Volltext Seite (XML)
Wochen- und RAhnchMmtl Zugleich TtWfts-KWPl fir KohÄsrf, Ködlih, Kmsdirs. MÄsrf, A EOik«, Keionchsort, Mrrltss«». Milsr«. Amtsblatt für de« Stadtrat z« Wchte«stem. LS. Ia-rsa«g. Rr, 117. Fernsprechstelle Nr. 7. DieNsLstg, VM 21» Mstl F-rnsprechstette Nr. 7. 1895» iMtstS Blatt erscheint täglich saußer Sonn- ML Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 26 Pf. — Einzelne Nummer IS Pfennige. —: . Zustellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanfialieu, Postboten, sowie oie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltsM Korpüszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BMUMMchNNg» Die Straße am Lohberg bleibt bis auf weiteres für allen Fährverkehr gesperrt Lichtenstein, am 20. Mai 1895. Der StadLrat. La n g e. Bin. Aufruf. Für das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen Steinkohlen 1. an Teilen der Parzellen Nr. 106, 106a und 939 des Flurbuchs für Bernsdorf, 2. an den Parzellen Nr. 46a und 46b des Flurbuchs für Heinrichsort, 3. an der Parzelle Nr. 47 des Flurbuchs für Heinrichsort, 4. an den Parzellen Nr. 162 und 163 des Flurbuchs für Heinrichs ort und Nr. 374 und 374a des Flurbuchs für Rödlitz sollen auf den Namen der Berechtigten und zwar: zu 1. des Strumpfwirkers Ernst Hermann Kästner in Callriberg, zu 2. des Grafen Friedrich Magnus zu Solms-Wildenfels, Erlaucht, und zu 3. und 4. des Fleischers Christian Friedrich Graf in Heinrichsort Folien im Grund- und Hypothekenbuche angelegt werden. Die gesetzmäßig vorbereiteten Entwürfe dazu liegen für alle, die daran ein Interesse haben, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zur Einsicht aus. Wer wegen eines ihm an den bezeichneten Bergbamechten zustehenden ding lichen Rechtes gegen den Inhalt der Folienentwürfe etwas einzuwenden hat, wird hiermit aufgefordert, diese Einwendungen bis zum 2O. November 1803 bei dem unterzeichneten Amtsgerichts anzubringen. Später würde solchen Einwendungen gegen die nach den Entwürfen in das Grund- und Hypothekenbuch einznlragenden Berechtigten keinerlei Wirkung mehr beigelegt werden können. Lichtenstein, am 17. Mai 1895. König!. Amtsgericht. Herold, Assessor. Herrm. Aufruf, Kohlenbergbaurechte in Mülsen St. Niklas und i« Bernsdorf bei Lichtenstein betreffend 1. Der im Jahre 1885 verstorbene Schankwirt Christian Friedrich Mehlhorn in Mülsen St. Niklas hat sich, als er im Jahre 1874 sein Grundbesitztum verkaufte das Recht zum Abbau der unter seinen Grundstücken etwa lagernden Steinkohlen Vorbehalten, 2. haben Friedrich Gottlob Steinbach in Bernsdorf und Genossen im Jahre 1856 das Recht, die unter den Parzellen 255 und 256 der Flur Bernsdorf etwa lagernden Steinkohlen unter gewissen Bedingungen abzubauen erworben. Es werden hiermit zu 1. der als Erbe Christian Friedrich Mehlhorns mit in Frage kommende Kaufmann Hermann Theodor Hirsch in Toms River, New-Jersey, U. St. N. A. oder dessen Erben zu 2. Friedrich Gottlob Steinbach und seine hier unbekannten Ge nossen oder die Erben dieser Personen aufgefordert, bis MM 21. August 18NS dem unterzeichneten Amtsgerichte gegenüber zu erklären, ob sie die bezeichneten Bergbaurechte aufgeben oder noch ferner aufrecht erhalten wollen. Die Unterlassung dieser Erklärung hat für den betreffenden Interessenten zur Folge, daß er bei der jetzt beabsichtigten Anlegung von Grundbuchsfolien für diese Bergbaurechte unberücksichtigt bleibt und vorbehältlich seiner Ansprüche gegen die als Berechtigte eingetragenen Interessenten, die von denselben über das Bergbaurecht getroffenen Verfügungen im Verhältnis zu dem Dritten gegen sich gelten lassen muß. / Lichtenstein, am 17. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Herold, Ass. Herrm. Aufruf. Für den Wirtschaftsweg Parzelle Nr. 495 des Flurbuchs für Lichtenstein soll ein Folium im Grund- und Hypothekenbuche angelegt werden. Der Entwurf dazu liegt — gesetzmäßig vorbereitet —- für alle, die daran ein Interesse haben, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zur Einsicht aus. Wer wegen eines ihm an der bezeichneten Parzelle zustehenden dringlichen Rechtes gegen den Inhalt des Folienentwurfs etwas einzuwenden hat, wird hier mit aufgefordert, diese Einwendungen bis zum Sv. November 1808 bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzubringen. Später würde er ihrer ver lustig sein, sodaß ihnen gegen die nach dem Entwürfe in das Grund- und Hy- zpoihskenbuch einzutragenden Berechtigten keinerlei Wirkung mehr beigelegt werden könnte. Lichtenstein, am 17. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Herold, Ass. Herrm. BetuMtmschNNK, die u«e«Lge!dlicheu Jmpfungeu in der Gtadt Callnberg betreff. Die diesjährigen unemgeldlichen Impfungen in Callnberg fallen im laufen den Jahre nur während zweier Tage, nämlich am Dienstag, de« 21. Mai und am Freitag, de« SÄ. Mai dfs. Is., nachmittags von Ä bis 2 Uhr i« hiesiger Stadtschsle, Klassen zimmer Nr. 2 und zwar dergestalt vorgenommen werden, daß dis Erst- impsunge« KW beide« Tagen, die Wiederimpfungen der Kne-be« und Mädchen aber getrennt statifinden sollen, so saß die K«abe« am 21. und die Mädchen am 24. Mai zu erscheinen haben werden. Jmpfpflichng in diesem Jahre sind: 1. alle Kinder, welche im vorigen Jahre geboren und nicht bereits ge impft sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben; 2. alle diejenigen Kinder, welche in früheren Jahren geboren, aber bis jetzt der Impfung entzogen geblieben oder krankheitshalber zurückge stellt worden sind, sowie 3. alle diejenigen Zöglinge hiesiger Lehranstalten, welche in diesem Jahre das 12. Lebensjahr erreichen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind. Es werden daher alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hierdurch ver anlaßt, mit ihren impfpflichtige« Kindern in den vorerwähnten Impfterminen zur Impfung zu erscheinen und solche an demselben Tage der darauffolgenden Woche, nachmittags um 4 Uhr zur Nachschau und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse, welche im Impftermine vorzulegen sind, nachzuweisen. Aus Häusern, in welchen ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Crup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen, oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden, auch sind die Kinder mit reingewaschemm Körper, reinen Kleidern und reinen weißen Hemden zum Impftermine zu bringen bez. zu schicken. Im klebrigen wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß auswärts geborene Kinder, deren Eltern, Pflegesltern usw. z. Zt. hier wohnen, infolgedessen HL« mit geimpft wer de« sollen, vor dem Impftermine zur Eintragung derselben in die Jmpfliste uuter Vorlegung einer Geburtsurkunde an Rats-- ftelle hier, Kassenzimmer, anzumelden sind, da im Impf termine derartige Eintragungen nicht erfolgen können, die unter lassene Anmeldung diefer Kinder zur Jmpfliste wird mit Geldstrafe bis zu 3 M. ev. entsprechender Haftstrafe belegt werden. Elter«, Pflegeelter« und Bormü«der, deren Kinder und Pflegebe fohlenen trotz dieser Aufforderung der gesetzlichen Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen bleiben, werde« nach Z 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu S« Mark, in, Unvermögeusfalle aber mit e«t» sprechender Haftftrafe belegt werden. Callnberg, am 8. Mai 1895. Der Bürgermeister. Pra ytel. Pfingst-SonÄrrzug von GlÄUchSN nach DreslSLA, Sonnabend, den 1. Imü 18M5. Ab Glauchau 11 Uhr 10 Min. Nachm. „ St. Egidien 11 „ 34 „ „ „ HoheKsteiu-Ernstthal 11 „ 57 „ „ in DresdemAltst 4 „ 35 „ Vorm.(2.Juni). Mückfahrt r,ur mit den gewöhnlichen Persvnenzügsn bis mit Freitag, den 7. Ium d. I. Fahrkartenpreise für Hin- n«d Rückfahrt: von Glauchau, St. Egidien und Hohenstein-Ernstthal II. Kl. 5,00 M. III.Kl.3,50M. Einmalige Fahrtunterbrechung ist auf der Rückreise gestattet. Fahrkarten verkauf von Freitag, den 31. Mai ab. In Dresden Anschluß nach der Säch sischen Schwerz. Dresden, am 13. Mai 1895. Königliche Generaldivektio« der Sächsische« Staatseisenbahnen- Hoffmann.