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2220 PAPIER-ZEITUNG Nr. 61 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt kostenfres, aber ohne Gewähr, unter der Voraussetzung, dass sie ohne Namen abgedruckt werden darf 3723. Frage: Wir verarbeiten einen grossen Teil Papierabfälle zur Herstellung von Papier. Zwischen ersteren befindet sich sehr viel Pergamentpapier, welches sich weder durch Kochen mit Dampf, noch beim Kollern oder in den Holländer-Mühlen auflöst und deshalb im fertigen Stoff Flecke zurücklässt. Wir sind gezwungen, diesen sonst guten Stoff herauszusortiren und zu verbrennen. Wir bitten Sie, uns ein Mittel anzugeben, durch welches Pergamentpapier sich auflösen würde. Antwort: Es wurden verschiedene Mittel vorgeschlagen, um aus Pergamentpapier-Abfällen brauchbaren Papierhalbstoff zu gewinnen. Unseres Wissens waren alle bisher vorge schlagenen Mittel unzweckmässig, denn man müsste dabei Arbeit und Chemikalien anwenden, die mehr kosteten, als der erhaltene Halbstoff wert wäre. Es ist auch nicht wahrscheinlich, dass in Zukunft ein geeignetes Mittel sich wird finden lassen, denn der Wert eines Papierstoffs beruht auf dessen Fasern, und im Pergament - Papier gibt es keine Fasern mehr, diese wurden durch Einwirkung der Schwefelsäure in eine gleichmässig gequollene Masse verwandelt. Es wird sich em pfehlen, die Pergamentpapier-Abfälle nach wie vor auszusortiren und die trotzdem im gekollerten Stoff vorhandenen Reste dieser Verunreinigung durch eine Vorrichtung wie sie in Nr. 104 der Papier-Zeitung von 1901 unter »Papierabfall als Rohstoff der Papierfabrikation« beschrieben wurde, zu beseitigen. Auch Dr. Wurster’s Zerfaserer soll Pergamentpapier unzerkleinert ausscheiden. Fallen bei der Sortirung Pergamentpapier-Schnitzel in grösseren Mengen ab, so können diese, wenn rein genug, zur Füllung von Strohsäcken in Kasernen usw. Verwendung finden. 3724. Frage: Ist beifolgendes Muster Seidenpapier präparirt, und wie ist diese Präparirung erfolgt? Welche Masse wird dazu ver wendet? Antwort: Es lässt sich ohne chemische Untersuchung nicht feststellen, ob das sehr dünne und feine Seidenpapier nachträglich getränkt oder lediglich in der Masse geleimt ist. Der fettige Griff des Papiers lässt auf nachträgliche Tränkung schliessen. 3725. Frage: Ich bestellte beim Vertreter eines Papierhändlers 25000 Bogen Billet-Post 19—20 kg das 1000 plano Bogen = 4000 Billet bogen und erhielt einen Musterbogen, der diesem Gewicht nicht ganz entsprach. Die gesandte Ware zeigte sich jedoch merklich dünngriffiger, und beim Wiegen zeigte der einzelne Billetbogen 0,7 bis 0,8 g weniger, d. h. der Pianobogen 2,8 bis 8,2 g weniger als der Musterbogen, was bei 25000 Bogen über 20 kg ausmacht. Die Sendung hätte bei 19 kg Gewicht 118,75 kg wiegen müssen,' ergab aber nur 95 kg. Der Lieferant gibt zu, dass er mustergetreue Ware liefern müsse, aber dies habe mit dem Gewicht nichts zu tun. Hätte ich nur Papier nach Muster bestellt, so müsste der gelieferte Bogen in der Stärke ebenso sein wie der Musterbogen, er ist aber etwa 'l 4 leichter. Ziehe ich das bestellte Gewicht von 19—20 kg die 1000 Bogen in Betracht, so fehlen an der Gesamtlieferung gegen 30 kg Papier. Ich habe dem Lieferanten nunmehr die Ware zur Verfügung gestellt und aufgegeben, mustergiltig zu liefern, sonst würde ich auf seine Kosten anderswo Deckungskauf vornehmen. Ist meine Handlungsweise berechtigt? Antwort: Briefpapiere werden zwischen Gross- und Klein händlern nicht nach Gewicht, sondern nach 1000 Bogen ge handelt. Trotzdem muss die Lieferung, um mustergetreu zu sein, auch das vorgeschriebene Gewicht besitzen. Das Abwägen einzelner Bogen ist aber noch kein Beweis dafür, dass die Lieferung im Ganzen wesentlich untergewichtig ist. Frage steller hat das Recht, Riese zurückzuweisen, die wesentlich leichter sind als bedungen war. Ueber- und Untergewicht von 3 pCt. sind zulässig, vergl. Punkt 6 der Verkaufsbedingungen des Vereine Deutscher Papierfabrikanten. Das Mindergewicht von 23,75 kg auf 118,75 kg Sollgewicht entspricht einem Manko von mehr als 15 pCt., welches zur Beanstandung berechtigt. Lieferer muss die Ware zurücknehmen und ordnungsmässigen Ersatz stellen. 3726. Frage: Bin kleiner Betrieb, in welchem 8 Mädchen — männliche Personen äusser einem Schuljungen garnicht — beschäftigt sind, ist denunzirt worden, weil zwei Lehrmädchen Sonnabends nach ‘/26 Uhr mit Scheuern des Arbeitsraumes beschäftigt wurden. Mit wie viel Arbeitskräften gehört man unter das Fabrikgesetz? Welche Para grafen kann man zur Entschuldigung heranziehen? Antwort: Der Unterschied zwischen Fabrik und Handwerk ist in keinem Reichsgesetz genau festgelegt, und bei Streit fällen unterliegt die Entscheidung dem Ermessen des Richters. Im Allgemeinen werden Druckereien von so kleinem Umfang, wie sie Einsender schildert, als handwerksmässige Betriebe an gesehen, mitunter gelten sie aber als Fabriken, wenn z. B. darin vornehmlich eine bestimmte Gattung Drucksachen, wie Fahrkarten oder dergl.. hergestellt werden. 3727. Frage: So viel ich mich erinnere, brachten Sie früher einmal einen Aufsatz darüber, wie man Schwerspat u. dergl. gleich mässig und je nach Bedarf mehr oder weniger in die nasse Papier bahn rationell einführt. Falls Sie betreffenden Aufsatz noch besitzen, wäre es mir sehr angenehm, wenn Sie mir denselben oder eine Kopie freundlichst einsenden möchten. Vielleicht können Sie mir auch den Fabrikanten nennen, welcher die Apparate für den betreffenden Zweck baut, oder mir Jemand empfehlen, der mir Näheres auf Grund prak tischer Versuche mitteilen könnte. Antwort: Wir erinnern uns keines Aufsatzes über Ein verleibung von Schwerspat in Papier. Hofmanns Handbuch’der Papierfabrikation beantwortet jedoch auf Seite 403 in Ab schnitt 165 »Schwerspat« die gestellte Frage. Die gewünschte Anfertigung einer Abschrift aus dem Hand buch müssen wir grundsätzlich ablehnen. 3728. Frage: Die Papierfabrik A. lieferte uns auf Bestellung 40 000 Bogen Bücherschreib, 1000 Bogen 16 kg, wovon wir 2 Ries = 1000 Bogen zur Prüfung übersenden. Wir beanstandeten die Lieferung wegen Rundliegens des Papiers. Dieser Fehler erschwert das Liniiren, und trotz grösster Sorgfalt ergeben sich beim Anlegen viel Ausschussbogen. Aus diesem Grunde ist das Papier zur beab sichtigten Herstellung von liniirten Büchern schwer, wenigstens nicht ohne Schaden, zu verwenden. Sind wir berechtigt, das Papier wegen dieses Fehlers zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, können wir einen Nachlass zum Ausgleich für Mehrkosten der Liniatur und Ent schädigung für den mehr entstehenden Ausschuss beanspruchen? Antwort: Nimmt man einen Bogen des schönen Papiers in die Hand, so merkt man nicht, dass das Papier an den Rändern in die Höhe ginge. Legt man den Bogen auf eine ebene Fläche, so schmiegt er sich dieser gut an. Das Papier zeigt also das bei stark zellstoffhaltigen Papieren mitunter be obachtete Kräuseln in so geringem, ckaum merklichem Grade, dass dies als Grund zur Beanstandung oder Nachlass-Forderung nicht angesehen werden kann. Fast jedem Papier könnte man denselben Vorwurf machen. Franz Clouth Rheinische Gummiwaarenfabrik mit beschränkter Haftung Cöln-Nippes Mu PRESS-& GAUTSCH WALZEN im mit Gum m i - Ueberzug mme- FÜR PAPIER FABRIKEN. unter Garantie für das Festsitzen des Gummis auf dem Eisen. Gummi-Treibriemen m. Baumwoll-Einl., durchnäht und undurchnäht Durchnähte Gummi - Baumwollriemen, Clouth’s Balata - Treibriemen Verdichtungsmaterialien, Gummi-Klappen, Siebleder etc. Saugkastenbeläge und Schaber aus Hartgummi. (188174 Neu- u. Umbauten... 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