Volltext Seite (XML)
ier-Zeitun Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfllungs- u. Zahlungsort Berlin — FACHBLATT für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte’ SlAARcn Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben ! gg • ee 2onj — 1 von CARL HOFMANN —nm 6j Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabrikei Berlin W, Potsdamer Strasse 134 ,-6 / Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 13, „ „ 20 „ „ 26 „ „ „ 30 „ » 52 » »» „40» » 104 » „ » 50 „ „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikantefi Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 88 Berlin, Donnerstag, 4. November 1897 XXII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3 M. 60 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streif band beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 86 Kreuzer den Niederlanden 96 Cents Schweiz 1 Frank 60 Centimes Kussland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 66 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! I N H Papier- und Sohrelbwaaren-Handel und -Fabrikation Behördliche Verkaufsbedingungen für Einstampf-Papiere 8133 Gewerblicher Rechtsschutz 8138 Reklame-Postkarten 8138 Schreibmaschinen 3134 Pariser Weltausstellung 1900 . . . . 3134 Akaroid-Harz 8134 Papierschnitzel auf der Strasse . . . 3134 Behandlung der Papiermaschine . . . 3135 Papier-Industrie in Sachsen 8135 Ansichtspostkarten 3137 Weibliche Arbeitskräfte in Papierfabr. 3137 Buchgewerbe Berliner Typographische Gesellschaft 3188 Einfassungen im neuen Geschmack . 3188 Doppeldruck-Klischees 3139 Eine Beilage von Karl Krat ALT Moderne Plakate 3139 Anfrage 8189 Eingänge * 8140 Büchertisch: » Mein Heim, mein Stolz « 3140 Dekorative Vorbilder 8140 Der Patentschutz im In- u. Auslände 3140 Was muss bei Abgabe und Annahme von Wechseln Jedermann wissen? 8140 Der Postkarten-Sammler 3140 Gemeinde-Zeitung 3144 Deutsche Erfindungen 8148 Geschäfts-Nachrichten . . 3156 Sonderabdrücke aus Zeitschriften . . . 8160 Handelskammerberichte 1896 3162 Verdingungen 3164 | Ascendenten-Rente 3166 ise, Maschinenfabrik, Leipzig Behördliche Verkaufsbedingungen für Einstampf-Papiere Von den verschiedenen Behörden, wie Eisenbahn, Post usw. werden für den Verkauf von Einstampfpapieren Bedingungen für die Ver packung und Verarbeitung aufgestellt, die wohl eine Summe von bureaukratischer Weisheit, am grünen Tisch ausgeheckt, darstellen mögen, in der Praxis aber nicht nur keinen Werth haben, sondern als eine ganz unnütze, nicht nothwendige Belästigung und Geldkosten verursachende Maassregel empfunden werden, sodass es wohl endlich Zeit ist, gegen so unnütze Plackereien Stellung zu nehmen. Eine der lästigsten Bedingungen ist die, dass die Verarbeitung unter Aufsicht eines Beamten stattfinden soll, und dass der Tag vorher genau aufgegeben werden muss, wann die Verarbeitung stattfindet. Jeder Betheiligte weiss, dass diese Bedingung schwer oder garnicht erfüllbar ist, und dass dieselbe den Zweck, den sie haben soll, wenig oder garnicht gewährleistet, vielmehr nur einem Beamten einige Tage freie Zeit nebst Diäten verschafft. Wenn nun der Beamte auf Kosten seiner Behörde spazieren geht oder Lokalstudien macht, mag es noch angehen, aber die Postbehörde legt auch die Kosten dieser Beauf sichtigung dem Käufer auf. Sind die Papiere derart, dass deren Inhalt Niemandem bekannt werden darf, dann mag die Behörde auf die Einnahme daraus ver zichten und die Papiere verbrennen. In den allermeisten Fällen handelt es sich aber garnicht um geheime Papiere, sondern um solche, deren Inhalt absolut gleichgiltig ist. Was die Behörden zum Ein stampfen bestimmen, ist lediglich ihre Sache, und wenn sie dafür Garantien beanspruchen, dass diese Papiere wirklich verarbeitet werden und nicht in den freien Verkehr kommen, so wird dies 'Jeder gerechtfertigt finden, dazu sind aber diese ausgetüftelten und zur Belästigung dienenden Bestimmungen nicht nothwendig. Es ist leider nicht wahrscheinlich, dass Vorstellungen nach dieser Richtung bei den Behörden irgend welchen Erfolg haben, hier ist nur Selbsthilfe am Platz. Möge Jeder, der Angebote abgiebt auf Papiere, die von Behörden mit so unnützen und lästigen Verkaufs-Bedingungen beladen zum Verkauf gestellt sind, diese Bedingungen einfach zurückweisen, so wird sich dann bald zeigen, dass dieses Mittel, standhaft durchgeführt, den gewünschten Erfolg sicher haben wird, und Käufer sowie Verkäufer werden sich gut dabei stehen. R. Gewerblicher Rechtsschutz Berlin W, 22. Oktober 1897 In dem Bericht in Nr. 88, S. 2956, über den Wiener Kongress der Internationalen Vereinigung für den Gewerblichen Rechtsschutz bringen Sie auch meine Adresse als Anmeldestelle für Beitritts- Erklärungen. Leider ist meine Adresse unrichtig angegeben. Es muss statt Unter den Linden 1 heissen »Unter den Linden 11«. Der Sekretär für Deutschland: Mini» Reklame-Postkarten Berlin, 26. Oktober 1897 In Nr. 84 sind auf Seite 2996 als Neuheit »Reklame-Postkarten, geschützt unter Nr. 67 868 DRGM, erschienen bei C. Wahler, Stuttgart« beschrieben. Nachdem schon vor 112 Jahren derartige illustrirte Postkarten mit geschäftlichen Empfehlungen in meiner Fabrik hergestellt worden sind, habe ich allen Grund anzunehmen, dass es sich bei Obigem um eine unerlaubte Ausnutzung meines geistigen Eigenthums handelt. Ich sende Ihnen anbei einige meiner Karten und bitte Sie, eine entsprechende Aufklärung zu bringen und mir darüber auch Ihre Meinung zu sagen. J. Miesler Da sich Herr Miesler die von ihm vor längerer Zeit her gestellten Reklame-Postkarten nicht schützen liess, so darf Jedermann Postkarten mit Geschäfts-Empfehlungen herstellen oder zum Schutz anmelden, ohne sich unerlaubter Ausnutzung fremden geistigen Eigenthums schuldig zu machen. Da wir den Schutz-Anspruch des DRGM Nr. 67 368 nicht kennen, wissen wir auch nicht, was an der Karte geschützt und ob der Schutz anfechtbar ist. Möglicherweise ist der Gebrauchsmusterschutz ohne Wirkung, da eine patentamtliche Entscheidung, die. wir in Nr. 33 d. J. Seite 1176 veröffentlichten, erklärt, dass gewissen Erzeugnissen der Druckerpresse weder Patent noch Gebrauchs musterschutz zukommt, und dass diese sich mit dem Schutz begnügen müssen, den ihnen das Gesetz zum Schutz des Urheber rechts an Schriftwerken, Zeichnungen und dergl. verleiht.