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MMMMWMM Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich stMlsAWWr siir K»h»L»rf, KNlih, KmÄmf, Wsdsrf, ÄKßiUen, HcmrkchKrt, M«tit«M II. Mist». Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. Ri'. 133. Fernsprechfteüe Nr. 7. MlttWvch^ KW 12. JllM Fernsprechsteüe Nr. 7. 1895. Mtst» Blatt erscheint täglich sautzer Sonu- Nsb Festtags) abends flir den folgenden Tag. McrteljLhrlicher Bezugspreis 1 Marl 28 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — IOrllungeu nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisen. Postanstalten, Postboten, sowie sie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalteW Korpüszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. KoMzrsverfchreN. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckers Alban Männel in Hohndorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf de» 27. J««i L8S3, vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierseibst bestimmt. Lichtenstein, den 8. Juni 1895. Sekr. Oeser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. BelMNtRMchMg. Nachdem die LKKdtagswKhllWs für hiesige Stadt gemäß Z 24 des Ge setzes vom 3. Dezember 1868, einer Revision unterzogen worden, liegt dieselbe vom 12. dieses Monats ab, 14 Tage lang zur Einsichtnahme der Interessenten in der Expedition des Unterzeichneten aus, was mit dem Bemerken bekannt ge geben wird, daß etwaige Einsprüche gegen dieselbe, innerhalb 7 Tagen nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens in der „Leipziger Zeitung" an Ratsstelle anzubringen sind. Callnberg, am 10. Juni 1895. Der Bürgermeister. Prahtel. MrWeWsrMchtMg. Die diesjährige Nutzung von den fiskalische« Kivschbäumen an den Straßen der nachgenannten Amtsstraßenmeisterdistcikte soll gegen sofortige bare Bezahlung und unter den sonstigen, vor Beginn des Termins bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich an die Meistbietenden verpachtet werden, als: 1-, Montag, dem LT'. Juni ds. Js., vormittags Lil Uhr in der SchützenhaUe in Glaucha« die Nutzung der Alleen im Glauchauer Amtsstraßenmeisterdistrikte; 2., Dienstag, den 18. Juni ds. Js., ^Nachmittags 2 Uhr im alten SchirMauss in Bichteustei« dis Nutzung der Alleen im Lichtensteioer AmtSstraßenmeisterdtstrikte. Zwickau und Glauchau, am 7. Juni 1895. Kgl. Straße«- und Wasserbauinspektiv«. Kgl. Bauverwaiterei- Döh n e rl. Liebscher. Auf Antrag der Erben Herman« Friedrich Schettler's in Neu dörfel sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke: 1. das unter Nr. 39 des Brd.-Kat. für Neudörfel gelegene Hand mit Garten und Feld, Fol. 20 des Grund- und Hypothekenbuchs für Neudörfel, bestehend aus den Parzellen Nr. 31 a, 31 5, 69, 87, 88 und 89, nach dem Nurbuche 3 üu 17,5 a groß, mit 74,54 Steuer einheiten belegt und mit 4340 M. bei der LandesvsrstcherungSanstalt versichert, geschätzt auf LO,8OO M. -- 2. das Feld- und Wiesengrundstück, Fol. 52 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Zschocke», bestehend aus der Parzelle Nr. 655a, nach dem Flurbuch« 2 lla 59,8 a, groß, mit 45,06 Steuereinheiten belegt nd aus M. -- gesch cht, von dem untere chneten Amtsgericht am L7. Juni L8SZ, vormittags M Nhx erbteilungshalber in dem zu versteigernden HMsgrundstück Nr. 39 des Rrd.-Kat. für Neudörfel (bei Ortmannsdorf) versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die an hiesiger Gerichtsstelle und im Schäüersichen Gasthofs zu Neudörfel aushängenden, die Versteigerungsbedingungen enthaltenden Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Wildenfels, am 29. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Römisch. E. TMesgeschiMe. * — Lichtenstein, 11. Juni. Gestern nach mittag war wegen Gewitters die Fernsprechverbindung mit Chemnitz und Zwickau teilweise gestört. * — Von der Besteuerung durch den Staat wißen alle seit altersher ein Lied zu singen. Daß der Staat aber auch Aussteuern spendet, ist jüngeren, sozialpolitischen Datums und hängt bekanntlich mit der Bsrsicherungsgesetzgebung zusammen. In diesem Monat geht nun dis 5jährige BeitragLfrist zu Ende, an die für weibliche Verficherungspflichüge der An spruch auf Zurückerstattung der halben Einzahlungen im Falle einer Heirat gebunden ist. Den heirats lustigen Dienstmädchen zum Beispiel öffnet also der Staat in diesem Monat zum ersten Male seine wohl- thätige Hand und zahlt ihnen einen Beitrag zu ihrer Aussteuer nach Z 30 Les Gesetzes vom 22. Juni 1889. Von diesem Tage ab, nachdem mindestens 235 Wochen lang Versicherungsmarken eingeklebt find, können sich berechtigte Heiratskandidatinnen die Hälfte der eingezahlten Beträge von den betreffenden Versiche rungsanstalten zurückvergüten lassen. Die Ansprüche müssen aber binnen dreier Monate nach der Verhei ratung bei den erwähnten Behörden angemeldet sein. * — Frische Gurken sieht man seit einiger Zeit auf dem Markte und in Gemüsewarenhandlun- gen und für die Hausfrauen werden deshalb einige Mitteilungen über die Behandlung dieser beliebten Frucht sehr willkommen sein. Zuweilen haben die Gurken einen bitteren Geschmack, besonders an der Spitze. Derselbe entsteht, wenn die Früchte nicht im Schutze der Blätter reifen, sondern den Sonnen strahlen ausgesetzt sind. Vor dem Schneiden soll man daher die Gurken erst kosten urd, im Falle sich ein bitterer Geschmack bemerkbar macht, vom Stiel ende anfangend stets nach der Spitze zu schälen, um die Bitterkeit nicht durch das Wasser über die ganze Gurke zu verbreiten. Bei der Bereitung von Gur kensalat öle man die Scheiben sofort, damit der Saft nicht ausfließt, denn wenn dies geschieht, dann wird der Salat lederartig, kann nicht gut gekaut werden und muß wohl den Magen belästigen. Nur aus diesem Grunde ist der Gurkensalat zuweilen schwer verdaulich, an sich und richtig zubereitet ist er es nicht. Will man aber den Saft aus den Gur ken gewinnen, so streut man auf die geschälten und in recht dünne Scheiben geschnittenen Gurken etwas Salz, läßt sie damit eine Viertelstunde lang stehen und drückt dann den Saft aus. Dieser frisch aus- gepreßte Saft ist em kühlendes Mittel bei Fieber und Blutwallungen, auch gilt er als Verschönerungs mittel der Haut insofern, als er Finnen und Hitz blattern daraus entfernt. — Um dem Ueberhandnehmen des unbefugten Handels mit Geheimmitteln thunlichst entgegen zu treten, bestimmt das Ministerium des Innern aus Grund eines im Bundesrats gefaßten Beschlusses folgendes: Die öffentliche Ankündigung von Geheim mitteln, welche dazu bestimmt sind, zur Verhütung oder Heilung menschlicher Krankheiten zu dienen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht allgemeine gesetzliche Vorschriften andere Strafen fest setzen, mit Geldstrafe bis zu 150 Ml. oder Haft bis zu 6 Wochen bestraft. * — Callnberg. Bei der hiesigen Stadt- Sparkasse wurden im Monat Mai in 89 Beträgen 8546 M. 74 Pf. eingezahlt (das sind rund 4000 M. in 18 Beträgen mehr als im Vorjahre), während in 36 Beträgen 6638 M. 33 Pf. zurückerhoben wurden (das sind rund 6000 M. in 8 Beträgen weniger als im gleichen Monat des Vorjahrs). Der Bar bestand am Schluffe des Monats Mat betrug 4394 M. 48 Pf. und wurden in diesem Monats wiederum 10 neue Konten für Einleger eröffnet. * — Mülsen St. Jacob, 11. Juni. Bei dem gestern nachmittag hier aufgetretenen Gewitter schlug der BUtz in die Esse eines hiesigen Gebäudes und demolierte dieselbe. — Dresden. Am Donnerstag, 6. d. M., tagte eine sehr zahlreich besuchte Versammlung des Vereins Chemnitzer Marktfieranten im Westend-Park zum Zweck des einstimmigen Beschlusses, «ine Petition an beide Kollegien der Stadt Dresden zu richten, mit dem Ersuchen, den Antrag Winter, Jahrmarkts. Aufhebung betr., ablehnen zu wollen. Mit der Auf hebung des Jahrmarktes würde in der gegenwärtig arbeitslosen Zeit Tausenden von strebsamen Familien vätern ihr Brot genommen werden, giebt es doch in unserem engeren Vaterlands ganze Länderstriche, wie die Oberlausitz und das Erzgebirge, wo sich die Pro duzenten nur durch Beziehen der Märkte und Ver kauf an dis Fieranten ernähren. Ferner würde unsere heimische Industrie stark geschädigt werden, da sich der Umsatz auf Jahrmärkten auf Millionen beziffert. Einen Beweis hierfür grebt der Ausfall der Leipziger Messe bei Ausbruch der Cholera im Jahre 1892, wo nachweislich die Stadt Leipzig selbst um fls Mil lion geschädigt wurde und um einen ähnlichen Be trag die Logis vermietenden Bürger, Budenverleiher, Spediteurs usw. Durch Ausfall der Dresdener Märkte würde die Staatsbahn, die Post, und die Stadt durch Ausfall des Stättegeldes mindestens um 100,000 Mark geschädigt. Würde die Residenzstadt Dresden ihre Märkte aufheben, so dürften andere Städte, wie Zwickau, Chemnitz, sofort nachfolgen, wodurch ein großer Ausfall an Einkommen erfolgen müßte, welcher nur durch direkte Steuern gedeckt werden könnte. Wir machen ferner darauf aufmerk sam, daß, wenn sich ein Markt überlebt hat, wie von dem Antragsteller behauptet wird, was aber bei den Dresdner Märkten nicht der Fall ist, jeder Interessent (Mmkifierant) den Markt nicht mehr besucht und infolgedessen sich der Markt von selbst aufhcbt. Wenn sich die Herren Ratsmitglieder und Stadtverordneten überzeugen wollen, wer Interesse an Märkten nimmt, ersuchen wir dieselben, den Artikel über Aufhebung der Dresdner Jahrmärkte im „Phönix" (Nr. 22 vom 1. Juni 1895) zu lesen. Wir weisen endlich daraus hin, daß nicht allein die Marktfieranten, sondern jeder Groß- und Klein-Kaufmann von den durch die Markifieranten herbeigezogenen Massen ein besseres, sogenanntes Jahrmarktsgeschäft macht. Wir bitten Sie deshalb nochmals, den Antrag Winter „abzu lehnen". - -Dresden, 9. Juni. In Cotta erblickte dieser Tage eine sonderbare Mißgeburt das Licht der Welt. Es ist ein Kind mit zwei vollständig ausge bildeten Köpfen. Der zweite Kopf befindet sich am