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Papier-Zeitung FACHRI NTT C rikation Annahme erfabriken. 13 n 26 " 52 # 104 „ Für 20 „ 30 " " 40 n 50 n und freie Zu ¬ sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin. Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: ( Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben = ? j von ■ -A/ Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leitr Berlin W., Potsdamer Strasse 134. fllr Papier- und Schreibwaaren - Handel und Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit ( 1 / 4 -Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfüillungs- u. Zahlungsort Berlin. Nr. 28. Berlin, Sonntag, 5. April 1896 XXL Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifbaud beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 41 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab hier geliefert. Die 41. Lieferung wurde mit Nr. 26 versandt. Inhalt. Preis-Ausschreiben .... 893 Uebergewicht 893 Unfall- und Invaliditäts- Ver ¬ sicherung von Waldarbeitern 894 Wische! 894 Werth von Wasserkräften . . 894 Deckplatten für Dampfkessel 895 Berichte unserer Korrespond. 895 Aus Amerika 896 Londoner Bonbonnieren . . . 896 Schwarze Stempelfarbe zum Wäschezeichnen 897 Probenschau 897 Unnatürliche Schriften . . . 898 Schreibmaschinen - Manuskript Vereins-Nachrichten .... Die Buchhändler u. der Gesetz entwurf üb. unlaut. Wettbew. Kleine Mittheilungen .... Büchertisch Berl. Typograph. Gesellschaft Deutsche Erfindungen . . . Berliner Gewerbe-Ausstellung Deutsche Patente u. Gebrauchs muster in 1895 Waarenzeichen Französische Erfindungen . . Briefkasten Eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig. 899 899 899 900 900 900 904 914 916 918 920 922 Preisausschreiben. (Abdruck seitens anderer Blätter erbeten.) An Maler, Zeichner, Architekten und andere Künstler Der Schutzverein der Papier-Industrie hat in seiner General versammlung vom 25. Mai 1895 beschlossen, durch öffentliches Ausschreiben Entwürfe zu einem Ehren-Diplom für Beamte und Arbeiter der Papier-Industrie einzufordern. Infolgedessen wird hierdurch ein Preis von 500 Mark ausgeschrieben, mit der Aufforderung, zu diesem Zwecke geeignete Entwürfe bis 1. Mai 1896 zu Händen des Unterzeichneten ein- zureichen. Die Bewerber belieben ihre Arbeit mit einem Motto zu ver sehen, sowie einen verschlossenen Umschlag beizugeben, welcher aussen dasselbe Motto trägt und innen Name und Wohnung des Künstlers angiebt. Bei der Zeichnung ist zu beachten, dass die Herstellung des Diploms in Farbendruck bis zu zwölf Farben, in Grösse von un gefähr 36 cm Breite und 48 cm Höhe beabsichtigt wird. Das Diplom muss einen freien Raum von etwa 12 cm Breite und 20 cm Höhe zum Einschreiben der Widmung lassen. Maschinen und Werkzeuge, welche bei Herstellung und Verarbeitung des Papiers Verwendung finden, können, möglichst in Thätigkeit, angebracht werden. Erwünscht sind allegorische Figuren, welche sich auf die Thätigkeiten der Papierindustrie beziehen, also auf: Herstellung des Papiers, Verwendung des Papiers zum Druck, Schreiben, Binden von Büchern usw. Die Entscheidung wird vom Vorstande des Schutz Vereins der Papier-Industrie, unter Zuziehung bewährter Kunstautoritäten, vor Ende Juni 1896 gefällt. Der gewählte Entwurf wird Eigenthum des Vereins und von diesem sofort mit 500 M. bezahlt. Die anderen Entwürfe werden den Einsendern spätestens 14 Tage nach der Preisbestimmung, nachdem solche noch in der General-Ver sammlung des Vereins ausgestellt waren, frei zurückgesandt. Sollten die Preisrichter keinen der eingereichten Entwürfe für ganz preiswürdig halten, so ist es ihnen überlassen, aus den aus geworfenen 500 M. für einen oder mehrere der besten Entschädi gungen für aufgewandte Mühe zu bestimmen. Berlin, Dezember 1895. Kommerzienrath Max Krause Berlin SW., Beuthstr. 7. Vorsitzender des Schutzvereins der Papier-Industrie. Uebergewicht. »Mängelanzeigepflicht« hätte die Ueberschrift meiner Kritik der Beantwortung der Frage 1126 in Nr. 17 lauten müssen, damit mein Standpunkt in dieser Angelegenheit sogleich klar werde. Ich halte das Vorkommen von Uebergewicht bei einer Fertigung für einen Mangel der Güte. Also nicht nur die Berechnung ist falsch, sondern die Lieferung ist vertragswidrig ausgefallen und zur Begleichung der nun entstehenden Differenz zwischen Käufer und Verkäufer bedarf es der Vereinbarung, vorher aber der Mängelanzeige seitens des Käufers, wenn sein Schaden- Ersatzanspruch zu Recht bestehen soll. Darin hat Herr —e— ja Recht, dass die Rechte des Verkäufers im Falle des Stillschweigens des Käufers ungeschmälert bleiben, der Käufer erwirbt aber durch sein Stillschweigen nicht das Recht bei der Rege lung einseitig Abzüge zu machen. Der Verkäufer hätte in unserem Falle eben auf Erfüllung seiner For derung bestehen sollen; er wäre im Falle gerichtlicher Entscheidung — nach meineFKenntniss der Sachlage — durchgekommen. Bei stillschweigender Annahme der Waare gilt die Lieferung als vertragsmässig genehmigt. K.