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Bei dieser Maschine werden das auf und ab bewegliche Gehäuse, der Messerschieber und der Treiberschieber (Klammer treiber) durch eine einzige Rolle bewegt, welche auf einem exzentrisch angeordneten Zapfen einer durch einen Fusstritt in eine theilweise Drehung zu versetzenden Scheibe sitzt. Die Rolle ragt durch drei Kurvenschlitze hindurch, welche je in dem Gehäuse, dem Messerschieber und dem Treiberschieber angebracht sind. Da die Kurvenschlitze verschieden gestaltet sind, und je auf einem Theil ihrer Länge konzentrisch zu der Achse der genannten Scheibe laufen, so senkt sich zunächst das Gehäuse auf die zu verheftende Papierschicht hinab und kommt dann zur Ruhe, darauf wird der Messerschieber soweit niederbewegt, bis der Draht abgeschnitten ist, und schliesslich wird der Treiberschieber bis zur Verheftung der Klammer niedergetrieben. Patent-Anspruch: Drahtheftmaschine, bei welcher das. auf- und abbewegliche Gehäuse, der Messerschieber und der Treiberschieber durch eine einzige Rolle in der Weise bewegt werden, dass die Kurven schlitze, mittels deren jeder Theil seine bestimmte Bewegung erhält, sich in dem Gehäuse, dem Messerschieber und dem Treiber schieber befinden und die Rolle auf diese drei Kurvenschlitze zugleich einwirkt. Maschine zum Ausstatten von Drucksachen mit Umschlägen für den Versandt von Robert Hoe in New York. D. R. P. 75387 (Kl. 15). Die Erfindung besteht in einer Maschine, welche Zeitungen, Zeitschriften und andere Drucksachen zum Versandt durch die Post fertig macht. Man hat bereits für den gleichen Zweck Maschinen erdacht, bei denen die Drucksachen und das Umschlagpapier auf einen Dorn gewickelt werden, unter Festkleben des mit Klebstoff bestrichenen hintern Endes des Umschlagpapiers auf der vorher gehenden Windung des letztem, worauf die mit Umschlag ver sehene Drucksache von dem Dorn entfernt wird, entweder indem man sie herunterzieht oder herunterschiebt, oder indem man den Dorn aus der Papierrolle herauszieht. Bei diesen Maschinen wird die Drucksache sowie das Umschlagpapier von dem Dorn ergriffen und dadurch auf denselben gewickelt, dass eine gegen letztem gedrückte Streichschiene um den feststehenden Dorn rotirt, oder dass der Dorn eine Drehbewegung macht und die Streichschiene unbeweglich ist. In beiden Fällen bewirkt der Druck zwischen Schiene und Dorn sowohl das Aufwickeln der Drucksache nebst dem Umschlagpapier, als auch das Festkleben des letztem. Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, dass eine ZuführungsVorrichtung derart angeordnet wird, dass sie mit dem Dorn zum Aufwickeln der Drucksache und des Umschlagpapiers zusammen wirkt, ohne dass die Papiere von dem Dorn gefasst werden, indem lediglich der Druck zwischen der ZuführungsVorrichtung und dem Dorn die Weiterbewegung dieser Papiere bewirkt. Man wird dabei zweckmässig den Dom rotiren lassen und als ZuführungsVorrichtung Riemen benutzen, die sich auf dem Umfange des Dornes mit derselben Geschwindigkeit wie dieser, und zwar infolge eigenen Antriebes bewegen. Die Ent fernung der fertig eingeschlagenen Drucksache vom Dorn kann dabei in der Weise geschehen, dass Dorn und Riemen sich in der Längsrichtung der Papierrolle bewegen, bis die letztere frei von ihnen geworden ist. Der Dorn mag dabei aus einem einzigen Cylinder bestehen, der die Druckschrift in ihrer ganzen Breite oder auch nur in einem Theile derselben unterstützt. Am besten verwendet man aber zwei Cylinder mit gemeinsamer Achse, welche je ein Ende der Rolle tragen, und entfernt die letztere dadurch, dass man die beiden Cylinder und die zugehörigen Riemen nach entgegengesetzten Richtungen auseinanderzieht. Auf diese Weise wird die Papierrolle beim Wickeln genügend unterstützt, und zur Entfernung der fertigen Rolle gehört selbst bei grösserer Breite der Drucksache nur eine geringere Verschiebung. Nähere Beschreibung und Schutz-Ansprüche wolle man aus der Patent schrift ersehen.