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Wochen- und Mchrichtßblatt zugleich Arß-Ssts-Alyngtr für Kchulmf, Köslih, Bermdorf, Rosdorf, Ä Sridm, Hcinriihsort, Morir«»« u. Mülsen. Amtsblatt für de« Stadtrat z« Lichtenstein. - -- ...L8. Jahrgang. , — Kt« 156. Uernsprechstelle Nr. 7. DlMstag^ d§N 9. Jv!l FernsprechsteNe Nr. 7. 1895. Nrse« Blatt erscheint täglich (außer Sonn« mS festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — IHrsttllunge« nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postarrstalteu, Postbote«, sowie oie Austräger entgegen. — Inserats werden die viergespalteW Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. j^MWW»WIIMWW«»I»^MWWW«MWAWNWNzNWWWWMI»i«MWIMWWMWWWWWW«WNWWMsWM»li^ BelM»tmachUUß. Nachdem das von den hiesigen städtischen Kollegien in Gemeinschaft mit der Fürstlichen Gutsherrschaft hierselbst aufgestellte Statut, die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshebammen betreffend, von dem Königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden ist, wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Druckexemplare dieses Statuts in unserer Ratsexpedition käuflich sind. Lichtenstein, am 6. Juli 1895. Der Stadlrat. In Vertretung: Beyerlein. Bm. Freiwillige Femrwshr Lichtmstsin, Dis Mannschaften der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Pionier-Kompanie haben sich Dienstag, den 9. Juli, «ackm. ? Uhr Mi«. zu einer Uebumg auf dem Uebungsplatze pünktlich zu stellen und der wei teren Befehle ihrer Herren Zugführer gewärtig zu sein. Lichtenstein, den 6. JuU 1895. Paul Geipel, Branddirektor. W. Nach der Uebung Generalversammlung. LagesAefchüchse. * — Lichtenstein, 8. Juli. Am Sonnabend besuchten Mitglieder eines Zwickauer Vereins, Herren und Damen, in der Stärke von ca. 200 Personen, mit eigenem Musikchor, unsere Stadt und Umgebung. Ein Exirazug von Zwickau führte diese zuvörderst nach Rövlitz und nach entsprechendem Aufenthalt dort selbst und Bewunderung des schönen RödUtzthales wurde ein Spaziergang nach hier unternommen und der Stadtwald und die herrschaftlichen Parkwege einer Besichtigung unterzogen. Ein vergnügtes Beisam mensein im Hotel zum goldnen Helm beendete den Tag und gegen 11 Uhr abends führte der Extrozug von hier aus die Reisenden wieder ihrer Heimstätte Zwickau zu. * — Aus Anlaß des Bundesschisßens in Chem nitz entwickelte sich am gestrigen Morgen auf hiesigem Bahnhofe ein enorme« Andrang des reisenden Publi kums, sodaß alle verfügbaren Wagen einrangiert werden mußten, um die Mitreisenden zu befördern. Abends trat wesentliche Verspätung der letzten beiden Zügs ein. * — Heute früh manöverierte in der Nähe Mül sens das Zwickauer Infanterie-Regiment, worunter auch eine Abteilung des Karabinierregiments. * —- Der Meldetag des Bezirks-Feldwebels in Lichtenstein am 12. d. M. fällt aus. * — Schon seit vielen Jahren hat man die Be obachtung gemacht, daß ein Teil der hiesigen Ein wohner bei Festlichkeiten den Flaggenschmuck falsch anlegt. Vermutlich'jkommt es daher, daß die Reihen folge der Sächsischen und Deutschen Landesfarben nicht allgemein bekannt ist. Statt der Landesfarbe des Königreiches Sachsen weiß-grün wird verschiedent lich die Laudesfarbe der Herzogtümer, grün-weiß angewandt. Ebenso ist es auch bei den deutschen Landesfarben schwarz weiß-rot, die vielfach in rot- weiß-schwarz umgekehrt werden. — Merke für die Gefahr des Ertrinkens: Wenn ein Mensch den Atem voll einzieht, Arme und Hände unter Wasser hält, so geht ihm bei zurückge- bogeuem Kopfe das Wasser nicht über den Mund, und wenn er möglichst wenig ausatmet und wieder voll einatmet, kann er in der beschriebenen Haltung eigentlich gar nicht ertrinken. — Wenn Jemand im Wasser in aufrechter Stellung die Beine an sich zieht und dann im Wasser nach unten stößt, oder die Hände schlank bis zur Oberfläche des Wassers hebt und sie dann nach unten führt oder diese Bewegung der Arme und Beine vereinigt, so führt er damit das sogenannte Wassertreten aus und kann nicht sinken. Der Fehler bei Nichtschwimmern ist der, daß, wenn sie durch Zufall oder Unfall in tiefes Wasser geraten, sie in gänzlicher Abwesenheit der Geistesgegenwart die Arme in die Höhe strecken und dadurch den Kopf unter Wasser bringen. — Es kommt häufig vor, daß zu Postkarten mit Antwort zwei einfache Postkarten genommen und diese mit Stecknadeln, Zwirn oder dergl. zusammen gehalten werden. Derartige Postkarten sind vor schriftswidrig und dürfen von den Postanstalten nicht befördert und ausgehändigt werden, sondern sind an die Absender zuriickzugeben. Zur Vermeidung von Verzögerungen und sonstigen Unannehmlichkeiten machen wir deshalb darauf aufmerksam, zu Postkar ten mit Antwort nur die besonders dazu hergestellten Postkarten von den Postanstalten, Briefträgern oder amtlichen Verkaufsstellen für Postwertzeichen zu ent nehmen und zu versenden. — Eine vielgepflogene Sitte ist es, daß Grund stückseigentümer oder Pächter teils durch Plakats auf ihren Grundstücken, teils durch Bekanntmachungen in öffentlichen Blättern das unbefugte Begehen von Privatwegen oder Betreten der Felder, Wiesen usw., unter eigener Androhung von Strafe verbieten. Der artige Strafandrohungen sind wirkungslos: kein Pri vatmann hat das Recht, eine derartige Strafe anzu drohen, ob eine Handlung strafbar sei, bestimmt sich nach dem allgemeinen Rechte; nur nach dem letzteren haben die Eigentümer oder Pächter, welche das un befugte Betreten ihrer Grundstücke nicht dulden wollen, ihr Recht zu suchen. Aber auch der hin und Wiede« vorkommende Erlaß von Bekanntmachungen dieser Art durch Gutsvorsteher ist als unstatthaft zu bezeichnen, denn Strafandrohungen der Polizei behörden, zu demn die GuLLvorsteher gehören, dürfen sich nur auf Gegenstände beschränken, die nicht durch das allgemeine Recht geregelt sind, lieber die hier in Rede stehende Materie enthält jedoch das allge meine Recht ausgiebige und ausreichende Bestim mungen. Nach den letzteren würde auch ein durch irgend welche Polizeibehörde(Gutsvorsteher pp) er lassenes Verbot des unbefugten Betretens solcher Grundstücke als nichtig anzusehen sein. Wohl aber steht dem nichts entgegen, wenn durch besondere öffentliche Bekanntmachungen seitens der Besitzer oder Pächter vor dem unbefugten Betreten der Feldgrund stücke gewarnt und hierbei auf die gesetzlichen Strafen hwgewiesen wird. — Zu den Sonderzügen, welche am 20. Juli und 10. August von Leipzig (mit Anschlußfahrkarten- ausgabe auf allen größeren sächsischen Stationen) nach Hamburg abgelassen werden, ferner zu den von Dresden über Berlin nach Hamburg am 13. und 20. Juli, 3. und 17. August abgehenden Sonderzügen werden auch Fahrkarten nach Lübeck zu ermäßigten Preisen ausgegeben. Der Besuch von Lübeck empfiehlt sich in diesem Sommer besonders wegen der dortigen großen Deutsch-Nordischen Handels- und Industrie ausstellung. Zu den Sonderzugsübersichten werden auf allen größeren Stationen bezügliche Ergänzungs blätter ausgegeben. — Dresden, 5. Juli. Das Schwurgericht verurteilte heute die Dievsimagd Josepha Wallot, welche am 20. November 1894 ihr 11 Tage altes Kind auf dem Felde lebendig begraben hat, zu 12 Jahren Zuchthaus. — Dresden, 6 Juli. Die feierliche Ein weihung der festlich geschmückten Königin Carola- Brücke verlief heute vormittag 10 Uhr programm gemäß in Gegenwart des Königspaares, der Prinz- lichen Herrschaften, zahlreicher Ehrengäste und eines zahlreichen an beiden Elbseiten versammelten Publi kums. Stadtbaurat Klette übergab die Brücke der Stadt. Oberbürgermeister Dr. Beutler hielt eine Ansprache, die mit einem Hoch auf die Königin schloß. Ein weiteres Hoch auf das Königs-Paar wurde von dem Geheimen Hofrat Ackermann auSge bracht. Nach Schluß des feierlichen Aktes begab sich das Königspaar nach Pillnitz. — Werdau, 6. Juli. Mit tätlichem Aus gange verunglückte auf Langenbernsdorfer Staats forstrevier im Holzschlag des Bezirks „KleinerWald" der 56 Jahre alte Waldarbeiter Johann Friedrich Weiß in Stöcken beim Baumroden durch vorzeitiges Niederstürzen eines zum Teil schon angerodeten starken Fichtenstammes folge plötzlich sich erhebenden Wind stoßes. Weiß wurde unter der Wucht einer solchen Masse in allen ,einen Körperteilen förmlich zermalmt, trotzdem lebt er nach erlittenem Unfall noch drei Stunden. Er hinterläßt eine Frau mit 8 meist noch unerzogenen Kindern in armseligen Verhältnissen. — Ernstthal, 5. Juli. In Erstickungsge fahr befanden sich am Mittwoch nachmittag zwei Kinder in einem Hause der Aktienstraße. Dieselben hatten in der Kammer mit Streichhölzchen gespielt, wodurch das Bettstroh und die Betten Feuer ge fangen hatten und den Raum mit dickcm Qualm an füllten. Glücklicherweise wurde das Feuer noch recht zeitig bemerkt. — Aus dem Vogtlands, 5. Juli. Der nicht wegzuleugnende fortgesetzte Rückgang der Perlen fischerei in den vogtländischen Gewässern (Ertrag des Vorjahres 55 Perlen — 18 Helle, 19 halbhelle, 5 Saudperlen und 13 verdorbene), veranlaßt die Kgl. Oberforstmeisterei Auerbach, erneut darauf hinzuweisen, daß diese Perlensuchsrei Königl. Regal ist, deren Ausübung ausschließlich zwei Oelsnitzer Bürgern, Schmerler und Seeling, zusteht. Es hat keine Per son das Recht, Muscheln aus der Elster oder den in diese sich ergießenden Bächen zu entnehmen oder solche Muscheln, welche durch Hochwasser an das Land getragen worden sind, sich anzueignen. Zu widerhandlungen werden nach ZZ 242 und 370 des Reichsstrafgesetzbuches mit hoher Strafe belegt. Wenn einesteils die obengenannten Perlensucher über dm geringen Ertrag der Perlenfischerei klagen und ein längeres Ruhenlassen derselben befürworten, so giebt es doch auch noch uralte Muschelexemplare und es wurde vor kurzem eine solche Muschel in Dresden als Kuriosum eingeliefert, deren Alter sich auf etwa 150 Jahre berechnen ließ. — Frankenberg, 5. Juli. Als Mahnung für die Eltern, ihre Kinder während der heißen Jahreszeit nicht ohne Fußbekleidung auf den Feldern oder im Walde umhergehen zu lassen, sei folgender Vorfall mitgetsilt. Vor einigen Tagen wurde die 8 Jahre alte Tochter eines Handarbeiters aus Auers walde in der Nähe des Oberlichtenauer Bahnhofes von einer Kreuzotter in den Fuß gebissen. Da die Gefahr von den dabei Anwesenden anfangs unter schätzt wurde, traten sehr bald die heftigsten Vergif tungserscheinungen auf. Nach kurzer Zeit schwollen der Fuß, der Unterschenkel und auch der Oberschenkel an, die Schwellung ging nach und nach sogar noch auf den Leib bis über die Hüfte hinauf über. Trotz der Schwere der Vergiftung war es infolge ärzt lichen Eingreifens doch noch möglich, das Kind am Leben zu erhalten, welches jetzt seiner Genesung ent gegengeht, doch dürfte noch ein längeres Kranken lager die Folge des unheilvollen Bisses sein. — Ein Gastwirt in Hartmannsdorf bei Rochlitz verkaufte beim Schlachtfeste Wellfleisch, ehe