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Aber Sandra rflog das sute t ewig an «mit >ir können doch :ber mal bera» beschaffen kön- !ama rückt jetzt Kasse. Wenn Heu Abend am it, wo er uns n mutz jch den ihr nichts für itor zu laufen, rum. Schleifen und Damit der- neu harmlosen en Zwecke die-- KrLßer WsHer^ mck NmßrWSAatt Amtsblatt f»r »»s Agl.AmtsgeriHtmld ße» Stadtrat zu Lichtenstein Atteste Zetttm- i« Mnl-Rche» Amtsgerichtsvezirk ' — «5. Iah»-««-. — - , daß du mit re sein wirst", schlanken Höhe m nicht nötig, uck werde, wie f sie an ihrer nutzte wirklich rte Schlankheit Tag zu Tag ispiel, das ich ufzer zu der» Frieden und schrecklich wa» Streitigkeiten k Einvernehmen nit Susi war, ate lieb und zugegen war, wart genügte, gte die junge ittischc Art. »rvt rift, welche die scheu Arbeiten , und für die uf Jahr zur tausend Mark halt bei durch- ätigkeit. sreytagstr. 321. »fort mein »dche«, ftern die Schule ht Stellung. die Geschäfts- bl»tteS." isa; r jedes Geschäft, r der Geschäfts- blatteS." chlachtea trlei«, a. Park. Sonnabend, den 9. Januar 1915 Bekanntmachung. Infolge Einberufung von Mannschaften der Feuerwehren zum Kriegsdienst wird hiermit bekannt gegeben, daß sich bei ausbrechendem Feuer »Ne M«»»- W»ste» der Feuerwehr, fewohl der frelWiNtOe« »IS <«ch der die«ft» Pflichtige», sofort uach dem erste» Alarmsignale bei ihre» Geräteschuppen »nd Stellplätze» einzufinde» Haden. Lichtenstei», am 80. Dezember lS14. Der St»dtr»t. Schule zu Hohndorf. Die Anmeldung der Ostern ISIS schulpflichtig werdenden Kinder ist für die et»s»che, wie für die »Miere Volksschnle von Dke«St»O, den IS. diS D»»»^St»-, den 14. J»»«»r »achm. von 2—4 Uhr st» Dirrktorialzimmer der Schule zu bewirken. Schulpflichtig werden die Kinder, die bis Ostern 1S15 daS 6. Lebensjahr erreichen, aafgenommen können auch solche werden, die bis zum 3V. Juni daS ». Lebensjahr volleuten. Auch die Kinder find auzumelden, die wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen zu Ostern voraussichtlich nicht eintreten können. Dorzulegen ist für »Ne Kinder der Impfschein, für nicht in Hohudorf ge boreve außerdem eine «ed»rtt»»k»»dr mit La»sdefchet»iS»»g. Die Anmeldung Hot durch Erwachsene zu erfolgen. Hohudors, am 7. Januar 1915. Die «ch»l»ireMo». Groffer. Bekanntmachung. Auf Grund von Z 4 deS Regulativs vom 28. Juli 1903, die im Bezirke deS OrtSarmeuverbaudeS Hohudorf zu entrichtende Hundesteuer betreffend, werde» alle diejenigen, welche im hiesigen Orte Hunde besitzen, hiermit aufgefordert, die Anzahl der Hunde nach dem Stande von» 10 Januar 1915 did;»» 1S. J«»»«r 1S>5 schriftlich oder mündlich im hiesigen Gemeindeamt — Kafseuzimmer — anzumelden. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichteinhaltung der Frist Strafe nach sich zieht. Hohudorf, den 7. Januar 1915. Der Ge»et»de»orN«»d. Schausuh. Kurze Inhaltsangabe der «e»e« Brrord»«»ge« des Bundesrates zur Nahr«»gsmittelfrage vom 5 ISIS Mahlfähiger Roggen und Weizen dürfen nicht mehr verfüttert oder geschrotet und nicht mehr zur Fut- ternnttelbercitung verwendet werden. Das Verbot «streckt sich auch auf Roggen und Weizen, der mit «nderer Frucht gemischt ist, sowie auf Roggen- und Weizenmehl, das allein oder mit anderen Mehlen tzemischt zur Brotbereitung geeignet ist. Endlich darf such kein Brot mehr verfüttert werden, mit Aus nahme von verdorbenem Brot und Brotabfallen. Roggen mutz bis zu 82°/», Weizen bis zu 80°/» durchgemahlen werden. Roggenbrot muß auf 90 Teile Roggenmehl 10 Teile Kartoffelflocken, Kartosfelwalzmehl oder Kar- Lofselstärkemehl, oder 30 Teile gequetschte oder gerie bene Kartoffel enthalten. Bei größerem Kartoffel zusatz mutz dos Brot mit der Bezeichnung K versehen werden Statt Kartoffeln kann Gerstemehl, Hafer mehl, Reismehl oder Gerstenschrot zugesetzt werden. Reines Roggenbrot, zu dessen Herstellung der Rog gen bis zu mehr als 93 Prozent durchaumahlen ist, draucht keinen Kartoffelzufatz zu enthalten. Weizen- brot darf nur in Stücken bis höchstens 100 Gramm liergestellt werden. Bei der Bereitung von Kuchen darf nicht mehr als die Hälfte des Gewichtes der Verwendeten Mehle oder mehlhaltigen Stoffe aus Weizen bestehen. Die Bundesratsvcrordnung hierüber hat im Ber- kanfsraum zu hängen. Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis 1500 Mark bedroht. Für den Handel mit inländischem Ge-' Kreide, ebenso mit Kleie und mit Kar toffeln sind Höchstpreise festgesetzt. Erläuterungei,: Tie Versorgung Deutschlands mit den wichtigsten Nahrungsmitteln bis zur nächsten Ernte ist gesichert, «lag sich der Krieg auch noch so lange hinziehen, tvenn von vornherein sparsam mit den Vorräten umgegan- gen wird. Unsere Feinde bauen darauf, datz Deutsch land, möge es auch mit den Waffen Erfolge erzielen, schließlich doch durch Nahrungsmangel zu einem un- ^günstigen Frieden gezwungen werden kann. Es ist die heilige vaterländische Pflicht der in dec Heimat Zurückgebliebenen, jeder an seiner Stelle und in seiner Weise dazu mktzuwirken, daß diese Hoffnung nicht in Erfüllung geht. Sie wird nicht in Erfül lung gehen, wenn das Brot nicht ver sendet und das Brotgetreide nicht an das Vieh verfüttert wird. Alljährlich wan dern große Mengen Brotgetreide in die Futtertröge. Werden diese Mengen zur menschlichen Ernährung verwandt und wird mit den Nahrungsmitteln hausge- datten, so können wir unbesorgt der Zeit bis zur Einbringung der nächsten Ernte entgegensehen. Sparsamkeit mit alle» RahrungSmitteln ist heute das LebeuSgedot des deutschen Bölkes. Jeder von den Zurückgebliebenen muß sich bewußt bleiben, daß auch er zu seinem bescheidenen Teil durch Sparsamkeit dazu beitragen muß, datz unser Volk nicht umsonst die Leiden des Krieges auf sich genommen hat. Die Opfer, die der einzelne sich dazu auferlcgen mutz, bedeuten nichts gegenüber den Lei den und Entbehrungen, die die Blüte der Station in Feindesland trägt. Der Bundesrat hat durch Festsetzung von Höchst preisen für Roggen und Weizen dafür gesorgt, datz das Brot dem Volke nicht Übermätzig verteuert wird. Aber er konnte das nur tun in der siche ren Hoffnung, daß es nicht nötig sein Würste, dasBolk erst durch hohe Brot preise zur Sparsamkeit zu zwingen. Tas Volk, das sich aus den Ruf seines Kaisers einmütig voll Begeisterung zur Verteidigung des Vaterlandes erhoben hat, wird auch ohne Zwang dieser ernsten Forderung seine ganze Lebens- und Wirtschaftsfüh rung anpassen. Jeder, welchen Standes er auch sei, in Land und Stadt, arm und reich, mutz . sich bewußt bleiben, daß mit der Brotfrucht und mit dem Brote ehrerbietig umzugehen ist, dann wird cs uns ailch nie an täglichem Brote fehlen. In weiten Kreisen unseres Volkes ist es schon heute üblich, das Roggeumehl mit Kartoffeln zu Brot zu verbacken. Dieses Brot ist ebenso schmackhaft und ebenso bekömmlich und nahrhaft, wie reines Rog genbrot. Jeder kann es essen und seinen Kindern geben. Wir dürfen seit dem 1. Dezember nur noch Rog genbrot backen, das mindestens 5 Hundertteile Kar toffelwalzmehl, Kartoffelstöcken oder Kartoffelstärke- mehl oder 20 Hundertteile gequetschte oder gcrieb ne Kartoffeln enthält. Aber es ist auch gestattet, Brot, dem bis zu 20 Hundertteile Kartoffelmehl usw. zu gebacken ist, zu verkaufen. Es braucht nur mit dem Buchstaben „K" bezeichnet zu sein. Dieses KriegS- vrot sollte jeder fordern, und wer selbst bäckt, sollte nur solches Kriegs brot backen. Wer es kann, wer jung und kräftig ist, der esse Kommißbrot: es wird bald bei jedem Bäcker zu haben sein, wenn es verlangt wird. Das Roggen korn wird im Kommißbrot besser ansgenutzt Auch auf Brot und Brötchen aus reinem Weizen mehl werden wir, wie der Bundesrat es verlangt, gern verzichten. Wollten wir unser gewohntes Brot aus reinem Weizenmehl weiter essen, so würde eines Tages der Weizen im Latlde ausgehen und die an Weizcnbrot gewöhnte Bevölkerung nur noch auf Rog genbrot angewiesen sein. Darum soll in Zukunft dem Weizenmehl immer Roggenmehl beim Verbacken zugesetzt werden. Das Brot wird dann nicht mehr so Weitz sein. Aber es bleibt ebenso schmackhaft und» nahrhaft. Es suche aber auch jeder, seinen! eigenen Verbrauch an Weizen brot und sonstigem Weizengebäck einzuschrän ken und esse lieber sta t t d e s s e n K r ie g s- brot. Mit jedem Weizenbrot, das in einem Haus halt weniger gegessen wird, verlängert sich für die Gesamtheit der Vorrat an Weizen. Tamit ist es aber noch nicht getan. Wie oft sieht man, das; vom schon angeschnittenen Brote die oberste Scheibe abgeschnitten und nicht gegessen wird, weil sie nicht mehr ganz frisch ist, datz Brötchen und Semmeln nur angebrochen werden. Ter Mann muß die Fran, die Frau die Dienst- m ä dsch e u , die E ltern müssen die Kin der stets und ständig dazu an halten, mit dem Brote ehrerbietig nm zu gehen, kein Stück Brot abzuschneiden, kein Brötchen anzubrechen, daS sie nicht aufeffen. Jeder er innere den anderen daran, wie glücklich oft unsere Truppen auf vorgeschobenen Posten wären, wenn jie das Brot hätten, das hier vergeudet wird. Weise Svarsamleit, die alles sorgfältig aus nützt, i st auch boi allen anderen N -r h - r n n g s m i t t e l n zu üben. Ter Gesetzgeber kann hier nicht zwingen oder raten. Eine Hausfrau möge die andere l, raten. Nicht leicht wird es für die Landwirtschaft sein, wie cs eine weitere Verordnung verlangt, darauf zu verzichten, Roggen und Weizen znr Fütterung des VicHS zu verwenden. Tenn Futtermittel find knapv und teuer. Zwar tmt der Bundesrat für Kleie und Gerste billigere Preise festgesetzt, damit wird aber die Knappheit nicht beseitigt. Mancher Landwirt wird sich sorgenvoll fragen, wie er sein Vieh durch den Winter bringen soll. Hier mutz und wird in an derer Weise geholten werden. Not macht erfinderisch. Nur ein Beispiel! In den Städten werdSn noch Mengen von Abfällen von Fleisch, Gemüse und Kartoffel» weggeworfen, die zur Erhaltung von Schweinen verwendet werden können. Es kommt nur darauf au, diese Abfälle in den Städten besonders zn s a m m e l n u n d v o n den Landwirten abholen zu lassen. Sc» wird auch noch manches andere Verwendung finden können, das bisher unbeachtet verkam. Ter Landwirt aber, dessen Lohn oder Bruder im? Felde steht, die Fran ans dem Lande, deren Mann draußen kämpft, mögen sich stets bewußt bleiben, datz der Roggen oder Weizen, den sie ilnem Vie., t Voriversen möchten, vielleicht einmal sür die Ernäh rung unserer Soldaten und unteres Volkes fehlen» könnten, und daß besser ist, daß das Bieh darbt, »lsi Menschen. > i