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1364 PAPIER-ZEITUNG. Mo, 68 Die Bogenablegevorrichtung besteht Arbeitsweise des Stempels veranlasst wird. (Kl. 42.) (Kl. 15.) aus einem mit Greifern i versehenen Hebel G, welcher vom Excenter E aus durch Vermittlung der Zahnstange K und des Triebes J in die Bogen- Abnahme- und Bogen- Ablegestellung gebracht wird. Um für das Ein legen der Bogen eine grössere Stillstandsperiode des Tiegels B herbeizu führen, hat das Excenter E eine zur Wellenachse F konzentrische Stelle, so dass der Tiegel für diesen Theil des Excenters un beweglich bleibt. Der Tiegel B sitzt an dem um den Zapfen C drehbaren Balancier A, Neuerung an selbstfärbenden Paginirstempeln von R. Auer bach in Berlin. D. R. P. 43 260. Zusatz zu D. R. P. 39 702. (Kl. 15.) Die Sperrräder auf der Achse des Transportgreifers, sowie der die doppelte Numerirung bewirkende Sperrkegel des Hauptpatents, vergl. Pap.-Ztg. 1887, S. 1171, sind fortgefallen, und an Stelle der Vorrichtung (Arm k mit Nase h und Zapfen i), welche die Bewegung des Greifers veranlasst bezw. verhindert, ist zu diesem Zweck ein ebenfalls ausserhalb des Stempelbügels angeordneter drehbarer Sperr kegel getreten, durch dessen Drehung um circa 90° die verschiedene I Ausserhalb des Bü gels A des Stempels ist auf der in dem Ver tikalschlitz des Gestel les B gerade geführten Achse b des (nicht dargestellten) Trans portgreifers die Scheibe a mit den Anschlägen d und e befestigt. U eber dieser Scheibe ist ein mit gerilltem Knopfe versehener drehbarer Sperrkegel h ange ordnet, der mit den Nasen f und g ver sehen ist und unter der Einwirkung der Feder i steht. Der Anschlag k an dem Bügel A dient zur ein seitigen Begrenzung der Bewegung des An satzes d und damit der Scheibe a. Hat der Sperrkegel h eine solche Lage, dass die Nasen f g horizontal oder nahezu horizontal lie welcher mit einer Rolle J) auf dem Excenter E läuft. Patent-Anspruch: Eine Bogenablegevorrichtung für Tiegeldruckpressen, bestehend aus dem mit Greifern i versehenen Hebel G, welcher von dem Excenter E aus durch Vermittelung der Zahnstange K und des Triebes Jin die Bogenabnahme- und Bogenablegestellung gebracht wird. gen, so kann der Anschlag e der Platte a frei durchschlagen, und eine Bewegung des Greifers bezw. eine Transportirung des Typen rades findet nicht statt, d. h. es wird stets dieselbe Zahl gestempelt. Wird der Sperrkegel h jedoch um ca 90° gedreht, so verhindert die Nase f des Sperrkegels durch Anschlag e der Scheibe a ein Durch schlagen des letzteren, so dass bei jedesmaliger Stempelung eine Bewegung des Greifers, d. h. eine Transportirung des Typenrades, vor sich geht, und fortlaufende Zahlen gestempelt werden. Patent-Anspruch: An selbstfärbenden Paginirstempeln der Ersatz der im Patent- Anspruch des Haupt-Patents angegebenen Vorrichtung (Arm k mit Nase h und Zapfen 1) durch einen drehbaren Sperrkegel h mit Nasen f und g, wobei unter Fortfall der Transporträder stets dieselbe oder eine fortlaufende Numerirung dadurch bewirkt wird, dass der Anschlag e der Scheibe a entweder unter dem Sperrkegel h frei durchschlägt oder von dessen Nase f aufgehalten wird. Einrichtung zum Aufhängen feuchter Papiere und Pappen von Bruno Meinert in Berlin. D. R. P. 43 642. Zusatz zu D. R. P. 37 605. (Kl. 55.) Die durch das Hauptpatent No. 37 605 (vergl. Pap.-Ztg. 1887, S. 110) geschützte Einrichtung ist in der Weise abgeändert worden, dass die Seitenflanken und Widerlager je eines Klauengehäuses aus einem Stück Blech gebogen und an einer gemeinschaftlichen Ober leiste reihenweise befestigt werden, und dass ferner die Beschickungs rahmen für die Klammerkämme vertikal verstellbar sind, um das Aufhängen der Pappen zu erleichtern. Patent-Ansprüche: 1. Die Herstellung von Klammerkämmen nach Patent No. 37 605 dadurch, dass Seitenflanken und Widerlager je eines Klauengehäuses aus dem Ganzen von entsprechend zugeschnittenem Blech gebogen werden, und diese Gehäuse an einer gemeinschaftlichen Oberleiste geeignete Befestigung finden. 2. Für Klammerkämme nach Patent No. 37 605 die gruppenweise Anordnung vertikal verstellbarer, durch Leisten gebildeter Beschickungs rahmen derartig, dass letztere in beliebiger Anzahl periodisch oder konstant durch irgend welchen geeigneten Antrieb der Tragrollen bewegt werden. Bogenablegevorrichtung für Tiegeldruckpressen von Henr Jullien in Brüssel D. R. P. 43 341. Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original-Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1M. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien-Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patent schrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Diese Briefwaage giebt bei Ueberschreitung eines bestimmten Briefgewichtes ein Glocken zeichen. Die Drehachse d des Waagenhebels F ist in dem bei p pendelnd aufgehängten Körper C ge lagert, so dass sich die Waage bei nicht horizon taler Auflagefläche selbstthätig in ihre richtige Stellung begeben kann. Am Hebel F ist die Signalglocke II angebracht und der Klöppel / drehbar befestigt. Der Körper C ist noch mit dem bei c drehbaren Stück L versehen. Wenn nun ein Brief, der leichter als das Normalgewicht ist, in den Halter M der Waage gelegt wird, so begiebt sich die letzere aus der Stellung der Fig. 1 in die Stellung der Fig. 2. Hierbei streift der Klöppel ZanL und wird dadurch zur Seite gedrängt. Ist der Brief aber schwerer als jenes Normal gewicht, und schlägt infolgedessen die Waage noch mehr aus, so kommt L an den Einschnitt des Klöppels, so dass letzterer freigegeben wird und an die Glocke schlägt. Bei der Rück- / kehr der Waage in ihre Anfangsstellung weicht das im Weg des Klöppels liegende Briefwaage mit Signalglocke von Oscar Unger in Leipzig. D. R. P. 43 481. (Kl. 42.) Stück L dem Klöppel aus. Patent-Ansprüche: 1. Eine Briefwaage, welche ein Glockensignal ertönen lässt, sobald ihre Belastung ein bestimmtes Normalgewicht erreicht oder überschritten hat, bestehend aus einem Waagebalken F, der eine Signalglocke II sammt deren Klöppel I trägt und an dem pendelnden scheiben artigen Körper C drehbar aufgehängt ist, an welchem letzteren mittels eines Winkels ebenfalls drehbar der Anker L befestigt ist, durch dessen Vermittelung die Signalglocke bei Ueberschreitung eines gewissen Normalgewichtes zum Er tönen gebracht wird. 2. Die Aufhängung der Waage an dem pendelnden beschwerten Körper C behufs stets richtiger selbstthätiger Einstellung derselben, wenn die Aufstellungsfläche nicht horizontal liegt.