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MMMUtWNgM ks^ Früher Wochen- und Nachrichtsblatt r^z TRgeblktt fit ßistbif. Mit. LmÄns, M«s, St. Wia, ßkdm-snt, »«ja«. Mirski. Lüimsiils. Mst» St. Mts, St. Zini. St. Meli, Stninins. Ä»>. Menilsa. Ult«»»» ui MUei» Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttal zu Lichtenstein ------ Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirl — — «8. Jahrgang. . - — — —- Rr 81. LLWchWL Sonnabend, den 10. April 1915 Nene Brotmarken. Der Bezirksverband hat beschlagen, die bisherigen Ble»pr»1««rke* durch W»pier«»rke« zu eufetze«, die immer nur für die auf den Marken OUGegedeue Aeit (1 Wach») GÜUigkett Hude« und Nicht auf andere, als die auf einer Brotmarkenbezugskarte oufgeführten Personen Mdertragdar find. Die »»fimalige AuSfiute der «e«e« Br»t«»rke« für die Woche vom II.—17. April erfolgt p» FrettuG, de» 8. April ad. Die Marken für bie erste Woche haben gelb« Farbe. Don Freitag, de» 8 April 1815, *ach«i11«gS 4 Uhr verliere» die bisherigen Blechdrolmarle» ihre Gül- titzleit, und ist es Breiig u»1rrfagt, von diesem Zeitpunkte ab »och GetzüK »der Wetzl dafür adzugebe» Diese Bestimmung gilt für de« ganzen Bezirk, kiufchlirglich der revidierte» G1DP1» deren Stadträte zuqrstimmt haben. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird noch bemerkt, daß die »euen Brotmarken zwar nur auf die Woche vom 11.—17. April gelte«, daß «8 aber wie bisher erlaubt ist, schon vom Freitag der vorhergehenden Woche ab Gebäck dafür zu kaufen. Glauchau, den 6 April 1915. Der BrzirkSverda»d der Königliche» A»tSha«pt«a»»fchaft. Graf v. tzalBr»d»rg, Amtshaupiman«. Kleie-Berkaus. Die in Ausficht genommene stärkere A«8«atzl»Ug des Getreides macht es st» Zukunst »«»-glich, dem Getretd«verkä»frr >8 Ae»tver Kleie auf 188 Zeutuer Getreide z« gr»ätzre». Es wird vielmehr hiermit bestimmt, daß der Getreideverkaufer nur «och 7 Zentner «leie auf 16« Zentner Getreide zu erhalten hat. ES wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Königliche Amtshauptmann- schast leine KleiedezngSfchetne ausstellt und daß es de-tzald z»tSl»S ist, sich wegen Bezug» von Kleie au die Königliche Amthouptmannschast zu wende«. Der Klett-Vertrieb liegt lediglich de« Hä»dlern «. MLWlendesttzer» im Auftrage des Bezirksverbandes ob. Glauchau, den 8. Aprll 1915. Der Bezirksverdaud der Königlichen A»1Stzanpt«a«nfchgft Glnnch«» H»ltze»d«rif, Amtshguptmaun. Bekanntmachung betteffend Vorratserhebung für Ver bandstoffe vom 7. April 1915. AufGrund der BnndeSratSverordnung, betreffend Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (Reich8-Gesetz-Blatt Seste 54) wird folgende Bekanntmachung er lassen: Z 1. Bon der Verfügung betroffen find 1. entfettete Verbandwatle jeder Art 2. gewöhnlich« ungeleimte Watte 3. Kompressen-Mull 4. Biuden-Mull 5 Gaze. 6. Cawbric 8 2. Zur Auskunft verpflichtet find 1. alle, welche die in 8 1 aufgeführte« Gegenstände ans Anlaß ihre» Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen im Gewahrsam und/oder unter Zollaufficht haben, kaufe« oder verkaufen; 2. gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben die in § 1 aufgeführ» ten Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden; 3. Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände. 8 3 Zu melden find 1. die Vorräte, die den zur Auskunft nach 8 2 Verpflichteten gehören; dabei ist anzugeben, wer diese Vorräte aufbewahrt (genaue Adreffe), mit Angaben der Mengen, die von den einzelnen Personen oder Firmen usw. aufbewahrt werden; 2. die einzelnen Vorräte, die sich — mit Ausnahme der unter I. an» gegebenen Mengen — außerdem in seinem Gewahrsam befinden, sowie die Eigentümer (unter Angabe der genauen Adreffe) der ein» zelnen Mengen; 3 die Mengen, die sich auf dem Transport zu dem nach 8 2'zur Auskunft Verpflichteten, oder unter Zollaufficht (auf dem Wege zw ihm) befinden. Die Mengen find eii heitlich in Kilogramm anzugeben und zwar für jedem in 8 I genannten Stoff getrennt. 8 4. Zeitpunkt für die Angaben der Meldung. Zn melden find alle in 8 3 aufgeführten Vorräte und Mengen nach dem am 7. April 1915 vormittags 10 Uhr tatsächlich bestehenden Zustande. ß 5. Ausgenommen von der Verfügung find Vorräte, die am Tage der Vorratserhebung weniger als je 50 von einer der i« 8 1 aufgeführten Gegenstände betragen. 8 6. Die Meldung ist zu richten an MeVtzi»»l»bteU««s veS Kgl Pre«tz. Kritgd»i»ister1n»s Berli» bV 8, Leipziger Platz 17. 8 7. Die Meldung hat zu erfolgen bis zum 17. April 1915 an die im 8 6 angegebene Adreffe. 8 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragte« Beamte« fink befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben Dorratsräume, in denen Vorräte au Verbandstoffen zu vermute« find, zu untersuchen und die Bücher der zur Auskunft: Verpflichteten zu prüfen. 8 9. Wer vorsätzlich die in den oben genannten 88 geforderte Auskunft zu der in 8 7 angesetzten Frist nicht erteilt, oder wissentlich unrichtige oder unvoll ständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld» strafen bis zu Mk. 10 000 bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen find., im Urteil als dem Staat verfalle» erklärt werden. hm 7 April 1915 Leipzig * Stellvertr. Ge»er«lk»»»«uv» xn A K. Der to««a»dtere»de 8e»er»l von Broizem Stellvertr Generalk»»m»«p» XIX A.-K. Der ko»«audtere«de «e»er«l von Schweinitz. Schule zu Callnberg. Die Avf»ähMe der Kleive« findet Montag, den 12. April nachm^ 2 Uhr im Doppelzimmer statt. (Tüten beim HanSmann abzugebeu.) Die EchuldtreMo». W. R. Schmidt. Fortbildungsschule zu Callnberg. Alle fch»lpstichtige« Jünglinge haben sich Montag, den 12. April nachm- 4 Uhr im 4 Echulzimmer eiuzvfinden. Die «e«e1»trete«Pe« Schüle» müssen ihr Schulzeugnis mitbringen. Die SchvlSirkMv«. W. R. Schmidt. Die französische Offensive weiter erfolglos. Unsere Feinde verstehen sich recht gut auf gegen- sstitige Fernwirkung. Zwischen den russischen Unter- Mehmungen im Osten und den französisch-englischen äm? Westen bestehen immer, wie es nicht anders Jein kann, innige Wechselbeziehungen. Bielleicht ir ren wir uns nicht, wenn wir annehmen, daß hohe Englische Militärs als Berater im Osten wie im Westen ihren Willen und ihre Pläne Mr Geltung SU bringen wissen und den Maßnahmen ihrer Ver bündeten ein einheitliches Gepräge aufnStigen. Die verschiedenen, bisher stets gescheiterten Offensivbe- Rv-gungen, die Nikolai Nikolajewitsch gegen Ostpreu- Wen, Schlesien und Ungarn zu verschiedenen Zeiten unternahm oder nach gewissen Zeiträumen wieder pmsnahm, wurden stets im Westen von energischen Worftößen Joffres oder Srenchs oder beider Feld- Hern« begleitet. Wir erinnern nur an die zusam mengebrochene Weihnachtsosfensive der Westmächte aus Ler gesamten Westfront, an die fruchtlosen, in der Winterschlacht in der Champagne kristallisierten hartnäckigen Offensivstötze der Franzosen aus dem Lager von Chala ns gegen Bouzieres, an die unge stiim.' Ansetzung übergroßer britischer Streitkräfte bei La Bassee, die den recht mäßigen Erfolg bei Neuve-Chopelle mit ungeheueren Opfern beGahlteu, und an die heftigen Sturmläufe der französischen Pions im Priesterwalde unweit von Pont-a-Mousson. Sorten hat, wie aus den letzten Berichten unserer Obersten Heeresleitung hervorgeht, eine neue Of fensive Joffre» begonnen. Ihr taktisches Ziel ist aller Wahrscheinlichkeit «ach hie Befreiung Berduns aus immer enger werdender Umklammerung. Ti<^ strategische Bedeutung der neuen Offensive liegt aber noch tiefer. Sie läuft parallel mit der russischen Of fensive in den Karpathen. Im Osten bindet dec Grostfürst durch seine kein Blut scheuenden, uner müdlich sich erneuernden Angriffe die dort kämpfen den deutschen, österreichischen und ungarischen Trup pen. Besonders zwischen dem Lupkower Sattel und dem Nstboter Passe tobt seit mehr denn vierzehn Ta gen eine der schwersten Schlachten dieses Krieges. Gerade dort suchen die Russen eine Einfallsbresch^ nach Ungarn, koste cs, was es wolle, durchzustosten. Ater wetier als bis zu den Drahtverhauen sind ihrs Scharen noch nie gedrungen; dann mutzten ihre Sturrnfluten immer wieder zurückfluten, nachdem sie zerschellt waren an festen, lebenden Manern. ,