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282 PAPIER-ZEITUNG. N'S Buchhandel. Unter dieser Ueberschrift veröffentlichen wir Aufsätze und Mittheilungen, welche sich auf den Ges am mtbuch bandel (Verlag, Sortiment, Antiquariat und Kolportage) beziehen. Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Aufnahme, Korre spondenzen (aus grösseren Buchhandelplätzen) werden ange messen bezahlt. Eingesandte Werke finden Besprechung. Von unserm Büchertisch. Aus dem Verlag von Julius Springer, Berlin N., hatten wir im Vorjahre einer Reihe werthvoller Neuheiten zu gedenken, die alle — der bekannten Hauptrichtung jenes tüchtigen und gediegenen Verlages entsprechend — dem Geschäfts- und Gewerbsmann, sowie dem Tech niker, vorzugsweise Interesse abzugewinnen ge eignet sind. Aehnlicher Art sind drei uns gegenwärtig vorliegende Veröffentlichungen aus gleicher Quelle, nämlich: i) Gesetz betreffend dieKommanditgesell- schäften auf Aktien und die Aktiengesell schaften, vom 18. Juli 1884. Erläutert von Robert Esser II zu Köln. Dritte vermehrte Auflage. Ueber das zeitgemässe Erscheinen, die fleissige Bearbeitung, gefällige Druckausstattung und brauchbare Einrichtung des Werkchens haben wir uns schon bei Gelegenheit der ersten Auf lage, in Nr. 52 v. J., eingehend ausgesprochen. Es erübrigt nur, auf den vertrauenerweckenden Umstand hinzuweisen, dass in der kurzen Spanne von 3 Monaten 3 Auflagen nöthig wurden, von denen die zweite bereits nach wenigen Tagen der rasch vergriffenen ersten unverändert folgen musste, während die jetzt vorliegende dritte gegen jene beiden eine Text vermehrung von 168 auf 194 Oktavseiten dementsprechend auch eine Preiserhöhung von K 2 auf M 2,80 aufweist. Ueber die Gründe zu der verhältnissmässig starken Textvermehrung spricht sich die Vor rede zur III. Aufl. wie folgt aus: » . . . . Wenn auch die Rechtsprechung in der kurzen Zeit der Geltung des Gesetzes kaum Gelegenheit gefunden hat, sich mit demselben zu befassen, so sind doch durch seine praktische An wendung manche Fragen angeregt worden und an den Verfasser dieses Kommentars herange treten, welche in dessen vorliegender Bearbeitung volle Berücksichtigung gefunden haben. Auch haben darin die seit Veröffentlichung der zweiten Auflage erschienenen sonstigen Bearbeitungen des Gesetzes hin und wieder zu Bemerkungen Veran lassung gegeben »Namentlich ist auch, neben der Erweiterung des Sachregisters, zu § 2 der Uebergangsbe- Stimmungen eingehend ausgeführt, welche Aen- derungen die Statuten bestehender Gesellschaften in Folge der Einführung des neuen Gesetzes im Allgemeinen erfahren haben bezw. bedingen, und dadurch einem wiederholt ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen.« z) Technisch-Chemisches Jahrbuch 1883 bis 1884. Ein Bericht über die Fortschritte auf dem Gebiete der chemischen Technologie von Mitte 1883 bis Mitte 1884. Herausgegeben von Dr. Rudolf Biedermann. Sechster Jahrgang. Mit 279 in den Text gedruckten Illustrationen. (Preis, geb., « 12.) Dieser, in den fünf ersten Jahren seines Er scheinens bereits klassisch gewordene, Jahres bericht bedarf da, wo er bekannt ist, keiner Empfehlung mehr. Und seine Bekanntschaft in Chemikerkreisen ist, ebenso wie die seines Führers und Pathen, des Chernik er-Kalenders aus gleichem Verlage, eine allgemeine und in nige ; sie darf wohl auf den Titel einer dau ernden Freundschaft Anspruch machen. Wir begnügen uns demnach, dem kürzlich erschienenen sechsten Bande gegenüber, mit Hin weis auf einige Thatsachen betreffs Erscheinungs weise und Inhalt. Das „Jahrbuch“ bildete ursprünglich (1880—82)lediglich ein Ergänzungs werk zum Chemiker-Kalender, und erschien in dem kleinen Taschenformat desselben, Zum glei chen Preise — 2,50 Mk. Jetzt ist es auf das Doppelte des frühem Formats: — Grossoktav — und auf die fast 2} fache Seitenzahl (573) bei fast gleich kompressem Druck: also auf die beinahe 5fache Inhaltsmenge, angewachsen. Schon dieser Umstand genügt zur Bürgschaft für den flotten Gang und somit für die gute Ausführung des Unternehmens. (Die nach weislichen Abnehmer des Kalenders er halten das Jahrbuch jedoch noch immer zu er mässigtem Preise!) Der diesmalige Inhalt Zeigt in üblicherweise eine gedrängte, aus den besten zeitgenössischen Fachquellen gezogene Uebersicht und Beschrei bung der wichtigsten neuerfundenen oder neu verbesserten chemisch-technologischen V erfahren aus allen gewerblichen Gebieten, in 40 Abthei- lungen, nebst erleichterndem alphabetischen Namenregister und ebensolchem Sach register. Im Namenregister ist sehr dankens wortherweise bei jedem Namen (in Cursiv) gleich der Sachgegenstand (in Antiqua) ange geben, in dessen Verbindung der Name vor kommt, — wodurch bei etwa unklarer Richtung des Suchens unsägliche Mühe nutzlosen Blätterns erspart werden kann. Dia chemische Papier-Technologie im engern Sinn bildet die 37. Abthlg. (SS. 464—471); doch haben auch manche der andern Abthei- lungen begreiflicherweise Beziehungen zu der selben. 3) Die wichtigsten Bestimmungen der Patentgesetze aller Länder. Mit dem deut schen Patentgesetz, den Vorschriften über die An meldung von Erfindungen im Deutschen Reich, und Bestimmungen des Internationalen Vereins zum Schutz des gewerblichen Eigenthums. Von Dr. Rudolf Biedermann. Zweite Auflage. Preis I. Dieses Heftchen von 27 Textseiten enthält auf pp. 4—17 die in dem unter Nr. 2 vorstehend be sprochenen Jahrbuch (pp. 12—25) gegebene tabellarische Zusammenstellung der wesentlich sten patentgesetzlichen Normen der 14 europäi schen und 33 aussereuropäischen Länder, von denen eine Patentgesetzgebung überhaupt be kannt ist. Die Spaltentitel der Tabelle lauten: Land. Dauer der Patente. — Von der Pa- tentirung ausgeschlossene Gegenstände. — Patent gebühren. — Zur Erlangung eines Patents er forderliche Schriftstücke. — Ursachen der Nichtig- keit und des Verfalls der Patente. — Veröffent lichung der Patente. Der übrige Inhalt des für Interessenten ge wiss nützlichen und handlichen Heftchens er- giebt sich aus dem Titelzusatz, wie oben. Ansichtsendungen. Die zweite Civilkammer des Landgerichts Mainz fällte vor kurzem folgende Entscheidung: Ein Buchhändler in Worms hatte einem dorti gen Fabrikanten mehrere Jahre hindurch eine grosse Anzahl von Büchern zur Ansicht gesandt. Bei der schliesslichen Abrechnung erklärte der Fabrikant, er wolle nur einen Theil der Bücher behalten, die übrigen stelle er dem Buchhändler zur Verfügung. Letzterer erklärte, da der Fabri kant die Bücher länger als ein Jahr im Haus ge habt habe, ohne sie zurückzuschicken, so sei er auch als Käufer zu betrachten und müsse die Bücher bezahlen. Dessen weigerte sich der Fa brikant und es kam zum Prozess. Das Amtsgericht Worms wies die Klage ab, ebenso die zweite Civilkammer des Landgerichts Mainz die Berufung des Buchhändlers, indem das Gericht aussprach, dass eine Rechtspflicht, nicht bestellte Bücher zurückzusenden, nicht existire. Mzr. Tagbl. Sitz’st Du gut, so sitze feste! Alter Sitz, das ist der beste. • Kleine Notizen. f In Altenburg (Sachsen) verstarb am 4. d. M. der Herzogliche Bibliothekar Dr. phil. Friedr. Köhler, Verfasser von Wörterbüchern (franz.- dtsch., engl.-dtsch.). Von Stanley, dem berühmten Kongo-Durch querer Afrikas, wird binnen Kurzem ein neue« Reisewerk erscheinen; The Congo; or the founding of a State: a Story of Work and Exploration. Die englischen Verleger sind: Sampson Low & Co.; die deutsche Ausgabe bringt F. A. Brockhaus in Leipzig. Ueber den Ursprung der Form des Deutschen Reichsapfels gab Dr, Rauber im Leipziger .Verein für Erdkunde“ in einem Vortrage über Reliefgloben jüngst den interessanten Nachweis, dass derselbe in der griechischen Philosophie und ihren Vorstellungen vom heiligen Okeanos zu suchen sei, indem die Alten sich den Ozean als einen breiten, die Erde umziehenden äqua torialen Gürtel vorstellten, aus welchem nach Nord und Süd je zwei Ströme aufstiegen, so dass, was dazwischen frei blieb, die Kontinente bildete, — eine Darstellung des Globus, der die Form unseres Reichsapfels entspricht. Auf der nördlichen Hälfte des meridionalen Gürtels steht an unserm Reichsapfel das christliche Kreuz; die südliche Hälfte ist frei, weil sie auf der Hand ruht. Firma D. R. Marx, Hof-Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung in Baden-Baden, ist auf den langjährigen Prokuristen Herrn W. F. Gneisig übergegangen. xXXX Phillipp Gutmann, Köln a. Rhein [22593 Oeillets-Fabrik. = Spezialität für Etiquettes. — — in Pulverform, tofort in Wasser Wsllch und gleich zu benutzen, Echte Eisen-Gallustinte, dauerhaft, nU bleichend, unverwischbar, durch Verfügung del Kaiserl. Generalpostamtes allen Post- u. Telegr,» Remtern empfohlen, seit vielen Jahren von den lieichsbehörden benutzt, ä Kilo für 25 Ltr. 14 Mk>, ä Päckchen 1 Ltr. 60 Pfg., concentrirts 00 Pfg, Schwarze u. vlol. Copirttnte, alle Sorten färb. Tinten: als rothe, blaue, grüne, gelb^t vlol. u. s. t., ä Päckchen für 1 Ltr. Mk. 1,20, n 1/2 Ltr. 70 Ifg. Ein Sort. färb. Tinten 5 Sorten ä 1 Ltr. — nicht Copirtinte — 1 Mark 50 Pfg. 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