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WiMMMTiiM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HtsWs-KMlM flr HahOgkf, Wütz, AmÄnf, Msdsrf, Si EOirn, Htinkchsnt, MmesM u. Mölst». Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichteuftei«. Ur. 180. Fernsprechstette Nr. 7. Dienstag, hLN 6. AUgUst Fernsprechsteae Nr. 7. 1895. M«ser Blatt erscheint täglich sauher Son«- Mb KesttagSs abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 26 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — "Wellungm nehmm autzer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. PoftanstaÜeu, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltE Korpuszeile oder berm Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserats täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Oeffeutliche StadtverordUetensitzyNg Dienstag, de« 6. August 18SS, abends 8 Uhr. Tagesordnung: 1. Justifikation verschiedener Rechnungen. u. der Wasserweikskasse, 5. der Stadtkasse, e. der Gasanstaltskasse. 2. Kenntnisnahme eines Dankschreibens. 3. Beschlußfassung über die Feier des 18. August. HKtMKtKMchMg, die hieftgen Sshiestfeste betreffend. Folgende, für die Schießfeste der hiesigen Schötzengesellschaft in Kraft be stehende Anordnungen werden hiermit anderweit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, 1. Der Betrieb der Schankwirtschaft in Schavkzelten und dergleichen ist vur denen gestattet, welchen hierzu von der unterzeichneten Polizeibehörde Erlaubnis erteilt worden ist. 2. Das Aufstellen von Schankbuden, Verkaufsstellen usw. außerhalb Les Schieß Platzes ist verboten. 3. DaS Feilhalten von Waren auf dem Schießplätze ist bis nachts 2 Uhr erlaubt. Sonntags ist das Frilbiete» von Waren erst von 2 Uhr nachmittag? an statthaft. 4. Das Musizieren in dm Schankz Ken ist spätestens rocht? 12 Uh>', Ausschenken uro SLausl lUn späteüens nachts 2 Ühr"ru d t Wen u«d ss - iss n Lsrg-es,r-N' * — Lichtenstein. Heute Montag, den--5. August, begeht Ihre Majestät die Königin Carola die Feier ihres Geburtstages. Aus ollen -Schfischen Gauen strömen aufrichtigst-! und ungekünstelte Segens wünsche zu den S-'ufen ses Thrones d-r heften und edelsten Landesmutter. Grads jetzt, da uns die großen Ereignisse von 1870 wit blonde-er Lebhaf tigkeit vor Augen treten, wird man mit Stolz da rin einig sein, sie als Muster aller Fraum zu preisen und zu verehren. Denn, wenn ernst Körttg Albert als Feldherr im Donner der Schlacht» sich :?-sterb lichen Ruhm erworben, so glänzte Königin Carola als Samariterin in den Kriegslazaretten und an dem Leidenslager der Verwundeten. Möge sie unsrem Sachsenvolk noch viels Jahre als treue Landesmutter, als strahlendes Vorbild erhalten bleiben! * — Das Aehrenlesen ist, sobald es ohne Er laubnis oder gegen den erklärten Willen des Besitzers des Feldes erfolgt, in allen Fällen als strafbares Eigentumsvergehen anzusehen. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Getreideernte dürfte ein derartiger Hin weis am Platze sein. * — L-. Für unseren geschätzten Leserkreis dürfte die Mitteilung von Interesse sein, daß am 5. Mai des Jahres 1861 in Oelsnitz (Erzgebirge) die ersten Kohlen erschlossen worden sind. Im Hedwig- schachte daselbst war es, wo unter der Direktion der Herren Günther und Wildfeuer zu vorerwähntem Zeitpunkt Kohlenflötze von 22 Ellen 6 Zoll Stärke entdeckt wurden. Der heute noch existierende Hed- wigschacht kann demnach mit vollem Rechte als die Mutter des Oelsnitzer Kohlenbergbaues bezeichnet werden. Wenn man nun die jährliche Durchschnitts- Kohlenförderung im Hedwigschachte in Betracht zieht, und zwar in 34jähriger ununterbrochener Fortdauer, so ergiebt sich daraus von selbst, welch enormer Kohlenreichtum in dortigerGegend Vorhandensein muß. — In der gefiederten Schar beginnt gewaltige Herbstahnung und schon sammeln sich die Zugvögel zu Schwärmen, um sich und ihre Jungen im Fliegen zu üben, und an ihren gewissen Sammelpunkten schlagen sie in großen Scharen bereits wieder ihre gemeinschaftlichen Nachtlager auf. Die Sperlinge, die Gassenjungen in der Bogelwelt, sind in der dritten Brut begriffen und die Rebhühner m der zweiten. Auer-, Birk- und Haselhühner, Fasanen rc. führen ihre Jungen in Wald, Feld und Wiese umher. sämtliche Buden und Zelte, auch der Schießplatz selbst, nachts 2 Uhr vom Publi kum geräumt sein. 5. Aller Branntweinschank auf dem Schießplätze, außerhalb der berechtigten Schankstätten ist bei Strafe verboten, ebenso das Schreien beim Anpreisen von Waren. 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nichts bereits in den Gesetzen Strafen ausdrücklich angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Lichtenstein, am 5. August 1895. Der Stadtrat. Lange. Bm. BSlMNtMUHMg. Während des diesjährigen Schützenfestes sind öffentliche Würfelspiele auf dem Schießplätze nur unter der Bedingung statthaft, daß a. mit höchstens drei Würfeln gespielt wird; 5. all; ungeraden Nummern gewinnen und alle geraden Nummern verlieren und o. der Gewinn, welcher nicht in Geld bestehen darf, vor dem Würfeln zwischen dem Budeninhaber und dem Spieler durch Vereinbarung festgesetzt wüd. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden an dem Würfelspielinhaber Tüt Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder Haft bis zu 10 Tagen, sowie mit sofortiger W zw isu g vom Festplatze geahndet werden. Lichtenstein, am 5. August 1895. Der St«dtrat. Lange. Bm. Es ziehen im Auenst schon ft t die GartengraS- möck-n.Turm- undU w-AbcwBachstelzen,Fließen- Kuckuck ->-. Man sie.t, wie Haven die sM- .s I m- ' ! ü'"Nchnn eie Sänger deS Wal -es, wOche w oft msec Ohr und Herz erfreut habe vor -affen uns, >er onbsc naht. — Aus unterrichtetem Kreise schreibt man: „D-e durch verschieden« Z Ummm gegangene Notiz, v ß Ehefrauen der zu Fr -denLübuugen Eingezogene» schon während d r U Eg ihrer Ehemänner, etwa . n T w nach Begum der Uebuug, die Unterstütz ung mEm-Iang uchMNt können, ist nicht ganz richtig, da E? de- -v-ka mm ichang betreffend die Ausführung zu dem Gesetze vom 10. Mai 1892 (Reichsgefetzblatt Sc t 661) über Unterstützung von Familien der zu Fciedcnsümrngen eingezogenen Mannschaften vom 2. Im i 1892 in 8 2 gesagt ist: Die Zahlung erfolgt a) am Tage des Abganges des Einberufenen für die Zeit bis zum Schluß des laufenden Halbmonats: b) für jeden folgenden in die Ueöungszeit fallenden Halbmonat am ersten Tage desselben im voraus; e) am ersten Tage des letzten Halbmonats bis zur Beendigung der Ueburig, einschließlich der bestim mungsmäßigen Tage für den Rückmarsch. Z 5 der selben Verordnung verlautet: Die Rückzahlung vorausgezahlter Beiträge findet auch dann nicht statt, wenn der Einberufene vor Ablauf des Halbmonats, für welche die Zahlung geleistet ist, zurückkehrt". — Nach einem vom Reichsgericht gefäll ten Urteil dürfen Arbeitgeber nur für eine unmittel bare Verabfolgung von Speisen und Getränken an die Arbeiter den Letzteren an Zahlungstagen Lohn abzüge machen, dagegen Forderungen dritter Personen an die Arbeiter, selbst mit Zustimmung derselben, nicht in Gegenrechyung bringen und vom Lohne abziehen. — Ein erprobtes Mitte! bei Petroleumbränden. Wird eine Lampe umgeworfen und deren Inhalt ent zündet sich, so nehme man sofort Milch, sei es süße oder saure und gieße dieselbe auf die Flamme, welche sofort erstickt. Wasser in diesem Falle anzuwenden, ist nicht ratsam, da hierdurch die Flammen nur noch weiter um sich greifen. — Ein Bericht der „Kreuzztg." vom 4. August 1870 lautet: „Heute früh war ein Regsngeriesel, „wie bei Königgrätz", sagten die Leute. Kurz nach 6 Uhr, nachdem die Post augekommen war, brach der Kronprinz mit einem Teile des Hauptquartiers auf. ES lag etwas in der Luft; Jedermann wußte, daß ein Zusammenstoß mit dem Feinde wahrschein lich war. Die Unsicherheit war, wo die Franzosen ständen und was sie beabsichtigten; am Tage vorher war gemeldet, daß bei Saarbrücken zwei Korps über gegangen seien. Die Württemberger und die badische Division waren bei Maxau über den Rhein gegangen. Um 9 Uhr stand die bayerische Division Graf Both mer Weißenburg nördlich gegenüber mit dem Befehl, die Stadt zu nehmen. Den letzten Nachrichten zu folge war dieselbe bereits von Franzosen besetzt. Die Bayern fanden größeren Widerstand, als sie erwar teten. Die Division des Generals Abel Douay (10. Jäger-Bataillon, 50. und 78. Linien-Regiment, ein Zuaven- und ein Turko-Rsgiment, ein Kavallerie- Regrment und 4 Batterien und sine Batterie Mitrail- leusen) hatte am Abend vorher die Stadt besetzt; sie war gerade beim Abkochen und wurde überrascht, aber die Stadt Weißenburg ist eine Veste, zwar nur alte Wälle und feste Thore, aber doch für einen In fanterie-Angriff sehr schwierig. Ler Angriff der Bayern war nach der Disposition mit einem Angriff des 5. und 11. Korps in der Art kombiniert, daß die Bayern nicht früher ««greifen sollten, als bis die preußischen Korps in Thätigkeit getreten wären. Die französische Division stand Front nach Norden Wei ßenburg bis Geisberg. Die Bayern griffen zuerst die Stadt Weißenburg an, den Feind beschäftigend, dann forcierend, als die Umfassung der französischen Stellung durch die Preußen vollendet war. Die Bayern fanden heftigen Widerstand und unterhielten ei» lebhaftes Feuer mit den Turkos der Besatzung. Unterdessen griffen die Preußen den Geisbsrg an, den Stützpunkt des rechten französischen Flügels, ebenfalls schnell zur Verteidigung hergerichtet durch Geschütz-Emplacements und Schießscharten in dem massiven Bau auf der Höhe. Es waren Regimenter des 5 Korps, voran das Kömgs-Grenadier-Regiment Nr. 7. Mit schlagenden Tambours schritten die Bataillone, fast ohne einen Schuß zu thun, unauf haltsam gegen die befestigte Stellung aufwärts, im stärksten Feuer der Chasfipots und Geschütze, während mehrerer tausend Schritte. Die Offiziere, «ach preu ßischem Brauch voran, sielen zuerst. Nichts hemmte die Schritte der Braven; der Anblick war das Größte und Ergreifendste, was militärische Augen schauen konnten. Solche Soldaten sind unüberwindlich. Oben angelangt — Salvenfeuer, ein Hurrah, und der Feind wich und floh; General Abel Douay selbst wurde durch eine Granats getötet, als er gerade im Begriffe