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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag ! Bei der Post bestellt und ab- i genommen oder durch Buch- I handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5736 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d.Bl. direkt unter | Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin ena für Papier und Schreibwaaren-Handel und - Buchbinderei, Druck-Industrie, Bu sowie für alle verwandten und Hilfsgesc Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, ch Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 13,, „ 20 „ „ 26 , „ „ 30 ,, „ 52 , „ „ 40 „ „ 104 , , „ 50 „ Pür Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin 1 Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 92 Berlin, Donnerstag, 17. November 1898 XXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Bussland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate Für 70 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe Für 35 Pf. entgegen. I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Provision auf verlorene Waare . . . 3485 Unterlage beim Ausstanzen 3485 Ersatz für Bein 8486 Holzpreise in Livland 8486 Handel der Lehrer mit Schulbedarf . 3486 Aus den Fabriken 8486 Prägepresse. 8487 Englands Papierhandel 3487 Bogenklebemaschine 8488 Zeitungspapier in Kanada 3488 Proben&chau . . 3488 Buchgewerbe: Die künstlerische Dekoration der Buch umschläge und Leinwandbände . . 3490 Die Anfänge des Buchdrucks in Zwickau 1523 3491 Thierbilder . 3491 Eine Beilage von Gebr. Körti: A L 1 Pflicht-Exemplare von Plakaten und Flugschriften 3491 Püchertisch .... 8491 Kartonnagen-Patente 3494 Handelskammerberichte 1897 .... 8496 Typenschreibmaschine, Tintenfass, Typen- zeilen-Giessmaschine (DRP) 3500 Patentlisten und Gebrauchsmuster 8501 Geschäfts-Nachrichten . . 3508 Gefährliches Rostschutzmittel .... 3510 Ausfertigung von Frachtbriefen . . . . 3512 Kündigungspflicht der Arbeiter .... 3514 V olksthüml. Vortr. über Gesundheitspflege 3516 Riesenpostkarten 8518 Waarenzeichen 8520 Briefkasten 8522 Märkte 8523 g, Körtingsdorf bei Hannover Provision auf verlorene Waare Eine Papierfabrik hatte durch ihren Londoner Agenten Waare verkauft, welche beschädigt ankam und von der Ver sicherungs-Gesellschaft bezahlt wurde. Es gelang dem Agenten, von dem Kunden eine Wiederholung des Auftrags zu erhalten, den die Fabrik ordnungsmässig ausführte. Da der Agent dann von der Fabrik sowohl für die beschädigte wie für die gelieferte Sendung Provision verlangte, so holte letztere unser Gutachten ein, welches wir, wie immer, in Briefkastenform gesetzt abgaben. Die Fabrik wünschte aber keinen Abdruck im Briefkasten, sandte dafür 20 M. ein und legte unsere Aeusserungen dem Londoner Agenten vor. Dieser schreibt uns nun Folgendes: Die Papierfabrik X. sendet uns Ihren Ausspruch hinsichtlich der Ihnen unterbreiteten Angelegenheit. Wir erlauben uns höflichst zu bemerken, dass Ihnen nicht alle Thatsachen betreffs der Sache voll unterbreitet worden sind. Die Waare ist nicht unterwegs, sondern hier in England beschädigt worden. Zahlung erfolgte, wenn auch nicht durch die Abnehmer, so doch durch die Versicherungs-Gesell schaft. Wir waren genöthigt, die Waare zu besichtigen und deshalb einen ganzen Tag an der Werft, wo die Partie ausgeladen wurde, zu verbringen. Wir hatten vieles Hin- und Herlaufen zur Kundschaft, mussten zur Fabrik wegen einer Ersatzlieferung telegrafiren usw., kurz, wir hatten auf diese beschädigte Partie weit mehr Spesen und viel mehr Mühe, als wenn dieselbe glatt abgeliefert und bezahlt worden wäre. Es scheint uns daher unrecht, wenn wir für all diese Extraspesen und Mühe keine Provision haben sollen. Dass wir den Kunden mit Mühe und Zeitaufwand veranlasst haben, seinen Bedarf nicht am Platze zu decken, sondern für die dringend benöthigten Partien Ersatzlieferungen abzuwarten, bildet unserer Ansicht nach ein neues Geschäft und für die Fabrik einen neuen Auftrag. Nach eng lischem Brauch hätten wir unter diesen Umständen ein Anrecht auf eine zweite Provision. Wir ersuchen Sie höflichst, den Fall unter Berücksichtigung des oben Gesagten nochmals zu prüfen und uns freundlichst Ihre An sicht mitzutheilen. Nach unserer Auffassung und Kenntniss der deutschen Rechtsanschauung liegt trotz der zweimaligen Lieferung nur ein Geschäft vor, für welches Provision zu zahlen ist. Der Verkauf an die Versicherungs-Gesellschaft ist nicht durch Ver mittlung des Agenten, sondern durch Eintritt eines Ereignisses von höherer Gewalt erfolgt, also ohne seine Bemühung. Der Agent hat häufig infolge von Meinungsverschieden heiten viel Mühe und Zeitverlust, ehe ein Geschäft völlig er ledigt ist, kann aber auch in solchen Fällen nur Provision wie bei glattem Verlauf beanspruchen. In gleicher Weise muss er innerhalb mässiger Grenzen Mühe und Zeitverlust auf sich nehmen, die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht sind. Wenn aber der Agent unserer Ansicht nach für die be schädigte Sendung keine Provision zu beanspruchen hat, so ist er doch nicht verpflichtet, die Abwicklung mit der Ver sicherungs-Gesellschaft, soweit sie über die jedem Geschäfts mann obliegende Sorgfalt hinausgeht, umsonst zu besorgen. Er kann der Papierfabrik vielmehr eine Entschädigung für die oben beschriebene besondere Mühewaltung an der Werft und dergl. in Rechnung stellen, und wir zweifeln nicht, dass diese den Anspruch als recht und billig anerkennen wird. Unterlage beim Ausstanzen Aus Sachten Auf die Anfrage aus Süddeutschland in Nr. 88 kann ich aus meiner reichen Erfahrung bemerken, dass Celluloidplatten wohl nur versuchsweise hergestellt wurden; eine nennenswerthe Fabrikation derselben hat nicht stattgefunden, denn die Celluloidplatten schonen die Messer und Prägeplatten durchaus nicht, sind dagegen sehr feuer gefährlich. Ich habe soeben wieder an einem Stück solchen Celluloid stoffes herumgeschnitzelt, und im selben Augenblick, da ich den Ab fällen mit der brennenden Zigarre nahekomme, fängt der Stoff auch Feuer. Es könnte eine schmerzliche Enttäuschung geben, wenn eine Fabrik vom Brandanglück heimgesucht würde und es übersehen hätte, der Feuerversicherungsgesellschaft und der Landesbrandversicherung Mittheilung von der Verwendung der Celluloidplatten zu machen! Erfolgt die Anmeldung, so erhöht sich die Prämie enorm, ist sie unterlassen worden, so wird die Schadenregulirung wohl sehr schlecht ausfallen. Davor mag der Himmel einen Jeden bewahren! Aber auch der Preis für Celluloidplatten lässt deren Verwendung gar nicht erst zu, denn er ist zwei-bis zweieinhalbmal so gross wie der von Stanz-