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WMMWMMK Wochen- und NachrichMlatt zugleich KeMD-KtMer fir Kohndors, Ködlih, Zernsdorf, Knsdorf, Sl. ßgidien, Keinrichsort, Narienau u. Wlsm- Awtsdlatt für den Ktadtrat M Lichtenstein. Nr. 101. -erssprich-««schlatz " - «3. Jahrgang. — Sonntag, den 3. Mai relrgra«»adreff e t 1903 Bekanntmachung, die unentgeltliche Impfung betreffend. Nach den Bestimmungen des H 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf fein Geburtsjahr folgenden Ka lenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1902 geborenen Kin der), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (tz 10) die natürlichen Blattern überstanden hat. 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft wor den ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder noch nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unter ziehen. Für die hiesige Stadt ist als Jmpflokal der Ratskellers««! gewählt und als Jmpfttermiue für die Erstimpflinge sind folgende Tage festgesetzt worden: 1. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben -4, L, 0, v, L, 6 beginnt: Montag, den 4. Mai d. I, 2. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buch staben L, I, iE, I- beginnt: Dienstag, den 5. Mai d I, 3. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, derenGeschlechtsname mit den Buch staben II, öl, 0, k, H beginnt: Mittwoch, den V Mai d I., 4. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Gcschlechtsname mir den Buch staben R, 8, 1 beginnt: Donnerstag, den 7. Mai d. I. und 8. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buch staben II, V, IV, 2 beginnt: Freitag, den 8. Mai d. I. Die Impfung wird an sämtlichen Tagen nachmittags von 3—4 Uhr stattfinden. Gemäß Z 11 Absatz 4 der Verordnung vom 14. Dezember 1899, die anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach § 1 unter 1 des Reichsgesetzes impf pflichtigen Kinder (Erstimpflinge) hierdurch aufgefordert, mit ihren Kindern in dem vorstehend für diese festgesetzten Impftermine behufs der Impfung zu erscheinen oder die Befreiung von derselben durch ärztliche Zeugnisse nachzu weisen. An demselben Tage der darauffolgenden Woche sind die geimpften Kinder zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder in dem bezeich neten Lokale vorzustellen. Die erwähnten Befreiungszeugnisse sind im Impftermine vorzu weisen Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine er folgt nicht Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach tz 14 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Ferner werden die Angehörigen der Impflinge auf die 1—3 der von dem Königlichen Ministerium des Innern angeordneten Verhaltungsvorschriften aufmerksam gemacht. Z 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Ent zündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impf linge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden. Z 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Impf, arzte vor der Ausführung der Impfung über frühere und noch be- stehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. tz 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Lichtenstein, am 29. April 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Vgl. II. Bekanntmachung, die Auslosung von Staatspapierc» betr. Die Ziehungsliste der am 26. Februar 1903 ausgelosten 3 Staats- schulden-Kassenscheine vom Jahre 1855, der früher ausgelosten, aber unerhoben gebliebenen und der der Staatsschulden-Verwaltung als verloren oder sonst ab handen gekommen angezeigten dergleichen Scheine, beziehentlich Zinslisten, und die Ziehungsliste der Königlichen Landeskultur-Rentenbank, enthaltend die Landrentenbriese, welche in der Ziehung am 7. März 1903 ausgelost worden sind und infolgedessen am 1. Oktober 1903 fällig werden, Landrentenbriefe, deren Kapitale infolge Auslosungfällig geworden, aber noch nicht erhoben worden sind und deren Verzinsung von den beibemerkten Tagen ab aufgehört hat, Landrentenbriefe, über welche das gerichtliche Aufgebotsverfahren anhängig ge macht worden ist, und Landrentenbriefe, welche der Verwaltung außerdem als abhanden gekommen gemeldet worden sind, liegen in der hiesigen Rats registratur während der nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht aus. L i ch t e n st e i n , den 29. April 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Städtische Sparkasse Lichtenstein. Spareinlagen werden an allen Wochentagen angenommen und zu rückgezahlt. Expeditionsstunden: vormittag 8—12 Uhr, nachmittag 2—4 Uhr. Alle am 1., 2. und 3. eines jeden Monats bewirkten Einlagen werden auf den vollen Monat der Einzahlung verzinst. N in WmtMSW II rämki liegen heute folgende Mitteilungen vor: Nach einem Telegramm des „L.-A." aus Belgrad sind auch die serbischen Schulen in Saloniki arg beschädigt worden. Die Zahl der Toten beträgt über 100. Bei zahl- reichenBulgarenwurdenHaussuchungen vorgenommen. In mehreren bulgarischen Geschäftsläden wurden große Mengen Dynamit aufgefunden. Der anar chistische Zug der bulgarischen Aktion wird in Bel grad entschieden verurteilt. Die allgemeine Ansicht ist, daß die Bulgaren dadurch die Sache der christ lichen Bevölkerung der europäischen Türkei erheblich geschädigt haben. Die „Vossische Zeitung" schreibt aus Sofia: der ganze internationale Depeschenver kehr ist unterbrochen. Alle Depeschen gehen über Sofia. Wie dasselbe Blatt aus Rom meldet, fordert die dortige Presse auf, zum Angriff zu rüsten und auf die Sicherheit der blühenden italienischen Kolonie zu achten. Die zweite Division des Mitlelmeerge- schwaders wird heute in See gehen. Der Kreuzer, „Garibaldi" mit 35 Geschützen und 500 Mann ist bereits seit 29. April nach Saloniki unterwegs. Gestern erhielt das Torpedoboot „Vineta" den Be fehl, nach Kanea abzugehen. Eine Meldung aus Wien besagt: In militärischen Kreisen verlautet, daß das österreich-ungarische Geschwader, das bis jetzt in Smyrna war, morgen nach Saloniki ab gehen wird. Politische Rundschau Deutsches Reich. * Kaiser Wilhem hat seine Reise nach Rom angetreten. * Gekündigt wurde auf Tecklenborgs Schiffswerft in Geestemünde sämtlichen 1600 Arbeitern zum 14. Mai, weil der Arbeiterausschuß sich weigert, eine im dortigen sozialdemokratischen Blatte ver öffentlichte Warnung vor Zuzug von Werftarbeitern zurückzunehmen. * Auch in Breslau ist es zu einem scharfen Konflikt zwischen der Ortskrankenkasse und den Aerzten aus Anlaß der von diesen aufge stellten Forderung der freien Aerztewahl gekommen. Dec Vorsitzende der Kasse warf den Aerzten in der erregten Debatte u. a. „Frechheit" und „Gimpelfang" vor; auch wurde eine Resolulion angenommen, in der von „Ausnutzung der Arbeiter durch die Aerzte" gesprochen wird. Die Aerzte erklärten, daß sie be schlossen hätten, keineVorschläge für das vorgeschlagene Schiedsgericht zu machen, solange der beleidigende Passus in der Resolution bleibe, worauf der Vor sitzende ihnen zurief: „Wir haben Ihnen die Hand zum Frieden geboten, sie ist zurückgewiesen worden — dann also Kampf!" * Minister Freiherr von Rhein baben tritt am Dienstag eine Urlaubsreise noch den Vereinigten Staaten an. Der Aufenthalt ist auf 6 Wochen festgesetzt. Rußland. * Petersburg. Der russische Generalstab rüstet gegenwärtig eine wissenschaftliche Expedition nach der Mongolei aus, die bis nach Tibet vordringen soll, * Petersburg. Hier verlautet, daß ein Besuch König Eduards am 7. Juli m Aussicht stehe, der 3 Tage dauern und sich auf Petershof, Grasmoje Selo und Petersburg erstrecken wird. Türkei * Auf dem Balkan treiben die bulgarischen Banden ihr Unwesen fort trotz der schweren Niederlagen, die ihnen türkische Truppen in den letzten Wochen bereitet haben. Die Banden operieren auch wieder in bedenklicher Weise mit Dynamit. Die Pforte wird also noch kräftiger dreinschlagen müssen, um dieser verbrecherischen Gesellschaft das Handwerk dauernd zu legen. Am goldenen Horn besteht diese Absicht auch tatsächlich, wie die fortge setzten Truppennachschübe beweisen. England * „Morning Leader" erklärt, daß die Absicht be stehe, den obligatorischen Militärdienst einzuführen. Rus Stadt und Land Lichtenstein, 2. Mas. *— Oeffentliche Volks Versammlung. Morgen Sonntag nachmittag 3 Uhr findet im Garten des Gasthaus zum Grüntal öffentliche Volks-Ver sammlung statt. Der Referent, Herr Max Schneider, wird über die bevorstehende Neichstagswahl sprechen. *— Der Höhe des Jahres bringt uns der Monat Mai nahe. Das Hellwerden des östlichen Himmels oder die astronomische Dämmerung beginnt, schon kurz