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Mchen- und Nachnchtsblatt zugleich Geslhösts-A«?chtt flr Hshckors, Mlitz, Kknisdmf, Küsdirf, Lt-EMen, Heinrrihsiirt, MarikUM»Milse». Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. AU, >-> Nr. 115. Fernsprechstelle Ne. 7. SlMMbeNd, ÄM 18. Mül Fernsprechstelle Nr. 7. 1895. Mtser Blatt erscheint täglich (außer Soun- Mb Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 1« Pfennige. — lIastellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postaustalten, Postvoten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaütW KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennige« berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. DieNstMchtige Feuerwehr. Die diesjährige FrühMhrs-Uebrmg soll in folgender Weise abgehalten werden und find hierzu folgende Loge bestimmt worden und zwar: für die 1. Ksmpame Montag, der 20. Mai, „ „ 2. ,, ,, 21. ,, „ „ 3. „ Mittwoch, „ 22. „ Begin« derselben adeWds Uhr 3N Minuten, wo mit dem Ver lesen der Mannschaften begonnen wird. Zu spät Kommende, sowie unentschuldigt Fehlende werden nach der hiesigen Feuerlöschordnung bestraft. Die I. uns 2. Kompauie haben sich bei dem obere« Spritze«hause am Friedhof, die 3. Kompanie an dem Spritzenhaus«: hinter dem Rat- Hanse einzufinden und den Anordnungen ihrer Herren Hauptleute, sowie der Herren Zugführer Folge zu leisten. L i ch t e n st e i n, den 16. Mai 1895. Der BLEdösrektor. Paul Geipel. BekMNtmschMG die u«e«tgeldlichen Impfungen L« der Stadt Callnberg betreff. Die diesjährigen unentgeldlichen Impfungen in Callnberg sollen im laufen den Jahre nur während zweier Tage, nämlich am Dienstag, de» 21. Mai und am Freitag, de« 2L. Mai dss. Js., Nachmittags vo« Ä bis Z Uhr m hiesiger StadtschMe, KLasse«- zimmer Nr. 2 und zwar dergestalt vorgenommen werden, daß die Erst impfungen a« beide» Tagen, die Wiederimpfunge» der Knabe» und Mädchen aber getrennt stattfinden sollen, so daß die K«abe« am 21. und die Mädchen am 24. Mai zu erscheinen haben werden. Jmpfpflichtig in diesem Jahre sind: 1. alle Kinder, welche im vorigen Jahre geboren und nicht bereits ge impft sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben; 2. alle diejenigen Kinder, welche in früheren Jahren geboren, aber bis jetzt der Impfung entzogen geblieben oder krankheitshalber zmückge- stellt worden sind, sowie 3. alle diejenigen Zöglinge hiesiger Lehranstalten, welche in diesem Jahre das 12. Lebensjahr erreichen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind. Es werden daher alle Eltern, Pflegseltern und Vormünder hierdurch ver anlaßt, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den vorerwähnten Impfterminen zur Impfung zu erscheinen und solche an demselben Tage der darauffolgenden Woche, nachmittags nm 4 Uhr zur Nachschau und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse, welche im Impftermine vorzulegen sind, nachzuweisen. Aus Häusern, in welchen ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Crup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen, oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden, auch sind die Kinder mit reingewaschsnem Körper, reinen Kleidern und reinen weißen Hemden zum Impftermine zu bringen bez. zu schicken. Im Uebrigen wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß «swarts geborene Kinder, deren Eltern, Pflegeeltern usw. z. Zt. hier wohnen, infolgedessen hier «rit geimpft wer de» sollen, vor dem Impftermine zur Eintragung derselben in die Jmpfliste unter Vorlegung einer Geburtsurkunde an Rats- stelle hier, Kassenzimmer, ««Mmelds« fL«d, da im Impf termine derartige Eintragungen nicht erfolgen können, die unter lassene Anmeldung dieser Kinder zur Jmpfliste wird mit Geldstrafe bis zu 3 M. ev. entsprechender Haftstrafe belegt werden. Elter«, Pflegeelter» und Vormü«der, deren Kinder und Pflegebe fohlenen trotz dieser Aufforderung der gesetzlichen Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen bleiben, werde« nach 8 14 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu FO Mark, im U«vermöge»sfalle aber mit srrt« sprechender HasLstrafe belegt werden. Callnberg, am 8. Mai 1895. Der Bürgermeister. Pra htel. TsEesgeschLchte. *— Lichtenstein, 17. Mai. Auch der heu tige zweite Jahrmarktstag war von ungünstigem Wetter begleitet und deshalb auch der Verkehr ein mäßiger. — Der unbefugte Aufenthalt auf einem Eisen bahnsteig, welcher für die mit den Eisenbahnzügen ankommenden und abgehenden Reisenden bestimmt ist, wird nach erfolgter ausdrücklicher Aufforderung des beaufsichtigenden Beamten, sich zu entfernen, als Hausfriedensbruch bestraft. In diesem Sinne hat das Reichsgericht entschieden. Wer also keine Fahr karten aufzuweisen hat, kann nicht nur vom Bahn steig weggswiesen werden, sondern er zieht sich auch Strafe zu, wenn er den diesbezügl. Anordnungen der Bahnbeamten nicht Folge leistet. — Da Hamburger und Braunschweiger Kollek teure daS Publikum mit ihren Lotterielosen förmlich überschütten, sei auf folgende günstige Bestimmung des sächsischen Gesetzes aufmerksam gemacht: „Wird Jemandem von einem Kollekteur ein Los unverlangt brieflich zugesend^., so ist der Empfänger eines sol chen Loses, wenn er dasselbe, ohne Erlegung der Einlagegelder oder ohne die Erklärung, das Las spielen zu wollen, an sich behält, im Nichtgewinn falle zur Zahlung der Einlagegelder nicht verpflichtet, im Gswinnfalle aber, unter solche» Umständen, den noch als rechimäßiger Inhaber zu betrachten." — Wie sich der Zuzug vom Lande nach den Städten auch in unserem engeren Vaterlands ver größert, ersieht man aus dem Berichte des königl. sächs. staust. Bureaus. So betrug z. B. im Jahre 1840 die Landbevölkerung noch 66,3 Proz. der Ge- samtbevölkerung, während 1871 nur noch 60,8 und 1890 gar nur noch 54,4 Prozent zu verzeichnen sind. — Eine vom Ministerium des Innern erlassene Verordnung, Maßregeln zur Abwehr und Unter drückung der Schweineseuche, der Schweinepest und des Rotlaufs der Schweine betreff., tritt am 20. Mai d. I. in Kraft. — Leipzig, 15. Mai. Dem Vorstände des Verbandes Deutscher Kriegs-Veteranen in Leipzig ist, wie zu erwarten war, auf sein Gesuch an alle nicht Preußischen Staatsbahnen um Gewährung derselben Fahrpreisermäßigung für die Veteranen anläßlich des Besuches der Schlachtfelder von 1870, wie solche von Sr. Maj. dem Kaiser auf den Preußischen Staatsbahnen angeordnct worden ist, von vielen Bahndirektionen jetzt auch der günstige Bescheid zuge gangen, daß den Veteranen die Fahrt zu Militär billetpreisen gestattet ist. Einzelne Bahnen Haden sogar ganz freie Fahrt auf den von ihnen verwalteten Strecken zugesagt; es genügt bei einigen Bahnen ein Ausweis des Berbandsvorstandes als Legitimation. — Leipzig, 15. Mai. Der Handarbeiter Werner und der Kellner Schmidt von hier, die am 12. Februar im Hause Dresdner Straße 20 den glücklicherweise erfolglosen Versuch unternahmen, den Briefträger Breitfeld zu berauben, wurden heute vom hiesigen Schwurgericht zu je zwölf Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizei aufsicht verurteilt. — Zwickau, 16. Mai. Ein Portier hier zer schlug einen Kasten, wobei ihm ein von diesem ab gesprungener Nagel in das linke Auge flog und dessen sofortiges Auslaufen (Verlust des Auges) zur Folge hatte. — In Glauchau fand am 14. Mai in der Aula der 1. Bezirksschule die erste und zwar verei nigte Hilfslehrer-Konferenz unter Vorsitz des Herrn Schulrat Lötzsch statt. Die Tagesordnung bestand in Abhaltung einer Katechese seitens eines Direktors, Repetitorium über Aug. Herm. Francke, Stifter der Halle'schen Schule, Schulgesetz Z 1—3, Arbeitsplan der nun folgenden Teilkonferenzen und Stellung von Aufgaben für die nächste dieser Konferenzen. Der Bezirk ist diesmal in nur 4 Sektionen geteilt: Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein-Callnberg, Ober lungwitz-Hohenstein. Um 2 Uhr begonnen, dauerte diese Konferenz bis 3 Uhr, wo sich noch eine weitere Konferenz mit den Herren anschloß, welche die Teil konferenzen zu leiten und mitzuarbeiten übernommen haben. Diese Besprechungen endigten gegen ^/s4 Uhr. — Glauchau, 16. Mai. Herr Amtshaupt mann Dr. Hempel hier wird am 1. Juni c. zur K. Amtshauptmannschaft Bautzen versetzt; an seine Stelle hier tritt am 1 Juli c. Herr Rsgierungsrat Ebmeier aus Zwickau. — Aue, 16. Mai» So ganz spurlos sind die gestrengen Herren doch nicht vorübergegangen. Die Temperatur ist plötzlich so gesunken, daß heute früh Schneefall eintrat. — Durch einen Orkan, der teilweise den Charak ter einer sogen. Windhose angenommen hatte, sind in den Waldungen bei Stolpen bedeutende Ve - Wüstungen angerichtet worden. Zwischen Seeligstadt und Fischbach stürzten zwei mächtige Eichen, während im Uebrigen eine Masse von Fichten und Birken teils mit den Wurzeln aus der Erde gerissen, teils in der Mitte zerbrochen worden. In einzelnen Waldungen zeigt sich dem Besucher ein wahrhaft entsetzliches Durch einander. — Infolge körperlichen und geistigen Siech tums, das auch ein längerer Aufenthalt in der Lan desheilanstalt Sonnenstein nicht aufzuhalten vermochte, hat am Donnerstag der Expedient und Hausbesitzer Henke in Ebersbach Hand an sich selbst gelegt. Es war eine lange traurige Leidensgeschichte, das Leben dieses Mannes. Nur die angestrengteste Wach samkeit der Seinigen hat es vermocht, daß die früher unternommenen Versuche des Kranken, seinem Leben freiwillig ein Ende zu bereiten, noch immer rechtzeitig vereitelt wurden, bis dem Bedauernswerten dies am Donnerstag dennoch gelang. Fieser Fall wirkt umso erschütternder, als sowohl der Vater, die Mutter und ein Onkel des Verstorbenen in gleicher Weise aus dem Leben geschieden sind. — Wilischth al, 16. Mai. Bei den letzten Aufräumungsarbetten an der Eisenbahnunfallstelle sind gestern nachmittag leider noch zwei Arbeiter vom Werkstättenbahnhof zu Chemnitz verunglückt. Als sie mit der Wegnahme des Krahns beschäftigt waren.