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ßtMIs-DztW flr LohOoff ZKlitz, Dmisdsrf, Kims Zi. ^Oini KeimiOorl Nliritiiaii und Mm. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. ——— —— ————— 45. Jahrgang. —————— —— —— Nr. 233. F-rnsprAAE Sonnabend, den 5. Oktober 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. EiNkoMmensteuer, Rente« und BraUdtassenSeiträge fällig. VetanntumHurtg. Nachdem der von den hiesigen städtischen Kollegien für den zwischen der Brücke des Rödlitzbaches und dem Markt befindlichen Teil der hiesigen Zwickauer straße aufgestellte Bebauungsplan und das dazu gehörige, nachstehend seinem Wortlaute nach zum Abdruck gebrachte Bauregulativ die Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern gefunden haben, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Lichtenstein, am 26. September 1895. Der Stadtrat. Lange. Bm. Regulativ über die Wirkung des von den städtischen Kollegien in Lichtenstein auf gestellten Bebauungsplanes, den zwischen der Brücke des Rödlitzbaches und dem Markt befindlichen Teil der dasigen Zwickauerstraße betreffend. 1. Von dem Zeitpunkt an, wo die Bekanntmachung des vorerwähnten Bebau ungsplanes nach vorgängiger Genehmigung desselben feiten des Königlichen Ministeriums des Innern im Amtsblatt des hiesigen Stadtrats erfolgt fein wird, tritt die Beschränkung der von dem Plane betroffenen Grundstückseigen tümer hinsichtlich der Einhaltung der Baufluchtlinien ein. Es darf jedoch der Eigentümer die planmäßig zum öffentlichen Verkehrs raum bestimmte Grundfläche bis zur Abtretung an die Stadtgemeinde Lichten stein in anderer Weise als zu baulichen Zwecken benutzen und mit einer den Bedürfnissen entsprechenden Einfriedigung versehe«. Insbesondere ist er auch zur Vornahme von Kulturveränderungen, welche eine Werterhöhung der Grund fläche zur Folge haben, berechtigt. Kommt es später zur Expropriation, so ist auch für diese Werterhöhung Entschädigung zu gewähren. 2. Infolge der durch die Planfeststellung eintretenden Beschränkung der Bau freiheit darf insbesondere ei«e bisher noch nicht überbaute Grund striche, welche nach dem Plane zur Straße bestimmt ist, nicht mehr bebaut werden. Doch ist die Errichtung von Jnterimsbauten auf einer solchen Grund fläche zulässig. Der Eigentümer ist aber verpflichtet, dieselben ebenso wie die nach der Planfeststellung angebrachten Einfriedigungen, wenn die Fläche zur Straße gezogen wird, ohne Anspruch auf Entschädigung selbst zu entfernen, oder ihre Entfernung auf seine Kosten zu dulden. Entschädigung kann für die vorerwähnte Baubeschränkung gefordert werden, wenn die Bebauung eines unbebauten, aber zur Bebauung geeigneten Grund stücks dadurch gehindert wird, daß infolge der Feststellung der Baufluchtlinien der durch den öffentlichen Vsrkchrsraum nicht in Anspruch genommene oder der unbeschränkt gebliebene Teil desselben nach den Vorschriften der Lokalbauordnung für Lichtenstein zur Benutzung al« Bauplatz sich nicht mehr eignet. Bei Fest setzung der Entschädigung ist zu Gunsten der Stadtgemeinde Lichtenstein die etwaige Werterhöhung in Berücksichtigung zu ziehen, welche durch die neue Ein richtur g dem betreffenden Grundstück erwächst. Der Eigentümer kann unter den im vorstehenden Absatz gedachten Voraus setzungen statt der Entschädigung für die Beschränkung die Uebernahme des g««ze« Grundstücks gegen Entschädigung verlangen. 3» Bei der Bebauung unbebauter Grundstücke hat der Unternehmer auf die Länge seines Grundstücks die Fläche bis zur Straßenfluchtlinie »«entgeltlich abzutreten und herzustelle«. 4. Werden vorhandene Gebäude von den festgestellten Baulinien geschnitten, so ist ihre Erneuerung nur zulässig, wenn die Fläche bis zur Baulinie freigelegt und, soweit sie planmäßig in den öffentlichen Verkehrsraum fällt, an die Stadt- gemeinde abgetreten wird. Von den gleichen Bedingungen kann die Baugeneh migung abhängig gemacht werden, wenn ein solches Gebäude höher gebaut, erweitert oder in einer der Erneuerung gleichstehcnben Weife um- oder ausgebaut werden foll. Von der Stadtgemeinde ist für die abgetretene Fläche, für die etwa darauf befindliche» Bauwerke sowie überhaupt für den mit dem Einrücken in die Baulisie verbundenen Schaden, insbesondere für die Beschränkung des Grund eigentums infolge der Festsetzung einer von der Straßenfluchtlinie verschiedenen Baulinie Entschädigung zu gewähren. Bei Festsetzung der Entschädigung hat sich der Eigentümer die Werterhöhung in Anrechnung bringen zu lassen, die dem verbleibenden Grundstücke durch die neue Einrichtung etwa erwächst. Der Eigentümer kann jedoch die Uebernahme seines ganzen bebauten Grund stücks verlangeu, wenn ihm die Genehmigung zu einem Baue der im ersten Absätze angegebenen Art versagt und sein Grundstück durch die vorgeschriebene Baufluchtlinie nach den bestehenden Vorschriften unbebaubar wird. In Brmidfällen hat es bei den Vorschriften der 88 123 flg. des Gesetzes, die Landesbrandversicherungsanstalt betreffend, in der Fassung vom 15. Oktober 1886 zu bewenden. 5. Bei bebaute« Grundstücken richtet sich die Verpflichtung zur Abtretung der in den Verkehrsraum fallenden Fläche nach den unter Ziffer 4 enthaltenen Vorschriften und es ist die Herstellung der Straße durch die Stadtgemeinde auf Kosten der letzteren alsbald nach erfolgter Arealabtretung zu bewirken. 6. Die Entschädigung ist, soweit sich aus dem Vorstehenden nicht etwas Anderes ergiebt, nach den für die Zwangsenteignung maßgebenden Grundsätzen zu gewähren und in dem für diese vorgeschriebenen Verfahren von der Verwal tungsbehörde festzusetzen. Lichtenstein, am 20. Mai 1895. Der Stadtrat» (I-. 8.) Lange, Bürgermeister. Die Stadtverordnete«. (U. 8.) Hedrich, Vocs. Das vorstehende Bauregulativ ist vom Ministerium des Innern genehmigt und hierüber diese Urkunde ausgefertigt worden. Dresden, den 13. August 1895. Ministerium des Inner«. (I-. 8.) Für den Minister: v. Charpentier. 417 II L. Münckner. Lssssgeschichte. * — Lichtenstein, 4. Okt. Heute nachmit- tag in der 4. Stunde entlud sich ein schweres Ge witter mit starken Niederschlägen über die hiesige Gegend. — Ueber die außerordentliche Wärme des 95er September wird von fachmännischer Seite geschrie ben: Dem die! jährigen kältesten Februar des ganzen Jahrhunderts dürfen wir nunmehr noch als weitere Meteorologische Merkwürdigkeit einen der wärmsten September der letzten 60 Jahre anreihen; denn mit einer mittleren Wärme von 17,3 Gr. (normal 14 Gr.), die der eben verflossene September aufweist, kommt er ganz in die Nähe des berühmten „tropischen" Herbstmonats von anno 1834, der eine Minimal wärme von 18 Gr. Celsius ergab, was allerdings vorher und nachher auch nicht wieder vorgekommen ist, so lange einigermaßen zuverlässige meteorologische Aufzeichnungen bestehen. Die wärmsten September monate der letztvergangenen dreißigjährigen Reihe waren der 1868er mit 16,3 Gr. Celsius und der „regenlose" 65er mit 16,2 Grad. Beide stehen also noch um einen vollen Grad hinter dem gegenwär tigen zurück. * — Hohndorf. Ein Zwergobst-Birnbäum chen im Garten des Herrn Gutsbes. Ludwig hier trägt zum zweiten Male in diesem Jahre Früchte. * — St. Egidien. Sonnabend, den 5. Ok tober, vormittags 10 Uhr sollen hierselbst 5 Heute Leder (Kypse), 1 vollständiges Bette mit Matratze, 1 neuer Kleiderschrank, 1 Kommode und 1 Koffer gegen Barzahlung versteigert werden. Versammlungs ort: Gasthof „Zu 3 Schwanen" dort. — Einen klaren Ueberblick über die künftige Gestaltung des Centralbahnhofes in Dresden ge winnt man jetzt von der Höhe der Falkenbrücke aus. Nach Westen sind d)e Ausgrabungen der Tiefgleise nahezu vollendet, und es werden bereits die BetriebL- gleise eingelegt, wie auch der rechts von der Falken brücke entlang der Dresdner Papierfabrik aufstei gende Strang bereits eingleisig befahren wird. Links davon deuten Erdarbeiten an der Böschung an, daß ebenfalls ein Gleis von der Chemnitzer Linie (Tief gleise) direkt nach der Hochbahn geleitet wird, um ein eventuelles Weiterführe» von Extrazügen aus dem Erzgebirge usw. nach der sächsischen Schweiz zu ermöglichen. Die zweite Schneidebrücke, welche in der Nähe der Güterböden die Tiefgleise überbrückt und unter anderem die Güterzugsgleise von Neustadt mit dem Abstellbahnhof Zwickauer Straße verbindet, ist bereits weit im Bau vorgeschritten und wird gleich der ersten durch die Eisenwerke Lauchhammer auf gestellt. Auch die Ausschachtungen in der Richtung nach dem Böhmischen Bahnhofe sind in neuerer Zeit erheblich gefördert worden, nur scheint der etwas felsige Untergrund hier mehr Schwierigkeiten zu be reiten, als das lose Geschiebe (Kies) an dem fertig gestellten Teile. Die bis jetzt noch nicht mit elek trischer Beleuchtung versehenen Teile des Central- bahnhofes, Güterböden usw. längst der Rosenstraße erglänzten dieser Tage erstmalig im Schein zahlreicher Bogenlampen. — Die Eisenkonstruktion zum Bau der Unterführung der letzten Straße unter der Hoch bahn an der Hauptmarkthalle, die Jahnstraße, ist seit einigen Tagen in Angriff genommen worden. — Leipzig. „Wenn Einer eine Reise thut", soll er genug Geld einstecken. Die Verkennung dieses Grundsatzes brachte hier drei dänische Studen ten aus Kopenhagen, die eine Ferienreise durch Deutsch land angetreten hatten, in ein sehr schlimme Lage. Am 23. vorigen Mts., nach Besichtigung der Leip ziger Schlachtfelder, war ihnen das Reisegeld aus- gegangen, und um eine Nachsendung aus der Heimat abzuwarten, schlugen sie in einem Liebertwolkwitzer Gasthofe auf Kredit ihr Heim auf. Als nach einer Woche noch immer kein Geld da war, ließ der Gast wirt unter dem Verdachte, es mit Hochstaplern zu thun zu haben, die Herren durch den Gendarme»