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- Bandzählung
- 13.1888,53-78
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188805308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18880530
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18880530
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 13.1888,53-78
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- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 53, 1. Juli 1057
- Ausgabe No. 54, 5. Juli 1073
- Ausgabe No. 55, 8. Juli 1097
- Ausgabe No. 56, 12. Juli 1113
- Ausgabe No. 57, 15. Juli 1137
- Ausgabe No. 58, 19. Juli 1153
- Ausgabe No. 59, 22. Juli 1177
- Ausgabe No. 60, 26. Juli 1193
- Ausgabe No. 61, 29. Juli 1217
- Ausgabe No. 62, 2. August 1233
- Ausgabe No. 63, 5. August 1257
- Ausgabe No. 64, 9. August 1273
- Ausgabe No. 65, 12. August 1297
- Ausgabe No. 66, 16. August 1313
- Ausgabe No. 67, 19. August 1341
- Ausgabe No. 68, 23. August 1357
- Ausgabe No. 69, 26. August 1381
- Ausgabe No. 70, 30. August 1397
- Ausgabe No. 71, 2. September 1421
- Ausgabe No. 72, 6. September 1437
- Ausgabe No. 73, 9. September 1461
- Ausgabe No. 74, 13. September 1477
- Ausgabe No. 75, 16. September 1501
- Ausgabe No. 76, 20. September 1521
- Ausgabe No. 77, 23. September 1545
- Ausgabe No. 78, 27. September 1565
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Band
Band 13.1888,53-78
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Buchgewerbe. Druckindustrie, Buchbinderei, Buchhandel. Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Aufnahme, Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessenes Honorar. Eingesandte Werke finden Besprechung. Verband Deutscher Buchbinder-Innungen. 9. Verbandstag, 4. bis 7. August zu Breslau. Die erste Sitzung wurde Sonntag, 5. August, vormittags 111/2 Uhr, vom Verbands-Vorsitzenden, Herrn Reichpietsch-Berlin in Liebigs Konzerthaus eröffnet. Als Vertreter der Kgl. Regierung zu Breslau war Herr Regierungs-Assessor Frhr. von Rechenberg anwesend. Nach dem Bericht des Schriftführers, Herrn S1 aby-Berlin, gehören dem Verbände 34 Innungen mit 1270 Mitgliedern und ausserdem 71 Einzel mitglieder an. Die Berliner Innung war durch 19, Dresden durch 6, Breslau durch 3 Stimmen vertreten. Der vom Kassirer, Herrn Kresse-Beilin, erstattete Kassenbericht ergab mit einem Bestand von 639 M. 45 Pf. aus dem Vorjahr eine Ein nahme von 878 M. 75 Pf. und eine Ausgabe von 480 M. 65 Pf. Demnach bleibt ein Bestand von 1037 M. 55 Pf. Die Einnahmen für 1888/89 wurden auf 750 M-, die Ausgaben auf 350 M. veranschlagt. Zur Berathung lagen zunächst drei Anträge der Buchbinder-Innung Glatz vor: 1) Der Verband möge mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Zuchthausarbeit anstreben; 2) auch gegen den Handel der Schul lehrer mit Schulbüchern, Schreib- und Zeichenmaterialien usw.; 3) der Verbandstag wolle es für zweckmässig erklären, dass die Mitglieder nach dem Beispiel der Glatzer Kollegen keine Bücher zum Umbinden annehmen, welche mit Draht geheftet sind, ebensowenig neue Bücher, wenn deren einzelne Hefte mit Draht geheftet sind. Die Innung Waldenburg beantragte: Der Bund Deutscher Buchbinder- Innungen wolle dahin zu wirken suchen, dass die Beeinflussung der Kinder von Seiten der Lehrer, bezw. das Hinweisen der Kinder an eine bestimmte Firma behufs Einkaufs von Schulartikeln (Schreibheften) aufhört, sowie die Manipulationen einer Waldenburger Buchhandlung, welche denVerkauf voll ständig an sich gezogen hat und von den Lehrern im ganzen Kreise unter stützt wird, der zuständigen Behörde zur Kenntniss zu bringen. Die Anträge gaben zu lebhaftem, theilweise erregtem Meinungsaustausch Anlass. Auch der Regierungsvertreter betheiligte sich an den Erörterungen. In der Begründung des Antrags betreffs des Handels mit Schulbüchern erwähnte Görsch-Waldenburg, dass eine Papierhandlung in Waldenburg durch Befürwortung der Lehrer den sämmtlichen Bedarf an Schreibebüchern zu liefern habe. Diese Handlung gewährt dem dort bestehenden Lehrer verein für seine Wittwenkasse ein jährliches Geschenk von 500 M.; dafür hat sie die Erlaubniss, ein sogenanntes Alphabetblatt den Schreibebüchern beizugeben. Dieses Alphabetblatt trägt als Verleger die Firma des Lehrer vereins, der Nachdruck ist verboten. Ohne dieses Blatt darf kein Schreibe buch eingeführt werden. Bei der Unmöglichkeit, diese Blätter zu erlangen, sind sämmtliche mit Ladengeschäften versehene Buchbindereien vom Handel mit Schreibebüchern ausgeschlossen. Beschwerden bei dem Kreisschul inspektor und dem Lehrerverein hätten an der Thatsache nichts geändert. Redner ersuchte schliesslich den Vorstand des Bundes, derselbe möge die Sache in die Hand nehmen und durch ein Gesuch an das Ministerium dahin zu wirken suchen, dass die Lehrer des Kreises Waldenburg an gewiesen werden mögen, für den Bezug von Schreibartikeln in erster Linie die Fachleute, also die Buchbinder, zu berücksichtigen. — Pietsch- Berlin erklärte, die hier vorgebrachte Klage sei nichts Neues, sie bestehe schon seit Jahrzehnten. Unter den Dokumenten der Berliner Buchbinder- Innung befinde sich sogar ein Schriftstück, wonach eine Beschwerde gleicher Art schon unter dem Vater Friedrich des Grossen vorgebracht worden sei. Der Vorstand sei solchen Anträgen gegenüber machtlos, denn es gebe keine Behörde, welche hierbei helfen könne, weil es den Lehrern freigestellt ist, sich das Schulmaterial für jede Schule besonders einzurichten. In Berlin habe derselbe Kampf bestanden; auf wiederholte Beschwerden hat der Berliner Magistrat den Lehrern den Handel mit Schreibmaterial verboten, auch Muster ausgegeben, nach welchen die Schreibebücher gleichmässig herzustellen seien. Im vorliegenden Fall richte sich die Beschwerde aber garnicht gegen den Handel der Lehrer, es fehlte also an einem Angriffspunkt. Demzufolge müsse sich die Ver sammlung auch dem Antrag gegenüber ablehnend verhalten. Da die An träge der Innungen Glatz und Waldenburg zusammen zur Berathung ge stellt waren, so wurde mehrfach auch über Zuchthausarbeit gesprochen. Mönch-Hamburg äusserte sich nach einer gegen die Zuchthausarbeit ge richteten Ausführung über die Verhältnisse betreffs des Schulmaterials in Hamburg. Dort werden die Schreibebücher durch 4 oder 5 Unternehmer im Zuchthause hergestellt. Die an den Senat gerichteten Anträge, dieses Verhältniss zu ändern, sind ablehnend beantwortet worden. Regierungs-Assessor von Rechenberg: „Die über die Zuchthaus arbeit laut gewordenen Klagen haben auch wiederholt der Regierung zu Breslau und allen anderen Behörden des Deutschen Reiches vorgelegen, neuer dings hat sich auch die Gewerbekammer für den Regierungsbezirk Breslau da mit beschäftigt. Die. Staatsbehörden in Preussen lassen es sich dauernd ange legen sein, bei der Frage der Beschäftigung der Gefangenen in den Straf anstalten möglichst nationalökonomische Gesichtspunkte zu Grunde zu legen; eine Aenderung kann aber nicht geschaffen werden, so lange nicht die Frage erledigt ist, wie die anderweitige Beschäftigung der Sträflinge über haupt geregelt werden solle. Den anderen Punkt, den Handel mit Schul büchern betreffend, hat die Kgl. Regierung zu Breslau erst in den letzten Tagen, und zwar unter den 15. Juli, eine Verfügung erlassen, welche jedenfalls im Sinne der Antragsteller lautet; es geht aus derselben hervor, dass die Behörden in den ihnen gegen die Lehrer zu Gebote stehenden Mitteln doch nicht so beschränkt sind, wie hier angenommen zu werden scheint. Es wird dem Lehrer nicht benommen sein, vorzuschreiben, wie ein Buch beschaffen sein soll, meines Erachtens ist der Lehrer aber nicht befugt, die Kinder an eine bestimmte Handlung zu weisen. Diese Ansicht hat die Kgl. Regierung in dem erwähnten, an die Kreisschulinspektoren usw. gerichteten Erlass ausgeprägt zur Geltung gebracht. Selbstverständlich wird eine Ausnahme dahin zu machen sein, dass ein Lehrer auf dem Lande — wo das Material schwer zu erhalten ist — sich damit versorgt, um den Schülern aushilfsweise damit zu dienen. Handel treiben soll der Lehrer aber nicht. Ich denke, dass dieser Punkt, soweit der Regierungs bezirk Breslau in Frage kommt, damit seine Erledigung gefunden hat.“ Ulm-Strehlen vertrat die Meinung, dass allein dann jede Bevor zugung einzelner Geschäfte aufhören werde, wenn seitens der oberen Be hörden die Anordnung getroffen werde, Schreibhefte seien an allen Orten in Papier, Umschlag und Liniatur ganz gleichmässig herzustellen. Mönch-Hamburg meinte, im Fall diese Anordnung getroffen werde, so würde nur wieder die Grossindustrie daraus Vortheil ziehen. Die Versammlung beschloss, über den Antrag, betreffend den Verkauf von Schreibheften durch die Lehrer, nicht abzustimmen. Der Vorsitzende empfahl aber dem Vertreter von Waldenburg, die dortige Innung solle bestimmte Uebertretungsfälle der Lehrer sammeln und das betreffende Material der vorgesetzten Behörde der Schulen bezw. dem Vorstande des Buchbinder-Verbandes übermitteln; nur auf Grund bestimmter Beläge könne der Vorstand mit Aussicht auf Erfolg die Sache in die Hand nehmen. Der dritte Antrag Glatz, welcher sich gegen die Drahtheftung wendet, wurde von allen Rednern lebhaft bekämpft. Da das Umbinden eines mit Draht gehefteten Buches selbstverständlich mehr Arbeit erfordere, als wenn ein Buch nach alter Art mit Faden geheftet sei, so müssten die Kollegen darin einig sein, dass eine solche Arbeit besser zu bezahlen sei. Erlekamp- Glatz zog hierauf den Antrag zurück. Hiermit wäre die Tagesordnung der ersten Sitzung erschöpft gewesen. Auf Wunsch des Regierungsvertreters, welcher der Sitzung am Montag nicht mehr beiwohnen konnte, wurde aber der Antrag der Innung Hannover noch durchberathen, welcher lautet: Der Verbandstag wolle beschliessen, dass derselbe eine Aenderung des § 100, Absätze e und f, der Reichsgewerbeordnung für nothwendig hält, dahingehend, jeder Innung, welcher mehr als die Hälfte der betreffenden Geschäftstreibenden angehören, auf ihren Antrag die Rechte dieses Para graphen durch die vorgesetzte Behörde gewähren zu müssen. Nach längerem Meinungsaustausch wurde dieser Antrag abgelehnt. Der Vorsitzende brachte noch mehrere eingegangene Begrüssungs- Telegramme, darunter aus Berlin, Köln und Hamburg, zur Verlesung und sprach dem Vertreter der Regierung für das entgegengebrachte Wohl wollen namens der Versammlung, welche sich von den Plätzen erhob, seinen Dank aus. Die zweite Sitzung des IX. Verbandstages wurde Montag, 6. August, 91/2 Uhr eröffnet. Der Kassirer wurde entlastet. Der Antrag der Innung zu Breslau: „Dass der Vorstand des Verbandes die Gründung eines Archivs in die Hand nimmt, in welchem alles, was auf Buchbinderei Bezug hat, ge sammelt wird,“ wurde abgelehnt, weil einerseits ein solches Archiv zu umfangreich werden würde, anderseits aber bereits wichtige Sachen von Seiten des Vorstands aufbewahrt werden. Lebhafter Zustimmung erfreute sich jedoch der Antrag der Innung zu Hannover: „Dass jede dem Ver bände angehörende Innung durch mindestens einen Delegirten auf dem Verbandstage vertreten sein muss. Es soll kleineren Innungen auch ferner gestattet sein, sich durch Delegirte anderer Innungen, bezw. durch Ver bandsmitglieder vertreten zu lassen.“ Der Antrag der Dresdener Innung, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, dass in Städten, wo von Innungen ein Arbeitsnachweis unterhalten wird, andere Arbeitsnachweise, wie solche von Gesellen- oder Fachvereinen errichtete, nicht zu gewähren seien, wurde von Schmidt-Dresden zurück- genommen. Es wurde betont, dass, wenn von den Meistern ein Arbeits nachweis unterhalten wird, den Gesellen nicht verboten werden könne, auch einen solchen zu unterhalten. Ueber den Antrag der Innung zu München, dahingehend, Arbeits nachweise bei sämmtlichen Verbands-Innungen einzurichten, berichtete Nagler-München. Die Versammlung billigte die von Nagler geltend ge machten Gründe und nahm den Antrag ohne Erörterung und einstimmig an. Die Innung zu Frankfurt a. 0- hatte den Antrag gestellt: „Duich erneute Petition an den Deutschen Reichstag die allgemeine Einführung von Arbeitsbüchern für sämmtliche wandernde Gesellen im ganzen Deutschen Reich zu beantragen, damit endlich die so trüben Verhältnisse bei der Umschau nach Geschenk oder Arbeit besser werden.“ Ein Vertreter der Innung zur Begründung dieses Antrages war nicht erschienen. Schmidt- Dresden bat den Antrag abzulehnen, da diese Petition doch nicht be rücksichtigt werden würde, und die Versammlung beschloss die Ablehnung. Als Ort für die Abhaltung des nächstjährigen Verbandstages wählte man Hamburg. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, schloss der Vorsitzende, Reichpietsch-Berlin, um 11 Uhr vormittags die Verhandlungen des IX. Verbandstages mit einem Hoch auf den Verband Deutscher Buch binder-Innungen. Die Betheiligung an den festlichen Veranstaltungen war lebhaft. Die reich beschickte Ausstellung von Maschinen, Hilfs Werkzeugen und Buch binderei-Erzeugnissen war gut besucht.
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