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WmMMMMgM G ! früher Wachen- und Nachrichtsblatt zugleich AtsiWr-AMM flr HshÄnf, WSch, KerMmf, KSsdirf, K EKien, Heinrichsnt, Msritir»«. Mölstt- Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. -- TA. AaDrAan-. M. 2^0 Aerasprechsttttr «x. 7. Dienstag, hm 10» September FerasprechstE« Nr. 7. 1895. JÄst» Blatt erscheint täglich «außer Sonn.- LWb AesttagSs abends für den folgenden Tag. MerteljShriichek Bezugspreis 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer !ü Pfennige. —1 Mtelluvgen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Marti 17S, alle Kaiser!. Postanstallen, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltmt Korpüszeile oder deren Raum mit lO Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. WekaMLWKHMg. Das von den hiesigen städtischen Kollegien in Gemeinschaft mit dem Kirchen' Vorstände hierselbst ausgestellte Regulativ über die in der Stadt Lichtenstein bei Besitzveränderungen zur Kirchen-, Armen- und Kaufgelderpfennigkasse abzusnt- richtenden Beiträge wird nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht- Lichtenstein, am 26. August 1895. Der Stadtrat. Lange. Bm. Regulativ über die in der Stadt Lichtenstein bei Besitzveränderungen zur Kirchen-, Armen- und Kaufgelderpfennigkasse abzuentrichtenden Beiträge. 8 1- Bei dem Erwerbs von innerhalb des S-adtgememdebeznks Lichtenstein ge legenen Grundstücken jeglicher Art, Ungleichen bei dem Erwerbe von Berech tigungen, Welchs nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts den Grundstücken gleichgestellt sind, sind ohne Unterschied des Erwerbstitels von je 300 Mark des jeweiligen Zeitwerts folgende Beiträge 1. — M. 25 Pf. zum Kirchenärar, 2. — „ 25 ,, zur Armenkasse, 3. 2 „ — „ zur Kaufgelderpfennigkasse als Besitzverändsrungsabgaben von demjenigen abzuentrichten, dessen Erwerb auf dem betreffenden Folium des Grund- und Hypothekenbuchs verlautbart wird. Ausnahmen finden nur m den in A 3 bezeichneten Fällen statt. 8 2. Die Bestimmung des jeweiligen Zeitwerts der Grundstücke erfolgt durch den Stadtrat. Wird innerhalb 14 Tagen, von Mitteilung der Höhe des Rbgaben- bstrags an den Abgabenpflichtigen an gerechnet, seilen des Letzteren gegen die Höhe der Schätzungssumme Widerspruch erhoben, so bestellt der Stadtrat, falls er den Widerspruch für begründet nicht erachten kann, einen Sachverständigen und läßt durch denselben eine Neueinschätzung vornehmen. Darauf faßt der Stadtrat anderweite EntfchltsHung. Jngleiche» ist auf den erhobenen Wider- sprach, soweit es sich um Abgaben zur Kirchenkasie handelt, von der Kirchen- inspe'tion Entschließung zu fassen. Gegen die nurbezeichneten Entschließungen steht dem Abgabenpflichtigen der Rekurs zu. Auf einen solchen Rekurs entscheidet die Königliche Kreishauptmannschaft, beziehentlich, soweit es sich um Abgaben zur Kirchenkasfe handelt, das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium. Als Sachverständiger darf nicht gewählt werden, wer im Dienste der Stadt Lichten stein angestellt ist. Die Kosten der Sachverständigen-Befragung sind von dem Abgabenpflichtigen zu tragen, ausgenommen wenn derselbe durch seinen Wider spruch eine Herabsetzung der Schätzungssumme erreicht hat. Ist bei Berechnung der Abgabe ein höherer Wert nicht angenommen wor den, als derjenige, welcher in der der Erwerbung zu Grunde liegenden Urkunde festgesetzt ist, so steht dem Abgabenpflichtigen wegen der Höhe der Schätzungs summe ein Widersp,achsrecht überhaupt nicht zu. TÄMAgKschichz«. Lichtenstein, 9. Sept. Vergangenen Sonnabend erfolgte im großen Saale zum „Helm" die Probe des Musikvereins behufs Auf nahme in den „nicdererzgebirgischen" und damit in den „deutschen Sängerbund". Zu diesem Zwecke waren die Herren des Bundesvorstandes aus Chem nitz, Vorst-Her Lindemann, Bundesdirigent Winkler und Kassierer Henig, erschienen und wurden aufs lebhafteste begrüßt von den außer dem Musikverein anwesenden Vereinen „Liederkranz", „Männergcsang- verein" Callnberg und den Vertretern des „Schlägel und Eisen", Hohndorf. Genannte Vereine hatten der Einladung des Musikvereins freundlichst Folge geleistet und besorgten sozusagen die Patenschaft. Leider lag die Zeit für die Brudervereine zu Hahn dorf und Rödlitz nicht ganz paffend, sodaß letzterer nicht einmal vertreten sein konnte. Nach der Be grüßung führte Herr Bundesvorsteher Lindemann aus, daß er auf Grund der ihm und den anderen Herren des Vorstandes zugegangenen Urteile über die vorzügliche Leistungsfähigkeit des Musikvereins von einer Probe wohl absehen könne, dies aber nicht thun wolle wegen etwaiger Konsequenzen bei Neuan meldungen von Vereinen, deren Aufnahme von vorn herein starken Zweifeln unterliege, es sei also die bevorstehende Probe eine Probe „pro torrns,". Der Musikverein führte sich ein mit dem Vortrage eines 8 3. Die im KI unter 2 und 3 geordneten Beiträge zur Armen- und Kauf- gelderpfenuigkasis können nicht gefordert werden, wenn der Erwerb infolge not wendiger Versteigerung eingttreLen ist. Die im Z 1 unter 3 geordneten Beiträge zur Kaufgelderpfevnigkasse sind vom Erwerber nur zur Hälfte, also nur nach Höhe von 1 Mark für je 300 Mark der Wertsumme des betreffende» Grundstücks zu entrichten, dafern der selbe Abkömmling, Vater, Mutter, Bruder, Schwester "oder Ehegatte seines un mittelbaren Vorbssitzers ist. Besitzveränderungsabgaben sind nicht zu entrichten bei Zwangsenteignungen, sowie in den Fällen, wo in einer unverändert weiterbestehenden Firma, die als Grundstückseigentümerin im Grund- und Hypothekenbuche eingetragen ist, ein Mitinhaber der Firma ausscheidet oder ein neuer Mitinhaber sintritt. Befreit sind endlich von der Abgabe die Stadtgemeinde Lichtenstein, wie auck die Kirchen- und Schulgemeinde daselbst. 8 4. Vereinbarungen, vermöge deren die Verpflichtung des Erwerbers zur Ent richtung auf Andere übertragen werden soll, find für die Stadt Lichtenstein nicht verbindlich. 8 5. Die Abgabenpflicht tritt mit dem Einträge des Erwerbers als Eigentümers im Grund- und Hypothekenbuchs ein, vorbehältlich der Verstimmung in K 5 Ab satz 2 des Kostengesetzes vom 6. November 1890. 8 6. Gegenwärtiges Regulativ tritt sofort mit der Veröffentlichung im Amts blatts des Stadtrats in Kraft. Gleichzeitig wird das Regulativ über dis in der Stadt Lichtenstein bei Bs- fitzveränderungen zur Kirchen- Armen- und Kaufgelderpfennigkaffe abzuentrich- tende Beiträge, vom 2. November 1874 außer Wirksamkeit gesetzt. Lichtenstein, den 7. Juni 1895. Dee GtavLsKt. (1-8.) Lange, Bürgermeister. Die Stadtverordnete«, (1-8.) I. Hedrich, Bors. Der Kirchenvorftand. (1-8.) L. Seidel, Overpfarrer. Das Königliche Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem evangelisch-lutherischen Landeskonstistonum das vorstehende Regulativ über die in der Stadt Lichtenstein bei Besitzoeränderuvgen zur Kirchen-, Armen-, und Kaufgelderpfennigkasse abzuentrichtetende Abgabe genehmigt. Hierüber wird gegenwärtiges Dekret ausgestellt. Zwickau, den 16. Juli 1895. (I-8-) Königliche Kreishauptmarmfchaft. Ficker. Nr. 694. II. Hofmann. geistlichen Satzes: „Lalvuio. Lo rsZsrn" v. Pfretzschner und eines weltlichen, durchkomponierten Chorliedes: „Abschied hat der Tag genommen" v. Neßler und fand mit seinen Darbietungen ungeteilten Beifall vor allem bei den Herren des Bundesvorstandes. Hierauf begrüßte Herr Lindemann als Bunbesvorsteher den Musikverem als einen neuen, grünen Zweig an dem Buudesbaum, dabei die dringende Bitte aussprechend, der Musikverein möge vor allen Dingen zum Ge lingen der vom Bunde arrangierten Kirchenconcerte alles ihm Mögliche beitragen. — Es fällt dies dem Musikverein nicht allzuschwer, da er ja die Pflege geistlicher Musik satzungsgemäß auf seine Fahne ge schrieben hat. Gewiß aber erfährt er gerade in dieser Beziehung vfin jener Seite her die ihm ge bührende Würdigung und damit neue Lust und Liebe zur heiligen Sache. Der weitere Verlauf d, s Abends trug den Charakter eines Kommerses, in welchem choristische Vorträge des Liederkranzes, des Männer gesangvereins Callnberg und des Musikvereins — teils einzeln, teils zusammen gesungen — mit so- listischen Darbietungen der Herren Schramm, Rich ter und Kretzschmann, sodann mit Trinksprttchen in schöner Reihenfolge abwechselten. Das deutsche Lied übte auch in diesen Stunden seine belebende, er freuende und erfrischende Wirkung auf jeden der Versammelten aus, und so sollte es allezeit bleiben." * — Am Sonnabend abend unternahm der Turn verein Glauchau einen Ausmarsch v / dort nach hier, nm gleichzeitig den Turnvereinen zu Lichtenstein und Callnberg einen Besuch abzustatten. Gegen 10 Uhr rückten dieselben hier ein und hatte man sich aus diesem Anlaß zu einer geselligen Zusammenkunft im Garten des Hotels zum goldnen Helm vereinigt. In fröh licher Stimmung enteilten die wenigs« Stunden des Beisammenseins, welches sich durch gesangliche Vor trägs und verschiedene Ansprachen zu einem recht humorvollen gestaltete. * — Auf den morgen Dienstag abend im Rats-- kellersaale hier stattfindenksn Recitationsabend des Rhetorikers Herrn Riotte aus New-Jork, besten wir schon in vor. Nummer rühmend erwähnten, sei nochmals aufmerksam gemacht. * — Dieser Tage wurde im Burgwalde auf Niklasrr Flur von Holzarbeitern ein altes Beil auf- gesunden, welches nach der Form zu schließen aus der Zeit von 1813 stammen und den Kriegern ange hört haben dürfte. * — So andauernd heiße Witterung ist im Sep tember seit undenklicher Zeit nicht beobachtet worden. Der heißeste Septembertag im ganzen letzte« Jahr zehnt wurde 1886 notiert, doch blieb dessen Therma- meterstand noch gegen denjenigen in diesen Tagen zurück. * — Callnberg, 9. Sept. Bei herrlichstem Wetter wurde gestern in unserer durch Ehrenpforten, Gunlanden, Flaggen und sonstigen Blumengewinden