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3136 PAPIER-ZEITUNG Nr. 87 Verdingungen Name der Behörde Ort Zeit Gegenstand der Ausschreibung des Angebots Direktion des Moniteur beige Brüssel, Rue de Louvain Nr. 40 11. Nov. Lieferung v. Papier Kaufmännische Krankenkasse in Barmen. Der Kaufmännische Verein zu Barmen faßte in seiner - letzten Generalversammlung den Beschluß, eine eigene, dem neuen Gesetz entsprechende Krankenkasse ins Leben zu rufen. Es wurde eine Kommission, ernannt, die sich unverzüglich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen wird, um einer in. Kürze abzuhaltenden Generalversammlung • entsprechende Anträge stellen zu können. —t. Strafbare Briefbeförderung Wegen fortgesetzter Portolinterziehungen hatten sich kürzlich drei Fabrikanten vor der Strafkammer in Münster i. W. zu verantworten. Die Angeklagten beförderten schon seit Jahren einen Teil ihrer Ware durch einen sogenannten Botenfuhrmann, dem sie auch die zu den Waren gehörigen Rechnungen zur gleichzeitigen Bestellung übergaben. Zwei der Beschuldigten beförderten ihre Rechnungen in verschlossenem Kuvert, der Dritte ließ die Kuverts offen und befestigte nur die Zungenspitze des Umschlags auf den Inhalt, sodaß die Oeffnung des Briefes ohne Zerreißen des Umschlags möglich war. Die Postbehörde erblickte aber auch in dieser Beförderungsart ein Verschließen des Briefes und stellte gegen alle drei Geschäftsleute Strafantrag. Die Strafkammer hielt die Angeklagten für schuldig und verurteilte sie zu Geldstrafen von 1500 M., 205 M. 20 Pf. und 35 M. 20 Pf. Der Fuhr mann, dessen sich die Beschuldigten bedient haben, wurde zu einer Geldstrafe von 1831 M. 60 Pf. verurteilt. In der Begründung dieses Urteils heißt es, daß die Beförderung des Briefes im Sinne des Ge setzes nicht kostenlos erfolgt, sondern die Vergütung in der gezahlten Fracht mit eingerechnet, der Brief gewissermaßen auch als Frachtgut mit befördert sei. Die Feststellung des Gewichts des Briefes habe allerdings, wie das sonst bei größeren Frachtkosten üblich ist, nicht stattgefunden, weil das Gewicht eines Briefes im Verhältnis zu dem begleitenden Frachtstück zu gering sei. —t. Gewerberechtliche Entscheidung Daß völlig unzulänglicher Lohn zur sofortigen Niederlegung der Arbeit berechtige, entschied in seiner jüngsten Sitzung das Düssel dorfer Gewerbegericht. Ein in einem Nachbarort wohnender Düten- fabrikant hatte gegen zwei Arbeiterinnen Klage auf Zahlung eines Schadenersatzes von je 9 M. 60 Pf. wegen Kontraktbruchs angestrengt. Aus der Verhandlung ging hervor, daß die beiden Mädchen in vierzehn Tagen nur 6 M., etwa 41/2 Pfennige in der Arbeitsstunde verdient hatten, weshalb sie von der Arbeit weggeblieben waren. Der Gerichts vorsitzende gab dem Kläger den guten Rat, bei solchem Lohne, von dem doch niemand leben könne, die Klage zurückzunehmen. Dessen weigerte sich der Arbeitgeber, worauf er mit seinen Ansprüchen abge wiesen und gleichzeitig verurteilt wurde, einer Arbeiterin wegen Vor enthaltung der_Papiere 12 M. Entschädigung zu zahlen. (Vossische Zeitung) Registrator und Schnellhefter D. R. P. 138060 Patentirt in allen Kultur-Staaten Schnellhefter „GREIF“ 25 pCt. Ersparnis im Einkaufl Bodlnder & Co. » Berlin W. 64 C. Joachim & Sohn, Schweinfurt a. M [152385 liefern billigst Trockencylinder und Trockenapparate in allen Dimensionen und Zusammen stellungen bei solidester Con- struction und bester Aus führung für Pappen- und Papier maschinen aller Art errmann 8 funke, Papierfabrik Sunderniw. . fertigen als Spezialitäten: [151116 Seiden-Flaschenpapiere in vielen Dessins und Farben, Weiss Cellulose-Seiden, braunes Packseiden Papier-Servietten, Imit. Pergament, Wasserdichtes Krepp-Papier Früchte-Seidenpapier, Toilettepapiere oeidenpapierf.d.Luxus-u.Wachspap.-Fabrikation in Rollen. billigste Bezugsquelle Tür Grossisten I 146887 Fabrik amerikanischer Liniir-Maschie, P Federn- 544 und Rollen - System E C. II« Will Hamburg-Eppendorf H. Neweste KonntnMionen • Pro^pektt franko ° ste Auszeichnungen: Hamborg 1876 Berlin 1878 Berlin 1881 Antwerpen 1881 Hamburg 1889 Amsterdam 1892 Königsberg 1895