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17. Jahrgang Freitag, den 21. September 1906 Nr. 114. Ls ! Kühr u.^ 60 - unseres lM. 56 - 50 - ur Seite erfreuten, 8ogel in minder ehr und für den en Ruhe- überaus Der Bürgermeister I. V.: Beyer. septbr. 1906. »!««> Off. m. Preis i d. Exp. d. Bl. Da» Zeugnisverweigerungsrecht. über. Er war nichts Geringeres, als der „Stellvertreter des Zaren", und bei dieser Machtfülle ist es auch natürlich, daß ihm auch die Hauptverantwortung für die blutige Aera zugeschrieben wird, die damals begann und heute noch in frischer Erinnerung lebt. Aber bald wurde seine Macht, wenigstens äußerlich, wieder eingeschränkt. De^Zar ent zog ihm einen Teil seiner Rechte. Im No vember 1905 trat er von seinem Posten als Palastkommandant zurück. Sein Einfluß blieb aber immer noch stark. Er stand ja an der Spitze der mächtigen Hofpartei. Von hier aus wirkte er auch weiter auf den Zaren ein. Hat er auch zu den Gegnern der Dumaauf lösung gehört, er galt als Vertreter jeder frei heitsfeindlichen Maßregel. So fehlte es auch nicht an Attentatsversuchen gegen ihn. Der letzte erfolgte erst vor einigen Wochen im Hofe des Zarenpalastes. Ein Revolutionär erschoß damals einen General, den er für Trepow gehalten hatte, weil er ihm ähnlich sah. Die Aufregung über die drohenden Attentate, über die ganze verzweifelte Lage in Rußland, mag sein Leiden verschlimmert, sein Ende beschleu nigt haben, das nicht das des Plehwe und der Großfürsten Sergius war. Er konnte still auf seinem Ruhelager sterben. Telegraphisch wird noch gemeldet: Peters burg, 16. September. Trepow hatte sich, wie gewöhnlich, um 5 Uhr zur Erholung zurück gezogen. Als man ihn um 8 Uhr wecken wollte, sand man die bereits erkaltete Leiche vor. Trepow sagte in letzter Zeit wiederholt, er sei ohnehin ein Todeskandidat; die Revo lutionäre machten sich unnütze Sorge. Die mittelbare Ursache zu Trepows Tod war Asthma. An Stelle Trepows ist der bisherige Kommandant des Gendarmeriekorps Dedjulin zum Palastkommandanten ernannt worden. Ueber den Tod des General Trepow laufen in Petersburg die sensationellsten Ge rüchte um. Das ist begreiflich, wenn man sich vor Augen hält, daß der Verstorbene der bestgehaßte Mann im ganzen Zarenreiche war. Als er nach der scharfen Bestrafung der Pe tersburger Demonstranten an dem historischen „blutigen Sonntag", dem 22. Januar 1905, die Militärdiktatur übertragen erhielt und in strengster Weise gegen alle auch nur verdäch tigen Elemente einschritt, da beschloß das Revolutionskomitee seine Ermordung. Trepow war kein Hasenfuß; angesichts der unablässigen Drohungen aber suchte er sich auf Ausfahrten usw., die er ohnedies auf ein Minimum be schränkte, doch nach Möglichkeit gegen Atten tatsversuche zu schützen. „Nicht so ängstlich, General!", lautete die Aufschrift eines Blattes, das er auf seinem Nachttische fand, „auf der Straße wird Ihnen nichts geschehen, Sie wer den in Ihrem Bette ermordet werden." Und nun ist der Kommandant des Peterhofer Pa lastes den Strohtod gestorben. So sagen es wenigstens die amtlichen Petersburger Tele gramme. Herzschwäche war die Todesursache. Das nervöse russische Volk hat eine andere Auffassung; es glaubt an keinen natürlichen Tod, sondern ist überzeugt, daß Trepow das Opfer irgend einer vergifteten Speise gewor den ist. «tsvkv kallvÄvr 1 Mk, eleg. geb. r Zither 4 Mk. >te od. Trompete Horn » Stimme I <S Seeling, r 8. e u. Kalben i. Schlackt. le jüngere e ältere . ausgebrochen. Naunhof, am 19. September 1906. Wochen hindurch hieß es aus Rußland: „Geht Trepow oder geht er nicht?" Und in den letzten Tagen hieß es bestimmt, er fei in Ungnade beim Zaren gefallen. General Kloigel oder General Karanjosef würde sein Nachfolger sein. Jetzt hat der Tod alle diese Fragen beantwortet. . General Trepow ist am Sonnabend abend 8 Uhr plötzlich gestorben. Er wurde schon mehr fach von einer Krankheit des Generals berichtet. Sie sollte mit einer Vergiftung Zusammen hängen, die auf die Nihilisten zurückgeführt wurde. Unwahrscheinlich ist dies ja bei dem Haß der Revolutionäre gegen den General nicht und so wird man vielleicht auch seinen Tod auf ihr Konto setzen. Indes — auch die offiziell angegebene Todesursache „Herz schlag, während er vor dem Mahle der Ruhe pflegte", ist nicht unglaubhaft. Er war herz leidend. Am 3. Oktober wurde er in Bad Oeynhausen, wie das „Leipz. Tgbl." meldet, zur Kur erwartet. Es wird noch Gelegenheit sein, Trepows öffentliche Tätigkeit einer eingehenden Bespre chung zu unterziehen. Er hat eine große Rolle in der russischen Revolution gespielt. Sie ist in deren Geschichte mit Blut eingeschrieben. Der Haß seiner Feinde, zu denen alle frei heitlichen Elemente in Rußland gehörten, wird ihin eine vernichtende Grabinschrift schreiben, und erst die Zukunft wird die Objektivität besitzen, ihn gerecht zu beurteilen. Er war der Sohn eines Mannes, der einem Attentat erlag, des Petersburger Ober- Polizeimeisters Generaladjutant Trepow. Er wurde 1855 geboren und dem Pagenkorps zur Erziehung übergeben. Als Kornett trat er in das Leib-Garde-Regiment zu Pferde ein, mit dem er 1877 am Türkenkriege beim Korps General Gurkos, sowie am Kavalleriekampf bei Telisch teilnahm. Nach dem Feldzuge setzte er seinen Dienst im Leibgarde-Regiment zu Pferde fort. Im Jahre 1895 wurde er für Auszeichnung im Dienst zum Obersten befördert. Im folgenden Jahre erfolgte seine Ernennung zum stellvertretenden Moskauer Ober-Polizeimeister. Im Jahre 1900 wurde ihm für Auszeichnung, im Dienst der Rang eines Generalmajors verliehen; gleichzeitig er folgte auch seine Bestätigung im Amte eines Ober-Polizeimeisters. Hier zeichnete er sich gleich bei Beginn der Studentenunruhen durch rücksichtsloses Vorgehen aus. Er war kein Politiker, der ruhig abwog, ob Strenge oder Milde am Platze wäre. Er war General, der brutal durchgriff. Frauen und Kinder fielen seinen Kosaken so gut zum Opfer, wie die Aufrührer selbst. Und man ließ ihn gewähren. Zuerst der Großfürst Sergius in Moskau und dann der Zar in Petersburg. Dort brachten ihn die blutigen Januartage auf den Gipfel seiner Macht. Kurz nach den Straßenkämpfen am 24. Januar wurde er zum Generalgou verneur der Haupt- und Residenzstadt ernannt, und der Stadthauptmannsposten von Peters burg wurde aufgehoben. Er erhielt eine weit gehende Machtbefugnis über alle Militär- und Zivilbehörden. Selbst alle Rechte des Mini sters des Innern bezüglich der Bestätigung im Amt der Mitglieder der Kommunalbehörden und der Semstwos im Bereiche der Haupt stadt und der Gouvernements gingen an ihn ast. höchsten . zu 6 Jahr, icht auSgem i ästete »nge,gut ge. jed. AlterS uSgemästete Schlachtw. uSgemästete Zchlachtwcr- ahren ete Kühe u ckelte jung. L g ^8 «G MO Bekanntmachung. Nach einer hier erstatteten Anzeige ist in Grimma in dem Grundstücke Wallgraben Nummer 18 unter dem Pferdebestande die Brnstsenche (Influenza) Vor Gericht Zeugnis abzulegen, gehört zu I selben oder durch gesetzliche Vorschrift lz. B. den staatsbürgerlichen Pflichten, denen sich im I Verrat von Geschäftsgeheimnissen) geboten ist. Jntereffe einer geordneten Rechtspflege niemand I Von dem Rechte, das Zeugnis allgemein ohne zwingenden Grund entziehen darf. Es I zu verweigern, muß das Recht, auf bestimmte ist keine angenehme Aufgabe, in einer Ange- i Fragen die Auskunft zu verweigern, scharf legenheit, an der man selbst oft nicht im ge- I unterschieden werden. Das Auskunftsverwei- ringsten interessiert ist, als Zeuge erscheinen zu I gerungsrecht gibt die Strafprozeßordnung nur müssen, die vielfach kostbare Zeit zu opfern, I für den Fall, daß die Beantwortung der be- mannigfache Scherereien in den Kauf zu neh- I treffenden Frage dem Zeugen selbst oder einein men, um schließlich doch nur den Undank der I der bezeichneten Angehörigen die Gefahr straf unterliegenden Partei zu eruten. Aber dem I gerichtlicher Verfolgung zuziehen würde. Nach gesetzlichen Zwange muß man sich beugen, I der Zivilprozeßordnung darf die Auskunft auch wenn man nicht die Strafe verwirken will, I dann verweigert werden, wenn die Beant- die das Gesetz für das Nichterscheinen eines I wortung der Frage dem Zeugen oder einem ordnungsmäßig geladenen Zeugen androht. I nahen Angehörigen nur einen unmittelbaren Durch den Zeugniszwang soll jedoch niemand I vermögensrechtlichen Schaden verursachen oder in Gewissensnöte getrieben werden, welche die I zur Unehre gereichen würde, oder nicht möglich Versuchung nahe legen, aus bestimmten, leicht I wäre, ohne dabei ein Kunst- oder Gewerbe erklärlichen Rücksichten von der Wahrheit ab- I geheimnis zu offenbaren. zuweichen. Das Gesetz hat darum einer Reihe I Ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeug- von Personen das Recht eingeräumt, das I niffes berechtigt, so kann er im Zivilprozeß Zeugnis gänzlich oder in gewissem Umfange I vor dem Termin schriftlich oder zum Proto- zu verweigern. Ueber dieses Zeugnisverweige- I kolle des Gerichtsschreibers die Tatsachen, auf rungsrecht muß der Zeuge in den meisten I welche er die Weigerung gründet, angeben und Fällen durch den Richter belehrt werden. Die I glaubhaft machen. Hat er dies getan, so eigene Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen l braucht er in dem Termin nicht zu erscheinen, dürfte jedoch für jedermann von Nutzen sein, I Im Strafprozeß genügt eine vorherige Mit- damit er selbst sich ein Urteil über den Um- I teilung des Zeugen, daß er von seinem Ver- ang der ihm obliegenden Zeugnispflicht bil- I weigerungsrecht Gebrauch machen werde, nicht, den kann. I um ihn von der Verpflichtung zum Erscheinen Da das Jntereffe des Staates, das Recht I zu entbinden. Eine solche Anzeige ist auch im zu finden, in Strafsachen naturgemäß größer I Strafprozeß zweckmäßig. Vielfach wird der st als in Parteistreitigkeiten, die nur Geld I Vorsitzende den Zeugen auf seine Mitteilung oder Geldeswert zum Gegenstände haben, so I hin abbestellen. Erhält der Zeuge aber keine st auch das Zeugnis im Straftirozeffe enger I ausdrückliche Abbestellung, so muß er erscheinen, begrenzt als in, Zivilprozeffe. Allgemein sind I gleichviel, ob er verpflichtet ist, Zeugnis abzu- zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt: I legen oder nicht. lLeipz. Tgbl.) 1) der Verlobte des Beschuldigten bezw. der I Partei; I Rundschau. 2) der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht I * Der «eue Kolonialdirektor Bernhard mehr besteht; I Dernburg befestigt sich immer mehr in der 3) diejenigen, welche mit dem Beschuldigten I öffentlichen Dieinung, deren Augenmerk un- bezw. der Partei in gerader Linie ver- I ausgesetzt auf ihn gerichtet ist. Man hat jetzt wandt, verschwägert oder durch Adoption I den Nachweis erbracht, daß die Vorfahren verbunden, oder in der Seitenlinie bis I Dernburgs der mosaischen Religion angehörten, zum dritten Grade verwandt oder bis I uno daß einer seiner Ahnen, der Sekretär der zum zweiten Grade verschwägert sind, I jüdischen Gemeinde in Mainz, Zebi-Hirsch auch wenn die Ehe, durch welche die I Dernburg, im Jahre 17S8 ein in hebräischer (Bollmilch. Saugkälber und gute kälber genährte id jünger« nel Hammel u. Hase) r feineren Kreuzungen V. Jahren Me r KM lbei zu verwen- uft man in der g von am Markt. Der neue Regent I Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr cm- I Einigt Worte zur Erläuterung! Eine Wie die „Münchner Allg. Zeitung aus I .Verlobung" wird nur bei einem ernsten gegen sicherer Braunschwerger Quelle erfahrt, Eheverfprechen angenommen. Die Punzen Albrecht, P^ i ^^^^bung braucht nicht „offiziell" zu sein, es nch Wilhelm von Preußen, vom Regentschafts- I genügt aber andererseits ein bloßes Liebes- rat zur Wahl als Regent von Braunschweig I v^rMinis nicht. Der frühere Verlobte ist zur vorgeschlagen werden. - , i Verweigerung des Zeugniffes nicht berechtigt. Prinz Friedrich Wilhelm, der dritte Sohn I gerader Linie verwandt sind: Eltern und ^..v^rbenen^ Großeltern und Enkel usw., in ge- m Schloß Kamenz geboren, steht I r^r Linie verschwägert find: Schwiegereltern also im 27. Lebenswahre. Seme Schulbildung I Schwiegerkinder usw. In der Seiten- erhielt er auf dem Vltzthumschen Gymnasium ^j<, verwandt sind: Geschwister, Onkel und in Dresden. Am 12. Juli 1890 war mit I ^effe, Vettern usw., in der Seitenlinie ver- der üblichen Militär schen Feier seme Einstellung schwägert z. B. der Mann mit den Geschwi- als Leutnant im 1. Gardereglment zu Fuß i seiner Frau. In der Seitenlinie findet m Potsdam erfolgt. Von 1898 bis 1893 I Zeugnisverweigerungsrecht bei Verwandt- studierte er auf der Universität Bonn und I sHast mit dem dritten Grade, bei Schwäger ¬ trat dann in den aktiven Dienst des 1. Garde- I sHast schon mit dem zweiten Grade seine regiments zu Fuß in Potsdam. Im Jahre I Grenze. Onkel und Neffe (dritter Grad) 1900 wurde er zum Oberleutnant und am I können also das Zeugnis verweigern, jedoch 11. April zum Hauptmann befördert. Er ist I mehr Vettern, die im vierten Grade mit gegenwärtig zur Dienstleistung bei dem Gro- I einander in der Seitenlinie verwandt sind, ßen Generalstabe kommandiert. Vom 1. Ok- I Schwager braucht nicht gegen die Schwä- tober ab auf ein Jahr beurlaubt, soll er m I ^erin, muß aber z. B. gegen deren Eltern aus- Konigsberg m den Verwaltungsdienst einge- I?oaen führt werden. Prinz Friedrich Wilhelm — I Abgesehen von den nahen Verwandten eme große schlanke blonde Erscheinung - h^n Zeugnisverweigerungsrecht: Geist- ist seines ruhigen und liebenswürdigen Charak- Verteidiger, Rechtsanwälte uud Aerzte Ke ters und semes offenen, leich auffaffenden ^ich desjenigen, was ihnen bei Ausübung Verstandes wie gesunden Ur ells wegen bei Seelsorge bezw. ihres Berufes anvertraut seinen Kameraden außerordentlich beliebt und I morden ist. Die Zivilprozeßordnung erweitert von seinen Vorgesetzten sehr geschätzt. > das Verweigerungsrecht noch auf alle Personen, welchen Kraft ihres Amtes, Stander oder Ge werbes Tatsachen anvertraut worden sind, deren Geheimhaltung durch die Natur der- Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden DicnStag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden Tage?. S<Mus, der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage deS Erscheinens. ,9 Uhr: loßmiW. D. B. jrer! abrvrknrtsv ichen Unterlagen )rerbundes ent- der Buchhand- n Eule, Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage. «nkündignngen: Für Inserenten der AmtShauptmann. schäft Grimma 10 Pfg. die fünfge spaltene Zeile, an erst« Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verlag und Druck: Günz L Eule, Naunhof Redaktion: Robert Günz, Naunhof. Bezugspreis: Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk. 1 30 vierteljährlich.