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Papier-Zeitun g —s 22" Organ des Vereins deutscher Buntpapier-Fabrikanten (Laut § 3 der Satzungen.) No. 31. Berlin, Donnerstag den 31. Juli 1879 IV. Jahrgang. 612 Fig. 1. Fig. 2. Grösse erleichtert. Die Redaction. Diese Schachtel, welche keine offenen Ecken hat, durch welche ein Ausstreuen ihres Inhaltes möglich wäre, dürfte sich zum Verpacken von Waarenproben und zu ähnlichen Zwecken in man chen Fällen vielleicht nützlich verwenden lassen. den Theilen a und b, sowie zwischen c und d} sind auf der Rückseite des Papiers behufs besseren Faltens gehörig zu ritzen. Fig. 2 stellt die bereits gefaltete Schachtel, fertig zum Schliessen dar. Der Schluss erfolgt durch Hineinschieben des Lappens T' in den Schlitz n des Lappens T. Erscheint jeden Donnerstag. Seite G09 G09 609 610 614 GIG 622 624 624 624 624 626 Amerikanische Papierschachtel. Wilhelm Metschenmoser’s Vereinigtes Staaten- Patent No. 208412 vom 24. September 1878. Die aus einem einzigen, viereckigen Stück dicken Papiers oder Cartons durch Falten hergestellte vier eckige Schachtel ist nach Anleitung der nach stehenden Holzschnitte leicht herzustellen. Fig. 1 stellt das zu dieser Schachtel erforderliche Stück Papier in ausgebreitetem Zustande dar. Sämmtliche fein gezogenen Linien sind auf der Vorderseite, sämmtliche dick gezogenen Linien (also zwischen ( werden angenommen: • von jeder Postanstalt des In- und Auslandes ( von jeder Buchhandlung und vom Verleger. 5 Preis, bei der Postanstalt ( abgenommen, oder vom Verleger ' frei unter Kreuzband für Deutschl.u.Oesterr.-Ungarn / vierteljährlich 21/2 Mark. 9 für alle anderen Länder 2314 Mk. Waarenproben. Zu der auszuarbeitenden Petition an den General-Postmeister sind uns zwar bereits zahlreiche Beitrittserklärungen zugegangen, doch bitten wir im Interesse der Sache uni schleunigste Zustellung weiterer Unterschriften, damit schon die reiche Anzahl der Petenten Zeugniss von der Schädigung ablege, welche die neue Vorschrift über das Format der Waarenproben-Kreuzbänder den Papier-In teressenten zufügt. Für die einschlägigen Mittheilungen den geehrten deutschen und ausländischen Cor- respondenten besten Dank! Wir bemerken, dass die neue Vorschrift nicht nur für den inneren Verkehr in Deutschland gilt, sich vielmehr in dem am 1. Juni 1878 in Paris abgeschlossenen Weltpostvertrag findet und zur Herbeiführung thunlichster Ueberein- Stimmung der für den inneren deutschen Postverkehr bestehenden Vorschriften mit den bezüglichen Bestimmungen des am 1. April 1879 in Kraft tretenden Pariser W eltpostvertrages auch auf den Verkehr innerhalb Deutsch lands laut Verfügung des General - Post meisters mit genannten Tage angewendet werden musste. Die betreffende Bestimmung des Welt postvertrages lautet: „Um die missbräuchliche Versendung zu umfangreicher Waarenprobenpackete mit der Briefpost zu verhindern, ist die Bestimmung getroffen, dass die Waarenproben-Packete 20 Centimeter in der Länge, 10 Gentimeter in der Breite und 5 Centimeter in der Höhe nicht „übersteigen dürfen.“ Indem wir uns für heute auf diese Mit- theilung beschränken, erwähnen wir noch, dass bei den britischen Postanstalten das Maximal - Format für Waarenproben durch einen Holzblock veranschaulicht ist, der dem expedirenden Beamten die Prüfung der Kreuzbänder auf die Zulässigkeit ihrer Die neuen Zölle. Aus uns zugegangenen Mittheilungen ha ben wir mit Vergnügen ersehen, dass sich verschiedene Papierfabrikanten in Folge unserer Aufforderung in No. 27 bemüht hatten, die Abgeordneten ihres Kreises über die Nothwendigkeit des Lumpen - Ausfuhr zolls aufzuklären. Diese Bemühungen waren in so fern erfolgreich, als mehrere Abgeord nete, die vorher gegen Lumpen-Ausfuhrzoll gestimmt hatten, schriftlich und mündlich erklärten, bei der dritten Berathung da für stimmen zu wollen. Es ist demnach zweifellos, dass dieser Zoll beschlossen wor den wäre, wenn der Regierungsvertreter nicht erklärt hätte, dass er nicht genehmigt werden könne ohne gleichzeitige Revision der bereits genehmigten Eingangszölle auf Papier. Wir haben demgemäss erhöhte Eingangs zölle auf Papier und Papierfabrikate erhal ten, die nur von einem Bruchtheil der Fa brikanten gewünscht wurden, müssen da gegen auf den von allen Industriellen aus nahmslos erbetenen Ausfuhrzoll verzichten. Sogar die Zölle auf Buntpapier sind erhöht worden, obwohl sich die Buntpapierfabri kanten einstimmig gegen solche Erhöhung ausgesprochen hatten! Wir werden wohl in der Folge noch manchmal Gelegenheit haben, auf diesen Abschnitt unserer Geschichte zurückzukom- men und begnügen uns heute damit, die Thatsachen anzuführen. Redaction und Selbstverlag von CARL HOFMANN Civil-Ingenieur, Mitglied des kaiserlichen Patentamtes Berlin S.W., Charlotten-Strasse 82. I ii li a 11: Die neuen Zölle Amerikanische Papierschachtel . . . . Waarenproben Berliner Gewerbe-Ausstellung . . . . Ueber Füllfederhalter und Schwammdin- tengläser Beschreibung neuer in Deutschland paten- tirter Erfindungen Aus der amtlichen Patentliste .... Sicherheits-Aufzug Holz aus Strohpappe Firniss für Golddruck ...... Russische Spielkarten Schnelle Nichtmetallische Versilberung des Papiers für Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. Fabrikation sowie für alle verwandten und Hilfs-Geschäfte (Pappwaaren- Spielkarten- Tapeten- Maschinen- chemische Fabriken etc.) Preis der Anzeign der Raum einer dreiespalteneh Petitzeile 25 Pfeomg. s Bei 13 maliger Wied-kotung % 25 Prozent weniger. , Bei 26 maliger Wiederholung 35 Prozent weniger. 3- Bei 52 maliger Wiederholung 50 Prozent weniger. Für Annahme und freie Beförderung von Chiffre-Briefen wird dem Einsender der betr. Anzeige 1 Mark berechnet. Vorausbezahlung an denVerleger.