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- Bandzählung
- 12.1887,1-32
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188700108
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- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18870010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18870010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 12.1887,1-32
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 33
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 65
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 97
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 133
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 169
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 205
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 241
- Ausgabe No. 9, 3. März 277
- Ausgabe No. 10, 10. März 313
- Ausgabe No. 11, 17. März 349
- Ausgabe No. 12, 24. März 385
- Ausgabe No. 13, 31. März 421
- Ausgabe No. 14, 7. April 453
- Ausgabe No. 15, 14. April 489
- Ausgabe No. 16, 21. April 521
- Ausgabe No. 17, 28. April 557
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 593
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 629
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 665
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 705
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 745
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 781
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 813
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 845
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 881
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 913
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 945
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 981
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1017
- Ausgabe No. 31, 4. August 1053
- Ausgabe No. 32, 11. August 1085
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Band
Band 12.1887,1-32
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nach einer niedrigeren Tarifirung der Betriebszweige oder Betriebsarten, denen ihr Betrieb angehört, keine Folge gegeben werden; vielmehr sind nur solche Eingaben zu berücksichtigen, welche davon ausgehen, dass die Veranlagung an sich zu einer unrichtigen Tarifposition (Gefahrenklasse) erfolgt ist. Glaubt ein Unternehmer, dass die Festsetzungen des Gefahren tarifs in Betreff seines Gewerbezweiges der thatsächlichen Gefährlichkeit desselben nicht hinlänglich Rechnung tragen — was bei der erstmaligen Aufstellung der Tarife mangels zulänglicher unfallstatistischer Unterlagen ungeachtet aller Bemühungen, einen richtigen Tarif aufzustellen, vielleicht nicht überall zu vermeiden gewesen ist — so bietet die spätestens nach Ablauf des Jahres 1887 vorzunehmende erstmalige Revision des Tarifs Gelegenheit, eine entsprechende Aenderung eintreten zu lassen, und es steht den betreffenden Unternehmern frei, in der nächsten Genossenschafts versammlung darauf hinzuwirken. Das Reichsversicherungsamt sendet seinerseits alle an dasselbe gelan genden Eingaben, betreffend die Festsetzungen der Tarife, an die Genossen schaftsvorstände zur Kenntnissnahme, damit dieselben bei Revision der Tarife in Betracht gezogen werden. 4. Zur Beseitigung von etwaigen erheblichen Unbilligkeiten, welche einerseits eine ungerechtfertigt hohe Veranlagung von Betrieben nach Lage der Bestimmungen der bestehenden Tarife oder andererseits eine unzu treffend geringe Heranziehung zu den Lasten der Genossenschaft zur Folge haben kann, hat das Gesetz übrigens ein Ausgleichsmittel vorgesehen, in dem § 28, Abs. 5 cit. die Genossenschaftsversammlung ermächtigt, den Unternehmern nach Maassgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Un fälle Nachlässe zu bewilligen oder Zuschläge aufzuerlegen. Bei den für die erste beziehungsweise die ersten beiden Umlagen, für welche der Ge fahrentarif in seiner jetzigen Fassung event. nur Giltigkeit behalten wird, voraussichtlich sich ergebenden verhältnissmässig geringen Beiträgen werden fühlbare Ungleichheiten in grösserer Anzahl indessen kaum zu er warten sein. 5. Falls nach der Ansicht eines Betriebsunternehmers in die Lohn nachweisung (§ 71, Abs. 2 des Unfall-Versicherungsgesetzes) nicht ver sicherungspflichtige Personen übernommen oder sonst zu hohe Lohnsummen eingesetzt worden sind, so kann demselben nur empfohlen werden, sich dieserhalb vor der Umlage mit seinem Genossenschaftsvorstand in’s Be nehmen zu setzen. Ueber Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des an rechnungsfähigen Betrages der Löhne und Gehälter der versicherten Per sonen ist seitens des Reichs-Versicherungsamts nicht bei Gelegenheit der Prüfung von Beschwerden gegen die Veranlagung der Betriebe in die Klassen des Gefahrentarifs, sondern event. gemäss § 73 a. a. 0. erst nach erfolgter Zustellung des Auszuges aus der Heberolle zu entscheiden, es sei denn, dass der Vorstand das Veranlagungsresultat gleichzeitig mit dem Einschätzungsresultat dem Unternehmer mittheilt. 6. Ebensowenig kann das Reichsversicherungsamt bei Gelegenheit der Prüfung von Tarifbeschwerden auf beiläufig geäusserte Zweifel der Be triebsunternehmer über die Versicherungspflichtigkeit ihres Betriebes be ziehungsweise über die Zugehörigkeit ihres Betriebes zu der betreffenden Berufsgenossenschaft eingehen. Die Zeit der Katasterbesch werden, sofern es sich nicht um neu errichtete oder wesentlich veränderte Betriebe handelt, ist überhaupt vorüber. Glaubt ein Unternehmer eine solche Beschwerde geltend machen zu sollen, so muss ihm überlassen werden, in einer be sonderen Eingabe die Angelegenheit vorzubringen. Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Bekanntmachung. Zwecks Einschätzung der unserer Berufsgenossenschaft angehörenden Betriebe in die Klassen des Gefahrentarifs haben die Genossenschaftsmit glieder dem Vorstande ihrer Sektion über die für die Einschätzung maass- gebenden Verhältnisse nach dem von uns festgestellten Formulare wahr heitsgetreue Auskunft zu geben. (§ 44 des Statuts ) Das Formular (Fragebogen) kommt innerhalb der nächsten zwei Tage zur Versendung. Die Frist, innerhalb deren es ausgefüllt und unterschrieben dem Sektionsverstände einzusenden ist, be trägt 2 Wochen. Eine Verlängerung der Frist findet nicht statt. Wir sind nach § 82 des Unfallversicherungs-Gesetzes vom 6. Juli 1884 befugt, durch Beauftragte von den Einrichtungen der Betriebe, soweit sie für jene Einschätzung von Bedeutung sind, Kenntniss zu nehmen, und die Betriebsunternehmer nach demselben Gesetze verpflichtet, den Beauf tragten auf Erfordern den Zutritt zu ihren Betriebsstätten zu gestatten und Bücher und Listen, aus welchen jene Kenntniss gewonnen werden kann, zur Einsicht vorzulegen. Sie können hierzu von der untern Ver waltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu 300 Mark ange halten werden. Dasjenige Mitglied, welches durch falsche Beantwortung der gestellten Fragen oder dadurch, dass es den Fragebogen nicht rechtzeitig einsendet, zu solcher Prüfung seines Betriebes Anlass giebt, hat die durch letztere entstandenen Kosten zu tragen. Dieselben können sich in einzelnen Fällen auf mehr als 100 Mark belaufen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer etwa verhängten Geldstrafe wird dadurch nicht berührt. Berlin, den 9. März 1887. Der Genossenschaftsvorstand. Norwegen exportirte 1875 nur 8540 Tonnen Holzstoff, im Jahre 1886 aber 150000 Tonnen von 1000 kg. Buntpapier. In den Vereinigten Staaten von Amerika giebt es jetzt schon 21 Buntpapierfabriken, die den dortigen Bedarf an Massenfabrikaten decken. Dr, Alwin Rudel . Am 3. März starb zu Dresden Dr. Alwin Rudel, dessen Leben der Papier-Fabrikation gewidmet war. Vor 37 Jahren gründete er das »Centralblatt für die Deutsche Papierfabrikation«, eine der' ersten Erscheinungen auf dem Gebiete der Fachpresse. Seiner Mitwirkung ist die Gründung und Ausbreitung des Vereins Deutscher Papier fabrikanten in erster Linie zu verdanken. Er erkannte schon früh die Wichtigkeit der Keller’schen Erfindung der Holzschleiferei und trug nach Kräften zu deren Entwicklung bei. Wenn er weiter kein Verdienst hätte, als diesen für die deutsche Papier - Industrie hoch wichtigen Zweig gefördert zu haben, so gebührte ihm schon darum ein ehrender Platz in der Geschichte unserer Industrie. Durch sein umfassendes Wissen, seine Grundsätze, Gefälligkeit und stetes Ein treten für das Wahre und Rechte hatte er sich die Achtung und Freundschaft zahlreicher Fachgenossen erworben. Er war mit der deutschen Papierfabrikation völlig verwachsen, und es gab in diesem Kreise wohl Niemanden, der besser bekannt gewesen wäre. Neben seinem Centralblatt hatte er in mehrfacher Auflage ein »Jahrbuch der Papierfabrikation« herausgegeben, welches als erstes Weltadressbuch der Papierfabriken gelten kann. Neben den Adressen enthielt es viele interessante, statistische und andere Berechnungen des Herausgebers über Erzeugung und Verbrauch von Papier und war überhaupt sehr geschickt zusammengestellt. In den letzten Jahren ist das Buch jedoch nicht mehr erschienen. Das Centralblatt, welches mehr als 20 Jahre lang das Gebiet der Papierfachliteratur allein be herrschte, war, bis die neueren Blätter ihm dasselbe streitig machten, ein glänzendes Unternehmen. Unter diesen Verhältnissen gereicht es ihm zum höchsten Lobe, dass er alle Anfeindungen ver mied und, ohne nach rechts oder links zu blicken, seinen Weg in gewohnter Weise fortsetzte. Wer auch mit den von ihm aus gesprochenen Ansichten nicht einverstanden war, musste doch stets Mannesmuth, Wissen und Ueberzeugungstreue darin anerkennen. In der Papierfabrikation und besonders in der Papierfachliteratur, deren Pionier er war, ist ihm daher ein ehrendes Andenken sicher! Der Herausgeber dieses Blattes kannte den Verewigten seit 25 Jahren, und es gereicht ihm zu besonderer Befriedigung, dass er bei persönlichen Begegnungen stets auf freundschaftlichstem Fusse mit ihm verkehren und ihn im vorigen Jahre noch als Gast in seinem Hause begrüssen konnte. Wie aus der kurzen Todesnachricht hervorgeht, starb Dr. Carl Adolf Alwin Rudel nach langem schwerem Leiden und wurde Montag, den 7. März, zu Dresden begraben. Weitere Mittheilungen über sein Leben behalten wir uns vor. Er wird ein Alter von etwa 70 Jahren erreicht haben. Sein langjähriger Mitarbeiter und Sohn, Herr Georg Rudel, theilte uns mit, dass er die Leitung des Centralblattes über nommen hat, und wir glauben annehmen zu dürfen, dass er es im Geiste seines Vaters fortzuführen beabsichtigt. Amerikanischer Papier-Schutzverein. Wir haben schon mehrmals über «The Stationer’s Board of Trade» in New-York berichtet. Es ist eine Vereinigung von gegen 200 Fabrikanten und Händlern des Papierfachs, welche eine besondere Geschäftsstelle für Auskunftsertheilung, gemeinsame Vertretung bei Konkursen und Einkassirung ausstehender Forderungen der Mitglieder eingerichtet hat. Im abgelaufenen Jahre sind 13 000 Auskünfte ertheilt worden, und es lagen 1381 Fälle vor, in denen die Schuldner nicht gerade in Konkurs waren, aber zum Zahlen angehalten werden mussten. Von den etwa 100 000 Dollars (400 000 Mark) Aussenständen wurden 49 pCt. eingebracht, von 300 000 Dollars (1 200 000 Mk.), welche die Mitglieder an Konkursmassen zu fordern hatten, wurde etwa % gerettet. Die Einnahmen der Geschäftsstelle setzen sich zusammen aus den jähr lichen Beiträgen—50 Doll. (200 Mk.) für das Mitglied— und aus Gebühren für die Arbeiten; sie belaufen sich auf 13000 Dollars (52000 M.) und werden für Gehälter, Miethe u. s. w. verbraucht. Der Gesammtumsatz der Geschäftsstelle belief sich auf mehr als 300 000 Doll. (1200000 M.). Jetzt ist vorgeschlagen, einen Rechtsanwalt anzustellen, welcher den Mitgliedern jederzeit kostenfreie Auskunft in Rechtssachen ertheilt. Um dies zu ermöglichen, soll der jährliche Beitrag auf 75 Dollars (300 M.) und das Eintritts-Geld von 50 auf 100 Dollars (400 M.) erhöht werden. Solchen Zahlen gegenüber erscheinen die Beiträge der Mitglieder unserer Schutzvereine höchst unbedeutend. Der Schutzverein der Papier-Industrie und der Deutsche Papierverein haben aber auch keine so grossen praktischen Erfolge erzielt, wie die vorstehend aufgeführten. Es wäre wohl zu erwägen, ob nicht auf eine oder die andere Weise in Deutschland dieselbe nützliche Thätigkeit entfaltet werden könnte, wenn die Mitglieder sich zu erheblich grösseren Leistungen bereit finden liessen. Falls dieser von anderer Seite ausgehenden Anregung
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