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einen Schutzdamm aufzurichtcn gedachte, finde» kann, so hat er, um sich keinem öffentlichen Fiasko anszufetzea, mit den Ministern Ritchie und Hamilton, die feine Handels. Politik arr meisten gestützt hatten, feine Entlassung ein gereicht und auch vom Könige erhalten. EhamderlainS Rücktritt hat indessen unter so eigenartigen Umständen stattgefunden, daß man Ursache hat, denselben nur als einen „zeitweiligen" zu bezeichnen, wenn die öffentliche Meinung Englands und die nächsten Parlamentswahlcn nicht etwa den tollkühnen Exminister Ehamberlain mundtot machen Ehamberlain ist nämlich keineswegs im Zwiespalte mit dem englischen Ministerpräsidenten Balfour aus dem Kabinett geschieden, es besteht viel mehr zwischen Ehamberlain und Balfour ein gewisses Einverständnis, sowohl in Bezug aus die Umgestaltung der englischen Handelspolitik, als auch hinsichtlich der Stich. Wolf. Mvd. zmnsik. Dienste i^n UlMdlW entnommen MU euthev. «W »stein. a g abends 8 Uhr sammlung. Direktorium. . Jacob. g und Montag >e »NSV Louis Jahr — er Lacherfolg! M" Entree frei. cänke ist bestens in ß Hauschild. Wb. WM" Achtung! Pwnm neuesten Zeit- und bei Rothenkirchen, e Beschießung des utsche Kriegsflotte, der Burengenerale > Begrüßung der neuesten Erdbeben >. usw. Neul Unterwelt. s- . Iseob. ss- Neu! Ml tuug) Alt und Jung zur »ul. t werden von jetzt bertineuhof WM (N) irchgasse Nr. Ud n. ister". Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich UW;°A«zeizer für Mn-srs, KöMtz, Zmsdorf, Wsdors, St. Wien, KeimichM. UmeilM u. MW Amtsblatt für den Siadtrat zu KMenstein. » - --- , b r g a n q. ' ' - - - > - — ———— Kr. 220. l Mittwoch, to> 23 September 1903. Des es Blatt erscheint täglich (außer Soun- und ^e3iw.e> -bcnt'. I.r den ^.-»i/Uaiicher Dezugtzpreitz I Mk. 2d durch die Post bezogen I Mk. 50 Pf. — Einzel« e Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen nutzer oer Lxpedilwn in ^cchteilheiu, Markt 0, alle dancrl. Postonstulten, Postboten, soivie die Austräger entgegen. Inserai - werben die künkgeipoltenl portusieil, -der doo Ruim mit 1 ^ienuigen ^rechnet. biimobnie der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Ubr. — Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die dgesvaliene Zeile 15 Pfennige. — HocdmositnnASVoIl Kovk Vorlug von: laieütenstOin-Ilottn (Iori-liö «Illmer 1a^«d1att. OallndeiAvr XoitunZ, unü für ^lülson^iuntt. Der A686stütx1en Lowosinoisosiutt von I^ioIltoNStvin-OLlllnIlVI er und IN ^0 l) u o^r ^ostutton vir uns Illoidurosi die 6rA6i)6N6 lVltttednng /.tl nmesicm, dass v'n- nntoi- simiti^om n«re> NN80I0 vom Uurlrt nuost UN86I-6M buu Xv iokrrnoi-sti ÄSSO (^o^onübol- donr Ooldo^u liolm) verlort tlubon. Indmn Vll- ssir (sitz bissierlZo roiosis IIntorstüt^unA und das usisoitiA ont^c-Aoii^oiu'ucdito VVoidvollc-n vei'Inndliesist dunkon, spi-ooston vir ^loiestreitlA die Zstte aus, uns uuoli in don nouon OoscliüttsiÄuinon die ulte Ileuv I>wuinon zur vollon. I-iodtonstein-O., um 21. Lo^temboi- 1903. Bekanntmachung Herr Paul Wurziger hier beabsichtigt auf seinemGcundstücke, Zwickauerstraße, Kat. Nr Zoll' Abteilung 8 ine Kleinviehs chlächter ei zu errichten. Auf Grund von § 17 Absatz 2 der Neichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen gegen diese Neue Anlage, soweit dieselben nicht auf prioatrechtlichen Titeln beruhen, inner halb 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei dem unterzeichneten Stadtrat anzubringeu. Lichtenstein, am 17. September 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Schbr. »ss H Heute Mittwoch, den 23. Septbr., von früh 8 Uhr ab MMM. Kleischv-rtauf SVUU»* (frisches Rindfleisch), ä Pfd. 45 Pfg. Holzauktion auf Forderglau chaucr Revier. Montag, den 28 September sollen im Rümpfwalde, und zwar am oberen Kohlgraben, Sonntagsberg und oberen Ruhland 24 Wellhdrt Nadelholz-Reisig und 200 Rmtr. „ Stöcke unter den gebräuchlichen Bedingungen gegen sofortige Vezahlun g versteigert werden. Zusammenkunft vormittags 9 Uhr an der neuen Waldhütte, nachmittags gegen 1 Uhr am Straßenkreuz Thurmerstraße und Karlstraße. Gräflich Tchöuburgische Forstverwaltung und Rentamt Glauchau, am 19. September 1903. Win stninlms „MtWr" Mtntt ui iu Kni,nu in nMn SjchchM. Da der Minister Chamberlain im englischen Unter Hause zur Zeit keine Mehrheit für seine Schutzzollpläne, mit denen er England wirtschaftlich näher mit feinen Kolonien zu verbinden, und der englischen Industrie Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unter offizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1. jede Beiteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Gcldsammluugen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist, 2. jede andern erkennbar gemachte Betätigung revolutionärer oder sozial demokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Ge sänge oder ähnliche Kundgebungen, 3. das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, soivie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige DiensUvkale. Ferner ist sämtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die zu Kontrollversammlungen einberufenen Personen des Beurlaubten standes, welche gemäß 8 des Militärstafgesetzbuches und Z 38 8. 1. des Reichs Militärgesctzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung bezw. der Kontrolloersammlung den Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches untei stehen. Dresden, den 19. September 1903. LZriegsministerium Freih err von Ha u s e n. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unter offizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Zivilpersonen mit dem Vertrieb von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Behörden — seien dies nun ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Len Unteroffizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Zivilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 19. September 1903. ttriegsministerium. Freiherr von Hausen.