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3404- PAPIER-ZEITUNG Nr. 86 Unfall-Entschädigung eines Hausarbeiters Nachdruck verboten Ein minderjähriger Bursche, welcher in Gemeinschaft mit seinen Eltern in deren Behausung für eine Dütenfabrik Düten anfertigte, hatte, als er die Waare im Betriebe abgab und neues Material in Empfang nehmen wollte, daselbst einen Unfall erlitten. Mit den aus Anlass dieses Unfalls erhobenen Entschädigungsansprüchen ist er in allen Instanzen zurück gewiesen worden, vom Reichs-Versicherungsamt aus folgenden Gründen: Das Schiedsgericht hat mit Recht angenommen, dass der Kläger nicht Arbeiter in dem Betriebe gewesen ist, in welchem er den Unfall erlitt. Da er das Dütenkleben in der Wohnung seiner Eltern, nicht in der Fabrik ausübt, und da er irgend welchen Verpflichtungen über das Maass, die Zeit und den Ort seiner Arbeit nicht unterworfen ist und einer Aufsicht des Unternehmers nicht untersteht, so gehört er nicht zu den Arbeitern des Betriebes, auch nicht zu den sogenannten Heimarbeitern; er war vielmehr nach Art eines Haus-Industriellen thätig. Auch ein vorübergehender Eintritt desselben in den Betrieb als Arbeiter hat nicht stattgefunden. Die Voraus setzung für die Annahme eines Eintritts würde sein, dass er mit dem ausdrücklich erklärten oder vermuthlichen Willen des Unternehmers in dem Betriebe wirklich thätig gewesen ist; der blosse Aufenthalt in der Fabrik zur Ablieferung alter und Empfangnahme neuer Arbeit genügt zur Annahme eines Eintritts in den Betrieb nicht. Das Schiedsgericht hat nun schon festgestellt, dass eine Heranziehung des Klägers zu einer Hilfsleistung nicht stattgefunden hat. Auch die erneute eingehende Beweisaufnahme, welche zur vollständigen Auf klärung des Sachverhalts veranlasst ist, hat zu keinem anderen Ergebniss geführt. Der Betriebsunternehmer und dessen Sohn haben übereinstimmend bekundet, dass es nicht üblich gewesen sei, die Kinder, welche mit Dütenkleben beschäftigt wurden, zur Bedienung der Papierschneidemaschine heranzuziehen. Die Zeugen, welche an dem Unfalltage mit der Abfertigung der Kinder beschäftigt waren, haben ferner bekundet, dass eine Hilfsleistung des Klägers nicht erforderlich gewesen sei, dass er abseits der Maschine an einem Tische, auf welchem das schon geschnittene Papier lag, gestanden habe und ohne ihre Aufforderung und ohne ihr Wissen an die Maschine herangetreten sei. Eine Beschäftigung des Klägers im Betriebe ist hiernach nicht erfolgt; der Kläger hat sich vielmehr un- nöthiger und unberufener Weise in den Betrieb und dessen Gefahren eingedrängt. Japanische Papiere Direkter Import unzerreissbarer Sohreib-, Post- und Druokpapiere, feinste Copir-Seiden, dessinirte und glatte sammetweiche Wlokelpapiere und Servietten mit farbigem Rand empfiehlt 107675] Jucker-Wegmann in Zurich NEU! [108595 Hydraulische Pressen für die gesammte Papier-Industrie mit Reservekolbendlchtungs- manschette nebst Entlastungsventil, nur da durch Betriebsstörg. ausgeschlossen, alleinige Inhaber des D. R.-P., einfache u. Zwillings bauart, mit Ober- u. Unterdrück, in jeder gewünschten Grössse u für jede Druck kraft empfehlen als Spezialität Ph. Kanzler Söhne, Maschinenfabr. Neustadt a. Haardt, Rheinpfalz — Zahlreiche Empfehlungen erster Firmen — I I ; Gessindet Die Filztuch-Fabrik ’Ä“ ; Thom. Jos. Heimbach I in Düren Rheinpreussen) i empfiehlt ihre Fabrikate in [104010 ' : Maschinen- nnd Büttenfilzen : l für alle Papiersorten, sowie Filze für । * ——Cellulose-Holzstof-Fabrikation etc. etc. =— ] Gsensessocbosedseveseeeosesswssasocse FRIED. KRUPP GRUSONWERK Maffdeburff~Bucka u. Hartgusswalzen . [) 10966 —= Jahresleistung über 2000000 kg - — Nachschleifen und Poliren alter Walzen. [104118 2 von Spezialfabril für vollständige Einrichtung und Ergänzung * Holz-, Stroh-, Zellstoff-, Pappen- u. Papierfabriken 2 2 Hadernschneider, Hadernkocher, Kollergänge,Holländer 2 J Schüttelsortirungen, Pappenmaschinen, Stoffpumpen | • Pressen, Wasserpumpen, Aufzüge, Rohrleitungen 2 2 Transmissionen ♦ ♦ mit Sparlagern (System Freitag) oder mit Ringschmierung ♦ •Dampfkessel i Maschinenfabrik > i |Germania! 2 vorm. J. S. Schwalbe & Sohn 2 und für jeden Dampfdruck 2 Dampfmaschinen “S“ d " K » d : struktion, Ein-, Zwei- und Dreicylinder in allen Grössen T bis zu 2000 PS. ♦ 51 Holzschleifereien mit über 14500 PS von uns gebaut ♦