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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d. BL direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: AALN Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-. Maschinen-, chemische Fabriken-üsw. Herausgegeben ua E von . ee CARL HOFMANN 2 / Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCL weniger 13„, „ 20 „ n 26 „ „ „ 30 „ 52 „ „ „ 40 „ „ 104 „ „ „ 50 „ „ Eür Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige I M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung Ms PAAHRTAm “m) FACHBLATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 55 Berlin, Sonntag, 11. Juli 1897 XXII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streif band beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in; Oesterreich-Ungarn 86 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Ausländische Lumpen in Schweden . 1925 Mindergewicht 1925 Eigenthumsrecht an Lithogr.-Steinen 1926 Aus d. Kindheit d. Zellstoff-Fabrikation in Deutschland 1926 Papier-Industrie in Spanien 1926 Durchlässige Stellen im Papier . . . 1926 Stickmuster-Patronen 1927 Absatz von Waaren auf dem Markt in New Orleans 1927 Explosion des Lumpenkochers einer Papier-Fabrik 1927 Probenschau: Federhalter - Träger mit Feder-Reiniger 1929 Ulmer Spatzenspiel 1929 Rollenpapier-Abreisser 1829 ALT Buchgewerbe Bekanntmachung 1931 Lithographie-Feaern 1931 Nachbildg v.Photogr durch Holzschnit 1932 Berliner bedeutende Druckhäuser . . 1932 Büchertisch: Papier-Holz contra Säge- und Rundholz 1933 Buch der Erfind., Gewerbe u. Industr. 1933 Ceylon 1933 Deutsche Erfindungen 1938 Geschäfts-Nachrichten 1946 Börsenbericht 1947 Jahresbericht der Grossh. Hessischen Fabrikinspektoren für 1896 1950 Urkundenfälschung . 1952 Wissentl. Verwend, fremd. Waarenzeich. 1954 Briefkasten 1958 Eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig Wir erfüllen die traurige Pflicht, unseren Berufs genossen davon Kenntniss zu geben, dass Herr Fabrikbesitzer, Commissionsrath Th. Maehnert zu Raguhn am 6. d. M. in Kissingen gestorben ist. Derselbe hat in fast ununterbrochener 12jähriger Thätigkeit den Ehrenämtern als Vorstandsmitglied und Vertrauensmann in hingehendster Weise seine Kräfte gewidmet. Der Vorstand hat in ihm einen eifrigen und treuen Mitarbeiter und lieben Freund verloren, dessen Andenken allezeit erhalten bleiben wird. Calbe a. S., den 8. Juli 1897 Vorstand der VIII. Section der Papiermacher-Berufsgenossenschaft . Rich. Brückner Ausländische Lumpen in Schweden Jönköping, 5. Juli 1897 Wir finden in Nr. 53 am Schluss der Eichhornschen Berichte aus Schweden folgenden Satz: »Es berührt mich peinlich und erscheint als unfeine Reklame, dass Munksjö die von ihr benutzten Lumpen als nur aus Schweden stammend preist, wodurch jede Ansteckungs- Gefahr ausgeschlossen sein soll.« Da wir unter den Lesern der Papier-Zeitung recht viele Kunden und Freunde haben, können wir mit den Eichhornschen Ausdrücken nicht einverstanden sein. Gerade Munksjö geht zur Zeit an der Spitze derjenigen Papierfabriken, die ausländische Lumpen einführen wollen und hat in der That auch schon solche eingeführt, obgleich die Kosten der laut Königl. Ver ordnung nothwendigen Entseuchung die Einfuhr sehr erschwerten. Diese Verordnung wird doch, wie wir Alle hoffen, bald wieder aufgehoben. Munksjö will nie »unfeine Reklame« benutzen, hat auch in diesem Fall keine beabsichtigt, noch weniger sich in solcher Weise aus gedrückt, wie Herr Eichhorn vermuthen lässt. Munksjö Aktiebolag, R. Wieselgren Mindergewicht , 8. Juni 1897 Vor einiger Zeit erhielt ich von einer Fabrik eine Doppelladung । Packpapier. Bei Eintreffen der Sendung fand ich, dass die Fabrik im i Frachtbrief 494 kg weniger deklarirt hatte, als in der Rechnung an gegeben war. Auf meine diesbezügliche Reklamation schrieb mir die Fabrik Folgendes: »Von unserem Hause in X. wird uns Ihr Brief bezüglich des an geblichen Mankogewichts von 494 kg zur Erledigung übersandt. Hierauf theilen wir Ihnen ergebenst mit, dass Sie mit der Kürzung im Unrecht sind. Bei Sendungen von 10000 kg werden von uns auf dem Frachtbriefe stets 500 und bei 5000 kg 250 kg weniger angegeben, als die Sendung thatsächlich enthält. Solches ist auch bei betreffender, an Sie abgesandter Sendung geschehen, und die Ihnen von unserem Hause in X. zugegangene Rechnung ist daher ganz in Ordnung.« Da ich sehr oft 5000 und 10000 kg Papier versende, wäre es mir interessant, aus dem Kreise der Fachgenossen Urtheile darüber zu hören, ob ein derartiges Verfahren gestattet ist. Nach meinem Empfinden halte ich dieses für einen Betrug. g Wir vermuthen, dass die Eisenbahn bei Wagenladungen von 5000 und 10000 kg Gewichtsschwankungen von 5 pCt. zu lässt, und dass die Fabrik in der beschriebenen Weise davon Gebrauch macht. Da der Empfänger, wie er uns schreibt, nicht die ganze Sendung nachgewogen hat, so kann er auch nicht in Abrede stellen, dass er die nicht deklarirten 500 kg Mehr gewicht erhielt. Ob er im Streitfälle verpflichtet wäre, mehr als das deklarirte Gewicht zu bezahlen, hängt wahrscheinlich davon ab, wie es bei früheren ähnlichen Sendungen gehalten wurde, ob also eine geschäftliche Gewohnheit oder ein Handels brauch bestand. Wenn der Empfänger das berechnete Mehr gewicht erhalten hat, ist er nicht benachtheiligt, hat also keinen Anlass zu Beschwerde, und ob die Eisenbahn übervortheilt ist, hängt von deren »Bestimmungen« ab. Wir schliessen uns der Bitte um Aussprache von erfahrener Seite an. D. Red. Dieser Nummer liegen Titelblatt und alphabetisches Inhaltsverzeichniss für das 1. Halbjahr 1897 bei