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zugleich DtsWs-AMPr für HchsÄskf, WRitz, DersÄsrs, Msd»rf, Ä. SOus, KemrichsKt, U«MM u. MAlkn. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. Jahrgang. Sonnabend, dm I. Juni 1895. Fernsprechstelle Nr. 7. ZV" Blatt erscheint täglich tautzer So»», ««d KsttagS) abends folgende Festtllnngcu nehmen außer der Expedition i« Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanftalt nden Lag. BierteliLhrlichsr Bezugspreis 1 Mark LS Pf. — Einzelne Nummer 1ü Pfennige. — «^"-^'rin, L-carn r/», aue rNNferr. PostMstaüeu, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalteW «orpuszeue oder seren Raum mit 10 Pfennige« berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. 'M« 126. Fernsprechstelle Nr. 7. BekmmtmschMß, die unekttgsltlichen Impfungen betreffend. Nach den Bestimmungen des § 1 ves Rsichsgesitzss Dom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1894 gebore nen Kinder), sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis (Z 10) Lie natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat- schule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die Natürlichen Blattern überstanden bat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu NN- tersiebem Es ist nun für hiesige Stadt als Jmpflokul der klems RMskeAeLfasI gewählt, und als Impftermins die Folgenden festgestellt worden: Freitag, den '7. Jmü, Dienstag, den 11. Jmn, Freitag, den 14. Juni und Dienstag, den 18. Jmn. Die Impfung erfolgt nachmittags von 2 bis Z Uhr. In Gemäßheit von ß 1 der Verordnung vom 20. März 1875, die Aus führung des Reichsimpfgejetzes betreffend, werden die Eitern, Pflegeeltern und bez. Vormünder der nach 8 1 8ub 1 des Recchsgesetzes impfpflichtigen Kinder andurch aufgefordert, mit ihren Kindern in den vorerwähnten Impfterminen be hufs der Impfung zu erscheinen und an dem nächstfolgenden JmpfLage ihre Kin der zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese nur gedachten Zeugnisse find im Impftermine aufzuweifen. Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine wird nicht erfolgen. Ettern, Pflegseltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgender- Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach 8 14 des ReichSgrsetzes mmachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Hiernach werden die Angehörigen der Impflinge auf die ZZ 1 und 2 der von Lem Königlichen Ministerium des Innern mittelst Ber- ordrmng vom 10. Mai 1886 ungeordneten Verhaltungspflichten aufmerksam gemacht. Z 1. Ans einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Mosern, Diphtherilzs, Ci vup, Keuchhusten, Fleckyphus, rosenarttge Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden. s 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleibern gebracht werden. Lichtenstein, am 30. Mai 1895. Der SLadttat. Laug e. Wolf. HMMtKNHKNg. Wegen Reinige« der Z.mmer können !M Gemeindeamt z« Hohptdorf DimMo-g, dem 4. Juni d. I., nur dringliche Sachen sxpe-^rt werden. Der Gemsindevorftand- Reinhold. WMmMMKchMA Die Gemeindekassenrechnung, sowie die Feuerlöschkaffenrechnung vom Jahre 1894 liegen für di« Beteiligten vom 1. bis 15. Juni bei dem Gememderatsmit- glied Traugott JKmg und vom 16. bis 30. Juni bei dem Temeinderatsmit- gtted Trangott Steinbach zur gefl. Einsicht aus. Bernsdorf, den 31. Mai 1895. List, Gem.-Vorst. TÄMSgeschichte. *— Lichtenstein. Mittwoch, den 29. Mai, wurde im hiesigen Gewerbcvercin auf Grund eines Aufsatzes in der sächsischen Gewerbsschau beschlossen, die hiesigen Handwerker und Gewerbtreibenden zur Stellungnahme gegen erzwungenen und „erpreßten Kredit" aufzufordern und das „gute" Publikum zu bitten, Beistand zu leisten beim Kampfe gegen diesen Unfug. Wer trägt die Schulden dieser unser wirtschaftliches Leben so schwerdrückenden Unsitte? Wer soll den Krebsschaden heilen? Wer hat den Nutzen von der Barzahlung ? Handwerker und Kunde, d. i. die dreimalige Antwort. — Die Schuld trägt der Gewerbetreibende, weil er die Ware ohne Rech nung abliefert. Ganz entgegengesetzt handelt der Fabrikant und Großhändler. Er legt die Rechnung mit Zahlungsfrist und Skonto bei und rüstet sich bei ruhigem oder faulem Geschäftsverkehr für die Cam pagne. So könnte auch der Kleinhändler sich die spottbilligen Rechnungs formulare zulegen, seine Kinder, LehrlingeuadGesellen einschulen, Rechnungsformulare auszufüllen. Dann würde keine Ware ohne Preis vermerk in die Hände des Kunden geraten. — Ein zweiter Uebelstand ist, daß schon beim Bestellen im Kunden die irrige Meinung erweckt wird: Bestellen sei Hauptsache, das Zahlen die Nebensache. Des Handwerkers Verhältnisse erlaubten es, auf Jahre Kredit za geben. — Der Handwerker macht „feine" zu „faulen" Kunden, wenn er vom pünktlichen Zahler denselben Preis fordert wie vom säumigen und nicht Nachlaß-Skonto" bei größeren Beträgen und bei Barzahlung bewilligt. Nicht nur der Großhändler sieht das als selbstverständlich an, sondern auch De tailhändler in Großstädten haben den Brauch. Ganz verwerflich ist es aber, „faulen Kunden" eine Gunst auf Kosten der „feinen" zu gewähren oder gar nicht Sachverständige mit 150"/» übers Ohr zu hauen. Längst ist es in Großstädten üblich, Rester, außer Mode gekommene Waren, unscheinbar gewor dene Gegenstände für geringen Preis zu verkaufen. Eine schwere Schuld am Borgsystem trifft auch die Kundschaft. Der Empfänger sieht es nicht als seine Pflicht an, Ware für Geld eivzutauschen, den» jeder Kauf ist ein Tauschgeschäft. Der Handweiker wird gar nicht gefragt, ob er Kredit gewähren will, son der« es wird für selbstverständlich angesehen, Monate, ja Jahre de« Schneider, die Näherin, den Schuh macher, Tischler, Schlosser, Glaser warten zu lassen, sich mahnen zu lassen, unzählige mal den Kleinge werbetreibenden um sein Geld laufen zu lassen; es als eine unerhörte Zumutung hinzustellen, wenn sich der Käufer Termine sitze« soll und höflich erinnert wird, wenn er sie nicht einhäli; es sogar für nobel hält, viele und vielerlei Schulden zu haben. Nicht unter den schlechten Zeiten allein leidet das Kleinge werbe, sondern am schwersten unter erzwungenem Kredit. Mögen die Kleingewerbetreibenden einer Branche festzusawmenhalten, und es wird anders werden! — Die Schülerherbergen im Sächsischen Erzge birge in Bockau, Jöhstadt, Klingenthal, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau und Schwarzenberg sollen zum ersten Male in diesem Jahre schon wahrend der Pfingstferien offen gehalten werden, worauf ganz be sonders aufmerksam gemacht sei. Schüler höherer Lehranstalten, sowie der Handelsschulen sind zum Besuch dieser Herbergen berechtigt, verlangt wird nur eins Legitimation vom Direktor oder Rektor der An stalt. Die Herberge, in der freies Nachtlager und Frühkaffee Md Abendbrot zu ermäßigten Preisen ge währt werden/ kann auf der Hin- und Rückreise je einmal benutzt werden, der Inhaber der Legitimations- karte hat sich nur vorher bei dem auf der Karte ge nannten Herbergsleiter zu meiden. Bei Ueberfüllung (besonders an den Pfingstfeiertagen) erlischt der An spruch auf freies Nachüager abends 8 Uhr. Vor herige Anmeldung und pünktliches Eintreffen sind daher zu empfehlen. Möge diese neue Einrichtung während der Pftngstferien recht fleißig benutzt werden! — Dieser Tage ging die Meldung durch die Presse, daß in Köln a. Rh. ein Billardspieler 2301 Points hintereinander gemacht habe, so daß sein Gegner, da die Partie 2300 Points vereinbart wor den war, gar nicht zum Spiel gelangte. Em Zit tauer Billardspieler wandte sich au einen Augenzeugen des interessanten Billardwettspieles und bat um nähere Angaben über den Kampf auf dem „grünen Tuch". In der Antwort wird mitgeteitt, daß der Sieger zu der respektablen Serie von 2301 Points nur den ver hältnismäßig kurzen Zeitraum von 2 Stunden 10 Minuten gebrauchte. Der Gegner hatte auf 2000 Points 1000 Vorgabe. Der Gewinner spielte mit einer verblüffenden Ruhe, Sicherheit und Eleganz, manches Hundert Bälle wurde in 3 Minuten gemacht, dis ersten Tausend Bälle waren in 55 Minuten ge spielt. Im Durchschnitt hat demnach der Spieler in der Minute über 25 Points zu machen gehabt; ge wiß eine ansehnliche Leistung, die so leicht nicht über troffen werden dürfte. — Glauchau, 30. Mai. Die hiesige Zahl stelle der Maurer Deutschlands und verwandter Bs- rufsgenossen ist auf Grund Z 25 des Vereinsgefttzes polizeilich aufgelöst worden. — Wilkau bei Zwickau, 30. Mai. Die Fa brikbesitzer Gebrüder Dietel hier und in Coßwig haben am 26. Mai zur Erinnerung an ihren im Jahre 1887 verstorbenen Bruder, Kommerzienrat Gott lob Dietel, 20000 Ml. dem Verein zur Begründung von BolksheMätten für Lungenkranke in Sachsen zur Verfügung gestellt. — Ueber den Silberbergbau in Sachsen wird aus Annaberg berichtet: Unsere Stadt hatte für das Jahr 1893 aus den Erträgnisfen der Gewerk schaft „Vater-Abraham-Fundgrube" bei Marienberg seit langen Jahren wieder einmal eine Ausbeute er halten, die etwa 900 M. betrug und durch gemein same» Beschluß des Rates und der Stadtverordneten dem Pöhlbergturm-Baufonds zugewiesen wurde. Die Hoffnung, daß der Silbersegen anhalten würde hat sich leider nicht erfüllt, da für das Jahr 1894 in folge der niedrigen Silberpreise trotz guter Anbrüche die genannte Grube eine Ausbeute nicht verteilen kaum — In Frohburg werden in diesem Jahre weniger Stadtanlagen erhoben als vor zwanzig Jahren. Während 1875 die Bedürfnisse 3900 Mark betrugen, erreichen sie dieses Jahr nur die Höhe von 2436,28 Mark. Da die Stadt über 3000 Einwohner