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eitun Bei der Post bestellt und ab- Bei Bei der Exp. d. Bl. direkt Streifband, - In- und 25 Prozent weniger. 26maliger Aufnahme i. 1 J. 35 Prozent weniger. 52maliger Aufnahme i. 1 J. 50 Prozent weniger. Erscheint Jeden Donnerstag. 5 Von / unter genommen, oder durch Buch handlung bezogen: yierteljährlich, Mk. 2,50. (Im Ausland mit Post-Zuschlag.) No. 3882 der Post-Zeitungs- Preisliste. Preis der Anzeigen: 10 Pfennig der Millimeter Höhe einer Spalte (1/3-Seite). Bei 13maliger Aufnahme i. 1 J. , Für Chiffre-Anzeigen wird dem ' Besteller 1 Mark mehr berech- , net. Dafür erfolgt Annahme und ' i freie Zusendung der frei an uns f eingehenden Chiffre-Briefe. ' Vorausbezahlung an den Verleger. (Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken etc.) Redaktion und Verlag von CARL HOFMANN, Civil-Ingenieur, Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Berlin W., Potsdamer • Strasse 134. Ausland: ' vierteljährlich, Mk. 3,50. FACHBLATT 5 für ■ • • 3 S Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. -Fabrikation, Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfs-Geschäfte: Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Schutzvereins der Papier industrie und des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel. X. Jahrgang. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 1885. No. 7. Inhalt: Nachruf! Seite 229 Unfallversicherung 229 Amtliche Papierprüfung 229 Normalarbeitstag und Sonntagsfeier . . . 230 Holzzoll 230 Desinfektion der Lumpen 230 Verein Berl. Papier- u. Schreibw.-Interess. 231 Weltausstellung in New-Orleans . . . 231 Schaden der Fremdwörter 231 Witting Brothers, London 232 Verein Wiener Papier- u. Schreibw.-Interess. 232 Patentstatistik 232 Sulfitverfahren 233 234 Buchbinderei: 238 Marmoriren — XXXII 238 Druck-Industrie: 240 Kaiserliche Reichsdruckerei in Berlin. . . 240 Verein Berliner Buchdruckereibesitzer . . 240 Mässigung beim Lohnkampf! 240 Anerkennung auch vom Ausland .... 240 Graphische Ausstellung in Leipzig . . . 240 Buchhandel: 242 Blicke nach auswärts 242 Kleine Notizen 242 Aus den amtlichen Patentlisten .... 243 Beschreib, neuer in Deutschl. pat. Erfind.. 244 Italienischer Eingangszoll anf Packpapier. 254 Deutsche Papierausfuhr nach Spanien . . 256 Ozokerit oder Erdwachs 258 Hektographen-Maasse 260 Nicht-schwitzende Petroleumlampen. . . 262 Tapetenaufkleber 264 Briefkasten 266 Papier-Normalformate 268 Nachruf! Der unterzeichnete Verein Deutscher Papier fabrikanten hat den Verlust seinesEhrenmitgliedes des am 1. Januar d. J. zu Postwitz verstorbenen Herrn Louis Schinkel, Kitter des König!. Sächs. Albrechtordens, zu beklagen. Der Verblichene war einer der ältesten Ver treter deutscher Papierfabrikation. Geboren am 7. November 1817 zu Bockeihagen a/Harz, leitete er 40 Jahre lang die zu den Vereinigten Bautzner Papierfabriken gehörige Papierfabrik Obergurig, und feierte am 2. Juli 1882 sein 50jähriges Papiermacher-Jubiläum. Sein Wirken war ein gesegnetes, und sein braver, rechtschaffener Character erwarb ihm die Achtung und Liebe aller Derer, welche mit ihm in Berührung kamen. Ehre seinem Andenken! Der Verein Deutscher Papierfabrikanten. Carl Drewsen. Unfall-V ersicherung. Papier-Verarbeitungs-Genossenschaft. Elberfeld, den 5. Februar. In Nr. 6 der Papier-Zeitung kommt ein Korre spondent aus Berlin auf die Berathungen der Pa pier-Verarbeitungs-Genossenschaft zurück, und tadelt den Beschluss der Versammlung vom 20. Januar, wonach die General-Versammlung aus Delegirten der Sektionen bestehen soll, indem er sagt, es sei für diesen Modus und gegen die Stimmberechtigung jedes Mitgliedes nur angeführt: die bei letzterer Art der Stimmabgabe leicht mögliche Majorisirung der General-Versammlungen durch die berliner Mitglieder. Diese Auffassung ist ungenau. Der Beschluss vom 20. v. M. ist nicht allein aus dem genannten Grunde gefasst, sondern vornehm lich auch desshalb, weil man die Berathung und Beschlussfassung der Genossenschafts-Angelegen heiten in die Sektionsversammlungen legen wollte, dorthin, wo in der Regel alle Mitglieder, auch die kleineren Fabrikanten, erscheinen können. Das ist eine Forderung der Gerechtigkeit; denn nicht jedes Mitglied besitzt die Mittel um auf seine Kosten nach Berlin zu reisen, während er in die Sektions-Versammlungen doch meist wird kommen können. Der Delegirte hat zu stimmen, wie seine Sek tion vorher in ihrer General-Versammlung . be schlossen hat; dabei kommen grosse Minoritäten der Gesammtgenossenschaft viel eher zur Gel tung, als wenn man die Zusammensetzung der Genossenschaft s-Versammlung vom Zufall ahhängen lässt. Die Mitglieder des Gesammtvorstandes müssen statutgemäss von der Wahl zu Delegirten aus geschlossen sein, damit sind die Bedenken hin fällig, die der Korrespondent in Nr. 6 nach dieser Richtung ausspricht. Ueber Statutenänderung und dergl. würde also durchaus nicht der Gesammt- vorstand zu entscheiden haben, sondern die Dele girten nach Maassgabe der Sektionsbe schlüsse, und ein jeder derselben mit so viel Stimmen als die Sektion berechtigt ist, abzugeben. Das Recht, Beschwerden vorzubringen, ist nicht beseitigt, da jedes Mitglied zur Genossenschafts- Versammlung mit berathender Stimme Zutritt hat, auch eventuell die Berufung einer neuen General-Versammlung beantragen kann! Damit bleibt es auch Jedem, der die Reisekosten an wenden will, unbenommen, sich die Annehmlich keit und Nützlichkeit einer Aussprache mit seinen Berufsgenossen bei Gelegenheit der Genossen schafts-Versammlung in Berlin zu verschaffen; es darf aber angenommen werden, dass auch solche Aussprache der Berufsgenossen sich besser und leichter in den Sektionsversammlungen vollzieht. Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten, wonach es den Sektionen ermöglicht wird, vor jeder Genossenschafts-Versammlung ihrerseits zur Beschlussfassung Uber die Tagesordnung der Ge nossenschafts-Versammlung zusammenzutreten. R. S. Amtliche Papier-Prüfung. Charlottenburg, Technische Hochschule, den 5. Februar 188.5. Königliche mechanisch-technische Versuchs-Anstalt in Berlin. Zahlreiche an uns ergehende Anfragen haben uns veranlasst, die anliegende Benachrichtigung drucken zu lassen, welche wir unsern Auftrag gebern zur Erläuterung unseres Geschäftsganges übersenden. Es scheint uns im Interesse der Letzteren geboten, diese Benachrichtigung weiteren Kreisen zugänglich zu machen, damit etwaige Prüfungsanträge möglichst frühzeitig gestellt werden, weil wir andernfalls oft nichtin der Lage sein würden, gewisse Prüfungen bis zu den bevorstehenden Submissionsterminen zu erledigen. Die Vorschriften für die Benutzung der König lichen technischen Versuchsanstalten zu Berlin vom 1. Januar 1881 („Reichs-Anzeiger 1881 Nr. 47, 48; „Mittheilungen aus den Königlichen tech nischen Versuchsanstalten“ 1888, S. 8) werden durch folgende Bestimmungen ergänzt: Zu Nr. 1. Leitung der Versuchsanstalten. Mit der mechanisch-technischen Versuchs anstalt ist eine Abtheilung für Papierprüfung, mit der chemisch-technischen Versuchsanstalt eine Abtheilung für Tintenprüfung verbunden. Zu Nr. 2. Hilfsmittel der Versuchsanstalten. D. In der Abtheilung für Papierprüfung wird die Festigkeit und Elastizität des Papiers ge prüft, der Aschengehalt desselben bestimmt, durch mikroskopische Untersuchung unter An wendung chemischer Reagentien die Art und Beschaffenheit des zur Herstellung des Papiers verwendeten Faserstoffs ermittelt, und das Papier auf Leimung, Gehalt an freier Säure, Chlor u. s. w. untersucht. Ausführliche Analysen des ganzen Papiers oder des Aschengehalts werden auf Antrag durch die Königliche chemisch-technische Ver suchsanstalt ausgeführt werden. E. Die Abtheilung für Tintenprüfung unter sucht die chemischen und physikalischen Eigen schaften der Tinte für sich und in Verbindung mit bestimmten Papiersorten, namentlich auch die Widerstandsfähigkeit der hergestellten Schrift gegen Wasser, Säuren, Chlor oder andere zu benennende Stoffe.