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LOgMütt sb SchM Mt. SmÄE M«s, s. M« -iioWni, Moina, MM vcklMshls, Ma St. MH St. Zint, St. Meli, Siaoüof, Nm, WaMa, UstdMei ui TMn» Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Lichtenstein Rr. 254. - ÄUtst« Zeidmz im Miiliikch« AmtrgeUchtsbqirt — — «s. Jahrgang. - - " L4ML.LSN Sonntag, den 3,. Oktober NlLWL'M 1915. vd»!»» Ot«U «sqn« rü^tq, «ß« Äo« «« FHWl»» kM *« L«, i MU». SO pso-, durch dir potz bezogen I Mk. 75 Pfg- GoM» ««««« lv »kg. «er»tUachM «tM« ms« »er <d»schtfr»s»!t» dl MchLmchM, «Atzet» GAM-Mvais, SV, «L,A^«»ch«i VvßmMt«l, Votzdotr», so»lt dir AvetrSger entgegen, »^«nae W«u» «, «Ml»««, «v 10. Nde «m«che«« M««a« »u IS Ws. tz«»ch«t, UrtztMuM» so Ps». r» «Müich»» »eit tzostrt di, flvrispatttge rette 36 pfg. O«aap«ch-A»scht»ß Ur. 7 »achmtm tMich di, IPKWlM» ««»«»«W» 1» Utzr Telegramm-Adresse: Tageblatt. IaieMg«. Freit«», den 4. u. 5. Mbr. Umirkt in LiAenßeiii. criMNMMas dl WnM de« t Rouemdrr c ««ch«M«GS »o» 3 L Uhr i» Srdge- schoß der Bürgerschule. Fleischkonserven: »iUdfletsch 400 x-Dose k 20 M. 1000 x , 2.90 « «»lasch »au RtNdflelsch . . 400 g - i 20 - „ „ „ . . . . 1000 e , 2.90 . KS«»rlfleisch 400 x - 1,25 - Bluiwurfl 250 g . 0,75 ' 500 g . 1,40 - Leberwurfl ....... soo» - 1.70 - Kolonialwaren: Grüne Grdse« das Pfund o.eo M. Gelbe Erbse« - - 0.60 , »eihe B-tz«e« - - 0.55 - Außerdem «aschflürle - Lichtenstein, am 30. Oktober 1915. Der Ltadtrat. Die stellvertretenden Generalkommandos haben für ihren Befehlsbereich die sofortige FrflfltfluxU der Buttervoraie «ud LpeisesettbestSnde unter Mit wirkung der Zivilbehördeu aogeordnet Das Ministerium erteilt hiermit den Ko» munalverbünden entsprechende Anweisung und ordnet in Ergünzuug der Verord nung vom 20. Oktober 1915 (Nr. 341 a II 8 I 3) folgendes an: 1. Die Bestandsaufnahme ist nicht ans die in Kühlhäusern sowie bei Bäcker« und Konditoren befindlichen Vorräte zu beschränken, sondern auf die Vorräte nr landwirtschaftlichen Betrieben, Molkereien, Butter- und Fetthaudlungeu, Produkten« geschästen, Fleischereien, Nahrungsmittel-, iubesondere Margarinefabriken, Gast« und Schankwirtschasten usw. zu erstrecken. 2. Vorräte unter 15 tx find nicht anmeldepflichtig. 3. Als Stichtag wird der 4. November >915 festgesetzt. , 4. Ten Städten der Revidierten Stüdteordimng werden Formulare für Einzel- onmelduug, den Landgemeinden über die Amtshauptmannschaften Ortslisten vom Statistischen Landesomte überwiesen werden, aus denen Näheres zu ersehe» ist. Die Formulare und Listen, diese durch die AmtShauptmannschaften gesammelt, find dem Statistischen Landesamte nach Bewirkung der Einträge bis 10. November etnzusenden. 5. Soweit auf Grund der Verordnung vom 20. Oktober 1915 Erkebunge» bereits stattgefunden haben, bleibt deren Anpassung auf die Neuaufnahme den Kommunalverbänden überlasten. DreSdeu, den 27. Oktober 1915. bes J««er«. Ki MWt. - * In Berlin ist Schnee stellenweise bis zu 7 Jcnti- gneter hoch gefallen. * -Tie „Zdea Nazionale" erfährt aus guter Quelle, daß Rumänien mit Oesterreich-Ungarn und Deutsch land einen Reutralitätsvertrag abgeschlossen habe. * Am Donnerstag kam bis zur Grenze bei Vercio- Scowa der Generalseldmarfchall Mackensen und unter hielt sich leutselig mit einem rumänischen Haupt- Niann, was oie Presse sympathisch verzeichnet. * „Manchester Guardian" sagt in einem Leitar tikel, in welchem die militärische Lage auf dem Bal kan scharf kritisiert wird: Tas ist nicht die Art, gegen einen Feind wie Deutschland zu kämpfen. * Aus Sofia wird berichtet: Tie Albaner verlan gen in großen Massen die Einreihung in die bulga rische Armee. Bisher sind vier Miriditen-Bataillone gebildet, die von Uesküb abgingen. Bei dein Abzug einiger solcher Bataillone brachen diese in begeisterte Hva>s auf den Bulgareukönig und den Prinzen von Wied auS. * Tas Budapester Blatt „A Vilag" läßt sich ans Athen drahten, daß dort eingetroffcnen Nachrichten zufolge starte albanische Streitkräfte die montene grinischen Truppen bei Ziawo wiederholt angrifsen. Sir richteten große Verheerungen in den montenegri nischen Reiben an und erbeuteten viel Kriegsmaterial. * AuS Rom meldet „Exchange", daß die Angriffe der Albanier im Rücken der Serben bcHeutungsvoller würden. Allein gegen daS Wardartal werde das Borrücken von 11000 bis 17 OM Albaniern gemeldet. * Der „Motin" meldet aus Marseille: Seit dem 23. Oktober sind in Marseille englische Truppen ein- gctroffen - . * „Daily Netos" melden auS oLndon: Der geschei terte Ärnner „Argyll" gilt seht völlig als verloren, da das Vorchnychiff ans einer Klippe festsitzt und der Sturm noch immer anhält. * Da-" englische Preßburean meldet vom Skt. Ok jeder: Während König Georg morgens seine Truppen im Felde besuchte, scheute sein Pferd bei Lurraritten der Truppen. Tas Pferd bäumte sich jund stürzte. Ter König erlitt schwere Quetschungen Md wird das Zimmer vorläufig nicht verlassen kön nen. Nnterm 29. Oktober meldet das Preßburean weiter: König ltzeorg verbrachte eine ziemlich gute Nacht und schlief etwas, Temperatur gegenwärtig 39,2. Puls 75. Das Allgemeinbefinden ist gebessert. Komplikationen sind nicht eingetreten. * Nach einer Athener Meldung aus Kreta wird von der Venizelos-Partei gegen die Regierung und Dynastie gehetzt. Tie Regierung verhängte den ver schärften Belagerungszustand über die Insel. * Wie ans Bukarest gemeldet wird, sind aus Se- bastopol und Odessa russische Transportschiffe zur bulgarischen Küste abgegaugen. Tie Transportschiffe sind von Kriegsschiffen begleitet. * „Mornale Offiziale Militare" veröffentlicht in einer Sonderausgabe die Einberufung aller nichtans- gckilveken und in unbeschränktem Urlaub befindli chen Leute vor dritten Kategorie der JahreSklasseu 1530 und l857. * De»' russische Zar ist, vom Großfürsten Thronfel ger begleitet, am 24. d. M. aus dem Großen Haupt- gnartier nach der Südfront abgereist. * Tie gestrige englische Verlustliste weist 133 Of fiziere und 237,3 Mann auf. rie^Werm Sn MMM«. Reue Vnndesrats-Berorvn«n-en. Zn der letzten Sitzung des Bundesrats wurden wie der eine Anzahl von Maßregeln zur Erleichterung des LebenSmittclmarkts beschlossen, die aber hosfemlich noch nicht oie l hten sind. Tic Hauptsache, die Preis festsetzung für Fleisch, fehlt vorläufig noch. Amt lich wird über die Sitzung berichtet: „Zn der gestrigen Sitzung des Bundesrats gelang ten zur Annahme: der Entwurf einer Verordnung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs, der Enttmirf eimw Verordnung über die Regelung der Fisch- unv Wildpreise, eine Aenderung der Bekannt machung vom 3l. März 1915 betreffend Einssträn- kung der Trinkbranntweinerzeugung. eine Aendernng des Verzeichnisses d^w EingangSstcllen sur die Flerch- einsuhr, eine Aenderung der Bekanntmachung über die Kertosf lcerforgnng vom 9- Oktober 1915 und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpresse." Tie wichtigste der vom Bundesrat beschossenen Verordnungen betrifft die > Einschränkung des Fleisch- und Fett-« Verbrauches. Von jetzt ab dürfen in Gastwirtschaften alter Art am Montag und Donnerstag Fleisch, Wild, Fisch, Geflügel und sonstige mit Speck oder Fett gebratene, gelackene oder geschmorte Speisen, am Sonnabend Schweinefleisch nicht verabreicht werden. Tie Äb- gale von kaltem Aufschnitt auf Brot bleibt unbe schränkt. Ferner dürfen am Dienstag und Freitag Fleisch, Fleifchwaren und Fleischspeisen nicht gewerbs mäßig an nie Verbraucher verkauft werden. Ein Verbot des Genusses von Fleisch und der Ver wendung von Fett an den bezeichneten Tagen in Ein- zclhauslaltungen ist zunächst nicht ausgesprochen, üa von dec EK.sicht der besser bemittelten Bevö'kerungs- kreise erwartet werden muß, dost sie sich w llig en: - sprech, nde Beschränkungen in der Verwendung von Fleisch und Fett selbst auterlegen werden. Der Zweck dieser Verordnung ist im wesen licken der einer sozia leren Verteilung der au sich ansretckvendeu Flnsch- vorräte. Tie wird unter Umständen nur vorüber - gehend erforderlich sein, wenn eS gelingt, zu einer Vcrbrenchsreg:lang des Fleisches zu kommen, zumol die neueste Viehzählung vom 1. Oktober eine ern eu - liehe Zunahme der Schweinebcstände ergeben bal. Die zweite Verordnung enthält Bestimmungen über die Regelung delp Fisch- und Wildvrei'e Der Reichskan-Or hat die Ermächtigung erhalten, für Fisch nnd Wild die Großhandelspreise am Ber liner Markt als sogenannte „M-undvreise" nach An - hürnna von Sachverständigen wstnisewn. und zwar unter Berücksichtigung der Eenebuugskvül n und der Markttage: die Fensehuug erfolgt unter Mitwirkung c cs Ausschusses, dessen Zusammensetzung der Reichs - kanzlei bestimmt. Die feügefepten GrnndpreZ? gel ter für das ganze Reich, soweit sich nicht aus den wiitcren Bestimmungen etwas anderes e-aibt. Gemeinden mit mehr cls 10 01 Einwohnern sind verpilichtet, Gemeinden mit weniger als 100M Ein- "wlmern sind berechtigt nnd auf Anordnung der Lant-cs'entralbehörde verpflichtet, .glenttmnd ls'.w bst- prcise kür Fisch und Wild unter Berücksichtigung der