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Wochen- und NachrichMlatt zugleich UlM-Anzeiger U Koftdors, AödH, Amsdorf, Kisdorf §1 Hidim, KimHsich Norimo md Mksm. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. —————————-— ——— 45. Jahrgang. — Nr. 262. F-rnsprA.Anschlutz Sonntag, den 10. November 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag.' Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Marl 25 Pfennige. — Einzeln« Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltrne KorpuSzeitt oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. " Beka»«tmaH»«g. Gemäß Z 50 der revidierten Städteordnmig ist für die demnächst vorzuneh mende Stadtverordneten-Ergänzungswahl eins Liste der Stimmberechtigten, sowie der Wählbaren aufgestellt worden. Dieselbe liegt von .jetzt ab 14 Tage lang während der gewöhnlichen Geschäftszeit an Ratsstelle beim Registrator Bau WK«« zur Einsicht aus. Nach § 51 der revidierten Siädteordnung steht es jedem Beteiligten bis zum Ende des 7. Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung, sonach bis mit dem 13. November 1893, frei, gegen die Wahlliste beim Stadtrat Einspruch zu erheben, über welchen barm vor Schluß der 14tägigen Ausliegezeit und vor Schluß der Liste vom Stadtrat Entschließung gefaßt und dem Emsprechenden eröffnet werden Wird. Nach Ablauf des 22. November 1895 wird die Wahlliste geschlossen und es können alle Bürger, welche in der geschlossenen Lists nicht eingetragen sind, an der bevorstehenden Wahl nicht teiluehmen. Lichtenstein, am 8. November 1895. Ter Gtadtrat. Lange. Wolf. LsUssgeschüchrr. *— Lichtenstein. Der Gesamt-Auflage unseres heutigen Blattes liegen die Kirchenbote« Nr. 10 und 11 bei. — Am Bußtage (20. November), sowie am Totenfest (24. November) find nach dem Gesetze vom 10. September 1870, dre Sonn-, Fest- und Buß- tagSfeier betreffend, Concerte und geräuschvolle Ver gnügungen an öffentlichen Orten, theatralische Vor stellungen und sonstige Schaustellungen, öffentliche Auf- und Auszüge, Vogel- und Scheibenschießen, in- gleichen Schießübungen überhaupt, am Totenfestsonn tage jedoch mit Ausnahme theatralischer Vorstellungen in geschlossenen Räumen, ferner öffentliche Versamm lungen aller Art, ingleichen Versammlungen der Ge meindevertreter, sowie Versammlungen der Innungen und anderer Genossenschaften gänzlich verboten. *— Hohndorf, 9. Nov. Am 2. November feierten die hier wohnhaften Bachmann'schen Ehe leute ihr 50jähriges Ehe-Jubiläum. Dem Jubel paar wurden Glückwünsche und Geschenke mannig faltigster Art aus Freundes- und Bekanntenkreisen, sowie vom Gemeinde-, Kirchen- und Schulvorstand und dem Frauenverein dargebracht. Möge dennoch rüstigen Bachmann'schen Eheleuten ein recht sorgen loser Lebensabend beschieden sein! — Das Handwerkerblatt „Die Werkstatt" schreibt: Wie Handwerk und Fabrik allgemach ver wachsen, das erkennt man deutlich daran, daß viele Fabrikanten zahlreiche Handwerker dauernd bei sich beschäftigen. Die großen Werke der Reichshaupt» stadt, am Niederrhein und in Westfalen, in Sachsen usw. zählen ganze Gruppe» regulär ausgebildeter Handwerker zu ihren Arbeitern, ja viele beschäftigen dauernd richtige Handwerksmeister. Auch ist ja der Titel „Meister" ohne Weiteres in die Fabriken hi nübergenommen und auf eine bessere Art Vorarbeiter übertragen worden. Die Handwerker haben im All gemeinen dagegen nichts einzuwenden und mit Recht, denn so ist ihnen durch die Fabriken Gelegenheit ge geben worden, neue Brodstellen zu bekommen, was schließlich doch die Hauptsache ist. „Daß dieser Vor gang irgend etwas mit einer Hebung des Handwerks zu thun hätte, behauptet die „Werkstatt" ja nicht, eher könnte man wohl auch die mißliche Lage des Hand werkes, das hier aus der Not eine Tugend macht, aus der Mitteilung vorstehender Thatsachen heraus lesen. — Im Zeichen des Verkehrs? Durch eine recht achtungswerte Leistung auf dem Gebiete der Telegraphie wurde jüngst ein Berliner Handelshaus überrascht. Das Haus richtete eine Anfrage nach Buenos-Ayres, die umgehend be antwortet werden sollte. Die Depesche ging um ein Uhr nachmittags von Berlin ab, und bereits um vier Uhr lief die Antwort auf dem Haupttelegra phenamte in Berlin ein. Der Weg nach der Haupt stadt Argentiniens und zurück war also binnen drei Stunden zurückgelegt worden. Um diese Leistung gebührend zu ermessen, muß man sich gegenwärtig halten, wie viele Telegraphenämter in Thätigkeit treten mußten, bevor die Frage in Buenos-Ayres und die Antwort von da in Berlin anlangte. Für Depeschen von Berlin nach der Hauptstadt Argenti niens stehen drei Routen zur Verfügung. Die eine führt über London, Lissabon, und Pernambuco; die zweite über Paris, Madrid, Cadix, Pernambuco; die dritte über Emden, Valencia in Irland, New- Aork, Galveston in Texas, von da über Mexiko an der Westküste Südamerikas entlang, nach Chile und von hier über Land nach Buenos AyreS. Der Preis auf allen drei Routen ist derselbe, fünf Mark für das Wort. Die erst- und die dritte werden jedoch, da Spanien im Punkte der Depescheubeförderung als nicht zuverlässig gilt, erheblich mehr benutzt als die zweite. Die m Rede stehenden Telegramme nahmen den ersten Weg. Berlin gab die Depesche nach Emden, Emden gab sie nach London, London nach Falmouth, von Falmouth wurde sie nach Lis sabon übermittelt. Die Hauptstadt Portugals gab sie nach Madeira, von da ging sie nach Teneriffa auf den Kanarischen und von da nach St. Vincent auf den Kapverdischen Inseln. St. Vincent kabelte die Depesche nach Pernambuco, Pernambuco gab sie nach Bahia und Bahia nach Rio de Janeiro. Von der Hauptstadt Brasiliens endlich ging das Tele gramm über Sandos und Montevideo nach Buenos- Ayres. Ebenso vollzog sich die Uebermitlelung der Antwort. Jede der beiden Depeschen wurde also mindestens zwölfmal umtelegraphiert. Und dennoch brauchten beide Depeschen zu ihrer Beförderung nur 3 Stunden. Zu berücksichtigen ist dabei freilich, daß Frage und Antwort nur aus je einem Wort bestanden. Anderseits aber ist auch zu berücksichtigen, daß es sich um Privattelegramme handelte, die sich bei der Beförderung keiner Bevorzugung erfreuen. — Den Handlungsgehilfen wird häufig bei Schließung des Dienstvertrages unter Festsetzung einer Konventionalstrafe die Verpflichtung auferlegt, nach Aufhören des Dienstverhältnisses nicht in ein Kon kurrenzgeschäfteinzutreten. Ueber die Voraussetzungen, unter welchen jene Konventionalstrafe gefordert wer den kann, hat das Reichsgericht sich dahin geäußert: Eine derartige Vereinbarung gilt im Zweifel nur als für den Fall eingegangen, daß der Handlungsgehilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung giebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal willkürlich und ohne einen ihm von dem Gehilfen gegebenen gerechten Anlaß das Vertragsverhältnis löst. Denn es kann nicht ohne Weiteres angenom» men werden, daß der Handlungsgehilfe bei dem Vertragsschluß die Absicht gehabt hätte, seine Er- werbsthätigkeit dergestalt zu beschränken und sich der gestalt in die Hände des Prinzipals zu gebe», daß er rein nach Belieben ihm kündigen und ihn dadurch jederzeit in die Zwangslage versetzen könne, entwe der seine Gewerbsthätigkeit in gewissem Umfange aufzuheben oder die Konventionalstrafe zu zahlen. Bei dem Mangel eines durch den Gehilfen gegebenen Anlasses erscheint daher der Regel nach die Anwen dung der Strafe gegen den in ein Konkurrenzgeschäft eintretenden Gehilfen auch dann ausgeschlossen, wenn der Prinzipal an sich in gesetzmäßiger Weise und ohne Vertragsverletzung gekündigt hat. — Unter den Turnvereinen der Städte Zwickau, Lichtenstein, Waldenburg, Meerane, Glauchau und Umgebung besteht eine freie Vereinigung, die alljährlich eine Zusammenkunft abhält. Die dies jährige Zusammenkunft findet Sonntag, den 1. Dez. in Glauchau statt. Von nachmittags 2 bis 4 Uhr Versammlung in der Buudesturnhalle, daselbst Tur nen: Freiübungen, Riegenturnen, von Glauchauer Vorturnern vorgeturnt, und Kürturnen. Von 4 Uhr ab gemeinsame Kneipe mit verschiedenen Ausführungen im Theaterlokal. — Der Rechtsanwalt Schraps in Zwickau, welcher durch Urteile des Landgerichts Zwickau Wege» Beleidigung von Amtsrichtern zu 6 Monaten, 1 Woche und 3 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, legte, da er der Ansicht war, daß sein Ablehnungs gesuch zu Unrecht zurückgewiesen worden sei, Revi sion ein. Das Reichsgericht zu Leipzig erachtete aber weder die in Bezug hierauf erhobene, noch dis son stigen Beschwerden für begründet und verwarf die Revision gegen beide Urteile. — Zu denjenigen Höhengasthäusern der Säch-- sischen Schweiz, welche im Winter nicht geschlossen werden, gehört auch Oskar Huhle's Gasthaus auf dem Bärenstein. Dasselbe verfügt über eine Anzahl freundlicher Fremdenzimmer und erfreut sich bezüg lich der Verpflegung des besten Rufes. — Falkenstein. Die warme Witterung der letzten Tage hat die Vegetation und die Tierwelt wieder neu belebt. So wurde in der Nähe von Sie- benhitz eine große Kreuzotter aufgefunden, welche sich in den warmen Sonnenstrahlen sonnte. In den Wäl dern sind die Preißelbeeren der zweiten Blüte viel fach zur Reife gelangt; die wilden Rosenhecken trei ben zum zweiten Male Knospen; auch wurden in den letzten Tagen Kastanieubäume zum zweiten Male im Blütenschmuck gesehen. — Olbernhau, 7. Nov. Einen nicht ge ringen Schreck hatte an einem der letzten Morgen der hiesige Pastor. Als derselbe früh in sein Stu dierzimmer trat, sah er auf dem Sofa einen fremden Mann fest schlafend liegen. Nachdem er denselben geweckt hatte, entfloh dieser schnell zum Fenster hinaus, durch das er in der Nacht hiueingestiegen war. Der Vorgefundene war ein Insasse der hiesigen Bezirks-- anstalt, aus der er mit Hilfe des Blitzableiters ent wichen war. Gestohlen soll nichts sein. — Zeithain bei Riesa, 7. Nov. Ein seltener Festtag steht der hiesigen Kirchengemeinde bevor. Am 11. November, dem alten Martinstage, vollenden sich 300 Jahre seit dem Bestehen der hiesigen Kirche in ihrer gegenwärtigen Gestalt. Zeugnis davon gebe» zwei Steintafeln, von denen die eine hoch oben im Turme durch den damaligen Kirchenpatron Haubold von Schleinitz auf Grödel, die andere im Altarchor der Kirche von dem ersten evangelischen Pfarrer der Parochie, Balthasar Lindner, angebracht ist. Die Kirchengemeinde rüstet sich, das Jubelfest in festlicher Weise zu feiern. Auch hat aus Anlaß dieses Jubi läums der Kirchenvorstar.d das nördliche Kirchhofs portal, eine hervorragende Steinmetzarbeit aus dem Beginn des 17. Jahrhunderts, gründlich erneuern und wiederherstellen lassen. Z Berlin, 7. Novbr. Die Vereidigung der Rekruten der Berliner Garnison fand heute vor mittag 11 Uhr in Anwesenheit des Kaisers statt. Die Vereidigung erfolgte brigadenweise. Nach der Vereidigung hielt der Kaiser eine Ansprache, in wel cher er darauf hinwies, daß es den soeben vereidete» Truppen zur besonderen Ehre gereiche, in das Gar dekorps ausgenommen zu sein, in welchem sie gleich sam unter den Augen ihres obersten Kriegsherr» ihrer Dienstzeit genügen könnten. Daß sie obendrein gerade in diesem Jubiläumsjahre berufen seien, dem Kaiser den Treueid zu leiste», möchten sie als eins ganz besondere Auszeichnung betrachten. „Erinnert Euch daran," so sagte Kaiser Wilhelm, „mit welcher ' Begeisterung Eure Brüder vor 25 Jahren in den