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3280 PAPIER-ZEITUNG Nr. 87 Serpentinen-Schneide- und -Rollmaschine Die Erzeugung von Luftschlangen (Serpentinen), d. h. Röll chen farbigen Papieres von etwa 0,8 cm Breite, die bei Lust barkeiten geschleudert werden (s. Nr. 31 von 1897), ist ein lohnender Zweig der Papier-Verarbeitung geworden. Herr Everling in Paris, 65, rue de la Victoire, bringt eine neue Streifenschneidmaschine in den Handel, welche sich von der in Hofmanns Handbuch, Seite 1038 beschriebenen durch ein fachere und Avollkommenere Bauart vortheilhaft unterscheidet. Nebenstehendes Bild zeigt die Ma- schineinperspek- tivischer Ansicht. Das Papier rollt sich von der mit Bremsvorrich tung und stell barem Lager ver sehenen Rolle a ab, gelangt über die Spannwalzen b und c zwischen die im Bild nicht sichtbaren Kreis messer und wird auf der dem Schneidapparat zunächst gelager ten Aufrollspindel (d oder e) aufge wickelt. Ist auf dieser Aufroll spindel , in der Zeichnung also auf d, das Papier bis zur gewünsch ten Höhe aufge laufen, so wird das um die AchseF drehbare Aufroll- Gestell um 180 0 gedreht, sodass die obere leere Spindel e die Lage von d einnimmt. Auf diese Spindel wickeln sich nun die Papierstreifen auf. Inzwischen wird die nach oben gelangte Spindel aus ihren Lagern gehoben und von den Papierscheiben befreit. Um dies leicht zu ermög lichen, besitzt die Spindel einen Bronzemantel, welcher durch Lösung einer Schraube in drei Längstheile zerfällt. Nach Ent fernung dieser Theile können die Papierscheiben ohne Schwierig keit abgenommen werden, worauf die zusammengefügte Spindel wieder in die Maschine eingelegt wird. Die zerlegbaren Mäntel sind entsprechend der gewünschten Breite der Papierscheiben in Felder getheilt, die durch Rillen von einander getrennt sind. Die Einstellung der Kreismesser geschieht durch Trennungsringe. Um die erforderliche Bahn länge der Serpentinenrollen, die gewöhnlich 20—25 m beträgt, einzuhalten, bringt der Arbeiter auf dem Lager der Aufroll spindel ein Zeichen an. Will man auf dieser Maschine Telegrafen scheiben oder Röllchen für andere Zwecke bis zu 160 mm Durchmesser er zeugen, so muss sie mit Zählwerk h versehen sein. Durch die Bremse i wird den Rollen jede gewünschte Härte ertheilt. Der Schnitt ist stets scharf und umso reiner, je besser das Papier ist. Da für Telegrafenrollen oder Rollen für Schachtel beklebezwecke gutes Papier erforderlich ist, so gleicht der Schnitt solcher Rollen der glatten Oberfläche von Zigaretten- Bobinen. Der glatte Schnitt gestattet leichtes Abrollen der Scheibchen, was besonders bei den Luftschlangen nothwendig ist. Eine solche Maschine von 400 mm Breite mit 40 Messern kann in der Stunde 700—1000 Serpentinenscheiben zu 50—60 mm Durchmesser oder 300—400 Telegrafenscheiben fertigstellen. I. S. Braunschliffpappe in Amerika. Seit 1895 sind die meisten Erzeuger genannter Pappengattung zu einem Verband »National Pulp Board Co.«, New York, geeint. Der Verband konnte dem Preisfall nicht Einhalt gebieten, deshalb beabsichtigen die Theil nehmer eine grosse Aktiengesellschaft nach Muster der Inter national Paper Co. zu gründen. In den V. St. v. A. werden täglich etwa 300 Tonnen solcher Pappe hergestellt, davon 280 Tonnen durch die verbündeten Fabriken. Lichtempfindliche Postkarten Ein für die Papier-Industrie wichtiger Rechtstreit kam dieser Tage vor der II. Zivilkammer des Königl. Landgerichts München I zur Entscheidung. Die Firma Harbers in Leipzig erzeugt seit 1893 lichtempfindliche Postkarten, die es ermöglichen, dass fotografische Aufnahmen direkt auf die Postkarten kopirt werden, während es früher gebräuchlich war, auf dünnes licht empfindliches Papier zu kopiren, und dann dasselbe auf Karten aufzukleben. Man kann die H.’schen Karten zum gewöhnlichen Porto-Satz versenden. Am 23. August 1893 stellte nun die Firma Harbers beim Kais. Patentamt in Berlin den Antrag, ihr Modell als »Lichtempfindlich hergestellte Postkarten« in die Gebrauchsmusterrolle einzutragen, welchem Antrag auch statt gegeben wurde. Die 1896 abgelaufene Schutzfrist wurde auf drei weitere Jahre verlängert. Am 10. August 1897 liess die Münchner Firma Hügel ebenfalls ein Modell lichtempfindlicher Karten beim Kais. Patentamt in die Gebrauchsmusterrolle ein tragen und brachte diese unter der Bezeichnung »Matte Celloidinpostkarte« mit dem Zusatze »im Verkehr mit Tages licht zu schützen«, in den Handel. Sowohl die matte wie die glänzende Seite dieser Karten konnte mit Bleistift und mit Tinte beschrieben werden. Die Firma Harbers fühlte sich in ihren Rechten angegriffen, strengte gegen Hügel Klage an und erwirkte eine einstweilige Verfügung, wonach es der Firma Hügel bei Strafe von 100 M. für jeden Uebertretungsfall verboten war, Post karten aus Celloidin, welchen die Eigenschaft der Licht empfindlichkeit innewohnte, herzustellen oder in Verkehr zu bringen. Am 13. September d. J. liess die Firma Hügel Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung erheben. Der selbe stützt sich darauf, dass es sich bei den Harberschen Postkarten lediglich um ein Verfahren handle, ein Verfahren aber durch DRGM nicht geschützt werden könne, sondern nur eine Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung. Lichtempfind liche Karten seien schon vor der Anmeldung des Harberschen Musters offenkundig benutzt worden, so habe eine Apotheke in Osnabrück für sich und für Amateure lichtempfindliche Post karten schon 1892 hergestellt, auch seien diese Karten schon in öffentlichen Druckschriften beschrieben worden, so auch in Nr. 23 des Prakt. Rathgebers für Amateur-Fotografen. Der Vertreter der Firma Harber führte aus, es sei ja möglich, dass eine einzelne Karte schon in früherer Zeit hergestellt und ver sendet wurde, dies sei aber noch kein Beweis dafür, dass die Karten schon vor der Anmeldung im Verkehr gewesen seien. Das Gericht hob die einstweilige Verfügung auf und ver- urtheilte die Firma Harber zur Kostentragung. Das Urtheil ist folgendermaassen begründet: Vom Verklagten wurde nach gewiesen, dass das angemeldete Modell zur Zeit der Anmeldung bereits im Inlande offenkundig benutzt und in öffentlichen Druckschriften beschrieben war. pk. Aus den Fabriken Hochwasser in Fiume. Der »Neuen Freien Presse« wird aus Fiume geschrieben: Der Hauptschaden, den die Papierfabrik von Smith & FLeynier in Fiume durch das Hochwasser erlitt, (s. Nr. 86 der Papier-Zeitung, S. 3244) besteht im Einsturz einer kurzen Brücke, die durch eine Nothbrücke ersetzt wird. Die Ufer, welche etwa 50 m abrutschten, wurden erneuert, die Reinigung der Gebäude und Maschinen von Schlamm und Sand sofort in Angriff genommen. Da keine Maschine beschädigt wurde, und der Verlust an Rohstoffen und Papier nicht nennens- werth ist, beziffert sich der Schaden der Fabrik auf höchstens 10000 Gulden. Die Fabrik kam am 28. d. M. wieder in Betrieb. Deutsche Maschinen. Die Firma H. Füllner in Warmbrunn erhielt aus Finland kürzlich Aufträge im Betrage von rund 500 000 M., darunter auch auf zwei grosse Kartonpappen- Maschinen. Die eine dieser Kartonpappen-Maschinen ist für Ingerois Träsliperi, Ingerois, Finland, bestimmt und dürfte die grösste Maschine werden, welche in dieser Art bisher gebaut wurde. Dieselbe erhält zehn Siebcylinder zu 1100 mm Durch messer, zwölf eigenthümlich angeordnete Vorpressen, vier Nass pressen, 16 Trockencylinder zu 1500 mm Durchmesser, Feucht glättwerk und Trockensatinirwerk mit zehn Schalenguss-Hart walzen. Die Maschine wird 2100 mm beschnitten breit arbeiten und so eingerichtet sein, dass die Ober- und Unterseite der