich auf 40 M. das Tausend.« Darauf sagte dieser Beamte, der Preis für die Postkarten wäre sehr hoch, und es wäre fraglich, ob der Inhaber darauf einginge. Ich würde noch an demselben Tage nach C. Bescheid erhalten. Tatsäch lich fand ich am nächsten Tage, also am Donnerstag Morgen, einen Brief folgenden Inhalts vor: »Nachdem Ihre Firma unser Limit auf das Plakat nicht an genommen hat, ziehen wir dasselbe hiermit zurück und sehen von demselben ab. Auch der Preis für die Postkarten ist. uns zu hoch, und wir verzichten auch darauf. Das Plakat lassen wir Ihnen per Post zugehen.« Kann mein Haus auf Anerkennung des Auftrags und Abnahme der Plakate Hagen, oder halten Sie einen anderen Weg für richtiger? Ich habe bei meiner vor wenigen Tagen erfolgten Anwesenheit in B. versucht, die Sache persönlich ins Reine zu bringen, jedoch erklärte mir der Inhaber, er hätte noch an demselben Tage, d. h. an dem frag lichen Mittwoch, einem anderen Herrn einen Auftrag gegeben, da er sich die Sache überlegt habe, und auch die Postkarten einen viel zu hohen Preis gehabt hätten. Nach meiner Ansicht lag doch bei dem Mann Kauf-Interesse vor, und wir haben das Limit ja akzeptirt, sodaß er nicht das Recht hat, ohne weiteres zurückzutreten. Antwort: Unseres Erachtens ist der bestrittene Vertrag zustandegekommen, denn das vom Fragesteller vertretene Haus hat das Angebot angenommen, und der dabei gemachte Zu satz drückt keine Bedingung sondern lediglich einen Wunsch aus, macht also die Annahme nicht hinfällig. Fragesteller ver suchte die Annahme des Angebots schleunigst dem Käufer zu überbringen, dies war ihm aber aus den oben geschilderten triftigen Gründen nicht möglich, sodaß der Käufer den Vertrag auch nicht wegen verspäteter Uebermittlung der Annahme an fechten kann. Da gütliches Zureden erfolglos blieb, kann nur der gerichtliche Weg zum Ziel führen. Verzeichnis von Ausfuhr-Firmen 4780. Frage: In dem vorjährigen oder heurigen Jahrgange der Papier-Zeitung waren in einem Aufsatze die Firmen, welche sich in Hamburg mit dem Papier-Export nach Amerika befassen, angeführt. Da mir der Titel des Aufsatzes entfallen ist, und ich ihn trotz vielen Suchens nicht finden kann, bitte ich Sie, mir die Nummer anzu geben. Antwort: Wir teilen weder im Briefkasten noch im sonstigen redaktionellen Teil Firmen mit, da der redaktionelle Teil nicht zur Anknüpfung geschäftlicher Verbindung Einzelner sondern zur Belehrung Vieler dienen soll, und da bei Angabe von Firmen die Bevorzugung Einzelner und die Benachteili gung Anderer unvermeidlich wäre. Demnach können wir auch kein Verzeichnis Hamburger Ausfuhrfirmen gebracht haben. Im Papier-Adreßbuch von Deutschland, das vom Verlag der Papier-Zeitung alle drei Jahre herausgegeben wird, sind die Ausfuhrhäuser nicht nur in Hamburg, sondern in allen deutschen Städten, wo es solche gibt, übersichtlich verzeichnet. Die letzte (1901 er) Auflage dieses Adreßbuches ist vergriffen, und in der für 1904 vorbereiteten neuen Auflage wird den Aus fuhrfirmen besondere Sorgfalt zuteil werden. Faserrichtung des Papiers »Faserrichtung« mit »Laufrichtung« identisch? Antwort: Faserrichtung des Papiers und Laufrichtung der 4781. Frage: Von uns wurde ein größere: Posten Papier zur Anfertigung bestellt im Format 871/2x50 cm mit dem Zusatz, die unterstrichene Ziffer bedeutet die Faser richtung. Wir gaben den Auftrag einer Papierfabrik mit derselben Vorschrift, und diese lieferte das Papier mit der auf neben stehender Skizze ersichtlichen Faserrichtung ab. Unser Abnehmer stellt das Papier zur Verfügung, da die Faserrichtung nicht richtig sei. Wir teilen indes die Ansicht unserer Papierfabrik, daß die Angabe der Faser richtung anders als geliefert nicht aufzufassen sei, und bitten um Ihren Bescheid, welche Meinung Sie haben. Ist die Bezeichnung Papierbahn bedeuten dasselbe, denn die länglichen Pflanzen fasern, die das Gerippe des Papiers bilden, haben die Eigen schaft, sich überwiegend der Laufrichtung der Maschine parallel abzulagern. Da der Besteller vorschrieb, daß die 371/2 .cm lange Kante der Bogen in der Faserrichtung liegen muß, so hätte die Papierfabrik diese Kante in der Laufrichtung anordnen müssen. Sie tat aber das Gegenteil und nahm die andere Kante, verfuhr also bestellungswidrig. War sie im Zweifel über die Bedeutung des Wortes, so hätte sie den Be steller darüber fragen sollen. Innen-Aufnahmen für Postkarten 4782. Frage: Eine hiesige Kirche ist innen sehrschön neu geschmückt, und ich beabsichtige, von den Innen-Aufnahmen Ansichtskarten an zufertigen. Eine hiesige Zeitung gibt einen Kreiskalender heraus und ließ für dessen unterhaltenden Teil Innen-Aufnahmen anfertigen, um diese zur bildlichen Darstellung zu verwenden. Ich ersuchte den Herrn, der die Platten hat, mir je eine Kopie davon zu verkaufen. Er fragte nach dem Zweck der Bilder und verweigerte sie mir dann, da es ihm der Besteller »sehr übel« aufnehmen würde; der Besteller wolle als erster mit der Vervielfältigung auf dem Markte sein. Ein Ersuchen bei dem Pastor, mir die Kirche aufschließen zu lassen, wurde abgelehnt: ich solle ein schriftliches Gesuch an den Vorstand ein reichen und müßte im Falle einer Zusage sämtliche Bilder erst vor legen, um die abermalige Genehmigung einzuholen. Ich befürchte von diesem Instanzenweg Verschleppung, anscheinend will man dem Herrn mit dem Kalender die Freude nicht verderben. Ich sehe nicht ein, warum ein Bürger vor dem andern in geschäftlicher Hinsicht der artig bevorzugt werden soll, verschaffte mir Eingang in die Kirche und machte mir die Aufnahmen ohne Erlaubnis. Kann ich die Karten in Verkehr bringen, ohne mit irgend einem Gesetz in Konflikt zu kommen? Oder was ist erforderlich? Auf guten Wülen seitens des Herrn Pastor rechne ich nicht —■ seiner Gnade möchte ich nicht aus gesetzt sein. Der Kalender wird im November herausgegeben. Antwort: Es handelt sich hier um Nachbildung eines Werkes der Baukunst. Nach §4 des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste (Ges. v. 9. Jan. 1876) ist die Nachbildung* von Werken derBaukunst nicht verboten. Hieraus folgt, daß jeder mann von öffentlichen Plätzen oder Straßen aus ein Gebäude foto grafisch oder durch Zeichnung aufnehmen kann. Muß aber der Nachbildner zum Zweck der Aufnahme ein privates Grundstück betreten, so muß er hierzu die Erlaubnis des Besitzers haben. Auch die Kirche ist in diesem Sinne kein öffentlicher Ort. Fragsteller durfte nicht ohne Erlaubnis der zuständigen Kirchen behörde die Innen-Aufnahme machen, und darf nach dieser keine Postkarten in den Verkehr bringen, ohne die Genehmigung' derselben Behörde erlangt zu haben. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zunchviften nur an Papier-Zeitung, Berlin W 9 erbeten Druck von A. W Hayn’s Erben. Berlin SW, Zimmer-Straase 29