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3134 PAPIER-ZEITUNG Nr. 88 Schreibmaschinen Stuttgart, 23. Oktober 1897 Mit Bezug auf den in Nr. 75 enthaltenen Aufsatz des Herrn Wetzel-Quast über Schreibmaschinen und die später erfolgte Be richtigung erlauben wir uns noch die nachfolgende sachliche Be richtigung anzufügen: Das Farbkissen der Yost-Maschine ist insofern missverständlich kritisirt worden, als die Behauptung ausgesprochen wurde, der eine und andere Buchstabe, wie s, a, e, n usw. werden viel häufiger verwendet, als z. B. x, y, z, das Farbkissen werde daher an der einen Stelle mehr abgenutzt, als an der andern; es müsse ge tränkt oder ganz ersetzt werden, obgleich die Hälfte noch gut er halten ist. Diese Behauptung ist unrichtig. Das Farbkissen der Yost-Maschine besteht aus einem in eine ge krümmte Blechrinne gelegten 1 cm dicken Filzstreifen, welcher mit strengflüssiger, sehr ausgiebiger Stempelfarbe durch und durch ge tränkt ist und eine schwammige Masse bildet. Durch das Auffallen der Typen wird diese Filzmasse leicht zusammengedrückt und die Farbmasse immer nachgezogen. Erfahrung zeigt, dass solche Farb kissen zuweilen eine Gebrauchsdauer bis zu drei Jahren haben bei täglichem Gebrauch der Maschine, und dass auch die häufig angewandten Typen ebenso färben, wie die wenig gebrauchten. In der Regel haben die Kissen eine kürzere Dauer als drei Jahre, die Abnahme der Farb-Abgabe der Kissen ist aber dann gleichmässig auf alle Buchstaben vertheilt, denn der Grund der Abnutzung der Farbkissen liegt nicht in der Färb-Entnahme durch das häufigere oderwenigerhäufige Anschlägen der Typen, sondern allein in der chemischen Veränderung der Farbstoffe oder in der Beimischung von Staubtheilen aus der Luft, welche den Farbstoff allmälig erhärten. Das ganze Farbkissen erhärtet gleichmässig und unabhängig von der Zahl der Typen-Anschläge an der einen oder anderen Stelle des Kissens. Da ein solches Farb kissen mindestens fünf bis sechs Monate unverändert Farbe abgiebt — so lange wird von der Fabrik garantirt —, so ist es klar, dass in dieser Zeit einseitige Abnutzung des Kissens ganz unmöglich ist. Dasselbe enthält Farbstoff für eine Reihe von Jahren und muss folglich an der meistgebrauchten Stelle noch ebenso gut färben, wie an irgend einer anderen; es ist viel eher umgekehrt anzunehmen, dass die mehr be nutzten Stellen die etwa durch obige Einflüsse veränderte Farbe rascher abgeben und daher frischer bleiben als diejenigen Stellen, die wenig benutzt werden. A. Beyerlen, Zivil-Ingenieur Pariser Weltausstellung 1900 Verein Deutscher Papierfabrikanten Mainz, 29. Oktober 1897 Bezugnehmend auf die Veröffentlichung in Nr. 86 der Papier- Zeitung, betreffend Weltausstellung in Paris 1900, verfehlen wir nicht, darauf aufmerksam zu machen, dass in unserer Vorstandssitzung vom 2. Februar d. J. bereits eine Kommission gewählt worden ist, um die entsprechenden Verhandlungen einzuleiten. Diese Kommission steht auch mit dem Herm Reichskommissar für die Weltausstellung in Paris seit längerer Zeit in Verhandlung. Die Mitglieder des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, ebenso auch die anderen Angehörigen der Papier industrie, welche dies wünschen, setzen sich am besten mit dieser Kommission in Verbindung, welche eine entsprechende Aufforderung erlassen wird, sobald dies seitens des Herrn Reichskommissars ge wünscht wird. Wir bitten Sie, von dieser Mittheilung in Ihrer Zeitschrift ent sprechende Notiz zu nehmen. Hochachtungsvoll Der Vereins-Vorstand : Albert Niethammer Wir danken verbindlichst für vorstehende Mittheilung und hoffen, dass die Bemühungen des Vereins Deutscher Papier- Fabrikanten von Erfolg gekrönt werden. Nach der in Nr. 81 von 1896 aufgeführten Gruppen-Ein- theilung kommt die Papierfabrikation in Klasse 87 der Gruppe 14 »Chemische Industrie«, während Druckerei, Photographie, Buch binderei, Anschlagzettel, geographische Karten usw. zu Gruppe 3 »Geräthschaften, Instrumente und Hilfsmittel für Wissenschaft und Kunst« gehören. Schreib- und Zeichenwaaren, Papier- und Pappwaaren sind in Gruppe 15 eingereiht. Aus dem Schreiben des Vereins Deutscher Papierfabrikanten geht nicht klar hervor, ob dessen Ausschuss nur für die Papierfabrikation in Gruppe 14 oder auch für die Papier-Ver arbeitung, Scbreibwaaren usw. in Gruppen 3 und 15, d. h. für die ganze Papier -Industrie sorgen will. Hierüber wäre Auf klärung erwünscht. Von mehreren Fabrikanten der Papier-Verarbeitung sind uns bereits Anmeldungen zugegangen, und wir hoffen deren noch recht viele zu erhalten. Da wir, wie inj Nr. 86 gesagt, nur als Sammelstelle und zur Vermittlung dienen wollen, so würden wir die Meldungen gern einer Vertretung aus’Fach- Kreisen, wie der in obiger Zuschrift erwähnten, überweisen. Akaroid-Harz Vom llhein Wir haben in Erfahrung gebracht, dass in neuerer Zeit für Papierfabrikations - Zwecke Akaroid-Harz, auch Xanthorrhoea-Harz genannt, verwendet wird. Vielleicht können Sie uns darüber Auskunft geben, ob das damit erzielte Ergebniss derart war, dass die Ver wendung dieses Harzes bei der Papierfabrikation voraussichtlich all gemein wird. U Akaroid-Harz ist das Stammharz mehrerer Xantorrhoea- Arten (in Australien wachsende Pflanze). Da wir in Nach- schlage-Büchern und anderen Quellen über die Verwendung dieses Harzes zur Papier-Fabrikation nichts erfahren konnten, so wandten wir uns an Herrn Dr. phil. Karl Dieterich in Helfenberg bei Dresden als anerkannten Fachmann auf dem Gebiete der Harze, der uns in liebenswürdigerweise entgegen kam und folgende Auskunft gab: »Gelbes und rothes Akaroid-Harz haben bisher nur gering fügige Verwendung bei uns gefunden, weil man kein ordent liches und praktisches Verfahren, die Harze zweckmässig zu gewinnen, kannte und infolgedessen sehr wechselnd zusammen gesetzte Körper nach hier einführte. Auch giebt es zu viele Xantorrhoea-Arten, die alle Akaroid liefern. Für das gelbe Harz soll X. hastile, für das rothe X. australis der Stammbaum sein. Letzteres ist nach meinen Untersuchungen nicht zu treffend. Vor Allem liefert X. quadrangularis die Hauptmenge von rothem Akaroid, X. australis, media, arborea liefern wohl auch etwas, die jetzigen Handels-Erzeugnisse stammen aber meist von quadrangularis. Alle Harze dieser verschiedenen Xan- thorrhoea-Arten sind untereinander verschieden und verhalten sich entgegengesetzt. Gelbes und rothes Akaroid ist nach Untersuchungen von Tschirch und Hildebrandt durch die dem letzteren fehlende Zimmtsäure unterschieden. Das gelbe Harz findet technische Verwerthung zur Herstellung von Pikrinsäure, die aus ihm durch Oxydation mit starker Salpetersäure ent steht. Das rothe Akaroid findet bei uns hier und da neben Drachenblut als rother Lack Verwendung; es ist deshalb werthvoll, weil Akaroidlack lichtbeständig ist. Man kann darum das rothe Harz, auch Erdschellack genannt, sehr schwer bleichen. Auch vermischt man die Lösung mit gutem Schellack und lackirt Stanniol, Zinn usw. Ferner werden Holz und Glas damit gefärbt, d. h. überzogen. In Nordamerika findet es zum Leimen des Papieres, anstelle von Kolophonium, ausgedehnte Verwendung. Man kann auch bei Akaroid direkt verfahren, indem man die Soda nicht erst kaustizirt, sondern das Harz direkt in Karbonatlösung einträgt und dann mit Thonerde fixirt. In England findet Akaroid auch Verwendung als Seifen- Zusatz, sowie zur Siegellack-Fabrikation und Pflaster-Bereitung. Im Allgemeinen lässt sich das Urtheil über Akaroid dahin zusammenfassen, dass dasselbe eine grosse Zukunft für alle Erd- theile haben dürfte, wenn es erst gelingt, ein einfaches und billiges Verfahren zu finden, welches das Harz an Ort und Stelle in Australien zu gewinnen und zwar zweckmässig zu gewinnen gestattet. Laugen usw. sind hierbei ausgeschlossen, weil Australien erst Alkalien und Alkali-Karbonate importiren muss, was zu theuer kommt. Die Tonne dieses Harzes dürfte bis hier nur etwa 3 bis 4 Lstr., also 60 bis 80 M. kosten.« Papierschnitzel auf der Strasse Das Schöffengericht in Ludwigshafen verurtheilte den Direktor der Pfälzischen Eisenbahnen Geheimrath von Lavale zu einer Geldstrafe von 1 M., weil er in der Ludwigstrasse einen eiligen Brief öffnete und von dem Umschlag einige Papierfetzchen auf den Bürgersteig »fliegen« liess. Auf Ver langen eines städtischen Lehrers erstattete ein Polizeisergeant Anzeige, Herr von Lavale erhob aber gegen den ihm zugehenden Strafbefehl von 1 M. Einspruch. Obgleich Herr v. L. vor dem Amtsgericht in Uebereinstimmung mit dem Vorsitzenden darauf hinwies, dass der Gesetzgeber unmöglich eine solche Aus dehnung der polizeilichen Bestimmungen gewollt habe, dass ferner an Marktlagen die den Marktplatz begrenzenden Strassen mit Papier überschwemmt seien, ohne dass bis jetzt jemals Bestrafung erfolgt wäre, hielt das Schöffengericht im vor liegenden Falle dennoch eine Uebertretung des § 75 des Orts polizeibeschlusses fest und bestätigte die Strafe. Dumme Leute sind wie lahme Uhren. Kräftig angestossen, laufen sie einige Zeit, meistens aber stehen sie still.