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Zolltarife des In- und Auslandes für Papier-, Schreibwaarenhandel, Buchgewerbe und verwandte Zweige. Von Dr. Richard Bürner. Nach vollständigem Erscheinen werden wir einen Sonder abdruck in Buchform zum Preise von 3 M. liefern. Da die Auf lage nur klein sein wird, so empfiehlt es sich, baldmöglichst zu bestellen. Wir hoffen Ende dieses Jahres liefern zu können. Fortsetzung zu Nr. 60. 13. Malta. Handelsverträge. Siehe Grossbritannien. Münz-, Maass- und Gewichtssystem. Siehe Grossbritannien. Konsulate. Deutsches keins. Oesterreichisch- Dngarisches in Malta. Schweizerisches keins. Zollsätze. In Malta werden keine Zölle auf Papier- und Schreibwaaren erhoben. 14. Montenegro. Handelsverträge. Bestehen mit keinem Staate. Münz-, Maass- und Gewichtssystem. Ein einheitliches System ist nicht vorhanden. Es gelten öster reichische, türkische und russische Münzen, Maasse und Gewichte. Zollsätze. Alle eingeführten Waaren unterliegen einem Einfuhrzoll von 6 pCt. des in der Originalrechnung angesetzten Werthes. Konsulate. Deutsches keins. Oesterreichisch-Dngarisches in Antivari - Pristan. Schweizerisches keins. 15. Niederlande. Handelsverträge. Mit Deutschland vom 31. Dezember 1851, giltig bis ein Jahr nach Kündigung; mit Oesterreich-Ungarn vom 26. März 1867, giltig bis ein Jahr nach Kündigung; mit der Schweiz vom 19. August 1875, giltig bis ein Jahr nach Kündigung. Münz-, Maass- und Gewichtssystem. Goldwährung. 1 Gulden = 100 Centimen = 1,687 M. = 0,831/3 Gulden ö. W. = 2,10 Franken. — Maasse und Gewichte: Metrisches System mit holländischer Benennung. Zollsätze. Zollsatz Papier aller Art, Schreib-, Noten-, Tapeten-, Patronen-, graues Pack- und blaues Zuckerpapier, Registerpapier, weiss oder liniirt, Pappendeckel und Kartenpapier, Makulatur . Asphaltirter zur Bedachung bestimmter Pappendeckel . Künstliche Blumen Spielkarten, lose oder in Bogen . . . . Krämerei- und Kurzwaaren . . . . . Hierhin gehören alle Artikel, welche in der Regel in Galanterie-, Papier-, Spielzeug-, und ähnlichen Läden feilgeboten werden, also z. B. Bleistifte, Glas- und Sandpapier, Papiermache, Petschafte, Reissfed., Schiefer und andere Schreibtafeln; Stahlfedern in Schachteln; Tintenfässer; Tusch- und Farbe kasten, gefüllt oder leer; Maler- und andere Farben; Zeichenkreide, rothe und schwarze, in Stiften; Oblaten; Klebegummi; Tinte jeder Art in Behältern von höchstens 11 (alle andere Tinte frei) usw. 5pCt.v.Werth. frei 5pCt. v. Werth. 5 » » 5 » » Zollbestimmungen. Bei minderwerthiger Deklaration der nach dem Werthe zu verzollenden Waaren kann das Zollamt die Waaren selbst um den deklarirten Werth nebst einem 10 prozentigen Zu schlag ankaufen. Erklärt das Zollamt diese Absicht nicht binnen 24 Stunden, so erhöht sich der Ankaufspreis durch die von der Partei normirten Zuschläge zum deklarirten Werthe. Friedr. Stadler X Druckerei X X Kalender -V erlag x Konstanz — Kreuzlingen Baden. Schweiz. [76549 m-l Abreiss- Humm KALENDER “1 196. y Specialität: Reclame -Abreiss- Kalender. Wand-, Wochen-, Monats-, Taschen- u. Portemonnaiekalender. Verlag des illustrirten Volks- und Hauskalenders „Der Wanderer am Bodensee“ Quart-Format. 79. Jahrgang. Preis 20 Pf. ~ Muster und Preislisten gerne zu Diensten zz 1859. F. M. WEILER’S 1894. LIBERTY MAOHINE WORKS 8. Kronenstr. BERLIN 73949] Amateur- Hand - Presse. W. Kronenstr. 8. Papierschneide- Maschine. » 7, 15 : 23 135 » Schnitt 76 cm breit. „ 8, 20:30 200 „ Mk. 500.— Zollbeschwerdeverfahren. Die Beschwerden über vermeintlich ungebührlich abgenommene Zollbeträge sind bei dem Provinzial zollamt, welches dem Zollamt der Einfuhrstation vorgesetzt ist, oder jenem Zollamt, welches die zollamtliche Amtshandlung vorgenommen hat, einzubringen und werden von dort an die be treffende Sektion des Königl. Finanzministeriums in Haag geleitet. Der Waaren-Empfänger, der in der Deklaration aufgeführt erscheint, und welcher in der Regel bei der die Zollbehandlung vornehmen- den Behörde intervenirt, hat im Falle einer von ihm erhobenen Be schwerde die schriftliche Rekursschrift einzureichen. Der Waaren- empfänger hat die zollamtliche Deklaration nach erhaltenem Auskunftsaviso zu verfassen und dieselbe dem betheil igten Zoll amte vorzulegen. Dies genügt, um die Beschwerdeschrift später einzubringen. Die Entscheidung des Königl. Finanzministeriums ist endgiltig. Jede Quittung, über eine 10 Gulden holl. Crt. über steigende Werthsumme muss mit dem Stempel von 5 Cents versehen sein. Gesuche sind, je nach der Grösse des Bogens, nach dem geltenden Stempelgebühren-Gesetz zu stempeln. Konsulate: Deutsche in Amsterdam, Groningen, Delfzyl, Harlingen, Helder, Rotterdam, Brouwershaven, Hellevoetsluis, Schiedam, Zierikzee, Terneuzen, Terschelling, Texel, Tiel, Vlissingen. Oesterreichisch- Ungarische in Amsterdam, Rotterdam und Vlissingen. Schweizerische in Amsterdam und Rotterdam. Fortsetzung folgt.