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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich ßeMlr-AWW flr MMf, Jödliß, Zernsdorf, Msdors, KI LOim, KeimHsoit, Nm« md Mlfnr Aintsblcrtt für den Ltndtrat zu Li^tenstein. ———— — —_____ 45». Jahrgang. ————— - - Nr. 390. F-rnsprech.Anschlutz Sonnabend, den 14. Dezember 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag.' Vierteljährlicher Bezugspreis I Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserat« werden die viergefpaltene KorpuszeM oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BelKKNtTMchMg, die Jnvaliditäts' und Altersversicherung vo« Hausgewerbe treibenden der Textil-Judustrie betreffend. Der unterzeichnete Stadtrat hat beschlossen, gemäß Ziffer 9 Absatz 2 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 1. März 1894 (Rsichsgesetzblatt Seite 324) denjenigen Fabrikauten und Faktoren, welche ihren Betriebssitz im hiesigen Stadtbezirke haben, rücksichtlich 0er Jnvaliditäts- und Altersver sicherung der von ihnen mit Weberei oder Wirkerei beschäftigten Hausgewerbe treibenden die Verpflichtungen der Arbeitgeber nach Maßgabe des Reichs gesetzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Allersversicherung vom 22. Juni 1889 aufzuevlege«. Zu Ausführung dieser Anordnung wird hierdurch Folgendes bestimmt, beziehentlich bekannt gemacht: 1 ., Die obengenannte Verpflichtung, welche sich übrigens nur auf di?. Hausgewerbetreibenden selbst, nicht auf deren Hilfsarbeiter bezieht, tritt am 1. Januar L8N6 in Kraft. 2 ., Von diesem Tage an haben die Arbeitgeber (Fabrikanten, Faktore), die Versicherungsbeiträge für die von ihnen beschäftigten Hausge- werbetreibenden ihrem vollen Betrage nach an die für die Be triebsstätte des letzteren zuständige Hebestelle abzu führen; dieselben sind jedoch berechtigt, bei der Lohnzahlung die Hälfte der Beiträge nach K 109 Absatz 3 des Gesetzes in Abzug zu dringen. 3 ., Desgleichen haben die Arbeitgeber die von ihnen beschäftigten ver- sicherungspflichtigen Hausgewerbetreibenden gemäß der Sächsischen Verordnung vom 28. März 1894 unter ä (Gesetz- und Verordnungs blatt Seite 104) und Z 11 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 2. Mai 1890 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 69), be ziehentlich der auf Grund derselben erlassenen örtlichen Regulative, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung bei der für die Betriebsftätte des Ha«sgewerdetreibe«dem z« stävdige« Hebestelle anzumeldex und spätestens am dritten Tags nach Beendigung des ArbeftSverhältniffes wieder abzumelde« Tagesgeschichte« *— Lichtenstein, 14. Dez. Die Paketbestel lung im Orte erfolgt am Sonntag, den 22. Dezbr., sowie am ersten Weihnachtsfeiertage wie an Werk tagen, am zweiten Weichtsfeiertag wie au Sonn tagen. Der Landbestelldienst findet am 22. Dezbr. wie an Werktagen, am zweiten Feiertags wie an Sonntagen statt. Um ersten Weihnachtsfeiertage ruht der Landbestelldienst. Sonntag, den 22. Dezbr., werden Pakete jeder Art wie an Werktagen ange nommen. In gleicher Weise erfolgt die Ausgabe der Pakete am 22. und 25. Dezember wie Werktags. — Der 12. Dezember war einst Jahrzehnte lang, nämlich von 1854—72, ein Jubel- und Freu dentag für alle sächsischen Schulen und patriotischen Vereine. War doch der 12. Dezember der Geburts tag des väterlich gesinnten Regenten unseres Sachsen- landes, des weisen Königs Johann. Er, der Freund der Wissenschaften und der Schulen, galt als der gelehrteste unter den Fürsten Europas. Durch seine weise Fürsorge kam noch in seinem letzten Regierungs- jahre das jetzt geltende sächsische Schulgesetz von 1873 zu stände, obwohl ein großer Teil der Land stände erst dagegen gestimmt hatte. Und was unter dem königlichen Vater gesät worden, das ist unter der Regierung seines Sohnes, unseres König Albert, immer mehr zur Blüte gelangt, sodaß unser wohl geordnetes sächsisches Schulwesen als Muster und Vorbild für alle Staaten des Erdenrundes angesehen wird und zu dem erfreulichen Aufschwünge unseres Vaterlandes wohl nicht wenig beigetragen hat. — Dresden, 12. Dez. Die Zweite Kammer, an deren heutiger Sitzung Ihre Excellerizen die Her ren Staatsmimster v. Metzsch, v. Watzdorf, sowie Herren Geh. Räte Meusel, Vodel und geh. Finanz räte Dr. Ritterstädt und v. Kirchbach teilnahmen, bewilligte nach der Vorlage die Titel 28 und 39 des außerordentlichen Etats, 58,000 M. für Erwei terung des Bahnhofs Frohburg und 71,000 M. für die Erbauung eines BeamtenwohnhanseS in Greiz und ließ sodann die Petitionen des Bahnwärters Beck in Klotzsche und Dr. Hermann Stolp in Char lottenburg auf sich beruhen, nachdem zu der letzteren Petition die Abgg. May und Dr. Schill gesprochen chatten. — Nächste Sitzung morgen. Die Anmeldung der am 1 Januar 18NK bereits beschäftigte» Hausgewerbetreibende« hat spätestens bis zum 4. Ag- INMV Z.8N6 zu erfolgen. 4 ., Findet die Beschäftigung nicht während der ganzen Kalenderwoche bei demselben Arbeitgeber statt, so ist derjenige Arbeitgeber, welcher den Hausgewerbetreibenden zuerst beschäftigt, nach Z 100 Absatz 2 des Gesetzes zur Anmeldung und Beitragszahlung verbunden. Doch sind solche versicherte Hausgewerbetreibende, welche nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältnisse zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, nach Z 111 des Gesetzes in Verbindung mit Z 25 des Sta tuts der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen auch be rechtigt, die Versicherungsbeiträge statt der Arbeitgeber selbst an die zuständige Hebestelle im voraus zu entrichten und gegen Abgabe der von letzterer ausgestellten Quittung die Hälfte des vollentnchteteu Wochenbeitrags von dem zur Entrichtung der Beiträge verpflichteten Arbeitgeber zurückzuverlangen. 5 , Solche versicherungspflichtige Hausgewerbetreibende, welche für au ßerhalb des hiesigen Stadtbezirks wohnhafte Fabrikanten und Faktore arbeiten, haben — solange nicht die letzteren von der fürste zustän digen Verwaltungsbehörde zur Anmeldung und Entrichtung der Bei träge verpflichtet werden, wie dies bereits von der Königlichen Amts hauptmannschaft Glauchau, Zwickau und Chemnitz verfügt worden ist — ihre An- und Abmeldung, sowie ihre Beitragszahlung nach wie vor selbst zu bewirken. 6 ., Soweit Hausgewerbetreibende versicherungspflichtige Hilfsarbeiter beschäftigen, liegt die Entrichtung der Beiträge für die letzteren, sowie deren An- und Abmeldung den Hausgewerbetreibenden selbst ob. 7 ., Zuwiderhandlungen werden nach den einschlagenden Strafvorschriften bestraft. Lichtenstein, am 9. November 1895. Der Stadtrat. Lange. Bm. ein totes Reh, dem ein Vorderlauf zerbissen und die Bauchhöhle eingefresssn war. Allem Anscheine nach war es die Beute eines Fuchses geworden. — Das Glück hat einigen Bewohnern von hier und Schönheiderhammer eine große Weihnachtsfreude be reitet. Dieselben haben gemeinsam ein Los der Braunschweiger Lotterie gespielt, welches mit dem letzten Gewinne, auf welchen noch eine Männe fällt, gezogen worden ist. Die Gewinner sind Arbeiter und Handwerker, die nicht mit Gütern gesegnet sind. Die Anteile betragen 8000 und 16000 M. — Ueber das Feuer in Gersdorf wird fol gendes nähere berichtet: Am 11. d. morgens gegen 3 Uhr wurden die Bewohner Gersdorfs durch Feuer signale aus dem Schlaf geweckt. Es brannte das aus 4 Gebäuden bestehende Gut des Christian Fried rich Georgi vollständig nieder. Die vielen Ernte vorräte boten reichliche Nahrung, nur dem schnellen Eingreifen der freiwilligen Feuerwehr, sowie der beiden Spritzen-Kompanien ist es zu danken, daß die angrenzerden Nachbargebäude von dem Elemente ver schont blieben. Als erste von auswärts erschienene Spritze war die II. Komp, der freiwilligen Feuer wehr von Lugau und als zweite die der freiwilligen Feuerwehr Hohndorf. Sämtliches Federvieh, sowie ein Schwein sind verbrannt, der Kalamitose hat nicht versichert, böswillige Brandstiftung wird ver mutet. — Sieben Einwohner von Wilden au bei Rodewisch, von denen sechs Methodisten, sind der Ansicht, daß es sich mit der christlichen Lehre nicht verträgt, wenn sie Sonntags einer Uebung der Pflichtfeuerwehr beiwohnen. Sie haben wegen Ver säumnis dieser Uebungen Strafbefehle erhalten und sind auf ihren Widerspruch hin auch vom Schöffen gericht Auerbach zu emer Geldstrafe verurteilt wor den. Sie riefen nun die Entscheidung des Landge richts Plauen an; dasselbe bestätigte aber nur das Urteil der Vorinstanz, da das Gesetz über die Sonn- tagsheiligung das Bbhalten von Feuerwehrübungen an Sonntagen zuläßt, wenn sie mindestens eine halbe Stunde vor Beginn deS Gottesdienstes beendet werden. — Auf dem Boden seines Quartiers in der Pegauer Straße in Borna wurde am Dienstag vormittag ein Karabinier erhängt aufgefanden. Tr — Dresden. Daß Undank oft der Welt Lohn ist, mußte dieser Tage hier ein fremder Herr empfinden, der sich abends vergnügt in einer hiesigen Wirtschaft amüsierte und viel Unterhaltung mit meh reren fremden jungen Leuten hatte, mit denen er zu fällig zusammengetroffen war. Er bezahlte für die selben die Zeche, ließ dabei sein Portemonnaie sorg los aus dem Tische liegen, spielte auf einem Klaviere lustige Melodien und unterhielt so die ganze Gesell schaft vortrefflich. Schließlich waren die jungen Leute plötzlich verschwunden. Der Herr griff dann nach seinem Portemonnaie und fand es zwar noch auf dem Tische vor, allein der Inhalt, bestehend in über 100 Mark, war verschwunden. Um eine Erfahrung reicher, trat der Fremde die Heimreise an. — Zwickau, 12. Dez. Bei der am 2. Dez. d. I. stattgefundenen Volkszählung betrug in hiesiger Stadt die Zahl der Einwohner 50,165 und zwar 25,758 Personen männlichen und 24,407 Personen weiblichen Geschlechts. Haushaltungen wurden 10,934 gezählt. Bei der am 1. Dezember 1890 stattgesundenen Volkszählung betrug die Zahl der Einwohner 44,198 und die der Haushaltungen 9394, sodaß also innerhalb der letzten 5 Jahre die Zahl der Einwohner um 5967 und die der Haushaltungen um 1540 gestiegen ist. Hierunter befinden sich 2263 Einwohner und 494 Haushaltungen, welche infolge der am 1. Januar d. I. stattgefundenen Ein- bezirkung der Landgemeinde Pölbitz zu hiesiger Stadt kamen. — Schön Heide, 10. Dez. Der ziemlich bedeutende Schneefall hatte vorigen Sonntag in diesem Winter das erste Mal eine Verkehrsstockung hervorgerufen. Zwischen Rothenkirchen und Stützen grün war die Lokomotive eines Zuges entgleist, so daß die Züge nur bis Rothenkirchen fahren konnten. Der Verkehr wurde durch Umsteigen vermittelt. Des gleichen blieb am Montag vormittag der Zug in den bis zu 5 Meter aufgetürmten Schneemasien stecken. An beiden Tagen war nachmittags die Strecke wieder frei. — Vergangene Woche geriet auf dem Bahnhof bei dem Einfahren ein zottiger Hund in die Brems- verbindungsstange eines Wagens. Die Verletzungen waren derart, daß er erschaffen werden mußte. — In der Nähe von Neuheide fand man am Bahndamm