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Nr. 36 PAPIFR-ZFITIING 1319 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Der soeben veröffentlichte Bericht über das Jahr 1897 giebt mit seinen zahlreichen übersichtlichen Ausweisen ein klares Bild der Entwicklung dieser Berufsgenossenschaft sowie der papierverarbeitenden Industrie Deutschlands. Im Lauf der letzten zehn Jahre ist die Zahl der Betriebe von 1677 auf 2634, die der Arbeiter von 51630 auf 79948 und die Jahressumme der Arbeitslöhne von 34,8 Millionen Mark auf 60,7 Millionen Mark gestiegen. Während also die Arbeiterzahl um 50 pCt. zunahm, wuchsen die Löhne um 75 pCt., ein Beweis dafür, dass der die Handarbeit immer mehr verdrängende Maschinenbetrieb beträchtliche Erhöhung der Löhne mit sich brachte. Die bedeutendsten Sektionen sind: Zahl der Arbeiter Jahres- Betriebe u. Beamte Arbeitslöhne I Berlin mit Provinz III Leipzig mit Königreich 566 17 740 15 250 563 M. Sachsen 586 18 468 14 416181 „ VI Elberfeld und Provinz VIII Nürnberg mit Altbayern und 368 9 649 7 574 048 „ Württemberg 299 9 851 7 307 277 „ Die Zahl der gemeldeten Unfälle stieg von 626 im Jahre 1888 auf 1746 in 1897, die der entschädigungspflichtigen von 122 auf 272. Auf 1000 Arbeiter entfielen in 1888 etwa 12 ange ¬ meldete und 2,36 entschädigungspflichtige Unfälle, in 1897 etwa 22 angemeldete und 3,40 entschädigungspflichtige. Die Unfall gefahr ist also — jedenfalls durch Zunahme des Maschinen betriebs — fast doppelt so gross als vor zehn Jahren, die Folgen der Unfälle sind jedoch durch zweckmässige erste Hilfe und gute Spital-Behandlung der Verunglückten gemildert. In weit höherem Maass als die Einnahmen sind die Leistungen der Berufsgenossenschaft gewachsen, weil die Summe der zu zahlenden Renten Jahr für Jahr wächst, und M. 81 im Sektionen 1345 20000 7100 4998 8923 genossenschaft als erspriesslich anerkannt, und es wäre wünschenswerth, wenn auch andere Berufsgenossenschaften durch Anstellung technisch gebildeter Beauftragter die Unfälle herabmindern und dadurch nicht nur im Sinne der Humanität, sondern auch der Verminderung von Unfall- und Renten zahlungen handeln würden. In der Papier-Zeitung wurde oft betont, dass die Sammlung von Erfahrungen durch einen fest Angestellten nicht nur der Genossenschaft, sondern auch den einzelnen Betrieben zu Gute kommt, während die häufig wechselnden, nicht bezahlten Vertrauensmänner eine solche 8 Pf. 65 „ 50 „ Kosten der Unfall-Untersuchungen Schiedsgerichtskosten Kosten für Ueberwachung der Betriebe Ausfälle bei den Umlage bei trägen des Vorjahrs . . . Zuschuss zum Betriebsfonds . . . sich hierin erst nach 30 bis 35jährigem Bestehen des Gesetzes eine Art Beharrungszustand einstellen wird. Deshalb ist die Ansammlung eines Reservefonds (Vermögens?) eine nützliche Vorsichtsmaassregel, welche es ermöglicht, von Erhöhung der Beiträge auf Jahre hinaus abzusehen. Der Reservefonds der Genossenschaft betrug Ende 1897 486144 M. 90 Pf. Für Unfall- Entschädigungsbeiträge wurden 1897 184390 M. 86 Pf. gezahlt. Man klagte in früheren Jahren über die Höhe der Ver waltungskosten im Vergleich zur Leistung von Entschädigungen. Dieser Uebelstand rührte daher, dass bei Beginn der Gesetzes- Wirksamkeit ein grosser Verwaltungskörper geschaffen werden musste, gleichsam ein Rahmen, der sich erst im Lauf der Jahre füllt. Die Besserung hierin ist stetig. Die Verwaltungs-Aus gaben erforderten 1897 63637 M. 1 Pf, also etwa ein Drittel der Ausgaben für Unfall-Entschädigung. In 1888 betrugen die Verwaltungs-Ausgaben 47866 M. 92 Pf, während für Unfall- Entschädigungen nur 33161 M. 15 Pf. gezahlt wurden. Von den sonstigen Ausgaben der Genossenschaft in 1897 seien hervorgehoben: Hierzu kommen noch die Ausgaben der acht Betrag von 87175 M. 74 Pf, welche Summe sieh auf Entschädi gungen, Verwaltungskosten und Ausfälle an Umlagen vertheilt. Der Vorstand hat von der Befugniss, den Mitgliedern für Nichtbefolgung der Unfall-VerhütungsVorschriften Strafen auf zuerlegen, nur in äussersten Fällen Gebrauch gemacht. In den Jahren 1895 und 1896 wurden gar keine und 1897 nur 20 M. Strafgelder eingenommen. Die Berufsgenossenschaft hat seit Jahren Herrn Ingenieur W. Bersch als Beauftragten gewonnen, der die Ueberwachung der Betriebe besorgt und Maassregeln für Unfall-Verhütung trifft. Seine Thätigkeit wird von den Leitern der Berufs Wirksamkeit nicht entfalten können und auch vielfachem Miss trauen bei den Berufsgenossen begegnen. Uebrigens wird es immer schwerer, geeignete freiwillige Vertrauensmänner zu finden. Der genannte Beauftragte hat über Zahl und Art der Un fälle einen dem Bericht beigefügten Ausweis geliefert, woraus wir demnächst Einiges veröffentlichen werden. Dieser Ausweis sowie der ganze Bericht enthält soviel werthvolle Zahlen, dass dessen gründliches Studium allen Leitern von Papierverar beitungs-Betrieben sowie allen Freunden des Arbeitersehutzes empfohlen wird. Photographie-Papier Papier, welches photographische Bilder aufnehmen soll, darf keine Verunreinigung irgend welcher Art und besonders kein Eisen enthalten, weil die kleinste Spur von Staub oder Eisen einen Flecken im photographischen Bild verursacht. Ausserdem muss es farblos und von so gleichmässigem Gefüge sein, dass es überall gleiche Dicke, Leimfestigkeit und Durchsicht hat. Um die verschiedenen Behandlungen der Photographen zu ertragen, soll es überdies erhebliche Festigkeit besitzen. Durch diese Erforder nisse ist die Herstellung schon auf Orte beschränkt, welche über ganz reines, eisenfreies Wasser in reichlicher Menge sowie reine Luft verfügen. Auch gehört dazu eine Einrichtung von höchster Vollkommenheit, bei der Stoff und Wasser nirgends mit Eisen in Berührung kommen und äusserste Reinigung er fahren, sowie eine von Erfahrung getragene Sachkenntniss, die sich bis auf die unscheinbarsten Einzelheiten erstreckt. Solche Sachkenntniss und unablässige Sorgfalt ist nicht nur seitens der Leiter, sondern von allen Mitarbeitern auf ihrem Gebiet erforderlich. Es giebt auf der Erde nur zwei Fabriken, deren Photo graphie-Papier den erwähnten Anforderungen genügt, nämlich Steinbach & Co. in Malmedy, Deutschland, und Blanchet freres & Kleber in Rives, Frankreich. Die grosse Ausdehnung, welche die Photographie genommen hat, veranlasste stets wachsenden Verbrauch von Rives- und Malmedy-Papier, welches erst gestrichen und dann mit licht empfindlicher Emulsion versehen oder albuminirt wird, ehe es zur Aufnahme von Bildern geeignet ist. Man sollte glauben, dass Papier, welches vor Aufnahme der lichtempfindlichen Emulsion mit einer Schicht aus Thier leim und Baryt überzogen ist, keinen störenden Einfluss mehr auf die photographischen Bilder üben könne. Dem ist jedoch nicht so, weil das Silbernitrat der Emulsion — wenn auch sehr langsam — durch die überziehende Schicht dringt und beim Zusammentreffen mit Verunreinigungen oder Metalltheilchen des Papiers reduzirt wird, sodass schwarze Flecke entstehen, welche das Bild unbrauchbar machen. Sehr viel Photographie-Papier wird auch zu Lichtpaus papier verarbeitet, obwohl an solches etwas abweichende An forderungen gestellt werden. Infolge des letzten Umstands sind noch einige andere Fabriken imstande, das hierzu nöthige Papier zu liefern. Viele der tüchtigsten Fabrikanten aller Länder haben sich schon bemüht, Photographie-Papier herzustellen, jedoch — so weit unsere Kenntniss reicht — vergeblich, sodass die beiden erwähnten Firmen thatsächlich ein Monopol besitzen. Während sie früher auf allen Märkten als Wettbewerber auftraten, haben sie sich neuerdings zu gemeinsamem Verkauf ihrer Photographie- Papiere geeinigt und den Preis von 2 Frank 50 Centimes und 4 Frank auf 5 Frank das kg für alle Sorten gesetzt. Die Vereinigten Fabriken photographischer Papiere in Dresden, welche früher ausschliesslich mit Albumin arbeiteten, sind seit einigen Jahren dazu übergegangen, auch gestrichenes Papier mit Emulsion zu versehen. Sie haben im Verein mit den grössten Fabriken ihrer Art mit den erwähnten beiden Papier fabriken ein Abkommen getroffen, wonach diese nur ihnen das in Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Holland, Belgien, Russland und der Schweiz gebrauchte Photographie-Papier liefern, soweit es mit Collodium-Emulsion überzogen werden soll. Der Verkauf zu Papier, welches Gelatine-Emulsion erhält, ist dagegen frei von dieser Vereinbarung. Für Erlangung dieses Monopols zahlen die Dresdener Fabriken ihrerseits einen höheren als den allgemeinen Verkaufspreis von 5 Frank. Die Firmen zu Rives und Malmedy haben zum Zweck ihres gemeinsamen Verkaufs eine Gesellschaft unter dem englischen Namen General Paper Co. mit dem Sitz in Brüssel gegründet. Von dem gemeinsamen Verkauf durch die General Paper Co. in Brüssel sind solche Photographie - Papiere ausgeschlossen, die zu Lichtpauspapier dienen, diese werden nach wie vor von Rives und Malmedy direkt und ohne Preis-Uebereinkunft geliefert.